Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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Verwalter: Haftung für Pflichtverstöße

Leitsatz Ist eine Abrechnung fehlerhaft, ist vorstellbar, dem Verwalter die Kosten einer Anfechtungsklage aufzuerlegen, die sich gegen den Beschluss wendet, mit dem die Abrechnung von den Wohnungseigentümern genehmigt wurde. Normenkette § 49 Abs. 2 WEG Das Problem Ein Wohnungseigentümer geht im Wege der Anfechtungsklage gegen mehrere Beschlüsse vor, unter anderem den Beschluss...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnung bei Aufhebung und Zurückverweisung durch ein Rechtsmittelgericht

I. Überblick Verfahren nach Zurückverweisung ist grundsätzlich neue Angelegenheit Wird ein Rechtsstreit von einem Rechtsmittelgericht an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen (sog. Vertikalverweisung), so gilt das Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Hier können also drei Angelegenheiten vorliegen, nämlichmehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / I. Überblick

Verfahren nach Zurückverweisung ist grundsätzlich neue Angelegenheit Wird ein Rechtsstreit von einem Rechtsmittelgericht an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen (sog. Vertikalverweisung), so gilt das Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Hier können also drei Angelegenheiten vorliegen, nämlichmehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / III. Zurückverweisung bei Aufhebung des abgewiesenen Scheidungsantrags

Besonderheit im Scheidungsverfahren Eine Besonderheit gilt in Verbundverfahren nach § 21 Abs. 2 RVG im Falle einer Zurückverweisung gem. § 146 FamG, also wenn Ob...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / V. Zurückverweisung in Bußgeldsachen

Keine Anrechnung in Bußgeldsachen Wird ein erstinstanzliches Urteil auf die Rechtsbeschwerde hin aufgehoben, so gilt auch hier das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren und Auslagen ern...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / IV. Zurückverweisung in Strafsachen

Keine Anrechnung in Strafsachen Wird ein Strafurteil auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so gilt das weitere Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren erneut, m...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / II. Verfahren nach Teil 3 VV (außer Scheidungsverfahren)

Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist es das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zurück, so dass dies über die Sache neu entscheiden muss, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor. Zu den einzelnen Anwendungsfällen des § 21 Abs. 1 RVG siehe AnwK-RVG/N. Schneider, § 21 Rn 24 ff. Alle Gebühren und Auslagen entstehen erneut Das Verfahren n...mehr

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zfs 4/2015, Übergang des Fr... / 2 Aus den Gründen:

"Der Kl. hat gegenüber der Bekl. einen Anspruch auf Erstattung restlicher Sachverständigenkosten i.H.v. 83,35 EUR nebst Zinsen gem. § 7 StVG, § 116 VVG, § 249 ff. BGB." a. Der Kl. ist aktiv legitimiert. Er macht eigene Ansprüche geltend. Der Einwand der Bekl., zur Schlüssigkeit der Klage müsse zunächst die Vereinbarung zwischen ihr und dem Sachverständigen vorgelegt werden, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wertermittlung bei landwirtschaftlicher Nutzung

Rz. 132 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Ersatzvergleichswerts für die landwirtschaftliche Nutzung (ohne Hopfen und Spargel) weicht von den entsprechenden Wertermittlungen für die übrigen in § 125 Abs. 6 und 7 BewG genannten Nutzungen und Nutzungsteilen deutlich ab. Die landwirtschaftliche Vergleichszahl ist nämlich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ersichtlich: Sie errechnet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Ackerschätzungsrahmen

Rz. 40 [Autor/Stand] Bei der Einteilung des Ackerlandes in Bodenarten wird der Boden als Gemenge von Sand, Lehm und Ton aufgefasst. Man unterscheidet Sand-, Lehm- und Tonböden mit Zwischenstufen als Übergänge. Dementsprechend sieht der Ackerschätzungsrahmen eine Unterteilung in acht mineralische Bodenartengruppen und die Moorböden vor. Außerdem ist jede Bodenartengruppe nach...mehr

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Lastschrift: Muss der Verwalter von ihr Gebrauch machen?

