Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.1 Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen

Rz. 100 Eine Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten ist grundsätzlich unzulässig. Weil aber eine Ungleichbehandlung zulässig ist, wenn ein Hilfskriterium zur Gruppenbildung verwandt wird, die ihrerseits auf eine gerechtfertigte Unterscheidung abzielt, kann es zulässig sein, wenn an die gewerblichen Arbeitnehmer wegen erheblich höherer krankheitsbedingter Fehlzei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Beispiele für das Vorliegen der Rechtsnachfolge beim Schuldner

Rz. 4 Rechtsnachfolger des Schuldners ist, wer an der Stelle des im Titel genannten Schuldners seinerseits Schuldner des titulierten Anspruchs oder Besitzers der streitbefangenen Sache (§ 325 Abs. 1 ZPO) geworden ist (BGH, NJW-RR 2021, 1145). Damit setzt die Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite den unter Wahrung der Anspruchsidentität erfolgenden Austausch der Person des Schul...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / a) Sonderbetriebsvermögen und qualifizierte Nachfolgeklausel

Ertragsteuerliche Regelungen, jedenfalls soweit sie das Betriebsvermögen (i.S.v. § 12 Abs. 5 ErbStG) betreffen, haben auch ggf. unmittelbare Auswirkungen für die Erbschaftsteuer, im Hinblick auf die verlängerte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz und die an die Bestandsidentität von Betriebsvermögen im ErbStG mit dem Betriebsvermögen im EStG anknüpfende Begünstigungsfähigkeit vo...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / b) ErbStG

In § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG ist für Zwecke des ErbStG, wenn ein Ausschlagender oder Verzichtender eine Abfindung dafür erhält, der Abfindungserwerb als vom Erblasser erhalten ersatzweise für steuerbar erklärt worden. Verweis (s.o., vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG). Das ist z.B. das Datum des Verzichts, damit zumeist auch zugleich der Vereinbarung zwischen den Erwerbern...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / a) EStG

Bei Ausschlagung einer Erbschaft gegen Entgelt wird einkommensteuerlich eine Veräußerung unterstellt, ggf. mit Gewinnrealisierung etwa nach § 23 EStG, denn nach dem BMF[41] steht die Ausschlagung der Erbschaft gegen eine Abfindung der entgeltlichen Veräußerung des Erbteils gleich. Die Ausschlagung eines Vermächtnisses ist nicht im BMF-Schreiben geregelt. Hier wird im Ergebnis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbfall

Rn. 626 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Mit dem Erbfall tritt der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB; hierzu BFH BStBl II 1973, 544). Daher sieht § 6 Abs 3 EStG für den Erbfall ebenso wie für die Schenkung die Fortführung der Buchwerte vor. Das gilt grundsätzlich auch beim Tod eines Freiberuflers (BFH BFH/NV 1992, 512). Rn. 627 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Alvermann, Die ertragsteuerliche Behandlung von Praxisausfallversicherungen, FR 2009, 1132; Beiser, Betriebsunterbrechungs- und Berufsunfähigkeitsversicherung aus ertragsteuerlicher Sicht, DB 2009, 2237. Ferner s Schrifttum vor §§ 79ff (Einf AVmG) vor Rn 1 (Mühlenharz). Rn. 570 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ob für Versicherungen geleistete Prämien als BA abziehbar sind, richtet si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 641 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ebenso wie im Hinblick auf den selbstständigen Vermögensteil ist die Vorschrift auch insoweit § 16 Abs 1 Nr 2 EStG (Mitunternehmeranteil) nachgebildet (vgl GrS BFH BStBl II 2000, 123); gemeint ist die Beteiligung an einer selbstständig tätigen PersGes (BFH BStBl II 1984, 518), idR ein Praxisanteil; eine avisierte Bürogemeinschaft genügt nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 643 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Betriebs-/Praxisaufgabe ist die endgültige Einstellung der bisherigen selbstständigen Tätigkeit aufgrund eines Entschlusses des StPfl, den Betrieb aufzugeben, und Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen oder deren äußerlich erkennbare Zuführung zu betriebsfremden Zwecken/in das PV in einem einheitlichen Vorgang, sodass – im Gege...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft

