I. Einleitung
Der Friedhof und das Grab eines Verstorbenen sind nicht die einzigen Orte, an denen Trauer möglich ist und Erinnerungen gepflegt werden können. Viele Menschen wünschen sich weitere Formen des Andenkens an ihre Angehörigen und Freunde. Dass die Restriktionen durch Friedhofssatzungen bei der Grabgestaltung und der Friedhofszwang als über Gebühr einengend empfunden werden, ist sicher ein Grund. Die schwere Erreichbarkeit des Friedhofs, weil er an einem Ort liegt, der vom Wohnort der Angehörigen entfernt ist, mag ein weiterer sein. Schließlich finden veränderte Kommunikationsarten, etwa durch das Internet, auch in der Erinnerungskultur ihren Niederschlag.
II. Erinnerungsabgüsse
Die Idee der sogenannten "Totenmasken" ist nicht neu. Was schon im Altertum praktiziert wurde, ist im 19. Jahrhundert wieder vermehrt angewandt worden. Das Gesicht wird mit Wachs, Silikon oder Gipsgebinde abgeformt. Daraus kann dann ein "Positiv" gegossen werden. Als weniger "aufdringlich" können Abgüsse von Gliedmaßen wie einer Hand empfunden werden.
Heute werden solche Produkte wieder vereinzelt, aber insgesamt noch selten angefragt. Beispiele sind im Internet zu finden. Da die Abdrücke kurz nach dem Ableben gefertigt werden sollten, sind frühzeitige Überlegungen sinnvoll. Abdrücke kosten etwa zwischen 900 EUR (Gips) und 1.900 EUR (Bronze).
III. Fingerabdrücke
Im Gegensatz zu Totenmasken sind Fingerabdrücke kostengünstig und unproblematisch herzustellen. Dazu braucht der Produzent nicht selbst zum Leichnam zu fahren, sondern kann den Abdruck etwa vom Bestatter nehmen lassen. Der Fingerabdruck kann dann zu einem Schmuckstück gegossen werden, als Ring, Anhänger oder diskret in einem Amulett.
IV. Amulette
Möchte der Hinterbliebene "etwas" vom Verstorbenen bei sich behalten, könnte der Bestatter gebeten werden, ein wenig Asche aus der Urne zu entnehmen. Diese kann dann etwa in ein Amulett gegeben werden, das an einer Kette getragen werden kann. Zulässig ist dies aufgrund des Friedhofzwangs selbstverständlich nicht. Ob sich ein Bestatter einer entsprechenden Bitte verschließen würde, ist eine andere Frage.
V. Das letzte Bild
Der letzte Blick auf einen Verstorbenen ist zeitlich begrenzt. Für manche Hinterbliebenen ist er aber sehr eindringlich und wichtig. Mit einem Foto kann der Anblick konserviert werden. Eine Zeichnung von einem Künstler kann eine individuellere und emotionalere Möglichkeit sein, die Erinnerung zu bewahren.
VI. Internet
Eine eigene Trauer- und Erinnerungskultur bildet sich langsam auch im Internet heraus. Die Deutsche Friedhofsgesellschaft mbH betreibt beispielswiese ein Portal unter www.ewigeerinnerung.de, in dem Kondolenzeinträge verfasst werden können. Fest etabliert hat sich aber noch wenig. Das mag erstaunlich sein angesichts des hier passenden Umstands, dass das Internet "nie vergisst".
Allerdings ist die Beständigkeit von Anbietern im Internet wiederum oft zweifelhaft. Ein Erinnerungsplatz braucht zudem einerseits eine gewisse Publizität, also Bekanntheit, die erst geschaffen werden muss. Andererseits möchten Trauernde meist nicht, dass alle Welt vom heimischen Computer aus die Trauerarbeit verfolgen kann. Nicht zuletzt sind auch die Persönlichkeitsrechte des Toten zu berücksichtigen, der mit Namen und Foto genannt wird und über dessen Leben und Eigenschaften die Teilnehmer sich öffentlich austauschen.