Das FamFG ist in der Praxis oftmals ein „ungeliebtes Kind”; dennoch muss die Familienrechtspraxis sich auch mit den verfahrensrechtlichen Fragen intensiv befassen, sodass ein guter Kommentar zum FamFG insb. in der Anwaltskanzlei unverzichtbar ist. Hier liefert die Neuauflage des Kommentars von Dutta/Jacoby/Schwab wertvolle und praxisgerechte Hilfestellungen. Der Kommentar umfasst den Stand der Gesetzgebung zum 1.1.2022 und bezieht damit seit der Vorauflage 25 – teils umfangreiche – Änderungen ein. Besonders hervorzuheben ist, dass in der Kommentierung bereits die erst zum 1.1.2023 anstehende Reform berücksichtigt ist. Dies betrifft v.a. das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Inkrafttreten zum 1.1.2023) und das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Inkrafttreten zum 1.1.2024). Gesetzestext und Kommentierung zu diesen später in Kraft tretenden Vorschriften sind darstellerisch hervorgehoben durch die Verwendung von eckigen Klammern und Kursivdarstellungen. Der zum 1.1.2023 in Kraft tretende neu gestaltete Abschnitt der §§ 168 bis 168g FamFG wurde sogar zusammenhängend neu kommentiert.
Die Kommentierung deckt nicht nur das FamFG ab, sondern erstreckt sich auch auf das Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts (IntFamRVG), das Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (AUG), das Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 13.1.2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (ErwSÜAG), das Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) sowie das Internationale Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG).
Die einzelnen Kommentierungen sind praxisgerecht, werden mit zahlreichen Fundstellen unterlegt und im Druck übersichtlich und gut lesbar dargestellt. Der Autorenstamm ist gegenüber der Vorauflage verjüngt und erweitert worden. Die drei Herausgeber und 22 Autorinnen und Autoren – sämtlich durch Veröffentlichungen und Seminartätigkeit ausgewiesen – bilden eine hervorragende und gelungene Mischung aus Wissenschaft und Rechtslehre, Justiz sowie Rechtsanwaltschaft. Auf den ersten Blick fällt auf, dass die Seitenzahl zur Vorauflage 2018 nur um 67 Seiten erhöht worden ist. Gleichzeitig wurde aber ein größeres Buchformat mit deutlich größeren Seiten gewählt, sodass eine erhebliche Erweiterung des Inhalts dieses Kommentars erfolgt ist.
Fazit: Wie schon mit der Vorauflage lässt sich mit der Neuauflage des Werks in der familienrechtlichen Praxis gut arbeiten. Das Buch überzeugt durch praxisbezogene Erläuterungen und gute Problemlösungen, die verfahrensrechtlichen Fragestellungen werden verlässlich aufbereitet. Insgesamt empfehlenswert!
Dr. Wolfram Viefhues, weiterer Aufsicht führender Richter am AG a.D., Gelsenkirchen