Jean Bramburger-Schwirkslies, Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Herr Huber beschäftigt 5 Arbeitnehmer. Er gibt an seine Arbeitnehmer Essensmarken aus, auf denen jeweils ein Verrechnungswert von 5 EUR ausgewiesen ist. Bei 20 Arbeitstagen im Monat zahlt Herr Huber pro Arbeitnehmer einen Betrag von 100 EUR. Bei 5 Arbeitnehmern zahlt Herr Huber 5 × 100 EUR = 500 EUR im Monat. Herr Huber erhält eine ordnungsgemäße Rechnung über die Verpflegung seiner Arbeitnehmer, in der die Umsatzsteuer mit 19 % ausgewiesen ist.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4946/ 6822 |
Freiwillige Sozialleistungen |
420,17 |
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1576/ 1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
79,83 |
1200/ 1800 |
Bank |
500,00 |
Der Verrechnungswert von 5 EUR übersteigt den Sachbezugswert 2024 von 4,13 EUR um 0,87 EUR. Da der übersteigende Wert nicht mehr als 3,10 EUR beträgt, ist nicht der Verrechnungswert von 5 EUR, sondern der Sachbezugswert von 4,13 EUR anzusetzen. Das sind bei 20 Arbeitstagen 4,13 EUR × 20 = 82,60 EUR × 5 Arbeitnehmer = 413 EUR im Monat. Diese Sachleistungen an die Arbeitnehmer unterliegen der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist mit 65,95 EUR im Betrag von 413 EUR enthalten.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4145/6060 |
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig |
413,00 |
8595/4945 |
Sachbezüge 19 % (Waren) |
347,05 |
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1776/3806 |
Umsatzsteuer 19 % |
65,95 |