Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Verzicht auf den Zugewinnausgleichsanspruch

Rz. 149 Verzichtet der berechtigte Ehegatte (teilweise) auf den geltend gemachten Zugewinnausgleichsanspruch, sieht die Finanzverwaltung, sofern Bereicherung und Wille zur Unentgeltlichkeit gegeben sind, darin (teilweise) eine steuerpflichtige Schenkung unter Lebenden an den verpflichteten Ehegatten.[103] Erhält der Verzichtende eine Abfindung, ist diese als Surrogat der Aus...mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Verzicht

Rz. 75 Hat der Begünstigte das Vermächtnis angenommen (die Erbschaftsteuer entsteht unabhängig von der tatsächlichen Erfüllung,[61] siehe § 9 Rdn 3>), löst ein anschließender Verzicht dennoch die Erbschaftbesteuerung aus. Dabei ist auch zu beachten, dass der Verzicht beim Beschwerten (in der Regel beim Erben) einen schenkungsteuerpflichtigen Erwerb gem. § 7 Abs. 1 ErbStG aus...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / bb) Aufteilung von Abfindungsleistungen

Rz. 57 Erhält ein Miterbe alle oder mehrere Wirtschaftsgüter des Nachlasses gegen Leistung einer Abfindung an die übrigen Miterben, ist die Abfindung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte der Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Für die Aufteilung der Anschaffungskosten ist einer nach außen hin erkennbaren Zuordnung durch die Erben zu folgen, soweit die Aufteilung nicht zu einer un...mehr

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Zur Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen bei Direktversicherungen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung

Leitsatz 1. Der Zeitpunkt, zu dem eine Versorgungszusage erstmalig erteilt wurde, bestimmt sich nach der zu einem Rechtsanspruch führenden arbeitsrechtlichen bzw. betriebsrentenrechtlichen Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers (Anschluss an BMF-Schreiben vom 24.07.2013, BStBl I 2013, 1022, Rz. 350). 2. Hat der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers mehrere Direktversicher...mehr

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§ 3 Der Erbfall / M. Umsatzsteuer und Erbfall

Rz. 225 Zuwendungen von Todes wegen (insbesondere Erbschaft und Vermächtnisse) sind keine entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und damit grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar. Das gilt auch insoweit, als bei einer Erbauseinandersetzung Abfindungen an Miterben gezahlt werden müssen, da diese ebenfalls kein Entgelt darstellen, das für U...mehr

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§ 3 Der Erbfall / cc) Abgrenzung zum Erbschaftsvertrag

Rz. 7 § 311b Abs. 5, 6 BGB ermöglicht es künftigen gesetzlichen Erben, einen Erbschaftsvertrag über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil am Nachlass eines noch lebenden Dritten zu schließen. Solche Vereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung, § 311 Abs. 5 S. 2 BGB. Wird im Rahmen eines Erbschaftsvertrages keine Abfindung vereinbart, ergeben sich daraus mange...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 4. Ausscheiden eines Miterben durch Abschichtung

Rz. 65 Scheidet ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft durch eine Abschichtung aus (siehe Rdn 10>), wächst sein Erbteil den verbleibenden Miterben von Gesetzes wegen analog § 738 BGB an. Ertragsteuerlich ist das Anwachsen bei Vereinbarung einer Abfindung als entgeltliche, anderenfalls als unentgeltliche Übertragung des Anteils des ausscheidenden Miterben auf die verbleibenden...mehr

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§ 3 Der Erbfall / bb) Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 11 Die unterschiedliche Behandlung einer Abfindung für den Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs (siehe Rdn 23 ff.>) und einer Abfindung für den geltend gemachten Pflichtteilsanspruch (siehe Rdn 31 ff.>) basiert mithin auf der Fragestellung, ab wann der Pflichtteilsanspruch i.S.d. ErbStG geltend gemacht ist. Die Geltendmachung stellt erbschaftsteuerli...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 2. Grundstückserwerb durch Erbanfall, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB

