Ein Diebstahl ist ein Diebstahl, auch wenn er mithilfe von digitalen Werkzeugen verübt wird – könnte man denken. Dieses in der 3. Auflage erschienene Werk gewährt einen Überblick über moderne Kriminalitätsformen sowie über „alten Wein in neuen Schläuchen”. Exemplarisch zu nennen wären hier etwa Computersabotage (§ 303b StGB), das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) oder auch der Computerbetrug (§ 263a StGB). Nach einem einführenden Kapitel u.a. zu den Grundlagen des Allgemeinen Teils des StGB (Anwendungsbereich, Tun vs. Unterlassen, Täterschaft und Teilnahme etc.) folgt schon der Einstieg in den Besonderen Teil. Dort geht es dann ans Eingemachte, denn es folgt eine nach den Kategorien Äußerungsdelikte, Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich, Betrug/Computerbetrug, Angriffe auf Hard- und Software, Urkundenfälschung am Computer und sonstige Computer- und Internetdelikte untergliederte Darstellung einzelner Delikte. Hierbei werden die Details von objektivem und subjektivem Tatbestand sowie allen weiteren Aspekten der Strafbarkeit behandelt. Abgerundet wird dieses Kapitel durch Ausführungen zum Nebenstrafrecht, das in diesem Werk aus den strafrechtlichen Normen aus dem Urheber-, dem Datenschutz-, dem Wettbewerbsrecht sowie dem Zugangskontrolldiensteschutzgesetz besteht. Ausführungen zum Strafverfahrensrecht fehlen selbstverständlich auch nicht, sie werden ebenfalls in einem eigenen Kapitel behandelt. Erfahrene Strafverteidiger werden hier vielleicht nicht unbedingt viel Neues erfahren, aber es finden sich einige wertvolle Hinweise zu Punkten, wie etwa der Beschlagnahme von Daten bzw. Datenträgern oder auch der Online-Durchsuchung und Telekommunikationsüberwachung. Denn nicht nur materiell-rechtlich weist das Computer- und Internetstrafrecht diverse Besonderheiten auf, sondern auch im Bereich des Verfahrensrechts. Im letzten Kapitel riskieren die Autoren einen Ausblick auf Dinge, die uns sicherlich erwarten werden. Es geht hier insb. um strafrechtliche Problemstellungen von autonomen Systemen, wie z.B. der verursachten Körperverletzung durch ein selbstfahrendes Fahrzeug oder um Handlungen durch eine Künstliche Intelligenz (KI). Und wie sind eigentlich Straftaten in der virtuellen Realität zu behandeln?
Fazit: Alles in allem bietet dieses Lehrbuch einen hervorragenden Überblick über die Materie und verliert insb. auch die technischen Aspekte nicht aus dem Blick. Die in der Praxis vielfach bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten einzelner Delikte werden mithilfe dieses Werks zufriedenstellend zu lösen sein.
RA Michael Rohrlich, Würselen