Leitsatz Wenn keine Vereinbarung zum Lastschrifteinzug existiert, kann der Verwalter bei einem Wohnungseigentümer den Lastschrifteinzug verweigern bzw. widerrufen, wenn es um die Höhe eines Lastschrifteinzugs erhebliche Meinungsverschiedenheiten bis zum Vorwurf strafbarer Handlungen bei vermeintlich zu hohen Abbuchungen gegeben hat. Normenkette §§ 16, 28 WEG Das Problem Wohnun...mehr

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Wirtschaftsplan: Rückwirkende Genehmigung

Leitsatz Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, im Dezember eines Jahres rückwirkend einen Wirtschaftsplanentwurf zu genehmigen, wenn es für das entsprechende Jahr noch keinen Wirtschaftsplan gab. Normenkette § 25 Abs. 5 WEG Das Problem Die Wohnungseigentümer einer in 2013 entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigen am 17.12.2013 zum Tagesordnungspunkt (TOP) 4 de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 43 Inhalt ... / 2.3 Finanzierung der Heimkosten

Rz. 15 Die Pflegekasse trägt den pflegebedingten Aufwand für die im Einzelfall erforderlichen Leistungen der Grundpflege, der aktivierenden Pflege und für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, soweit Letztere nicht von den Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern zu tragen sind. Hinzu kommt der Aufwand für die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Die...mehr

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zfs 3/2015, Gebührenberechn... / 3 Anmerkung:

Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung nicht alle Probleme angesprochen. I. Anwendbares Gebührenrecht Das OLG Hamm ist ohne nähere Erörterung davon ausgegangen, dass dem Rechtsanwalt der Kl. die Vergütung für das selbstständige Beweisverfahren wegen des vor dem 1.7.2004 erteilten Auftrags nach der BRAGO, die Vergütung für das Mahnverfahren und den Hauptsacherechtssteit aufgru...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 3. Anspruch auf anteiligen Wiederbeschaffungswert und anteiligen Verwertungserlös

Günstig wäre es für den Geschädigten, wenn er gegen Überlassung des Unfallwagens den anteiligen Wiederbeschaffungswert und den auf seinen eigenen Verantwortungsanteil entfallenden Anteil am Verwertungserlös ersetzt verlangen könnte, also SE = WBW x m(S) + RW x (1-m(S)). Wenn sich der Verwertungserlös mit dem Restwert deckt, ist der Geschädigte bei dieser Abrechnung summenmäß...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / B. Schadensabrechnung bei Verwertung durch den Geschädigten

Im Totalschadensfall kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands, d.h. des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts verlangen.[2] Bei dieser Abrechnung verwertet der Geschädigte den Unfallwagen selbst. Regelmäßig darf er das Fahrzeug zu dem Preis veräußern, den das Schadensgutachten auf der Grundlage einer konkreten Wertermitt...mehr

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FF 3/2015, FF 3/2015 / Kosten und Gebühren

Eine Erhöhung des als Festbetrag vorgegebenen Verfahrenswertes in Sorge- und Umgangssachen nach § 45 Abs. 3 FamGKG ist nur geboten, wenn der Arbeitsaufwand des Gerichts und der Verfahrensbevollmächtigten aufgrund besonderer Umstände – beispielsweise wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache – so stark von einem durchschnittlichen Verfahren abwe...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / IV. Der Wechsel der Abrechnungsweise

Im Ausgangsfall stellt sich weiter die Frage, ob G seine zunächst gewählte Abrechnungsweise ändern konnte. Die mit einem Wechsel der Anspruchsgrundlage verbundenen Probleme[27] stellen sich hier nicht, weil sich der Wechsel innerhalb des einheitlichen Anspruchs aus § 249 Abs. 2 S. 1 BGB vollzieht. Jedenfalls innerhalb ein und desselben Anspruchs ist der Geschädigte an eine e...mehr

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zfs 3/2015, Der Anspruch de... / E. Rechtsansichten der kürzenden Versicherer

Der folgenden Aufstellung liegt eine Auswertung von mehreren hundert Abrechnungen aus den letzten fünf Jahren zugrunde, in denen den Geschädigten jeweils Sachverständigengebühren gekürzt wurden. Diesen Abrechnungen wurden die Rechtsansichten entnommen. Es ist festzustellen, dass teilweise auch ohne Begründung gekürzt wurde. Ansonsten erstreckten sich die Einwände, die überwieg...mehr

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zfs 3/2015, Nutzungsausfall... / 2 Aus den Gründen:

" … Entgegen der Ansicht der Erstrichterin hat der Kl. auch einen Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens. Dieser beträgt indes nicht 6.305 EUR sondern nur 1.365 EUR. Die weitergehende Berufung hat deshalb keinen Erfolg." 1. Unter den Parteien ist nicht im Streit, dass der zeitweise Verlust der Möglichkeit zum Gebrauch eines Kfz infolge eines deliktischen Eingriffs...mehr

