Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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§ 2 Kleinaufteilungen / 9. Getrennte Abrechnung

Rz. 48 Separate Abrechnungskreise sind zulässig[34] und zweckmäßig.mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Gebührenansprüche gegenüber Mandanten

Rz. 174 Entspringt die vom Mandanten geschuldete, aber nicht bezahlte Vergütung einer gerichtlichen Tätigkeit, so geht eine grundsätzlich mögliche Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei der Vergütungsklage stets vor.[187] Damit fehlt der Vergütungsklage in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis, da die Kostenfestsetzung eine schnellere und insbesondere kostengünstigere Titul...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Mehrheit von Erben

Rz. 71 Vertritt der Anwalt eine aus mehreren Personen bestehende Erbengemeinschaft, so kann er seine Gebühren und Auslagen nach § 7 Abs. 1 Abs. 2 Satz 2 RVG nur einmal abrechnen. Er muss also einerseits eine Gesamtrechnung erstellen. Andererseits haften die einzelnen Auftraggeber nicht auf diese Gesamtsumme, schon gar nicht als Gesamtschuldner; sie haften vielmehr nach § 7 A...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VI. Erbunwürdigkeitsklage

Rz. 77 Eine frühere Rechtsprechung hat den Gegenstandswert einer Erbunwürdigkeitsklage nach dem Interesse der Klägerpartei bemessen.[99] Derzeit ist jedoch der Wert der gesamten Beteiligung des Beklagten am Nachlass für die Bestimmung des Streitwerts maßgebend.[100]mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / X. Testamentsvollstrecker

Rz. 82 Ist die Wirksamkeit der Einsetzung des Testamentsvollstreckers streitig, wird der Gegenstandswert auf der Grundlage der dem Testamentsvollstrecker zustehenden Vergütung ermittelt.[107] Zu beachten ist hier die neu eingeführte Gebühr in Verfahren über die Erteilung einer Bescheinigung, die die Annahme des Amts als Testamentsvollstrecker bestätigt, vgl. Nr. 12413 KV GNo...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / a) Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 7 Dieses Kriterium stellt auf die für die Bearbeitung durch den Rechtsanwalt aufzuwendende Zeit ab. Es ist im Einzelnen zu klären, ob überdurchschnittlich viel Zeit im Vergleich zu anderen, nicht nur erbrechtlichen, Mandaten erforderlich war. Rz. 8 Der überwiegend im Erbrecht tätige Rechtsanwalt muss also nicht diese, zweifelsohne im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten, a...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VI. Übergangsregelungen, § 60 RVG n.F.

Rz. 20 Abschließend ist für die Anwendung der Gesetzesänderungen zu beachten, nach welchem Recht der Rechtsanwalt im Einzelfall abrechnen kann. Der Gesetzgeber hat die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG wie folgt geändert: Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 26 Die Vergütung des bestellten Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nach Erteilung des Auftrags ausübt. In der Regel beginnt dies mit der Entgegennahme der Information durch den Mandanten. In jedem Fall hat der Anwalt die Gebührenhöhe von 1,3 verdient bei folgenden Tätigkeiten:mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Vertretung und Vergleichsabschluss

Rz. 62 Die Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG ist entstanden, wenn der Rechtsanwalt an der Erarbeitung des Vertrages mitgewirkt hat und dieser später geschlossen wird. Voraussetzung ist, dass der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, Nr. 1000 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG. Die Gebühr entsteht ebenfalls unter der Voraussetzung der Nr. 1000 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / XII. Vermächtnis

Rz. 87 Klagt ein Vermächtnisnehmer gegen Miterben auf Erfüllung eines ihm zustehenden Vermächtnisses, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem gesamten Verkehrswert des dem Vermächtnis unterliegenden Gegenstandes.[115] Rz. 88 Bei wiederkehrenden Leistungen gelten die Regelungen in § 9 ZPO und § 42 GKG. Gemäß § 9 S. 1 ZPO wird der dreieinhalbfache Wert des einjährigen Bezugs...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Änderungen im GNotKG

