2.1 Wie genau funktioniert die neue Förderung?
Die neue Förderung soll künftig proportional zu Ihrem geleisteten Beitrag ausgestaltet sein. Geplant ist: Für jeden eingezahlten Euro erhalten Sie 20 Cent, die sogenannte Grundzulage. Der maximale Eigenbeitrag, der so gefördert wird, liegt bei 3.000 Euro pro Jahr (ab 2030 bei 3.500 Euro). Damit ist – egal wie viel Sie sparen – transparent, wie hoch die Förderung ausfällt.
Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie pro Kind darüber hinaus für jeden eingezahlten Euro 25 Cent Kinderzulage zusätzlich, maximal werden hier 300 Euro pro Kind gezahlt.
Für Menschen mit geringem Einkommen und für junge Menschen können darüber hinaus eine Bonuszulage beziehungsweise ein Berufseinsteigerbonus ausgezahlt werden.
Zusätzlich sollen Altersvorsorgende weiterhin vom Sonderausgabenabzug profitieren können. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung, ob ein noch über den Zulageanspruch hinaus gehender Steuervorteil zusteht.
Während der Ansparphase erfolgt bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen keine Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen. Dies gilt unabhängig davon, ob oder in welchem Umfang die Altersvorsorgebeiträge gefördert wurden. In der Ansparphase fallen somit keine steuerpflichtigen Kapitalerträge an. Besteuert werden die Leistungen aus diesen Verträgen – wie bisher – erst nachgelagert während der Auszahlungsphase. Dann ist der individuelle Steuersatz in den meisten Fällen niedriger als während des Erwerbslebens.
2.2 Wie viel muss ich monatlich sparen, um die Förderung zu erhalten?
Ab einer Einzahlung von 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro pro Monat, kann man von der Förderung profitieren. Mit jedem Euro, der zusätzlich eingezahlt wird, erhöht sich die Förderung.
Mittelbar zulageberechtigte Ehegattinnen oder Ehegatten, die keine eigene Förderberechtigung haben, müssen ebenfalls jährlich mindestens 120 Euro in ihre Altersvorsorgeverträge einzahlen, um eine Zulage zu erhalten. Die Höhe der Zulage richtet sich nach den Beitragszahlungen der unmittelbar förderberechtigten Ehegattinnen oder Ehegatten.
2.3 Wird die Grundzulage höher ausfallen als bei der Riester-Rente?
Die bisher starre Grundzulage in Höhe von 175 Euro wird abgeschafft. Stattdessen erhalten alle unmittelbar Förderberechtigten für jeden eingezahlten Euro 20 Cent Grundzulage, bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro (ab 2030 bis zu 3.500 Euro). Die Grundzulage kann also künftig bis zu 600 Euro betragen. Wer mehr vorsorgt, erhält auch eine höhere Förderung.
Für junge Menschen und Geringverdiener verstärken wir die Anreize außerhalb der Grundzulage: Altersvorsorgende mit einem maßgebenden Einkommen bis zu 26.250 Euro erhalten als Unterstützung zusätzlich eine jährliche Bonuszulage von 175 Euro. Berufseinsteigende, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich bis zu drei Jahre den Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
2.4 Wird die Kinderzulage mit der Reform erhöht?
Für jedes Kind wird jeder gesparte Euro mit 25 Cent Zulage gefördert. Die bisher starre Kinderzulage in Höhe von 300 Euro (beziehungsweise bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurde, 185 Euro) bei Zahlung eines Mindesteigenbeitrages wird abgeschafft. Das soll das Fördersystem vereinfachen und Sparanreize für die Bildung von Altersvorsorgevermögen setzen. Die Förderung von Altersvorsorgenden mit Kindern kann künftig bis zu 300 Euro pro Kind (bei 1.200 Euro Eigenbeitrag) betragen.
2.5 Gibt es auch Anreize für junge Menschen, für ihr Alter privat vorzusorgen?
Der Anreiz für junge Menschen, für ihr Alter vorzusorgen, ist künftig noch höher. Mit dem Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro für Altersvorsorgende, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen junge Menschen künftig nicht mehr nur noch ein Jahr, sondern bis zu drei Jahre lang unterstützt werden.
2.6 Ich verdiene nicht so viel. Lohnt sich die private Altersvorsorge trotzdem für mich?
Die geförderte private Altersvorsorge lohnt sich auch für Menschen mit einem niedrigeren Einkommen. Vor allem, wenn man früh beginnt und der Zinseszinseffekt auf die eingezahlten Beiträge, Zulagen und Erträge wirken kann. Altersvorsorgende mit einem maßgebenden Einkommen bis zu 26.250 Euro erhalten als Unterstützung zusätzlich eine jährliche Bonuszulage von 175 Euro. Dafür müssen sie nur einen monatlichen Beitrag von 10 Euro auf ihren Altersvorsorgevertrag einzahlen. Sie können aber auch mehr einzahlen. Jeder Eigenbeitrag wird zusätzlich zur Bonuszulage mit der Grundzulage in Höhe von 20 Cent pro Euro (bis 3.000 Euro) sowie 25 Cent pro Kind (bis 1.200 Euro) gefördert.
2.7 Bin ich förderberechtigt?
Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere die Pflichtversicherten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungsempfängerinnen und -empfänger und Pflichtversicherten gleichstehende Personen.
Zu den unmittelbar förderberechtigten Personen zählen beispielsweise:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sowie selbstständig Tätige, die pflichtversichert sind,
- Personen, die eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in häuslicher Umgebung betreuen,
- Mütter oder Väter während der dreijährigen Kindererziehungszeit (Kindererz...