Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Abfindungsvergleich

Rz. 361 In der Praxis spielen Abfindungsvergleiche eine Rolle bei Abfindungen bzw. Kapitalisierung für einen künftigen Erwerbsschaden oder bei Ersatz des Schadens für entgangene Dienstleistungen, z.B. der Ehefrau, bzw. des Haushaltsschadens oder des Unterhaltsanspruchs oder des Anspruchs für vermehrte Bedürfnisse. Für das Schmerzensgeld kommt regelmäßig die Vereinbarung eine...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft

Rz. 43 Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft § 1 Grundlagen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: A Offset-Team KG. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Druckerei, die Beteiligung an Druckereien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. (3) Sitz ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Andere dem Darlehen wirtschaftlich entsprechende Leistungen

Rz. 303 Das Gesetz definiert nicht, was i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO Forderungen aus Rechtshandlungen sind, die einem Darlehen eines Gesellschafters (vgl. Rdn 307 f., vgl. Leistungen durch Dritte Rdn 309 f.) wirtschaftlich entsprechen. Dazu zählen:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Schwangere und Mütter

Rz. 428 Nach § 17 MuSchG besteht Sonderkündigungsschutz für Frauen[748] während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. § 17 Abs. 1 MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig.[749] Das MuSchG gilt für alle in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Personen. Hie...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Berufungsbegründung

Rz. 25 Muster 37.6: Berufungsbegründung Muster 37.6: Berufungsbegründung An das Landessozialgericht _____ In Sachen _____ gegen Bundesagentur für Arbeit, _____ Az. _____ beantragen wir namens und in Vollmacht der Klägerin zu erkennen: Das Urteil des SG vom _____ und der Bescheid vom _____ in Gestalt des Widerspruchsbescheides _____ vom _____ zu Az. _____ werden aufgehoben und die Be...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 412 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[735] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach §§ 151 Abs. 2, 152 SGB IX auf Antrag des behinde...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft

Rz. 78 Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft § 1 Gesellschaft, Gesellschafter (1) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Unternehmens der X-GmbH & Co. KG in Y-Stadt, die den Handel mit Elektrogeräten betreibt und im Handelsregister des Amtsgerichts Y-Stadt unter HR A XYZ eingetragen is...mehr

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§ 15 Familienrecht / 13. Verzicht

Rz. 282 Ein Verzicht oder Teilverzicht auf Trennungsunterhaltsansprüche ist nur in Grenzen möglich. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass im Rahmen von Unterhaltsvergleichen darauf zu achten ist, dass es nicht zum unzulässigen (Teil-)Verzicht kommt.[459] Beachten! Das Verbot, auf Unterhaltsansprüche für di...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / f) Abfindung bei Beendigung des Nießbrauchs

Rz. 38 Noch nicht geklärt ist die Frage, ob bei Beendigung des Nießbrauchs die dem Kapitalkonto oder Privatkonto zugeschriebenen laufenden Gewinne, die während der Dauer des Nießbrauchs nicht entnommen wurden oder werden konnten, dem Gesellschafter oder dem Nießbraucher zustehen sollen.[71] Auch hier empfiehlt sich eine vertragliche Regelung.mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / c) Vermächtnis als Abfindung für Erbverzicht

Rz. 13 In der Praxis wird der Erbverzicht häufig gegen Abfindung erklärt. Problematisch wird hierbei, dass der Erbverzicht als solcher ein abstraktes Rechtsgeschäft ist und nicht wie sonstige Verfügungsgeschäfte eines Verpflichtungsgeschäfts bedarf.[18] Gleichwohl kann man natürlich einen Erbverzicht auch mit einem Kausalgeschäft verbinden. Ein solches Kausalgeschäft könnte ...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 2. Erbverzicht, Gegenleistung als unentgeltliche Zuwendung

