Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.5 GuV-Ausweis oder Anhangangabe durch Kapital- und KapCo-Gesellschaften

Rz. 60 Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften müssen außerplanmäßige Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausweisen oder im Anhang angeben (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB).mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / 1. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Zusammensetzung: Aufwendungen für Forschung und Entwicklung setzen sich meist aus Personalaufwand und anderen Aufwendungen zusammen. Der Personalaufwand umfasst Löhne und Gehälter einschließlich der Beiträge in die Sozialversicherung für das in Forschung und Entwicklung eingesetzte Personal. Daneben fallen auch andere Aufwendungen – z.B. für Material, Ausrüstung, Dienstleist...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.4.2 Nutzungsdauer entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte

Rz. 42 Der bei der Übernahme eines Unternehmens entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gesetzlich als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand fingiert (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB). Für ihn besteht nach dem Vollständigkeitsgebot Aktivierungspflicht (§ 246 HGB). Der auf ihn nach Verteilung des Gesamtentgelts auf die einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.3.2 Voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung

Rz. 52 Finanzanlagen gehören nicht zu den abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.[1] Daher können die für abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dargestellten Merkmale für die Abgrenzung zur dauerhaften Wertminderung[2] nicht angewendet werden. Bei Finanzanlagen werden Erträge aus Kapitalanlagen oder Gewinnbeteiligungen an fremden Unternehmen reali...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / 4. Ausschüttungssperre

Gewinne, die aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens resultieren, unterliegen einer Ausschüttungssperre. Sie dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen ab...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.4 Folgebewertung im Neubewertungsmodell

Rz. 192 Als gleichwertige Alternative zum Anschaffungskostenmodell erlaubt IAS 16 die Neubewertung der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Dieses Methodenwahlrecht steht dem Bilanzierenden aufgrund des Stetigkeitsgrundsatzes nur bei der erstmaligen Folgebewertung zur Verfügung und erfordert damit eine sorgfältige Abwägung. In den Folgejahren ist die Möglichkeit eines Met...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.2 Erzielbarer Betrag (recoverable amount)

Rz. 209 Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gem. IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert. Grundlage dieser Regelung ist, dass eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung grundsätzlich – wie Abbildung 4 zeigt – die wirtschaftlich vorteilhaftere Altern...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3.3 Degressive Abschreibung

Rz. 31 Allgemeines Degressive Abschreibung bedeutet, dass die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr fallen. Daher spricht man auch von einer Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Es handelt sich um eine planmäßige Abschreibung. Daher müssen sich die Abschreibungen nach einem Abschreibungsplan richten. Handelsrechtlich ist jede degressive Abschreibung zulässig, die den Gru...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / VII. Forschungszulage

Begünstigte Vorhaben: Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung vom 14.12.2019 (BGBl. I 2019, 2763) begünstigt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit sie der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zugeordnet werden können (§ 2 Abs. 1 FZulG). Durchführungswege: Ein begünstigtes Vorhaben kann sowohl als E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Formale Darstellung von Anhang und Lagebericht

Rn. 73 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Da der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit eine notwendige Voraussetzung jeder nützlichen Informationsvermittlung darstellt (vgl. Leffson (1987), S. 179), ist er auch auf die Berichte anzuwenden, durch die Bilanz und GuV der KapG sowie bestimmter anderer Gesellschaften ergänzt werden müssen (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284ff.; ADS (1995), § ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anhang

Rn. 130 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten enthält, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Berichterstattung im Anhang und Lagebericht

I. Anhang Rn. 130 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Genereller Ausschluss

Rn. 28 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Es ist möglich, von vornherein alle Gesellschafter durch die Satzung vom Gewinnbezug auszuschließen. In praxi findet sich ein solcher genereller Ausschluss der Gesellschafter vom Gewinn vornehmlich bei gemeinnützigen und gewinnlosen Gesellschaften (vgl. GmbHG-GroßKomm. (2020), § 29, Rn. 72). Die Gewährung des Gemeinnützigkeitsprivilegs setzt ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Rn. 186 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Bilanzgliederungsschema des § 266 sieht als Regelfall vor, den JA vor einer erfolgten Gewinnverwendung aufzustellen. Dies geht aus der Forderung hervor, unter dem EK den gesamten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" sowie "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" aus dem VJ als gesonderte Posten zeigen zu müssen. Die GuV endet in diesem Fall mit dem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Jährliche Rechnungslegung

