Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf sein Richteramt vorerst nicht weiter ausüben. Dies entschied kürzlich das Dienstgericht für Richter beim Landgericht Leipzig und untersagte Maier damit die Fortführung seiner Amtsgeschäfte (Beschl. v. 24.3.2022 – 66 DG 1/22).
Inhaltlich folgte das Dienstgericht damit der Argumentation des Freistaats Sachsen, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die öffentliche Wahrnehmung von Maier als Rechtsextremist bestehe. Daraus könnte eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege folgen, weil Maiers Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheinen könne. Dann wäre das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Justiz jedenfalls gemindert, wenn nicht gar gänzlich beseitigt. Ferner stützte das Dienstgericht seine Entscheidung auf Äußerungen von Maier im Bundestagswahlkampf 2017. Diese würden nahelegen, dass er sein Amt als "AfD-Richter" führen könnte und damit nicht mehr dem gesetzlichen Leitbild eines unabhängigen und objektiven Richters entsprechen würde. Aufgrund dieses Eindrucks sei er als Richter gegenwärtig nicht mehr tragfähig, da er voraussichtlich nicht Gewähr dafür biete, sein Richteramt unparteiisch, verfassungstreu und uneigennützig sowie ohne Ansehen der Person zu führen. Deshalb sei die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte hier geboten.
Obwohl die Entscheidung nur vorläufig ist und zudem noch ein Disziplinarverfahren gegen Maier aussteht, wurde die Entscheidung des LG Leipzig sowohl von Seiten der sächsischen Justiz als auch seitens der Anwaltschaft begrüßt. "Verfassungsfeinde werden im Justizdienst nicht geduldet. Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten", kommentierte Landesjustizministerin Katja Meier die Untersagung der Amtsgeschäfte. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) zeigte sich zufrieden: "Wir begrüßen, dass dem rechtsextremen Ex-Abgeordneten Jens Maier vorerst die Rückkehr auf den Richterstuhl verwehrt bleibt. Erklärte Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben im Richteramt nichts verloren. Es wäre nicht nur der Anwaltschaft unzumutbar, in einer Verhandlung einem solchen Richter gegenüberzusitzen. Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Dies wäre unmöglich, wenn sie dem Urteil eines Richters ausgesetzt sind, der eben diesen Rechtsstaat verachtet", so der DAV in einer Pressemitteilung Ende März.
[Red.]