Rz. 205 Grunderwerbsteuerpflichtig ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG grundsätzlich der Übergang des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung bedarf. Danach stellt der Erwerb eines Grundstücks durch Erbanfall i.S.d. § 1922 BGB einen grunderwerbsteuerbaren Erwerb dar, der allerdings gem. § 3 N...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / B. Voraussetzung der Zusammenrechnung

Rz. 2 Erfasst werden nur Erwerbe (lebzeitig und von Todes wegen) zwischen denselben Personen auf Zuwender- und Empfängerseite. Dabei sind auch Erwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.2009 einzubeziehen.[1] § 14 ErbstG gilt auch für eine lebzeitige vorweggenommene Übertragung von Teilen der (Nach-)Erbmasse vom Vorerben auf den Nacherben mit dem restlichen Nacherbfall, auch wenn der ...mehr

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Abfindungszahlung im Scheidungsfall

Leitsatz Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung vor. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 ErbS...mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Zivilrecht

Rz. 3 Der Pflichtteilsberechtigte und der Erblasser können vor dem Erbfall durch isolierten Pflichtteilsverzicht gem. § 2346 Abs. 2 BGB oder durch Erbverzicht gem. § 2346 Abs. 1 BGB einen Verzicht auf das Pflichtteilsrecht vereinbaren. Diese Vereinbarungen sind gem. § 2348 BGB notariell zu beurkunden. Auch ein Verzicht (gegen Abfindung) nach dem Erbfall ist möglich.mehr

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§ 3 Der Erbfall / 3. Leistung durch Dritte

Rz. 38 Für Leistungen (Erfüllung oder Abfindung) auf den geltend gemachten Pflichtteilsanspruch durch dritte Personen, die weder Pflichtteilsschuldner noch vertraglicher Abfindungsschuldner sind, ist für das steuerliche Zuwendungsverhältnis – also insbesondere für den Freibetrag (siehe § 5 Rdn 1>) – das Verhältnis zwischen Leistungsempfänger und Erblasser maßgeblich. Das ste...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 149 Im Zivilrecht kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Personen, die sich – zu Unrecht oder zu Recht – der Erbenstellung berühmen (Erbprätendenten). Im Rahmen von (außergerichtlichen oder gerichtlichen) Erbvergleichen (siehe § 4 Rdn 102 ff.>) werden regelmäßig an weichende Erbprätendenten Abfindungszahlungen geleistet.mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / B. Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG)

Rz. 7 Für die Wertermittlung im Erb- und im Schenkungsfall (d.h. für die Bewertung von Aktiva und Passive) ist gem. § 11 ErbStG grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer i.S.d. § 9 ErbStG (siehe § 9 Rdn 1 ff.>) maßgebend. Die Erbschaftsteuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die Schenkungsteu...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 2. Erbschaftsteuer

a) Behandlung bei weichenden Erbprätendenten Rz. 150 Wird einem Erbprätendenten vergleichsweise das Alleinerbrecht gegen Abfindungszahlung an einen anderen Erbprätendenten zuerkannt, stellt die Abfindungszahlung nach alter Rechtlage beim weichenden Erben keinen Erwerb von Todes wegen dar. Dem lag die Auffassung des BFH zugrunde,[121] dass es sich bei § 3 ErbStG um eine abschl...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 6. Teilerbauseinandersetzung

Rz. 67 Eine Teilerbauseinandersetzung ist einkommensteuerlich wie eine Gesamtauseinandersetzung zu behandeln. Bei einer gegenständlichen Teilerbauseinandersetzung stellen die geleisteten Abfindungen Anschaffungskosten bzw. Veräußerungsentgelt dar, und zwar unabhängig davon, dass die Miterben am Restnachlass gesamthänderisch beteiligt bleiben.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.2 Zum Umfang der Rückwirkungsfiktion bei Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft

