Beim Bundesgerichtshof gab es einen personellen Wechsel im I. Zivilsenat. Zum 31.12.2017 ist der Vorsitzende Richter am BGH Prof. Dr. Wolfgang Büscher nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Prof. Büscher war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung zunächst als Rechtsanwalt tätig, bevor er zur nordrhein-westfälischen Justiz wechselte. Nach seiner Richtertätigkeit am LG und später am OLG Düsseldorf kam Herr Prof. Büscher 1999 zum BGH. Dort gehörte er dem vornehmlich für den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, das Transportrecht, das Maklerrecht sowie für Rechtstreitigkeiten über Schiedssprüche zuständigen I. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er ab November 2010 war und den er seit Juli 2014 als Vorsitzender Richter leitete. Für diesen Senat war er als Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt gewesen. Von 2000 bis 2011 war er zudem Vertreter der ständigen Beisitzer im Dienstgericht des Bundes. Im Februar 2007 bestellte ihn die Universität Osnabrück zum Honorarprofessor.
An seiner Stelle ist die bisherige Richterin am OLG Schleswig Dr. Christiane Schmaltz in den I. Zivilsenat eingetreten. Frau Dr. Schmaltz war nach einer zweieinhalbjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin zunächst als Richterin am AG Lübeck und ab 2013 als Richterin am OLG Schleswig tätig. Zwischenzeitlich war sie zudem dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg als Rechtsreferentin zugewiesen und anschließend als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Seit dem Jahr 2012 ist sie überdies von der Bundesrepublik Deutschland als ad-hoc-Richterin am EGMR benannt.
Am 19. Dezember letzten Jahres ist der Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. Dr. Rupert Wittek im Alter von 75 Jahren verstorben. Herr Dr. Wittek trat 1970 in den Bayerischen Justizdienst ein. Im Juni 1983 wurde er zum Richter am OLG Bamberg ernannt. 1988 wurde Dr. Wittek dann zum Richter am BAG berufen und dem Achten Senat zugeteilt, ab 1990 dem Dritten Senat. Von Dezember 1993 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2007 war er stellvertretender Vorsitzender des Achten Senats. Herr Dr. Wittek hat in der langen Zugehörigkeit zum Achten Senat die Rechtsprechung seines Spruchkörpers wesentlich mit beeinflusst. So hatte er wichtigen Anteil an der Rechtsprechung zum Schadenersatz und zum Betriebsübergang.
[Quellen: BGH/BAG]
ZAP F., S. 108–112