Rz. 19 Durch das Kostenrechtsänderungsgesetz ist in Nr. 12413 GNotKG eine Gebühr in Höhe von 50 EUR in Verfahren über die Erteilung einer Bescheinigung, die die Annahme des Amts als Testamentsvollstrecker bestätigt, eingeführt worden. Nr. 12311 GNotKG ist um Absatz 3 wie folgt ergänzt worden: "Dauert die Nachlasspflegschaft nicht länger als drei Monate, beträgt die Gebühr abw...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt

Rz. 24 Hat ein Mandant einem später beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt einen unbedingten Auftrag erteilt und kommen neben der Wahlvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht, kommt es nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG n.F. auf das Datum der Auftragserteilung und nicht der Bestellung oder Beiordnung an. Ist dem Rechtsanwalt kein Auftrag erteilt worden, kommt es...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Terminsgebühr

Rz. 30 Für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin sowie für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin erhält der Anwalt eine 1,2 Gebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG. Hierbei ist das Anfallen der Gebühr unabhängig davon, ob streitige oder nicht streitige Anträge gestellt werden. Auch bei einer bl...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hebegebühr

Rz. 68 Das Entstehen der Hebegebühr setzt einen gesonderten Auftrag voraus. Abgegolten werden die Entgegennahme und Verwahrung bis hin zur Auszahlung des verwahrten Betrages. Die Gebühr entsteht jedoch erst bei Aus- oder Rückzahlung des Betrages und wird erst hier fällig. Es handelt sich um eine gesonderte Angelegenheit, so dass auch für diese Gebühr eine Post- und Telekommu...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 2. Pauschalhonorar

Rz. 91 Der Erblasser kann bestimmen, dass der Testamentsvollstrecker einen bestimmten Nominalbetrag oder Prozentsatz des Bruttonachlasses für seine Tätigkeit erhält. Hierin sind dann sämtliche Tätigkeiten enthalten. Der Vorteil für den Erblasser besteht in der Transparenz und Übersicht, dass der Testamentsvollstrecker diesen Betrag – und nicht mehr – erhält. Für den Testamen...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Ausschlagung

Rz. 51 Im Vorfeld zu einem Prozess kann es zu Fällen kommen, in denen der Anwalt um Überprüfung gebeten wird, ob die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann oder es wenigstens eine Haftungsbeschränkung gebe. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann, stellt sich die Frage nach der Bestimmung des Gegenstandswerts. Bei der Ausschlagung ist das...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Versicherbare Leistung

Rz. 180 Es sind nur die in Ziffer 2 ARB 2021 genannten Rechtsgebiete und die dort aufgezählten Versicherungsleistungen versicherbar. Nach Ziffer 2.2.11 ARB 2021 besteht nach einer entsprechenden Vereinbarung ein sogenannter Beratungsrechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtsangelegenheiten für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Rz. 39 Hier kann auf die Ausführungen in § 3 Rdn 29 ff. sowie auf die folgenden Ausführungen zum Kostenrechtsänderungsgesetz hingewiesen werden. Rz. 40 Das RVG sieht an mehreren Stellen vor, dass bestimmte Gebühren einer Angelegenheit auf Gebühren einer anderen Angelegenheit angerechnet werden. 1. Anrechnung bei Rahmengebühren, § 14 Abs. 2 RVG n.F. Rz. 41 Mit dem 2. Kostenrecht...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG)

Rz. 104 Hierfür entsteht eine Gebühr nach Nr. 12100 KV. Sie gilt für alle nach § 346 FamFG vorzunehmenden Annahmen, so dass die Verwahrung von eigenhändigen und notariellen Testamenten, Nottestamenten, Erbverträgen oder vor Konsularbeamten errichteten Verfügungen von Todes wegen erfasst ist.[133] Es handelt sich hierbei um eine Festgebühr, die stets 75 EUR beträgt. Die Gebühr...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / V. Notargebühren