Rz. 40 Am 3.12.2008 hatte der BGH[53] darüber zu entscheiden, ob eine als "Gegenleistung" für einen Erb- und Pflichtteilsverzicht erfolgte Grundstücksübertragung sowie eine Zahlung der Eltern an ihre Tochter unter § 2325 BGB fällt, also als unentgeltliche Leistung im Sinne einer Schenkung anzusehen ist. Die herrschende Auffassung[54] in der Literatur war bis dahin der Auffas...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Einkommensteuer

Rz. 356 Einkommensteuerrechtlich wird die Fortsetzungsklausel so behandelt, als habe der Ausgeschiedene seinen Gesellschaftsanteil an die anderen Gesellschafter veräußert.[549] Die seinen Erben zustehende Abfindung bildet die Gegenleistung der die Gesellschaft fortsetzenden Gesellschafter. Rz. 357 Übersteigt die Abfindung den Buchwert des sog. Mitunternehmeranteils des Versto...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / II. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 27 Die Frage, ob bei einem erklärten Verzicht die Regeln des § 313 BGB anwendbar sind und wenn ja mit welchen Rechtsfolgen, könnte bei einer Unternehmensnachfolge erhebliche Bedeutung gewinnen. Man stelle sich vor, der Erbverzicht wird angesichts einer kleineren Unternehmensbeteiligung erklärt, die die Schwester bereitwillig dem Bruder überlässt. Im Erbfall ist aus diese...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (2) Grundsätzliche Möglichkeit der Abfindungsbeschränkung

Rz. 313 Da die gesellschaftsrechtlichen Regelungen weitgehend dispositiv sind und dies nach h.M. insbesondere auch für § 738 Abs. 1 S. 2 BGB gilt,[394] können die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich eigene Regelungen bezüglich der Höhe oder der Fälligkeit beim Ausscheiden von Gesellschaftern entstehender Abfindungsansprüche treffen. Derartige Vereinbarungen ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / Literaturtipps

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§ 14 Verzichtsverträge / 3. Pflichtteilsverzicht und § 2325 BGB

Rz. 44 Gelangt man über den Rechtsgedanken der Kompensation im Rahmen von Erbverzichten noch zu einem in sich nachvollziehbaren Ergebnis, entfällt diese Möglichkeit bei einem reinen Pflichtteilsverzicht. Dieser verändert bekanntlich die Erbquoten nicht, so dass § 2310 S. 2 BGB nicht anwendbar ist. Die Frage, ob bei einer im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsverzicht gezahlt...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / b) Entgeltlicher Verzicht

Rz. 8 In den Fällen der Unternehmensnachfolge dürfte ein entgeltlicher Verzicht (sei es in der Form des Erbverzichts oder in der Form des Pflichtteilsverzichts) häufiger anzutreffen sein. Dann liegen dem Verzicht die Vereinbarungen zugrunde, dass der Erblasser eine bestimmte Abfindungsleistung zu erbringen hat, während andererseits der Verzichtende den Erbverzicht zu erkläre...mehr

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§ 17 Familienholding / c) Abfindungsbeschränkungen

Rz. 77 Als letzte Bedingung verlangt § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 3 ErbStG eine Beschränkung der Abfindung für den Fall des Ausscheidens aus der Gesellschaft. Erforderlich ist hierbei die Beschränkung der Abfindung auf einen Betrag unter dem gemeinen Wert der Beteiligung, wobei das Maß dieser Beschränkung gleichzeitig auch über den Umfang des Wertabschlags nach § 13a Abs. 9 S. 3 Er...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (4) Abfindungsbeschränkungen der Höhe nach

Rz. 320 Seit seinem Urt. v. 20.9.1993[423] geht der BGH in seiner Rechtsprechung[424] davon aus, dass eine ursprünglich wirksame Abfindungsklausel dauerhaft wirksam bleibt.[425] Daran soll auch ein im Laufe der Zeit eingetretenes grobes Missverhältnis zwischen dem Klauselwert der Abfindung und dem anteiligen wirklichen Wert des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens n...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (5) Buchwertklauseln/Stuttgarter Verfahren