Rz. 14 Unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen kommt der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außerstande ist, die Leistung zu bewirken, § 297 BGB. Die objektive Leistungsfähigkeit ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss.[1] Unerheblich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Weites Verständnis

Rn. 476 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BE sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch die selbstständige Berufstätigkeit veranlasst sind (BFH BStBl II 1990, 1028; 1982, 587; BFH/NV 1991, 537). Sie sind demjenigen zuzurechnen, der einen Tatbestand des § 18 Abs 1 EStG verwirklicht (vgl BFH BStBl II 1990, 939). Ein Leistungsaustausch ist nicht erforderlich (vgl BFH BStBl I...mehr

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ZErb 02/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bachem, Der Pflichtteil im Steuerrecht, 2021, Nomos, ISBN 978-3-848...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Besteuerungsrecht bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses, Abs. 12

Rz. 324 § 50d Abs. 12 EStG wurde durch G. v. 20.12.2016[1] eingeführt, um aus deutscher Sicht Besteuerungslücken bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses zu vermeiden, die durch die Rspr. des BFH entstehen können. Nach dieser Rspr. werden Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht für die in der Vergangenheit geleisteten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 § 50d EStG zerfällt in mehrere Teile, die keine Verbindung miteinander haben. Die Vorschrift wäre aus systematischer Sicht daher besser in mehrere Vorschriften aufgeteilt worden (s. Gliederungsnummern 2 bis 5): § 50d Abs. 1–7 EStG regelt Besonderheiten bei der beschr. Steuerpflicht. Abs. 1–6 enthalten Regeln, die zu beachten sind, wenn der Steuerabzug (Quellensteuer) im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 § 50d EStG ist durch G. v. 25.7.1988[1] eingefügt worden. Die Vorschrift ist auf alle dem Steuerabzug unterliegenden Kapitalerträge und Vergütungen nach § 50a EStG anzuwenden, die nach dem 31.12.1988 zufließen. § 50d EStG ersetzt die bisherige Vorschrift des § 73h EStDV. Danach wurde § 50d EStG folgendermaßen geändert: Durch G. v. 25.2.1992[2] wurde der Anwendungsbereic...mehr

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§ 13 Steuerrecht / D. Muster

Rz. 58 Muster 12.1: Abfindungsklausel bei Übereignung von Personalcomputern Muster 12.1: Abfindungsklausel bei Übereignung von Personalcomputern Für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG eine Abfindung in Höhe von 51.000 EUR. Die Entschädigung erfolgt durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 50.000 EUR brutto auf...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 1. Datenverarbeitungsgerät

Rz. 16 Der Begriff des Datenverarbeitungsgerätes des § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG ist wie in § 3 Nr. 45 EStG auszulegen; die Vorschrift begünstigt außerdem deren Zubehör und den Internetzugang. Telekommunikationsgeräte, die nicht Zubehör eines PC sind oder nicht für die Internetnutzung verwendet werden können, sind von der Vorschrift allerdings nicht umfasst. Nicht maßgeblich ist,...mehr

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Rationalisierungsschutz / 9 Abfindung

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung gemäß § 7 RatSchTV Ang, wenn er auf Veranlassung des Arbeitgebers wegen einer Rationalisierungsmaßnahme aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers endet, also bei einem vom Arbeitgeber veranlassten Auflösungsvertrag oder einer Beendigungsk...mehr

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Rationalisierungsschutz / 11.7 Ansprüche aus RatSchTV Ang neben Sozialplan/Abfindungen nach § 1a KSchG/§§ 9, 10 KSchG

Der RatSchTV Ang besteht grundsätzlich neben Sozialplänen, Abfindungen und anderen Leistungen, die der Abmilderung sozialer Härten nach Rationalisierung dienen. Keine der anderen Leistungen wird verdrängt; stattdessen kann es allenfalls zu einer Anrechnung der anderweitigen Ansprüche auf die Ansprüche aus dem RatSchTV Ang kommen. Der Tarifvorbehalt nach § 77 Abs. 3 BetrVG ist...mehr

