Ausländern, die Deutschland verlassen müssen, soll es in Zukunft erschwert werden, ihre Abschiebung zu verhindern. Das beschloss die Bundesregierung im April in einem aus insgesamt drei Gesetzen bestehenden Migrationspaket, das u.a. auch geänderte Leistungen für Asylbewerber und einen erleichterten Zugang zu Sprachkursen vorsieht.
Damit abgelehnte Asylbewerber Deutschland in der ihnen gesetzten Frist auch tatsächlich verlassen, will die Bundesregierung die Rückkehrpraxis verschärfen. Hierzu sieht sie im Rahmen des "Geordnete-Rückkehr-Gesetzes" eine Reihe von Maßnahmen vor. Wer nicht an der Klärung der eigenen Identität mitwirkt, hat mit Sanktionen zu rechnen. Darüber hinaus ist es Behörden zukünftig leichter möglich, zur Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnte Asylbewerber zu inhaftieren. Straffällige Asylbewerber sollen schneller ausgewiesen und der Vollzug deutlich verbessert werden. Für rechtswidrig eingereiste Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erlangt haben, soll es in Zukunft keine Sozialleistungen mehr geben.
Zusätzlich hat das Kabinett im Asylbewerberleistungsgesetz die Bedarfssätze für Asylbewerber angepasst. Der Bedarf für Strom und Wohnungsinstandhaltung wird künftig aus der Geldleistung ausgegliedert und als Sachleistung erbracht. Damit sinken zwar die Geldleistungssätze, materiell werden die Leistungen jedoch wie bisher erbracht. Für Leistungsberechtigte, die in einer Sammelunterkunft leben, sollen die Leistungen zusätzlich gekürzt werden, da bestimmte Kosten, etwa für die Mediennutzung, nicht für jede Person in voller Höhe anfallen. Andererseits sollen Asylbewerber künftig nicht mehr nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland aus dem Leistungsbezug herausfallen, womit Ausbildungs- und Studienabbrüchen unter Geflüchteten entgegengewirkt werden soll. Darüber hinaus sollen ausbildende Betriebe mehr Rechts- und Planungssicherheit erhalten. Für Flüchtlinge, die sich ehrenamtlich betätigen, soll es einen Freibetrag von 200 EUR monatlich geben.
Des Weiteren sollen mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz vor allem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete stärker unterstützt werden, die sich um Ausbildung und Arbeit bemühen. Auch Geflüchtete, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben können, sollen ihren Lebensunterhalt möglichst selbst verdienen dürfen. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf einen besseren Zugang zu Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen sowie zur Ausbildungsförderung vor. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive werden frühzeitig im Hinblick auf eine Arbeitsaufnahme gefördert. Bislang war ihre Beschäftigungsförderung nur befristet möglich.
[Quelle: Bundesregierung]