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AGS 3/2015, Rücknahme und N... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtspflegerin ist zutreffend zu der Bewertung gelangt, dass neben der im Verfahren 7 KLs 9/11 mit dem Eingang der Anklageschrift vom 10.3.2011 beim LG angefallenen Verfahrensgebühr Nr. 4112 VV dieselbe Gebühr nicht noch einmal für das Verfahren 7 KLs 17/11 beansprucht werden kann, weil nur ein Rechtsfall im gebührenrechtlichen Sinne vorliegt. Zwar verkennt der Senat nic...mehr

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zfs 3/2015, Kosten eines Ve... / 3 Anmerkung:

I. Verkehrsanwaltskosten Erstmals hat sich der BGH zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten im Revisionsrechtszug geäußert und diese im Sinne der h.M. beantwortet, nach der solche Kosten nur im Ausnahmefall erstattungsfähig sind. Ausnahmen von dieser Regel hat die Rspr. dann angenommen, wenn Gegenstand des Revisionsverfahrens neue Tatsachen gewesen sind (s...mehr

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zfs 3/2015, Der Anspruch de... / I. Vertragsverhältnis

Der Sachverständige hat gegen seinen Auftraggeber, den Geschädigten, nach § 631 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Ausgleich seiner Gebühren. Der Geschädigte ist ihm nach § 631 Abs. 1 BGB mithin verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Fraglich ist, welche Vergütung in diesen Fällen vereinbart ist. Die Parteien vereinbaren zum Beispiel nicht, dass der Geschädigte dem...mehr

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AGS 3/2015, Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten

Es ist schon erstaunlich, wie sorglos Anwälte in eigenen Angelegenheiten sind. Dies gilt nicht nur bei der Abrechnung der Vergütung, sondern insbesondere bei der Abfassung von Vergütungsvereinbarungen. Es dürfte doch inzwischen hinreichend bekannt sein, dass Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant bestimmten Formvorschriften genügen müssen, dass Erfolgshonorare u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Kommentar Zum 1.10.2014 sind (ohne weitere Übergangsregelung durch die Finanzverwaltung) die neuen gesetzlichen Regelungen zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger bei Bauleistungen in Kraft getreten. Wird eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgeführt, wird der Leistungsempfänger dann zum Steuerschuldner für die ihm gegenüber ausgeführt...mehr

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AGkompakt 2/2015, Abrechnung bei schriftlichem Mehrwertvergleich

Schließen die Parteien in einem gerichtlichen Verfahren einen Vergleich, nutzen sie häufig die Gelegenheit, gleichzeitig auch weitere nicht anhängige Gegenstände mit einzubeziehen. 1,5-Einigungsgebühr aus Mehrwert Erkannt wird i.d.R., dass sich dann die Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) aus einem höheren Wert berechnet und darüber hinaus aus dem Mehrwert sogar die 1,5-Einigungsgeb...mehr

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zfs 2/2015, Auswahl des Sac... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt vom Bekl. Ersatz eines Unfallschadens. Zwischen den Parteien besteht ein Kfz-Versicherungsvertrag unter Einbeziehung der AKB. Der Kl. verlangt von dem Bekl. den Ausgleich eines am 10.6.2011 erlittenen Glasbruchschadens an seinem Pkw sowie aufgewandter Gutachterkosten. Die Einstandspflicht des Bekl. ist dem Grunde nach unstreitig; die Parteien streiten über di...mehr

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AGS 2/2015, Verteidigung ge... / 3 Hinweis der Schriftleitung

Zur Abrechnung in Adhäsionsverfahren siehe AGkompakt 2014, 87 ff. AGS 2/2015, S. 73 - 75mehr

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AGS 2/2015, Streitwert und ... / 3 Hinweis der Schriftleitung

Zur Abrechnung in Adhäsionsverfahren siehe auch AGkompakt 2014, 87 ff.mehr

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AGS 2/2015, Keine Berücksic... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung hat auch Bedeutung für die Abrechnung des Anwalts. Auch hier stellt sich das Problem, inwieweit die Kosten einer Bahncard abrechnungsfähig und erstattungsfähig sind. Insoweit ist zunächst einmal festzuhalten, dass der Anwalt zur Anschaffung einer Bahncard nicht verpflichtet ist.[1] Benutzt er eine Bahndacrd, so kann er grundsätzlich nur den ermäßigten, tatsäch...mehr

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AGkompakt 2/2015, Aussetzun... / Leitsatz

