Nicht nur Umweltaktivisten wie etwa den „Klimaklebern” gehen die Bemühungen der Politik zur Rettung des Klimas nicht weit genug. Ende August haben auch mehr als 60 Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler die Bundesregierung gemahnt, mehr für den Klimaschutz zu tun. In einem offenen Brief warnten sie konkret davor, die geplante Novelle des Klimaschutzgesetzes abzuschwächen; damit würden u.a. auch verfassungs- und völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands verletzt.
Die Verfassungsrechtler verweisen insb. auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das noch im März 2021 klargestellt habe, dass das Grundgesetz zu wirksamen Maßnahmen gegen die Erderwärmung verpflichte. Diese Pflicht gelte auch gegenüber zukünftigen Generationen, deren Möglichkeiten, ihre Freiheitsrechte auszuüben, ohne entsprechende Maßnahmen erheblich beeinträchtigt würden.
Auch völkerrechtlich habe sich Deutschland zu wirksamen Maßnahmen verpflichtet, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2° C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, ihn auf 1,5° C zu begrenzen. Neben Deutschland hätten sich 194 weitere Staaten durch die Ratifikation des Übereinkommens von Paris 2015 zu diesem Ziel bekannt und dadurch deutlich gemacht, dass ein globaler Konsens bestehe.
Die Bundesregierung habe im Bundes-Klimaschutzgesetz bereits konkrete Ziele sowie Mechanismen festgelegt, mit denen die schrittweise Erreichung dieses Ziels gewährleistet werden solle. Gegenwärtig sei aber eine Novelle geplant, die diese Ziele schwäche. Damit seien die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in Gefahr, die verlangten, „dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln”.
Der offene Brief der Professorinnen und Professoren verweist auf die Extremwetterereignisse der letzten Wochen in allen Erdteilen, die noch einmal deutlich vor Augen geführt hätten, welche Folgen die Klimaveränderung haben werde. Darum seien jetzt energische und wirksame Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes von größter Wichtigkeit für die Erhaltung der Grundlagen eines menschenwürdigen Lebens. Beunruhigt zeigen sich die Verfassungsrechtler deshalb auch über Forderungen nach einer Verschärfung straf- und polizeirechtlicher Reaktionen auf Protestformen wie etwa die Straßenblockaden in deutschen Städten; diese seien ihrer Auffassung nach vom Versammlungsrecht geschützt, auch wenn sie von der Öffentlichkeit als Störung empfunden würden.
Vor diesem Hintergrund fordern die Wissenschaftler in ihrem offenen Brief alle gesetzgebenden Organe des Bundes auf, das Klimaschutzgesetz nicht abzuschwächen. Vielmehr müsse ein effektives Klimaschutzprogramm mit ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaschutzziele und damit der völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen verabschiedet werden.
[Red.]