Europäisches Verkehrsrecht
Europaweite Vollstreckung von Geldsanktionen
Nach einem Bericht der Kommission haben mittlerweile bis auf Griechenland, Irland und Italien sämtliche EU-Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates v. 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in ihr nationales Recht umgesetzt (Rats-Dok. 9015/1/12 REV 1). In Deutschland erfolgte die Umsetzung des Rahmenbeschlusses bereits mit Wirkung zum 28.10.2011 durch der Aufnahme der §§ 86-87p und 98 in das IRG. Gegenstand dieser Neuregelungen waren der Beitrag im März-Heft 2011 (zfs 2011, 122) sowie die Aufsätze von Riedmeyer (zfs 2011, S. 68 ff.) und Krumm (zfs 2011, S. 128 ff.). Es steht nun in fast allen Mitgliedstaaten ein Instrumentarium für die europaweite Vollstreckung von Geldsanktionen zur Verfügung. Von besonderer praktischer Bedeutung wird dies insbesondere für die grenzüberschreitende Ahndung von Verkehrsverstößen sein.
Sanktionsrechtliche Halterhaftung in der Schweiz
Die Bundesversammlung der Schweiz hat beschlossen, für Verkehrsverstöße die Halterhaftung einzuführen. Art. 6 Abs. 5 des geänderten schweizerischen Ordnungsbußengesetzes v. 24.6.1970 bestimmt dazu folgendes: "Kann mit verhältnismäßigen Aufwand nicht festgestellt werden, wer der Fahrzeugführer ist, so ist die Buße vom Halter zu bezahlen, es sei denn, er macht im ordentlichen Strafverfahren glaubhaft, dass das Fahrzeug gegen seinen Willen benutzt wurde und er dies trotz entsprechender Sorgfalt nicht verhindern konnte." Ob und wann die Regelung in Kraft tritt, steht noch nicht fest: Die Gesetzesänderung unterliegt dem Fakultativen Referendum nach Art. 141 der schweizerischen Bundesverfassung (BBl. 2012, S. 5958).
Verfahrensrecht
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Am 26.7.2012 ist das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Kraft getreten (BGBl I S. 1577). Vorangegangen war ein im Vermittlungsausschuss gefundener Kompromiss: Im Interesse einer klaren gesetzlichen Abgrenzung der richterlichen Streitschlichtung von der Mediation werden die bisher praktizierten unterschiedlichen Modelle der gerichtsinternen Mediation in ein erheblich erweitertes Güterichterkonzept überführt und dieses auch auf die Verfahrensordnungen der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Patent-, Marken- sowie Finanzgerichte ausgedehnt (BT-Drs 17/8058). So kann das Gericht die Parteien nach § 278 Abs. 5 ZPO n.F. für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen, wobei der Güterichter alle Methoden der Konfliktbewältigung einschließlich der Mediation einsetzen kann. Nach § 278a Abs. 1 ZPO n.F. kann das Gericht den Parteien ferner eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung war bereits Gegenstand von zfs Aktuell des April-Heftes 2011 (zfs 2011, S. 182).
Zwangsvollstreckungsrecht
Schuldnerverzeichnisverordnung/ Vermögensverzeichnisverordnung
Am 1.1.2013 treten die vom BMJ aufgrund von § 882h Abs. 3 ZPO erlassene Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses (Schuldnerverzeichnisverordnung – SchuFV) v. 26.7.2012 (BGBl I S. 1654) und die nach § 802k Abs. 4 ZPO erlassene Verordnung über das Vermögensverzeichnis (Vermögensverzeichnisverordnung – VermVV) v. 26.7.2012 (BGBl I S. 1663) in Kraft. Die Schuldnerverzeichnisverordnung v. 15.12.1994 (BGBl I S. 3822), die zuletzt durch Gesetz v. 13.12.2001 (BGBl I. S. 3638) geändert wurde, tritt am 31.12.2017 außer Kraft.
Binnenschifffahrtsrecht
Berichtigung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Am 1.8.2012 wurde die Berichtigung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung v. 26.7.2012 (BGBl I S. 1666) und am 20.8.2012 die Berichtigung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung v. 2.8.2012 (BGBl I S. 1717) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Autor: Karsten Funke
RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin