Die Höhe der jährlichen Auszahlungen richtet sich unter anderem nach der Lebenserwartung des Gründers oder alternativ nach der des Erwerbers. Ist der Gründer nicht verheiratet oder hat er bei Verheiratung den Ehepartner nicht als Begünstigten eingesetzt, wird die Lebenserwartung des Gründers für die Berechnung des Mindestbetrages zugrunde gelegt. Auch wenn der Gründer verheiratet ist und der Ehepartner als Begünstigter eingesetzt wurde, aber der Ehepartner nicht mehr als 10 Jahre jünger als der Gründer ist, wird die Lebenserwartung des Gründers weiterhin verwendet. Eine Mischkalkulation aus den Lebenserwartungen des Gründers und von dessen Ehepartner wird zugrunde gelegt, wenn der Ehepartner mehr als 10 Jahre jünger als der Gründer ist. Die folgenden Beispiele verdeutlichen diese unterschiedlichen Ergebnisse.
Fall 1: Gründer/Steuerzahler wurde am 15.3.1945 geboren bzw. am 15.3.2015 70 Jahre alt und am 15.9.2015 70,5 Jahre alt. Der Wert des IRAs zum 31.12. 2014 beträgt 100.000 $. Zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung bis zum 15.4.2016 wird der Gründer 71 alt. Der Gründer ist nicht verheiratet oder er ist zwar verheiratet, hat aber den Ehepartner nicht als Begünstigten benannt. Welchen Mindestbetrag muss der Gründer in 2016 auszahlen lassen?
Lösung: Die Lebenserwartung beträgt laut Tabelle 26,5 Jahre. Die Lebenserwartung wird in einer von der Steuerbehörde herausgegebenen Tabelle festgelegt. Die Auszahlungszeit beträgt demnach 26,5 Jahre bzw. 3,64 % vom Wert des IRAs zum 31.12. 2014. Es müssen somit 3.773 $ (100.000/26,5) als Mindestbetrag im 2016 ausbezahlt werden.
Fall 2: Wenn der gleiche Gründer/Steuerzahler verheiratet ist und dessen Ehepartner als Begünstigter benannt wurde und der Ehepartner 15 Jahre jünger ist, also mehr als 10 Jahre, welcher Mindestbetrag ist im 2016 auszuzahlen?
Lösung: Die Auszahlungszeit beträgt 30,1 Jahre bzw. 3,32 % vom Wert des IRAs zum 31.12. 2014. Es müssen somit 3,332 $ (100,000/30,1) als Mindestbetrag im ersten Jahr ausbezahlt werden. (Die längere Auszahlungszeit hat ihren Grund in der längeren zu erwartenden Lebensdauer des jüngeren Ehepartners.)
Fall 3: Wenn der gleiche Gründer/Steuerzahler verheiratet ist und dessen Ehepartner als Begünstigter benannt wurde und der Ehepartner 5 Jahre jünger ist, also weniger als 10 Jahre, welcher Mindestbetrag ist im 2016 auszuzahlen?
Lösung: Wie im Fall 1, wird lediglich die Lebenserwartung des Gründers zugrunde gelegt. Demnach beträgt die Auszahlungszeit 26,5 Jahre bzw. 3,64 % vom Wert des IRAs zum 31.12. 2014. Es müssen somit 3,773 $ (100.000/26,5) als Mindestbetrag im 2016 ausbezahlt werden.
Für die Berechnung des Mindestbetrags in den darauffolgenden Jahren werden die Bilanz des IRA zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres und eine reduzierte Zahl für die Lebenserwartung verwendet. Zum Bespiel im Fall I wird die Bilanz zum Ende 2015 (statt 2014) bzw. eine Lebenserwartung von 25,6 (statt 26,5) Jahren für die Kalkulation des Mindestbetrages für den nachfolgenden Mindestbetrag zugrunde gelegt.
Die jährlichen Auszahlungen werden zu den für den Steuerzahler gültigen Steuersätzen zum Zeitpunkt der Auszahlung versteuert.