Rz. 72 Ist eine Gesamthandsgemeinschaft, z.B. eine Erbengemeinschaft, im Grundbuch eingetragen und treten Veränderungen innerhalb der bestehen bleibenden Gesamthandsgemeinschaft auf, sind die Anteile an der Gemeinschaft wie Bruchteile an dem Grundstück zu behandeln, § 70 Abs. 1 S. 1 GNotKG. Dabei sind die Mitglieder im Zweifel als zu gleichen Teilen an der Gemeinschaft betei...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 94 Seit Einführung des § 4a RVG am 1.7.2008 ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars eingeschränkt möglich. § 4a RVG lautet wie folgt: Zitat "(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 S. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks

Rz. 100 Da die wirksame Rechtssicherung bei dinglichen Grundstücksrechten an einen – wie auch immer gearteten – Grundbucheintrag geknüpft ist, hat die Rechtsprechung das Institut des Rechtshängigkeitsvermerks – also einen Grundbucheintrag – entwickelt, um die vorläufige Sicherung eines dinglich Berechtigten – in der Praxis fast immer des Eigentümers – zu erzielen.[127] Der B...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Kosten des Schiedsgerichts

Rz. 156 Die Kosten für die Durchführung des Schiedsverfahrens richten sich nach der jeweiligen Schiedsordnung. Sie ist aufgeteilt nach den Kosten für den Schiedsrichter und sonstige Kosten für das Schiedsgericht. In der Verfahrensgebühr ist häufig die Umsatzsteuer bereits enthalten. Rz. 157 Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) zeigt Wege zum Sc...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / F. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 77 Der Erblasser bestimmt allein, ob und in welcher Höhe der Testamentsvollstrecker eine Vergütung erhält. Gemäß § 2221 BGB kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat. Der Erblasserwille ist vorrangig und maßgeblich für die Bestimmung der Vergütung.[107] Hat der Erb...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 48 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt Gebühren nach den Nr. 3200 ff. VV RVG. Es entsteht mindestens eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,1 nach Nr. 3201 VV RVG. Diese Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Informationen.[49] Mit Einlegung der Berufung bzw. Begründung des Rechtsmittels entsteht die volle Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6 nach Nr. 3200 VV RVG....mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO

Rz. 150 Der Begriff des schiedsrichterlichen Verfahrens im Sinne des § 36 RVG bezieht sich auf Verfahren vor privaten Schiedsgerichten, die aufgrund einer Schiedsvereinbarung (Schiedsabrede oder Schiedsklausel) gemäß § 1029 ZPO oder in gesetzlich statthafter Weise aufgrund einer letztwilligen oder anderen nicht auf Vereinbarung beruhenden Verfügung (z.B. Satzung) gemäß § 106...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / G. Der Rechtsanwalt als Mediator in erbrechtlichen Angelegenheiten

Rz. 112 Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens oder für die Tätigkeit als Mediator, soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebü...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Stufenklage

Rz. 54 Werden die Ansprüche im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht, handelt es sich nur um eine gebührenrechtliche Angelegenheit. Maßgeblich für die Wertberechnung ist dabei der höhere der geltend gemachten Ansprüche, § 44 GKG, wortgleich mit § 38 FamGKG, in den meisten Fällen also der Zahlungsanspruch. Unterbleibt die mündliche Verhandlung wegen vorheriger Klageabweisu...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Betragsrahmengebühr

Rz. 5 Die Betragsrahmengebühren sind infolge des Kostenrechtsänderungsgesetzes in Straf- und Bußgeldsachen, wie die Wertgebühren, linear um 10 % erhöht worden. Beispielsweise ist der Gebührenrahmen der Grundgebühr für den Wahlanwalt von 40 bis 360 EUR auf 44 bis 396 EUR erhöht worden. Die Betragsrahmengebühren im sozialrechtlichen Mandat haben sich linear um 20 % erhöht. Dur...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Erfolgreiche Mediation

Rz. 160 Auch wenn die Tätigkeit im Mediationsverfahren keine neue Angelegenheit und keine gesonderte Vergütung auslöst, können dort jedoch einzelne Gebührentatbestände entstehen, die im gerichtlichen Verfahren noch nicht entstanden waren. Auch zusätzliche Auslagen nach Nr. 7000 ff. VV RVG können anfallen.[170] Beispiel In einem Rechtsstreit (Wert: 10.000 EUR) wird zunächst de...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / X. Teilungssachen