Wird in einem Rechtsstreit die anwaltliche Vergütung aus einem vorangegangenen gerichtlichen Verfahren geltend gemacht und bestreitet der Beklagte den der anwaltlichen Abrechnung zugrunde liegenden Gegenstandswert, so ist das Verfahren bis zur rechtskräftigen Wertfestsetzung im vorangegangenen gerichtlichen Verfahren auszusetzen. AG Aachen, Beschl. v. 29.10.2014 – 112 C 151/14mehr

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AGkompakt 2/2015, Unzulässi... / 3 III. Der Praxistipp

Klarstellen, wer Beschwerde einlegt Bei Einreichung der Beschwerde sollte vorsorglich klargestellt werden, in wessen Namen die Beschwerde erhoben wird. Fehlt es an einer Angabe, dann wird zum Teil von der Rspr. im Wege der Auslegung davon ausgegangen, dass die im konkreten Fall zulässige Beschwerde eingelegt worden ist, also eine Erhöhungsbeschwerde im Namen des Anwalts und e...mehr

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AGkompakt 2/2015, Aussetzun... / 3 III. Der Praxishinweis

Das LG hat auf die sofortige Beschwerde den Beschluss des AG bestätigt. Für Kostenfestsetzungsverfahren ausdrücklich geregelt Die Entscheidung ist zutreffend. Eine vergleichbare Regelung findet sich in § 11 Abs. 4 RVG für das Vergütungsfestsetzungsverfahren. Auch für das Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO hat der BGH bereits entschieden, dass bei bestrittenem ...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / 3. Antragstellung

Durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[12] wurde insbesondere das Verfahren um die Antragstellung in der Beratungshilfe reformiert.[13] Nicht nur, dass mit Inkrafttreten der Reform die zunächst angedachte Streichung einer nachträglichen Antragstellung überraschend doch gesetzlich möglich blieb, es wurde auch für diese Form der Antragst...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / V. Vergütungsrecht

Kaum verwunderlich dürfte sein, dass hinsichtlich Vergütungsfragen die meisten Gerichtsentscheidungen zu finden sind. Hier handelt es sich im Gegensatz zu allg. Voraussetzungsfragen stets um einen individuellen Anlass, letztlich um die Honorierung der geleisteten Arbeit. In 2014 sind hierzu einige Entscheidungen ergangen, wovon hier jedoch nur die wesentlichen skizziert werd...mehr

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AGS 2/2015, Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht. Von Dr. Hans Langenberg und Dr. Kai Zehelein. 7. aktualisierte und überarbeitete Aufl. Verlag C.H. Beck München 2014. XXIX, 687 S. 49,00 EUR.

Das Standardwerk zu den Mietnebenkosten ist in 7. Aufl. erschienen. Die aktualisierte Auflage berücksichtigt die weiter veröffentlichte Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte sowie die umfangreiche Literatur. Zahlreiche Fallbeispiele wurden eingefügt. Eingehend bearbeitet und erweitert sind der Flächenschlüssel zum Umlageschlüssel und der Abschnitt zum Betriebskosten...mehr

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zfs 2/2015, Auslagen des Re... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BVerwG hat grundsätzliche Bedeutung für alle Gerichtsverfahren, in denen das Gericht einer Partei Akten übersendet. Sie bedarf jedoch einiger Anmerkungen. Schuldner der Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG KostVerz. ist gem. § 28 Abs. 2 GKG derjenige, der mit seinem Antrag die Aktenversendung unmittelbar veranlasst. Das ist der Rechtsanwalt, der so...mehr

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Rauchwarnmelder: Beschwer

Leitsatz Die Frage, ob es ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, einen Miteigentümer, der seine Wohnung schon mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat, von der Belastung mit den Kosten der Neuanschaffung auszunehmen, lässt sich nicht einheitlich beantworten. Normenkette § 21 Abs. 4 WEG; § 511 ZPO Das Problem Das AG Bad Homburg weist die Anfechtungsklage des Wohnungseigentümers K ...mehr

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Erstverwalter: Begriff

Leitsatz Die Formulierung "nach der Begründung von Wohnungseigentum" in § 26 Abs. 1 Satz 2 WEG ist als "nach der Entstehung einer (zumindest werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft" zu verstehen. Normenkette §§ 8, 26 Abs. 1 Satz 2 WEG Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K, vertreten durch Verwalter V, klagt gegen Wohnungseigentümer B Hausgeld ein. Dieser zahl...mehr

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Wohnungseigentümergemeinschaft als Betreiber eines Blockheizkraftwerks