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Rationalisierungsschutz / 10 Einschränkung der Anspruchsberechtigung

Ansprüche nach dem Tarifvertrag bestehen nicht für Arbeitnehmer, die teilweise und voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind, oder die Voraussetzungen für den Bezug einer vorgezogenen Rentenleistung oder einer entsprechenden Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI oder der Zusatzversorgung erfüllen. A...mehr

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Rationalisierungsschutz / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Der TV greift nicht bei jeder Rationalisierungsmaßnahme. Vielmehr müssen nach § 1 RatSchTV Ang folgende Voraussetzungen kumulativ gegeben sein: eine vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahme, die eine Änderung der Arbeitstechnik oder Arbeitsorganisation mit sich bringt, die Änderung ist erheblich bzw. wesentlich, die Maßnahme dient dem Ziel einer rationelleren Arbeitsweise, die Maßnah...mehr

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Rationalisierungsschutz / 3 Überblick über die Schutzmaßnahmen nach dem RatSchTV Ang

Soweit der Anwendungsbereich des RatSchTV Ang eröffnet ist, treffen den Arbeitgeber unterschiedliche Pflichten, die zum Teil einige Vorbereitungs- oder Umsetzungszeit in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich daher, möglichst frühzeitig die konkrete Planung vorzunehmen. Die einzelnen Punkte werden nachstehend in der Reihenfolge aufgelistet, in der sie der Arbeitgeber bei Planung ...mehr

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Rationalisierungsschutz / 11.3 Altersdiskriminierung in RatSchTV Ang?

In § 8 RatSchTV Ang werden u. a. solchen Angestellten Ansprüche aus dem RatSchTV Ang abgesprochen, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllen. Diese Altersgrenze ist entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 41 Satz 2 SGB VI so auszulegen, dass sie der jeweils geltenden Regel...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIII. Verfahren vor den Arbeitsgerichten (§ 42 Abs. 2 GKG)

Rz. 107 In Verfahren vor den Arbeitsgerichten wegen Bestehens oder Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses oder wegen Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung ist der Streitwert nicht nach § 42 Abs. 1 GKG, sondern nach § 42 Abs. 2 GKG zu ermitteln, was zu ermäßigten Werten führt. Streitwert ist höchstens der Bruttoarbeitsverdienst für 3 Monate; Abfindungen werden nic...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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Unternehmensbewertung: eine... / 1 Bewertungsanlässe und Bewertungszwecke

Die Anlässe einer Unternehmensbewertung können vielfältig sein. So sieht sich der Unternehmer etwa beim Unternehmenserwerb oder Unternehmensverkauf, beim Scheidungsstreit um den Zugewinnausgleich, bei Pflichtteilsansprüchen mit der Frage nach einem Unternehmenswert konfrontiert. Dabei weist schon die Sprache auf eine Hauptproblematik hin. Wenn eine Sache "einen Wert hat", sollte ...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 3.3.2 Relevanz der Messung: Preis und Wert

Insbesondere den Multiplikatorenverfahren wird vorgehalten, dass sie keine (fundamentalen) Werte, sondern nur (zufällige) Marktpreise ermitteln, die demzufolge nichts über den subjektiven Entscheidungswert eines Investors (in Abhängigkeit von Synergien usw.) aussagen. Das zweite Argument betrifft die Unterscheidung sog. objektivierter Unternehmenswerte von sog. subjektiven Ents...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) LSt-Haftung: Zufluss und Steuerpflicht von Abfindungsleistungen auf Zeitwertkonten und anschließender Übertragung an die DRV

Streitig ist, ob Abfindungen wirksam Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) steuerfrei übertragen werden können, um einen Zufluss bei den Arbeitnehmern zu vermeiden. Zufluss: Abfindungsbeträge, die an die Arbeitnehmer weder bar ausgezahlt noch deren Bankkonten gutgeschrieben wurden, sind zugeflossen, wenn die Arbeitnehmer m...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

