Jean Bramburger-Schwirkslies
Durch die effektive Kapitalherabsetzung werden naturgemäß die Interessen der Gesellschaftsgläubiger berührt.
8.1 Bekanntmachung, verbunden mit Gläubigeraufruf
Deshalb müssen die Geschäftsführer den Beschluss bekannt machen und mit der Aufforderung an die Gläubiger verbinden, sich bei der GmbH zu melden. Die Geschäftsführer müssen sowohl den Kapitalherabsetzungsbeschluss in 3 verschiedenen, aber aufeinanderfolgenden Tagen in den Gesellschaftsblättern bekannt machen. Dies ist in aller Regel der Bundesanzeiger.
Angabe des Herabsetzungsbetrags muss sein
Die Geschäftsführer brauchen nur den Betrag der Kapitalherabsetzung anzugeben. Den Zweck der Kapitalherabsetzung brauchen sie den Gläubigern nur auf Anfrage mitzuteilen. Auch brauchen sie keinen Hinweis auf die Folgen einer unterbliebenen Meldung zu geben. Eine derartige Bekanntmachung mit Gläubigeraufforderung kann zum Beispiel folgenden Wortlaut haben:
"Die Gesellschafter der X-GmbH mit Sitz in A-Stadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts in A-Stadt unter HRB ……… haben eine Herabsetzung des Stammkapitals der Gesellschaft von X EUR um Y EUR auf Z EUR beschlossen. Hiermit werden die Gesellschaftsgläubiger aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden."
8.2 Einzelmitteilungen
Wenn den Geschäftsführern einzelne Gläubiger bekannt sind, müssen sie diese zusätzlich im Weg einer Einzelmitteilung zur Anmeldung auffordern.
Hierfür besteht keine besondere Form. Die Aufforderung kann mündlich, telefonisch und schriftlich ergehen.
Schriftliche Mitteilung zu empfehlen
Wie immer in derartigen Fällen empfiehlt sich eine schriftliche Mitteilung, zum Beispiel in Form eines Rundschreibens.
Die Einzelbekanntmachung sollte so früh wie möglich erfolgen. Den Gläubigern muss nämlich bis zum Ablauf des Sperrjahrs eine angemessene Widerspruchsfrist verbleiben.
8.3 Die Gläubiger haben ein Widerspruchsrecht
Haben Gläubiger am letzten Tag der Bekanntmachung der Kapitalherabsetzung begründete Forderungen gegen die GmbH, können sie sich bei der GmbH melden und der Kapitalherabsetzung widersprechen. Dabei brauchen sie nicht ausdrücklich das Wort "Widerspruch" zu verwenden. Es reicht aus, dass die Geschäftsführer das Verhalten des betreffenden Gläubigers als Widerspruch deuten können.
Keine Gläubigermeldung bedeutet Zustimmung
Wenn sich ein Gläubiger auf die Aufforderung hin, sich zu melden, nicht meldet, stimmt er damit der Kapitalherabsetzung zu.
Die Gläubiger können der Kapitalherabsetzung so lange widersprechen, bis die Geschäftsführer die Kapitalherabsetzung in das Handelsregister angemeldet haben.
Die GmbH muss den Widerspruch ausräumen, das heißt, entweder die Forderung erfüllen oder Sicherheit leisten. Andernfalls könnte die Kapitalherabsetzung nicht durchgeführt werden.