Gesellschaftsrecht
Gesetzentwurf zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Das Bundesministerium der Justiz hat den Ländern und Verbänden einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater zugesandt. Durch dieses Gesetz soll für Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen werden, für die gemeinsame Berufsausübung neben der bisherigen Partnerschaftsschaftsgesellschaft die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu wählen. Nach dem Gesetzentwurf ist die Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, wenn die Gesellschaft zu diesem Zweck eine durch Gesetz begründete Berufshaftpflichtversicherung unterhält und der Name der Gesellschaft den Zusatz "mit beschränkter Berufshaftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthält (§ 8 Abs. 4 PartGG-Entwurf). Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nur für die Berufshaftung, nicht aber für sonstige Verbindlichkeiten wie z.B. Mieten und Gehälter. Die eingeschränkte Berufshaftung soll im Gegenzug durch die Berufshaftpflichtversicherung ausgeglichen werden. Bei einer Partnerschaft aus Rechtsanwälten soll die Mindestversicherungssumme pro Versicherungsfall 2,5 Mio. EUR betragen. Die neue Gesellschaftsform soll insbesondere größeren Rechtsanwaltskanzleien eine Alternative zu der LLP (Limited Liability Partnership) nach britischem Recht bieten.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 15.2.2012
Insolvenzrecht
Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform
Nach dem bereits verabschiedeten Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das im Wesentlichen am 1.3.2012 in Kraft getreten ist, hat das Bundesministerium der Justiz nunmehr den Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen vorgelegt. Der Entwurf sieht u.a. vor, dass Existenzgründer und Verbraucher schneller eine zweite Chance bekommen, wenn sie einen Teil ihrer Schulden getilgt haben. So sollen Schuldner im Insolvenzverfahren schon nach drei statt bisher sechs Jahren die Restschuldbefreiung erhalten, wenn sie mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten beglichen haben. Sind die Verfahrenskosten vollständig bezahlt worden, so ist eine Restschuldbefreiung nach fünf Jahren möglich. Durch die Insolvenzfestigkeit von Lizenzen soll sicher gestellt werden, dass Lizenzen bei einer Insolvenz des Lizenzgebers unter Wahrung der Gläubigerinteressen weitergenutzt werden können. Das ESUG ("erste Stufe der Insolvenzrechtsreform") war bereits Gegenstand des von zfs Aktuell des Dezember-Heftes 2011, zfs 2011, 662 f.).
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 23.1.2012
Verkehrsverwaltungsrecht
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
Mit der Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung vom 13.1.2012, die größtenteils am 1.7.2012 in Kraft tritt, wird die Erteilung von Wechselkennzeichen eingeführt (BGBl I S. 103). Dadurch soll die Flexibilität bei der Fahrzeugnutzung erhöht und eine sinnvolle Ergänzung zu bereits bestehenden Möglichkeiten, wie etwa die Nutzung von Saisonkennzeichen, geschaffen werden (BR-Drs 709/11).
Gefahrgutrecht
Gefahrgutverordnung See
Am 30.1.2012 wurde die Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) vom 18.1.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I S. 122). Auf die Neufassung der GGVSee wurde bereits in zfs Aktuell des Februar-Heftes hingewiesen (zfs 2012, 62).
RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin