Neuregelungen im Mai
Anfang Mai ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen das Energierecht sowie das Arbeits- und das Sozialrecht. Im Einzelnen:
- Bußgeldbewehrung für die Pflicht zur Ausweisung von Energiekennzahlen
Bereits seit Mai 2014 müssen neu ausgestellte Energieausweise eine Effizienzklasse ausweisen. Die Skala reicht von "A+" ("energetisch sehr gut") bis "H" ("energetisch sehr schlecht"). Das gilt auch für Immobilienanzeigen; auch hier müssen die Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes enthalten sein. Neu ist nun, dass Vermieter und Verkäufer, die sich nicht daran halten, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 EUR geahndet wird. Rechtsgrundlage ist die Novelle der Energieeinsparverordnung aus dem Mai 2014.
- Assistierte Ausbildung in Betrieben
Mit einer sog. Assistierten Ausbildung sollen benachteiligte junge Menschen über ihre gesamte Ausbildungszeit an einem betrieblichen Ausbildungsplatz individuell gefördert werden. Zu diesem Zweck erhalten sie z.B. Unterstützung beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, was auch für die Ausbildungsbetriebe von Interesse ist. Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter bieten die "Assistierte Ausbildung" erstmals ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 an.
- Versicherungsfreiheit für "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt"
Wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, die vom neuen Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" gefördert wird, wird von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit. Das Programm hat eine Laufzeit von drei Jahren und startet im Frühsommer 2015.
- Frauenquote für Führungspositionen
Das neue Gesetz zur Einführung einer Frauenquote in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst (vgl. dazu näher ZAP Anwaltsmagazin 3/2015, S. 113) ist jetzt in Kraft getreten. Ab 2016 müssen danach Großunternehmen und Öffentlicher Dienst die 30-prozentige Quote sukzessive einführen.
[Quelle: Bundesregierung]
Wirtschaftliche Lage in den freien Berufen
Die Wirtschaftslage in den freien Berufen bleibt gut und hat sich im Vergleich zum Vorjahr sogar etwas verbessert. Das ergab eine Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) im Zeitraum Februar/März 2015. Darin hatte der BFB gut 1.000 Freiberufler zu ihrer Einschätzung ihrer aktuellen wirtschaftlichen Lage und der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung in einer Sechs-Monats-Perspektive sowie zum Sonderthema "Digitalisierung" befragt. Die Ergebnisse bestätigen einen stabilen Aufwärtstrend: Über alle Freien Berufe hinweg ist die Stimmung insgesamt erfreulich. 46,6 Prozent aller Befragten bewerten ihre eigene wirtschaftliche Situation derzeit als gut und 39,7 Prozent als befriedigend. Nur 13,7 Prozent sind unzufrieden. Zwischen den verschiedenen Gruppen gibt es allerdings Unterschiede: Besonders zufrieden sind Freiberufler in den Bereichen Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung sowie im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich, gefolgt von den Heilberufen.
Mit Blick auf die Anwaltschaft sind auch die Antworten zum Thema "Digitalisierung" besonders interessant. Jeder fünfte befragte Freiberufler gab an, bereits Ziel von Hackerangriffen oder sog. Cyberkriminalität geworden zu sein. Auch die Verfügbarkeit einer schnellen Internetverbindung lässt noch zu wünschen übrig: Gut 47 Prozent wünschen sich aktuell höhere Datenraten für ihre elektronische Kommunikation mit Kunden, Klienten, Mandanten und Behörden. Dies zeigt noch starken Nachholbedarf in Sachen Breitbandausbau auf. "Die sogenannte Breitbandkluft kann zur Wachstumsbremse werden. Der flächendeckende Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Datennetzen muss vorangetrieben werden", kommentierte der Präsident des BFB, Dr. Horst Vinken dieses Ergebnis.
[Quelle: BFB]
Weg frei für die Einführung des Ersatz-Personalausweises
Der Innenausschuss des Bundestages hat den Weg für die Einführung eines Ersatz-Personalausweises frei gemacht (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 7/2015, S. 346). Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion verabschiedete das Gremium am 22. April entsprechende Gesetzesentwürfe der schwarz-roten Regierungskoalition (BT-Drucks. 18/3831, 18/4280) in modifizierter Fassung.
Mit der Einführung des Ersatz-Personalausweises sollen nach dem Willen der Regierungskoalition Ausreisen insbesondere von Dschihadisten effektiv verhindert werden können. Sie verweist auf Fälle, in denen Personen entgegen einer verfügten räumlichen Beschränkung und trotz Entzugs des Reisepasses unmittelbar aus Deutschland oder aus anderen Schengenstaaten in Drittstaaten ausgereist sind, bei denen der Personalausweis als Reisedokument ausreicht. Insbesondere Personen aus dem gewaltbereiten islamistisch-dschihadistischen Bereich unternähmen ihre Ausreiseversuche u.a. über die grenzkontrollfreien Binnengrenzen, um dann den Schengenraum in Richtung eines Drittstaates (z.B. Türkei) zu verlassen, heißt es in der Begründung. Von dort erfolge die Weiterreise ggf. über die sog. Grüne Grenze in Krisen- und Kriegsgebiete wie Syrien und Irak.
Wie die Regierungskoalition weiter ausführt, besteht sowohl im Inland als au...