Tz. 50 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Nach § 2 Abs 2 UmwStG gilt die in § 2 Abs 1 S 1 UmwStG geregelte Rückwirkungsfiktion bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang von einer Kö auf eine Pers-Ges auch für das Einkommen und das Vermögen der Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges (dazu im Einzelnen s Tz 68ff). Tz. 51 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Wenn Vermögen der übertragende...mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Allgemeines

Rz. 9 Ein Verzicht (auch gegen Abfindung) nach dem Erbfall ist möglich, wobei eine solche Vereinbarung zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erben an keine Formerfordernisse gebunden ist. Dabei handelt es sich zivilrechtlich um einen Erlassvertrag i.S.d. § 397 BGB.mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (3) Die Sozialwidrigkeit des Pflichtteilsverzichts

Rz. 560 Grundsätzlich ist es – auch nach der Rechtsprechung des BGH – trotz des Grundsatzes der negativen Erbfreiheit möglich, die Ausübung dieser Freiheit sozialrechtlich mit Sanktionen zu belegen.[935] Deshalb greift das Argument, dass sich der Verzichtende nur der erbrechtlich zulässigen Gestaltungselemente bedient, nicht.[936] So wie der BGH[937] die Zulässigkeit eines Pf...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 8. Grundstückserwerb aufgrund sonstiger Erwerbe von Todes wegen, § 3 Abs. 2 Nr. 4–7 ErbStG

Rz. 224 Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4–7 ErbStG gelten bestimmte weitere Erwerbe als vom Erblasser zugewendet und damit als Erwerb von Todes wegen. Besteht in solchen Fällen die Abfindung, das Entgelt oder die Erfüllung des Herausgabeverlangens nach § 2087 BGB in der Übertragung eines Grundstücks, ist der Erwerb nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies gilt...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Vor Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 137 Der Erwerb des Nacherbenanwartschaftsrechts stellt keinen steuerpflichtigen Tatbestand dar.[94] Auch dessen Schenkung oder der gegenleistungsfreie Verzicht hierauf löst keine Schenkungsbesteuerung aus, §§ 1 Abs. 2, 10 Abs. 4 ErbStG.[95] Die Ausschlagung des Nacherben vor dem Eintreten des Nacherbfalls gegen Abfindung löst hingegen eine Steuerpflicht aus, § 3 Abs. 2 N...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / dd) Persönliche (Teil-)Erbauseinandersetzung durch Abschichtung

Rz. 10 Die Rechtsprechung lässt als Form der personellen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft auch die sog. (formfreie) Abschichtung zu.[5] Der Erbteil des Ausgeschiedenen wächst den verbleibenden Miterben von Gesetzes wegen analog § 738 BGB an. Die Formfreiheit gilt selbst dann, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört. Einer Beurkundungspflicht des § 311b Abs. 1 BGB u...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / b) Entgeltliche Übertragung

Rz. 62 Wird ein Erbteil verkauft, hat der Käufer wegen der Entgeltlichkeit Anschaffungskosten und der Verkäufer einen Veräußerungserlös.[61] Es kann mithin auch bei Nachlassgegenständen des Privatvermögens zu einem einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsgewinn, etwa einer Spekulationsbesteuerung i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, kommen (siehe § 12 Rdn 2 ff.>). Hinweis Die A...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 7. Vermächtnis und Pflichtteil

Rz. 68 Zahlungen des Erben an Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte gelten nicht als "Abfindung", sondern als Erfüllung privater Verbindlichkeiten durch Geldleistungen. Entsprechend stellt deren Erfüllung kein Entgelt für den Erwerb des Erbteils dar und führt daher nicht zu Anschaffungskosten.[66] Zinsen, die im Rahmen der Finanzierung zur Begleichung dieser Verbindl...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Nacherbenausschlagung vor dem Nacherbfall, § 2142 Abs. 1 BGB