Rz. 143 Gemäß § 342 Abs. 2 FamFG sind Teilungssachenmehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Übersicht über Leistungen der Rechtsschutzversicherer

Rz. 188 Im Bereich des Erbrechts übernehmen die Rechtsschutzversicherer nur selten die Rechtsanwaltskosten für den erbrechtlichen Mandanten. Eine Versicherung, die die Tätigkeiten des Rechtsanwalts zum Standardtarif anbietet, sucht man vergeblich. Die Rechtsschutzversicherer möchten nicht die hohen Prozesskosten des Versicherten übernehmen, welche sich aus den teilweisen hoh...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Aufhebung der Bewilligung

Rz. 168 Gemäß § 6a Abs. 1 BerHG erfolgt die Aufhebung von Amts wegen, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung (nicht der Beratung!) die Voraussetzungen der Bewilligung nicht vorlagen, die Bewilligung aber noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Rz. 169 Die Aufhebung gemäß § 6a Abs. 2 BerHG erfolgt auf Antrag des Anwalts, der geltend macht, dass durch seine Tätigkeit der Mandant...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 2. Gerichtliche Durchsetzung

Rz. 109 Diesbezügliche Streitigkeiten sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Es sei denn, Testamentsvollstrecker und Erben haben sich auf ein Schiedsgericht geeinigt oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[159] Das Nachlassgericht ist nicht zuständig. Die Zuständigkeit ist auch bei einer Anordnung des Erblassers ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Vollstreckung von Zahlungsansprüchen

Rz. 92 Gemäß Nr. 3309 VV RVG erhält der Anwalt eine Gebühr in Höhe von 0,3 für jede Vollstreckungsmaßnahme. Müssen mehrere aufeinanderfolgende Mobiliarvollstreckungsaufträge gegen denselben Schuldner aus demselben Vollstreckungstitel erteilt werden, da der erste Auftrag z.B. wegen Wohnungswechsels des Schuldners nicht durchgeführt werden konnte, handelt es sich um dieselbe A...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Streitverkündung, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG n.F.

Rz. 14 Mit der Einführung von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Verkündung des Streits nach §§ 72 ff. ZPO zum Rechtszug des zugrundeliegenden Verfahrens gehört und keine eigenständige vergütungsrechtliche Angelegenheit darstellt. In § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG n.F. heißt es: 1b. die Verkündung des Streits (§ 72 der Zivilprozessordnung);...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 5. Gerichtskosten und Vergütung nach dem JVEG

Rz. 12 Der Gesetzgeber hat die Honorare von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern nach dem JVEG wertmäßig angepasst, da sich die Honorarsätze von der auf dem freien Markt erzielbaren Vergütung entfernt haben. Ebenfalls haben die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen einer Anpassung bedurft. Für weitere Einzelheiten wird an dieser Stelle auf das Bund...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 95 Der Anwalt erhält eine 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG bei einem Gläubiger. Es handelt sich hier wiederum um eine besondere Angelegenheit, gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG. Für jeden weiteren Gläubiger fällt eine Erhöhungsgebühr in Höhe von 0,3 gemäß Nr. 1008 VV RVG an. Zusätzlich kann der Anwalt eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG in Höhe von 0,3 verdienen. Sie fällt ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / b) Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 9 Zu differenzieren ist die rechtliche und die tatsächliche Schwierigkeit der Tätigkeit. Von einer rechtlich schwierigen Tätigkeit ist auszugehen, wenn eine besondere Einarbeitung in seltene Rechtsgebiete erforderlich gewesen ist oder besondere rechtliche Problemstellungen zu klären sind. Die Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit sollen hier überdurchschnittlich sein...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Wahlanwalt

Rz. 22 Für die Wahlanwaltsvergütung kommt es auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung der jeweiligen Angelegenheit an. Entsprechend gilt, ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, vorbehaltlich von § 60 Abs. 1 S. 5 RVG a.F. altes Recht, sonst neues Recht. Bei einer bedingten Auftragserteilung kommt es auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts an. Bei...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Differenzverfahrensgebühr