Leitsatz Nach den Regelungen des WEG kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft Betreiber eines Blockheizkraftwerks sein. Es bedarf hinsichtlich der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte keiner daneben bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sachverhalt Die Kläger sind Mitglieder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer der Wohnanlage C in M und dort Eig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 208 Auskünf... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In § 151 SGB VI wird der Datenaustausch der Deutschen Post AG mit den Rentenversicherungsträgern geregelt, wenn die Zahlung, Anpassung, Überwachung, Einstellung oder Abrechnung von Renten oder anderen Geldleistungen nach dem SGB VI durch die Deutsche Post AG durchgeführt wird. Entsprechende Regeln sollen nach § 208 für die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB VII durc...mehr

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AGkompakt 11/2015, Abrechnung bei Verweisung, Abgabe und Zurückverweisung

I. Überblick Angelegenheit ist Ausgangspunkt der Vergütung Grundlage des Vergütungssystems nach dem RVG ist die Einteilung der anwaltlichen Tätigkeit in verschiedene einzelne gebührenrechtliche Angelegenheiten.mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit einer Vergütungsvereinbarung; fehlender Hinweis auf Kostenerstattung; Abrechnung nach Zeittakten

Leitsatz Das Textformerfordernis nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG hat einerseits eine Schutz- und Warnfunktion für den Mandanten. Andererseits erleichtert es dem Rechtsanwalt, den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nachzuweisen. Diese Funktionen kann die Vergütungsvereinbarung nur dann erfüllen, wenn sie ausreichend bestimmt ist. Bei einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig f...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (8) Abrechnung nach Teilungsabkommen – Dienstherr

Rz. 350 Beispiel 2.26 Die Ausgangswerte entsprechen dem Beispiel 2.20 (siehe Rn 330). Die Haftpflichtversicherung rechnet mit dem SVT (RVT) nach Teilungsabkommen und nicht nach Rechtslage ab. Nach Teilungsabkommen sind 50 % der Rentenzahlung zu ersetzen.mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (7) Abrechnung nach Teilungsabkommen – Beihilfe

Rz. 347 Beispiel 2.25 Die Ausgangswerte entsprechen dem Beispiel 2.24 (siehe Rn 346). Die Haftpflichtversicherung rechnet sowohl mit der Unfallversicherung (GUV) als auch mit der privaten Krankenversicherung nach Teilungsabkommen (und nicht nach Rechtslage) ab.mehr

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AGkompakt 11/2015, Abrechnu... / V. Zurückverweisung durch Rechtsmittelgericht (Vertikalverweisung)

1. Überblick Vertikalverweisung führt ebenfalls zu neuer Angelegenheit Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz auf und verweist es das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zur erneuten Entscheidung zurück, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist dann eine neue Angelegenheit, in der alle Gebühren erne...mehr

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AGkompakt 11/2015, Abrechnu... / II. Die gesetzliche Regelung

Vier Fälle sind zu unterscheiden Die §§ 20 und 21 Abs. 1 und 2 RVG regeln vier verschiedene Fälle der Verweisung bzw. Abgabe und der Zurückverweisung. Praxis-Beispiel § 20 Verweisung, Abgabe 1 Soweit eine Sache an ein anderes Gericht verwiesen oder abgegeben wird, sind die Verfahren vor dem verweisenden oder abgebenden und vor dem übernehmenden Gericht ein Rechtszug. 2Wird eine...mehr

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AGkompakt 11/2015, Abrechnu... / 1. Überblick

Vertikalverweisung führt ebenfalls zu neuer Angelegenheit Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz auf und verweist es das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zur erneuten Entscheidung zurück, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist dann eine neue Angelegenheit, in der alle Gebühren erneut entstehen...mehr

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AGkompakt 11/2015, Abrechnu... / IV. Verweisung an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs (Diagonalverweisung)

Diagonalverweisung führt zu neuer Angelegenheit Wird an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen, so gilt § 20 S. 2 RVG. Das weitere Verfahren vor dem Empfangsgericht gilt als neue Angelegenheit, auch gegenüber dem vorangegangenen Verfahren. Es liegen also drei Angelegenheiten vor: Eine G...mehr

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AGkompakt 11/2015, Abrechnu... / I. Überblick

Angelegenheit ist Ausgangspunkt der Vergütung Grundlage des Vergütungssystems nach dem RVG ist die Einteilung der anwaltlichen Tätigkeit in verschiedene einzelne gebührenrechtliche Angelegenheiten.mehr