Rz. 324 Sehr häufig anzutreffen sind die sogenannten Buchwertklauseln, die aus diesem Grunde ausdrücklich erwähnt werden sollen. Ein Verstoß gegen § 138 BGB liegt hier im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (und damit ein für allemal) regelmäßig nicht vor.[435] Später eintretende Divergenzen zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert des Anteils sind aber im Rahmen der Inhaltskont...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (6) Regelungen bezüglich der Fälligkeit und Auszahlungsmodalitäten

Rz. 326 Auch Regelungen zu den Auszahlungsmodalitäten, also z.B. betreffend die Fälligkeit, Teil- und Ratenzahlungen sowie die Verzinsung, können – obwohl grundsätzlich zulässig[442] – unangemessene Benachteiligungen des ausscheidenden Gesellschafters beinhalten und daher im Extremfall gem. § 138 BGB nichtig sein.[443] Denn sie können, z.B. bei sehr weit hinausgeschobener Fä...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Erbschaftsteuer

Rz. 360 Das Eingreifen einer gesellschaftsvertraglichen Fortsetzungsklausel führt zu einem Anwachsungserwerb der verbleibenden Gesellschafter, der (an und für sich) erbschaftsteuerlich keine Bereicherung darstellen muss. Wird im Gegenzug zur Anwachsung an die Erben des Verstorbenen eine vollwertige Abfindung (entsprechend dem gesetzlichen Regelfall § 738 Abs. 1 S. 2 BGB) gez...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 78 Bestimmte gesellschaftsvertragliche Besonderheiten rechtfertigen ein erhöhtes Verschonungsbedürfnis,[55] weil die langfristig bestehende gesellschaftsvertragliche Beschränkung dazu führt, dass der objektive gemeine Wert der erworbenen Gesellschaftsanteile "aus subjektiver Sicht des Erwerbers nicht verfügbar" ist.[56] Vor diesem Hintergrund regelt § 13a Abs. 9 ErbStG e...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Falle des Scheiterns der Ehe

Rz. 81 Im Regelfall lassen sich auf Basis eines Ausschlusses des Zugewinnausgleichs unter Lebenden angemessene Ergebnisse erzielen. Der Ausschluss selbst lässt sich wie folgt formulieren: Rz. 82 Formulierungsbeispiel Für unsere Ehe soll (weiterhin) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelten. Jedoch schließen wir den Zugewinnausgleich für alle Fälle der Beendig...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / II. Folgerungen der Erbrechtsreform

Rz. 81 Dennoch führte der Zuwendungsverzicht nach § 2352 BGB bis Ende 2009 ein Schattendasein, weil sich ein derartig erklärter Verzicht nach herrschender Auffassung grundsätzlich nicht auf die Ersatzbedachten, also meistens die Abkömmlinge des Verzichtenden, erstreckte.[78] Der Zuwendungsverzicht hatte sich damit als weitgehend zwecklos dargestellt.[79] Rz. 82 Folgender, vom...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / I. Unternehmensnachfolge als Strukturierungsaufgabe

Rz. 1 Die Regelung der Unternehmensnachfolge gehört zu einer der schwierigsten Aufgaben, mit denen sich ein erfolgreicher Unternehmer im Laufe seines Lebens konfrontiert sieht. Denn neben rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Aspekten spielen hier nicht zuletzt wirtschaftliche, strategische und psychologische Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle. Anders als die o...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / II. Wahlrecht nach § 139 HGB

Rz. 95 Rückt der Vorerbe aufgrund einer Nachfolgeklausel in die Gesellschafterstellung eines persönlich haftenden Gesellschafters (einer Personengesellschaft) nach, steht ihm das Wahlrecht nach § 139 HGB zu.[181] Auch wenn die Vorerbschaft nur bis zum Eintritt des Nacherbfalles andauert und daher die Gesellschafterstellung des Vorerben nicht unbefristet ist, führt das Nachrü...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 2. Schenkungsverbot