Rz. 66 Ein Nacherbe kann als Erbe des Erblassers die Erbschaft gem. § 2142 Abs. 1 BGB auch schon vor Eintritt des Nacherbfalls ausschlagen. Eine hierfür geleistete Abfindung stellt einen erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen vom Erblasser dar, § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Die Besteuerung des Erwerbs richtet sich analog zu § 7 Abs. 2 ErbStG nach § 6 Abs. 2 ErbStG.[52]mehr

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§ 3 Der Erbfall / IV. Durch den Erbfall ausgelöste Kosten und Einkommensteuer

Rz. 173 Die durch den Erbfall ausgelösten Kosten und Nachlassverbindlichkeiten stellen Privataufwendungen dar, denen keine einkommensteuerliche Relevanz zukommt. Dies gilt insbesondere für Vermächtnis- und Pflichtteilsschulden, die erbschaftsteuerlich grundsätzlich gem. § 10 Abs. 6 ErbStG abzugsfähig sind (siehe Rdn 112 ff.>). Gleiches gilt für die Prozesskosten (gerichtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thiel, Die gGmbH – Wesensmerkmale und kstliche Struktur, GmbHR 1997, 10; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und Risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Wochner, Die Stiftungs-GmbH, DStR 1998, 1835; Priester, Nonprofit-GmbH – Satzungsgestaltung und Satzungsvollzug, GmbHR 1999, 149; Brinkmeier, VGA bei gGmbH? GmbH-StB 2000, 298; Wachter, Die Stiftungs-Gmb...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 2. Zweck des Vermächtnisses

Rz. 6 Im Zentrum des Supervermächtnisses steht das Zweckvermächtnis i.S.d. § 2156 BGB . Dieses räumt dem Beschwerten, also dem überlebenden Ehegatten, die Möglichkeit ein, den Umfang der von ihm an die Schlusserben geschuldeten Leistung nach billigem Ermessen vollumfänglich zu bestimmen. Als vom Erblasser verfolgter bzw. angeordneter Zweck reicht zur zivilrechtlichen Wirksamk...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / V. Auflagen

Rz. 145 Auch für Auflagen, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, gilt § 6 Abs. 4 ErbStG, der die Gleichstellung mit der Nacherbschaft anordnet. Sieht eine Auflage im Rahmen eines Berliner Testaments vor, dass ein Abkömmling, der nach dem Erstversterbenden seinen Pflichtteil nicht geltend macht, hierfür nach dem Tod des Letztversterbenden eine Abfindung erhalten...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / 3. Oder kann auch Vermögensschonbetrag des SGB IX gelten?

Rz. 23 In einer Entscheidung zum Vermögensschonbetrag bei Eingliederungshilfeleistungen hat der BGH klargestellt, dass für den Vermögensschonbetrag das Sozialhilferecht des SGB XII und nicht das SGB IX gilt. Fallbeispiel 81: Die Berufsbetreuerin und der Pflichtteilsanspruch B leidet an einer langjährigen und chronifizierten Psychose und steht unter Betreuung einer Berufsbetre...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 181 Der bzw. die Erben treten im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) zivilrechtlich in die Rechte und Pflichten der die Nachlassimmobilien betreffenden Miet- bzw. Pachtverhältnisse ein. Geht eine vermietete/verpachtete Immobilie im Rahmen eines Erbfalls auf die Erben über, erzielen diese ab diesem Zeitpunkt die Einkünfte i.S.d. § 21 EStG. Diese ermitteln sich a...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 6. Ausübung des Bestimmungsrechts (bzw. der Bestimmungsrechte)

Rz. 25 Für den Fall, dass der Bestimmungsberechtigte (insbesondere überlebende Elternteil) geschäftsunfähig wird oder verstirbt, bevor das Bestimmungsrecht (bzw. Bestimmungsrechte) ausgeübt worden ist, stellt sich die Frage, nach dessen Schicksal. Geht man davon aus, dass das Bestimmungsrecht – gegenteiliges im Lichte der Testamentsauslegung bzw. entsprechender Anordnung im T...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 2. Abzugsfähigkeit von Vermächtnisansprüchen

