hier: Überarbeitung aufgrund der Auswirkungen des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl I S. 4621)
Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl I S. 4621) ist u. a. die in dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom 20.12.1999 (BGBl 2000 I S. 2) enthaltene Vermutungsregelung des § 7 Abs. 4 SGB IV über das Vorliegen einer Beschäftigung durch eine Regelung zur Vermutung der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bei Personen, die einen Existenzgründungszuschuss nach § 421l SGB III beantragen bzw. beziehen, ersetzt worden. Außerdem ist in diesem Zusammenhang die Vorschrift des § 14 Abs. 4 SGB IV über die Beitragsbemessungsgrundlage für Personen, die nach dem Einkommensteuerrecht als selbständig Tätige behandelt werden, gestrichen worden. Die vorstehend aufgezeigten Änderungen erfordern eine Überarbeitung des von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung unter dem Datum vom 20.12.1999 herausgegebenen gemeinsamen Rundschreibens zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen des Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit.
Die Besprechungsteilnehmer kommen überein, das gemeinsame Rundschreiben vom 20.12.1999 zu dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit aufgrund der durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingetretenen Änderungen zu aktualisieren und unter dem Datum vom 26.03.2003 neu bekannt zu geben. Dabei verständigen sich die Besprechungsteilnehmer darauf, bei der Neufassung des gemeinsamen Rundschreibens auch die Besprechungsergebnisse
- vom 22./23.11.2000 zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH und mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH (vgl. Punkt 3 der Niederschrift) als Anlage 3,
- vom 10./11.04.2002 zu dem Katalog bestimmter Berufsgruppen - Anlage 4 (vgl. Punkt 1 der Niederschrift) und
- vom 10./11.04.2002 zu dem Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status - Anlage 5 (vgl. Punkt 2 der Niederschrift)
einzuarbeiten und darüber hinaus den Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status (Anlage 5) aufgrund der zum 01.01.2003 bzw. 01.04.2003 vorgenommenen Rechtsänderungen zu überarbeiten.
Die Neufassung des gemeinsamen Rundschreibens vom 26.03.2003 zu dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit liegt als Anlage bei. Dieses Rundschreiben löst das gemeinsame Rundschreiben vom 20.12.1999 ab.