Rz. 108 Gem. § 2113 Abs. 2 BGB sind unentgeltliche Verfügungen des Vorerben über der Vor- und Nacherbschaft unterliegende Nachlassgegenstände dem Nacherben gegenüber mit Eintritt des Nacherbfalls grundsätzlich unwirksam. Diese Regelung geht – gerade in Bezug auf Unternehmen – weit über ein bloßes Schenkungsverbot hinaus. Es kann auch Auswirkungen auf die Art und Weise, in de...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 4. Wahlrecht nach § 139 HGB

Rz. 344 Soweit der Erbe durch Erbgang Gesellschafter einer OHG bzw. Komplementär einer KG geworden ist, kann er gem. § 139 Abs. 1 bis 3 HGB wählen, ob er unter Aufrechterhaltung der persönlichen Haftung Gesellschafter bleiben oder die Fortdauer seiner Gesellschafterstellung von der Einräumung des Kommanditistenstatus abhängig machen will.[502] Das Wahlrecht ist höchstpersönli...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / IV. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 62 Das Instrument der Vor- und Nacherbschaft (wegen Einzelheiten vgl. § 9) kann sich insbesondere in solchen Konstellationen als Gestaltungsmittel anbieten, in denen der eigentlich ins Auge gefasste Unternehmensnachfolger noch nicht in der Lage ist, die unternehmerische Verantwortung selbst zu übernehmen. Das gilt beispielsweise bei noch minderjährigen bzw. in der Ausbil...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 2. Aufhebung nach dem Tod des Verzichtenden

Rz. 55 Der BGH[67] hatte folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Die am 10.6.1993 verstorbene Erblasserin hatte drei Kinder: den Kläger, einen schon 1984 ohne Kinder verstorbenen Sohn und den Vater der Beklagten. Dieser hatte am 30.8.1972 durch notariellen Vertrag mit der Erblasserin auf sein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht gegen eine Abfindung verzichtet. Er starb am 1...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens

Rz. 223 Gegen einen unerwarteten Tod, etwa durch Unfall, sind Unternehmer ebenso wenig gefeit wie davor, ihre geistige Stärke und, damit verbunden, ihre rechtliche Handlungsfähigkeit zu verlieren. Soll der Fortbestand des Unternehmens nicht an derartigen Unwägbarkeiten scheitern können, ist eine angemessene Vorsorge unabdingbar. Diese schließt neben umfassenden Vollmachten s...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. Gesellschaftsumwandlung

Rz. 41 Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich berechtigt, an einer Umwandlung der Gesellschaft mitzuwirken, wenn dadurch für die Erben keine weitergehenden Verpflichtungen begründet werden.[57] Das setzt voraus, dass der Testamentsvollstrecker aufgrund letztwilliger Verfügung im Hinblick auf die Verwaltung der Gesellschaftsinnenseite entsprechend ermächtigt ist und sei...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Einhaltung der Behaltensvoraussetzungen nach § 13a Abs. 6 ErbStG

Rz. 185 Neben der Einhaltung der Lohnsumme muss das im Besteuerungszeitpunkt vorhandene begünstigte Betriebsvermögen über den Behaltenszeitraum von fünf Jahren bei der Regelverschonung bzw. sieben Jahre bei der Optionsverschonung nach der Übertragung im Betrieb erhalten werden. Soweit dagegen verstoßen wird, fällt nach § 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG sowohl der Verschonungsabschlag...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / Literaturtipps

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§ 14 Verzichtsverträge / 1. Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 39 Das Bestehen oder Nichtbestehen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen ist ein oft zu lösendes Problem im Rahmen von streitigen Auseinandersetzungen im Erbrecht. Zwar hat die Einführung des pro-rata-Systems durch die Erbrechtsreform für den Zahlungspflichtigen etwas Milderung gebracht, gleichwohl dürfte § 2325 BGB die am häufigsten angewandte Vorschrift im Pflichtteilsr...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / c) Sonstige Modifikationen des Zugewinnausgleichs

Rz. 99 Grundsätzlich unterliegen alle Berechnungsparameter des Zugewinnausgleichs der Disposition der Ehevertragsparteien. Im Kontext der Unternehmerehe kommen folgende weitere Modifikationen in Betracht:mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / IV. Inhaltskontrolle