Rz. 113 Die als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähige Vermächtnislast ist mit dem gemeinen Wert des Vermächtnisgegenstandes i.S.d. § 9 BewG (siehe § 8 Rdn 11 ff.>) beim Erben abzugsfähig. Gleiches gilt für die Abfindung, die ein Erbe für die Ausschlagung eines Vermächtnisses geleistet hat. Ist Vermächtnisgegenstand ein steuerbegünstigter Gegenstand, etwa ein Familienheim i.S....mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (1) Wie sind Einnahmen aus Erbfall zu bewerten, wenn der Erbfall im Antragszeitraum eingetreten ist? Vermögen oder doch Einkommen?

Rz. 42 Ein Erbfall im Leistungszeitraum begründete nach altem Recht unproblematisch sowohl für den Erben wie für den Pflichtteilsberechtigten oder ggf. auch für Vermächtnisnehmer immer Einkommen, und die Mittel wurden nach § 11 SGB II angerechnet, sobald sie zur Bedarfsdeckung "bereit" waren.[72] Nach neuem Recht bleibt das auch so für eine Einnahme in Geld (z.B. die Geldsch...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (c) Der Vermächtnisanspruch

Rz. 48 Der Vermächtnisanspruch ist nicht zwingend ein Anspruch auf Geld, und es besteht auch nicht zwingend ein Anspruch auf Monetarisierung. Wohnungsrechtsvermächtnisse z.B. begründen ein Recht auf Erfüllung und Besitz. Deshalb kann auf die Frage, was ein vor dem Antragszeitraum angefallenes, aber erst im Leistungszeitraum erfülltes Vermächtnis im SGB II ist, nämlich Einkom...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Personengleichheit

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Zusammenrechnung setzt voraus, dass derselbe Erwerber von demselben Zuwender (Erblasser oder Schenker) bereits vorher innerhalb des Zehnjahreszeitraums Vermögen unentgeltlich erworben hat. Zuwendungen vom Vater können nicht mit Zuwendungen der Mutter zusammengerechnet werden, oder umgekehrt. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der Zuwendung um ein ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses; Kosten zur Erlangung des Erwerbs

Rz. 137 Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses sowie Kosten zur Erlangung des Erwerbs sind nur zu erfassen, wenn der gesamte tatsächliche Erwerbsaufwand zusammen den Pauschbetrag i.H.v. 10.300 EUR (siehe Rdn 145 ff.>) übersteigt. Rz. 138 Der Begriff der Kosten der Nachlassregelung ist weit auszulegen.[107] In Betracht kommen Kosten der Todeserklärung, ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Pflichtteilsverzicht eines Geschäftsfähigen mit Gegenleistung

Rz. 499 Der (wirksame) Pflichtteilsverzicht ist das Mittel der Wahl, um bei geschäftsfähigen behinderten Bedürftigen im Sinne des SGB XII frühzeitig Gestaltungen zu schaffen, die dem Bedürftigen einen Nutzen zu Lebzeiten des Erblassers schaffen und Sozialhilferegress ganz oder teilweise ausschalten.[837] Beispiel: Die Finanzierung aufwändiger therapeutischer Maßnahmen für ein...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Die Genehmigung der Ausschlagung – Abfindungsvertrag als "nachgeholtes Behindertentestament"?