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Entgelt / 4.2.1.1 Startgröße

Das Volumen ("Leistungstopf") für die variable Bezahlung beträgt 1 % der ständigen Monatsentgelte aller beim jeweiligen Arbeitgeber unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten. Entgeltersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld) können von vornherein nicht zu den berücksichtigungsfähigen Entgelten zählen, da sie kein Ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.2 Der nichtrechtsfähige Verein

Rz. 9 In der Praxis gibt es viele Organisationen, die auf die Rechtsfähigkeit verzichten und die Form eines nichtrechtsfähigen Vereins wählen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Berufsverbände (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), politische Parteien, Kartelle u.Ä. Soweit diese nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen Vermögen besitzen, wird vielfach eine sog. Vermögensver...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Sittenwidrigkeit per se

Sind nach den zuvor gemachten Ausführungen Eheverträge sehr wohl ein geeignetes Instrument um die vermögensrechtlichen Folgen des Scheiterns einer Ehe zu steuern, dann stellt sich weiterhin die Frage, ob es Sinn macht in den Gesellschaftsvertrag eine Klausel aufzunehmen, die die Gesellschafter zum Abschluss eines Ehevertrags verpflichtet und bei Nichtbestehen eine solchen Ve...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / V. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG)

Der BGH hat eine grundsätzliche Entscheidung im Hinblick auf die Abfindung eines ausländischen Anrechts nach § 23 VersAusglG getroffen. Danach ist eine Abfindung nur dann möglich, wenn das Anrecht dem Grunde und der Höhe nach bereits gesichert ist.[65] Allein die einem Arbeitgeber in bestimmten Härtefällen eröffnete Möglichkeit die Versorgungszusage zu widerrufen und/oder zu...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 4. Fehlende Ausgleichsreife (§ 19 VersAusglG)

Die Abfindung eines ausländischen Anrechts nach § 23 VersAusglG setzt voraus, dass es sich um ein dem Grund und der Höhe nach gesichertes Anrecht handelt.[60] Eine ausländische betriebliche Pensionszusage ist nicht bereits deshalb als nichtausgleichsreif im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG anzusehen, weil dem Arbeitgeber in bestimmten Härtefällen die Möglichkeit eröffn...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / e) Kombination

Es bietet sich an, die vorgestellten Alternativen zur Sanktionierung der Nichtvereinbarung eines Ehevertrags miteinander zu kombinieren. So wird zum einen ein abgestuftes Vorgehen möglich und zum anderen behalten die verbleibenden Gesellschafter so einen gewissen Entscheidungsspielraum. So muss nur in Fällen reagiert werden, in denen der Gesellschaft tatsächlich eine Gefahr ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.3 Eigene Arbeitnehmer

Rz. 18 Der Arbeitnehmerbegriff bestimmt sich nach dem ESt- bzw. LSt-Recht. Keine Arbeitnehmer sind insbesondere Gewerbetreibende i. S. d. § 15 EStG und Freiberufler i. S. d. § 18 EStG. Maßgebend für die Abgrenzung ist das Gesamtbild der objektiven Umstände. Abzustellen ist auf die tatsächliche Durchführung im Einzelfall. Abgrenzungskriterien sind insbesondere die Eingliederun...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.2 Teilerbauseinandersetzung

Rz. 23 Vollzieht sich die Erbauseinandersetzung in Teilabschnitten, liegt jeweils eine Teilerbauseinandersetzung vor. Werden hierbei Abfindungen geleistet, so führen diese zu Anschaffungskosten und zum Veräußerungsentgelt, und zwar unabhängig davon, dass die Miterben am Restnachlass beteiligt bleiben. Praxis-Beispiel Zum Nachlass des U gehören ein Betrieb (Wert 500 EUR, Buchw...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.1 Realteilung

Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass wird real geteilt, ein Miterbe erhält wertmäßig das, was ihm nach seiner Erbquote zusteht. Erhält der Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, so liegt eine Realteilung mit Abfindungszahlung vor, wenn er für dieses "Mehr" seinen Miterben eine Abfindung zahlt. Da sich die Abfindung...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.5 Ausscheiden eines Miterben