Rz. 38 Es wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert, ob ein Erbverzicht ebenso wie ein Ehevertrag einer Inhaltskontrolle unterliegen.[50] Es ist von nicht gerade geringer praktischer Bedeutung, ob etwa ein nichtiger Ehevertrag einen gleichzeitig beurkundeten Erbvertrag, in dem ein Erbverzicht enthalten ist, miterfasst und ihn dann also ebenfalls nichtig werden lässt...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / V. Mischverfahren

Rz. 65 Grundlage der Mischverfahren sind Kombinationen aus Gesamtbewertungs- und Einzelbewertungsverfahren. Durch die Ermittlung eines "Mischwerts" sollen sowohl Elemente der Gesamtbewertungskonzeption als auch der Einzelbewertungskonzeption in die Bewertung einfließen. Die praktische Relevanz von Mischverfahren ergibt sich insbesondere aus entsprechenden Klauseln in Gesellsc...mehr

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§ 17 Familienholding / 3. Nachfolgeregelung

Rz. 108 Für den Fall des Todes eines Gesellschafters soll die Familiengesellschaft im Regelfall nicht aufgelöst werden. Bei Personengesellschaften ist hierzu im Zweifel eine Nachfolgeklausel erforderlich. Dem Interesse, die Familiengesellschaft vor Überfremdung zu schützen, dient dabei am besten eine qualifizierte Nachfolgeklausel, in der deutlich gemacht wird, dass nicht al...mehr

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§ 17 Familienholding / I. Hintergrund – § 13a Abs. 9 ErbStG

Rz. 69 Prinzipiell werden Familienunternehmen ebenso bewertet wie Publikumsunternehmen. Besondere gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen, wie z.B. Entnahmebeschränkungen oder insbesondere Vinkulierungsklauseln und sonstige Verfügungsbeschränkungen, wirken sich auf den gemeinen Wert (§ 9 BewG) nicht aus.[139] Hieran hat sich auch durch das ErbStG 2016 nichts geändert.[140] ...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 4. Kapitalgesellschaften

Rz. 49 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich, § 15 GmbHG.[66] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gemäß § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben, ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an. Rz. 50 Dieser freien Vererblichkeit s...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / bb) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 37 Die qualifizierte Nachfolgeklausel zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmten Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung nachgewiesen haben, das Nachrücken in die Gesellschafterstellung ermöglicht wird. Auch der kraft einer qualifizierten Nachfolgeklausel berufene Gesellschafter-Erbe rückt unmittelbar in die Position des verstorbenen Gesellschafte...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 2. Sittenwidriges Kausalgeschäft

Rz. 18 Die Rechtsfolgen eines unwirksamen Kausalgeschäftes sollen in diesem Zusammenhang nicht weiter erörtert werden. Sie werden an anderer Stelle vertieft.[21] Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass in Ausnahmefällen das Kausalgeschäft sittenwidrig sein kann, so dass der gesamte Erbverzicht unwirksam ist. Einen typischen Sachverhalt dazu hatte das OLG Hamm zu entscheiden....mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 2. Unwirksamkeitsfalle des § 1378 Abs. 3 S. 3 BGB

Rz. 23 Gemäß § 1378 Abs. 3 S. 3 BGB kann sich kein Ehegatte vor Beendigung des Güterstands verpflichten, über die – zukünftige – Ausgleichsforderung zu verfügen. Dieses Verbot gilt auch unter den Ehegatten selbst. Nicht gemeint sind Vereinbarungen der Eheleute über die Modifikation des Güterstands, also die Berechnung und Ermittlung des zukünftigen Anspruchs.[9] Unwirksam wär...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / B. Unternehmensbewertung – Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 10 Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Unternehmenswertermittlung im Zusammenhang mit der Bemessung von Pflichtteilsansprüchen[1] bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen[2] sind vergleichsweise dünn gesät. Dies mag u.a. auch daran liegen, dass derartige Konflikte zumeist innerhalb der Familie geklärt und im Hinblick auf die für alle Seiten bestehenden Unsicherh...mehr