Rz. 518 In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass nach der Entscheidung des BGH "unterlassene Behindertentestamente" nach dem Erbfall "nachgeholt" werden können. Sei ein behinderter Sozialleistungsbezieher kraft gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund einer nicht (mehr) passenden letztwilligen Verfügung zum unbeschränkten Erben berufen, entstehe in seiner Person ein v...mehr

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ZErb 09/2021, Zurückbehaltu... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien streiten um Pflichtteilsansprüche der Klägerin – in Höhe von unstreitig 1/6 – nach ihrem Vater, dem Erblasser, gegen den beklagten Alleinerben. Der Erblasser und seine Ehefrau hatten drei Kinder, C … , J … und die Klägerin. Im Jahr 2000 schlossen die Eheleute mit den drei Kindern einen notariellen Vertrag ("Übergabevertrag mit Auflassung und Pflichtteilsverzicht...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Teilung ohne Abfindungszahlung

Rz. 49 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft über das Privatvermögen durch Übertragung einzelner Nachlassgegenstände auf die Miterben ("Realteilung") führt, sofern keine Abfindungszahlung vereinbart ist, nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Dies gilt auch, wenn Gesamthandseigentum vorher in Bruchteilseigentum umgewandelt wurde und ein ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.1 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person

Tz. 56 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Für während der Interimszeit an AE der übertragenden Kö geleistete GA enthält der UmwSt-Erl 2011, Rn 02.25ff (so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003 (BStBl I 2003, 786, Rn 23 ff) folgende nach Fallgruppen differenzierenden Regelungen (dazu auch s § 4 UmwStG Tz 95ff und s § 11 UmwStG Tz 126ff): Tz. 57 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Fallgruppe 1: Lei...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Vorteile/Nachteile der einzelnen Lösungen

Rz. 106 Welche Form von Behindertentestament der Erblasser wählt, orientiert sich an seiner Zielsetzung und der Größe und Komplexität des Nachlasses. Wird der bedürftige Mensch mit Behinderung mit anderen zusammen Miterbe, ist er Mitglied einer Erbengemeinschaft mit all ihren der Gesamthandsgemeinschaft typischen Beschränkungen und Problemen. Der entscheidende Nachteil des kl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.1.2 Nicht zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt

Rz. 11 Nicht zum Arbeitsentgelt i. S. d. § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gehören vor allem: einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das während des Bezuges von Übergangsgeld gezahlt wird (§ 72 Abs. 1 Nr. 1); unter einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind die dem Arbeitsentgelt zuzurechnende Zuwendungen zu verstehen, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum erz...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beschäftigungszeitraum

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Beschäftigungszeitraum ist der Zeitraum, in dem ein > Arbeitnehmer ohne Unterbrechung bei einem > Arbeitgeber beschäftigt ist; also von der im Arbeitsvertrag vereinbarten Aufnahme der Beschäftigung bis zu ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Beendigung. Unterbrechungen werden nur berücksichtigt, wenn auch arbeitsrechtlich ein Arbeitsvertr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beschäftigungsgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 In eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) werden > Arbeitnehmer aufgenommen, deren bisheriger Arbeitsplatz weggefallen ist und die deshalb entlassen werden. Hat die BQG nur die Aufgabe, eine berufliche Qualifizierung des ArbN mit dem Ziel einer Vermittlung in einen neuen Arbeitsplatz zu organisieren, ohne dass der ArbN im ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die in Nordamerika gelegenen Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine der größten Volkswirtschaften der Welt sowie zudem historisch bedingt einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Der Besprechungsfall zeigt wieder einmal, wie wichtig die frühzeitige, umfassende Beratung in Pflichtteilsstreitigkeiten gerade auch hinsichtlich erbschaftsteuerlicher Auswirkungen von "gütlichen" Vereinbarungen ist. Nach dem Sachverhalt waren nicht etwa – wie häufig der Fall – von einer enterbten, pflichtteilsberechtigten Person entsprechende Ansprüche streitig nach dem Erb...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Ausgehend von seinen Feststellungen, an die der Bundesfinanzhof (BFH) gebunden ist, hat das FG zu Recht entschieden, dass eine Begünstigung gemäß §§ 13a, 13b ErbStG von der Klägerin nicht in Anspruch genommen werden konnte. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt ...mehr