Rz. 29 Beim freiwilligen Ausscheiden eines Miterbens aus der Erbengemeinschaft wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gemeinschaftsvermögen den verbliebenen Miterben zu. Die Anwachsung ist ein Unterfall der Veräußerung des Erbteils. Ertragsteuerlich ist das Anwachsen als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Anteils des ausscheidenden Miterben auf die verbleibenden M...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.2 Eintrittsklausel

Rz. 33 Der Gesellschaftsvertrag enthält eine Eintrittsklausel dann, wenn in ihm bestimmt ist, dass ein oder mehrere Erben nach dem Tod eines Gesellschafters das Recht haben, in die Gesellschaft einzutreten. Der Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters wächst mithin den übrigen Gesellschaftern an, die eintrittsberechtigten Erben erwerben lediglich das Eintrittsrec...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4 Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 15 Die Erbengemeinschaft[1] ist eine gesetzliche Zufallsgemeinschaft, die grundsätzlich auf Teilung angelegt ist. Die Teilung kann entweder im Wege der Realteilung mit oder ohne Abfindungen erfolgen oder durch mehrere Teilauseinandersetzungen oder durch Veräußerung des Nachlasses. 3.4.1 Realteilung Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass ...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 35 Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass beim Tode eines Gesellschafters die Gesellschaft mit dem Erben, bei mehreren Miterben jedoch nur mit einem bestimmten Miterben, aber unverändert und in vollem Umfang fortgeführt wird, so liegt eine sog. qualifizierte Nachfolgeklausel vor. Sie schränkt den Kreis der Gesellschafternachfolger ein. Zivilrechtlich geht der Gesells...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.4 Verschenkung oder Veräußerung des Erbteils

Rz. 26 Gem. § 2033 Abs. 1 BGB kann ein Miterbe seinen Erbteil an einen anderen Miterben oder an einen Dritten verschenken oder verkaufen. Die Ausschlagung der Erbschaft gegen Abfindung steht der entgeltlichen Veräußerung des Erbteils gleich. Rz. 27 Wird der Anteil am Nachlass verschenkt (unentgeltlich übertragen), so hat gem. § 6 Abs. 3 EStG der Beschenkte das Kapitalkonto de...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.3 Übernahme von Schulden über die Erbquote hinaus

Rz. 25 Eine Übernahme von Schulden über die Erbquote hinaus führt nicht zu Anschaffungskosten. Deshalb entsteht auch kein Veräußerungserlös, soweit ein Miterbe Verbindlichkeiten über die Erbquote hinaus übernimmt. Praxis-Beispiel S und T sind Miterben zu je ½. Zum Nachlass (3,6 Mio. EUR) gehört ein aus 2 Teilbetrieben bestehender Gewerbebetrieb. Teilbetriebsvermögen 1 hat ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8 Besteuerung von Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses, Abs. 12

8.1 Rechtsentwicklung und systematische Einordnung Rz. 315 § 50d Abs. 12 EStG wurde durch G. v. 20.12.2016[1] eingeführt, um aus deutscher Sicht Besteuerungslücken bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses zu vermeiden, die durch die Rspr. des BFH entstehen können. Nach dieser Rspr. werden Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältniss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.1 Rechtsentwicklung und systematische Einordnung

Rz. 315 § 50d Abs. 12 EStG wurde durch G. v. 20.12.2016[1] eingeführt, um aus deutscher Sicht Besteuerungslücken bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses zu vermeiden, die durch die Rspr. des BFH entstehen können. Nach dieser Rspr. werden Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht für die in der Vergangenheit geleisteten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.2 Tatbestand und Rechtsfolge

Rz. 318 Die Neuregelung erfasst Abfindungen, die anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden. Der Begriff des Dienstverhältnisses bezieht sich auf nichtselbstständige Arbeit, nicht auf selbstständige bzw. freiberufliche Arbeit. Der Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses und der Zahlung der Abfindung ist nicht maßgebend. Das Dienstverhältnis k...mehr