Rz. 28 Werden im Rahmen einer gerichtlichen Einigung auch nicht rechtshängige Ansprüche abgegolten, entsteht aus dem Wert dieser Ansprüche die 0,8 Differenz-Verfahrensgebühr, Nr. 3101 Ziff. 2 VV RVG. Hierbei ist jedoch die Höchstgrenze nach § 15 Abs. 3 RVG zu beachten. Rz. 29 Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden, entstehen für die Teile gesonde...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IX. Testament

Rz. 80 Bei Klage auf Herausgabe eines Testaments ist nach dem Interesse des Klägers, insbesondere unter Berücksichtigung des von ihm behaupteten Anspruchs am Nachlass, der Gegenstandswert frei zu schätzen.[105] Der Wert einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Testaments richtet sich nach der Höhe der Besserstellung des Klägers infolge der Nichtigkeit und nicht nac...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Versicherungsfall

Rz. 183 Der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rechtslage durch ein bestimmtes Ereignis, Ziffer 2.4.1 ARB 2021. Wann eine solche Veränderung der Rechtslage vorliegt, ist in erbre...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / e) Besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts

Rz. 16 Bei Satzrahmengebühren kann nach § 14 Abs. 1 S. 2 RVG ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts herangezogen werden, bei Betragsrahmengebühren ist es – nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG – zu berücksichtigen. Die Geschäftsgebühr ist eine Satzrahmengebühr. Hierbei findet das Haftungsrisiko des Anwalts regelmäßig bereits über den Gegenstandswert Eingang in die Bemessung der...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / c) Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber

Rz. 12 Hierbei ist als subjektives Merkmal die Bedeutung der Angelegenheit aus der Sicht des Auftraggebers zu ermitteln.[21] Somit ist die tatsächliche Bedeutung der Nachlassangelegenheit ebenso ausschlaggebend wie die wirtschaftliche und ideelle Bedeutung. In Nachlassangelegenheiten ist häufig eine hohe wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber, wie au...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Anrechnung bei Rahmengebühren, § 14 Abs. 2 RVG n.F.

Rz. 41 Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Jahre 2013 hat der Gesetzgeber eine Anrechnungsregel für die Fälle der Rahmengebühr in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 3 VV RVG sowie in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 4 VV RVG eingeführt, mit der klargestellt werden sollte, dass der durch die vorangegangene Tätigkeit ersparte Aufwand ausschließlich durch die nunmehr vorgeschriebene Anrechnu...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Terminsgebühr

Rz. 49 Grundsätzlich fällt für die Wahrnehmung eines Termins eine 1,2 Gebühr nach Nr. 3202 VV RVG an. Diese Gebühr kann auch im schriftlichen Verfahren entstehen. Für die Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei oder ein Beteiligter, im Berufungsverfahren der Berufungskläger, im Beschwerdeverfahren der Beschwerdeführer, nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vert...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Die Sicherung des Nachlasses einschließlich Nachlasspflegschaften (§ 342 Abs. 1 Nr. 2 FamFG)

Rz. 107 Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht im Bedarfsfall für die Sicherheit des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht, § 1960 Abs. 1 BGB. Für diese Verfahren, zu denen auch die Nachlasspflegschaften gehören, entstehen Gebühren nach Nr. 12310 ff. KV. Rz. 108 Für die Gebührenerhebung ist zu unterscheiden zwischen Nachlasspflegschaften und der Na...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 4. Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 66 Der Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hat neben den anderen Stufen (Auskunft und Leistung) keinen eigenständigen Wert.[77] Begehrt der Kläger unabhängig von Auskunft und Leistung isoliert die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, setzt die Rechtsprechung[78] je nach den Umständen des Einzelfalls als Wert ⅓ bis ½ des Werts des Auskunftsverlange...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / b) Umsatzsteuer

Rz. 98 Die Testamentsvollstreckung ist eine sonstige Leistung, die der Umsatzsteuer unterliegt, wenn sie im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens, d.h. nachhaltig und selbstständig zur Erzielung von Einnahmen, ausgeführt wird; auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, kommt es dabei nicht an, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 3 UStG.[136] Wird die Testamentsvollstreck...mehr