In der Norm werden eine Reihe von Prinzipien dargelegt, die beachtet und erfüllt werden müssen, wenn Treibhausgasneutralität auf faire und nicht irreführende Weise erreicht werden soll. Die im Folgenden beschriebenen Grundsätze helfen, die Anforderungen an Claims zur Treibhausgasneutralität zu erfüllen. Es wird zwischen Grundsätzen allgemeinerer Natur und konkreteren, auf Maßnahmen bezogene Grundsätze unterschieden.
3.1 Allgemeine Prinzipien
Dieses Kapitel beleuchtet die grundlegenden Prinzipien und Richtlinien für die effektive und verantwortungsbewusste Anwendung von Klimaneutralitäts-Claims. Diese sind eine wesentliche Komponente im Bestreben von Unternehmen und Organisationen, ihre Umweltauswirkungen transparent und authentisch zu kommunizieren.
3.1.1 Prinzip der Transparenz
Transparenz ist das Fundament aller Bemühungen um THG-Neutralität. Unternehmen müssen relevante Informationen offenlegen, um ein klares Verständnis ihrer THG-Neutralitätsansprüche zu ermöglichen. Dies umfasst Daten über Treibhausgasemissionen, verwendete Methoden und erreichte Fortschritte. Hierzu zählt ebenso die Berücksichtigung von Anforderungen aus anderen relevanten Normen (z. B. ISO 14067 und ISO 14064-2 für die Ermittlung der Carbon Footprints auf Produkt- und Organisationsebene), die Bewertung der Datenqualität und die Regelungen zur Validierung und Verifizierung (z. B. ISO 14063-3).
3.1.2 Prinzip der Konservativität
Angesichts von Unsicherheiten zu Folgen des Klimawandels aber auch der Wirksamkeit von Gegenmaßnahmen, insbesondere wenn diese von externen Faktoren und Entwicklungen abhängen (z. B. Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff), sollte ein konservativer Ansatz bei den Planungen verfolgt werden, um Überoptimismus und eine Überbewertung des Fortschritts zu verhindern. Bei szenariobasierten Planungen und Strategien sollte daher mindestens ein "worst-case"-Szenario entwickelt werden. Es gilt, dem Vorsorgeprinzip entsprechend, der Vorrang der schlechtesten Prognose. In diesem Sinne sollten Annahmen und Methoden konservativ gewählt werden, um die Glaubwürdigkeit der Bemühungen eines Unternehmens um THG-Neutralität zu erhalten.
3.1.3 Prinzip des wissenschaftsbasierten Ansatzes
Wissenschaftsbasierter Ansatz bedeutet, dass sich Entscheidungen und Maßnahmen in der Organisation an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Klimawandel orientieren sollte, wobei hier die aktuellen Veröffentlichungen des IPCC herangezogen werden sollten. Es besteht wissenschaftlicher Konsens, dass um katastrophale, eigendynamische und nicht wieder rückgängig zu machende Auswirkungen auftreten werden, wenn mehr als das verbleibende globale THG emittiert werden, als im globalen Budget für die Einhaltung des 1,5 – 2 °C noch zur Verfügung stehen. Unternehmen müssen bereit sein, ihre Strategien und Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um mit dem Stand der Wissenschaft Schritt zu halten.
3.1.4 Prinzip der Vermeidung negativer Nebenfolgen
Bei der Planung und Entwicklung von Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass keine Zielkonflikte signifikanten nicht beabsichtigten Nebenfolgen ökologischer oder sozialer Art auftreten (können) oder diese minimiert werden. Ein Beispiel für solche ungewollten Nebeneffekte sind die Zunahme der Abholzung durchzunehmende Biomasse-Energieproduktion, das Tank-Teller-Problem, die Nutzungskonkurrenzen für Wasser, das sowohl für die elektrolytische Herstellung von grünem Wasserstoff als auch für die Anpassung von Wäldern an den Klimawandel benötigt wird.
Das Prinzip der Vermeidung von negativen Nebenfolgen findet sich auch in anderen aktuellen Regulierungen, so beispielsweise beim "Do-No-Significant-Harm-Prinzip" (DNSH-Prinzip) aus der europäischen Sustainable Finance Regulierung (SFRD), wo auch Prüffragen empfohlen werden, um das Prinzip anwenden zu können. In der folgenden Tabelle sind DNSH-Prüffragen für nicht intendierte Folgen auf andere Umweltziele beispielhaft benannt:
Umweltziel |
Kontrollfragen |
Klimaschutz |
- Wird die Maßnahme voraussichtlich zu erheblichen Treibhausgas-Emissionen führen?
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Anpassung an den Klimawandel |
- Werden durch die Maßnahme nachteilige Klimawandelfolgen verstärkt?
- Wird davon die Maßnahme selbst oder Menschen, Natur und Vermögenswerte betroffen?
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Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen |
- Ist davon auszugehen, dass durch die Maßnahme den guten Umweltzustand oder das gute ökologische Potenzial von Gewässern geschädigt wird?
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Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft |
- Kann die Maßnahme zu einer deutlichen Zunahme von behandlungsbedürftigen Abfällen führen?
- Kann die Maßnahme zu erheblichen Ineffizienzen bei der Nutzung von Ressourcen führen?
- Kann es im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft zu erheblichen und langfristigen Umweltschäden kommen?
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Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung |
- Kann es zu einem erheblichen Anstieg der Schadstoffemissionen in Luft, Wasser oder Boden kommen oder anderen Umweltbeeinträchtigungen kommen?
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Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme |
- Kann der gute Zustand und die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen erheblich geschädigt werden?
- Kann der Erhaltungszustand der Leb...
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