Rn. 27 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für die jährliche RL (vgl. zum Stichtag HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 13) gelten die allg. Vorschriften (vgl. HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 6ff.). Es sind mithin jährlich ein JA (Bilanz, GuV, Anhang) und ein Lagebericht aufzustellen. Für die Gliederung und Bewertung gelten die gleichen Grundsätze wie für die Eröffnungsbilanz (vgl. HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 16...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Nichtbeachtung von Verfahrensvorschriften bei der Feststellung

Rn. 66 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird der JA durch die Gesellschafterversammlung beschlossen, ist der Beschluss nichtig, wenn folgende Einberufungsmängel vorliegen (analog §§ 256 Abs. 3, 121 Abs. 2f. AktG): Die Versammlung ist durch einen Unbefugten einberufen, z. B. durch den Mehrheitsgesellschafter, sofern der Geschäftsführer zuständig ist (vgl. § 49 Abs. 1 GmbHG). Nichtig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ansatzpflicht

Rn. 80a Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wie bereits zuvor unterstrichen, existiert – unter Verweis auf das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 – sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive respektive passive RAP, sofern jeweils die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1f. bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind. Umge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gliederung der Bilanz

Rn. 54 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Bericht des Rechtsausschusses heißt es zu § 247 Abs. 1, ein "vereinfachtes Gliederungsschema für alle Kaufleute" sei nicht in das Gesetz aufgenommen worden, "weil die Entscheidung über die Gliederung dem Kaufmann vorbehalten bleiben soll, der dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten hat" (BT-Drs. 10/4268, S. 98; vgl. hi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bilanzausweis

Rn. 22 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Gesetzestext des § 272 Abs. 2 sieht keine Pflicht vor, das Agio unter dem Bilanzposten "Kapitalrücklage" gesondert ausweisen zu müssen. Demgegenüber könnte Anhang III (Passiva) A. II. der Bilanz-R (zuvor: Art. 9 der 4. EG-R) entnommen werden, dass ein gesonderter Ausweis eines Agios stets erforderlich ist, weil dort innerhalb des Postens ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausweis von Währungsumrechnungsdifferenzen

Rn. 65 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Auswirkungen einer Währungsumrechnung i. S. d. § 256a finden in der unmittelbaren Anpassung der jeweiligen Wertansätze betreffender Bilanzposten ihren Niederschlag. Hierbei entstehen infolge von Wechselkursänderungen regelmäßig Kursgewinne bzw. Kursverluste. Soweit sie nicht Teil von Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 sind, statuiert § 27...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Übersicht

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42 GmbHG wurde im Jahre 1985 gänzlich neu gefasst und seitdem nicht geändert worden. Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026ff.) hat § 42 eine Überschrift ("Bilanz") erhalten. Sie ist die einzige Vorschrift des GmbHG, die sich mit der Gestaltung des ...mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 3.1 Europäisches Arbeitsschutzrecht

Durch die unionsrechtlichen Regelungen soll ein Mindeststandard an Arbeitsschutz für alle geschaffen werden, die in der EU leben und arbeiten. Das EU-Arbeitsrecht umfasst im Wesentlichen die Arbeitsbedingungen und Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten. Gemäß Art. 153 AEUV [1] (ex-Artikel 137 EGV) ergänzt die EU die Rechtssetzungsinitiativen der einzelnen EU-Länder durch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zeitpunkt der Zeichnung

Rn. 11 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als Zeitpunkte, zu denen das Kap. als gezeichnet gilt, kommen der Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags bzw. der Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses, die Leistung der Gesellschafterverpflichtung oder die Eintragung in das Handelsregister in Betracht. Obwohl der Gesetzgeber diese Frage nicht ausdrücklich geregelt hat, dürfte ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Veränderungen der einzelnen Posten des Eigenkapitals

Rn. 191 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß § 152 Abs. 2 AktG sind zur Kap.-Rücklage „in der Bilanz oder im Anhang gesondert anzugeben Gemäß § 152 Abs. 3 AktG sind in der Bilanz oder im Anhang zu den einzelnen Posten der Gewinnrücklagen „gesondert anzugebenmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Klare Bezeichnungen

Rn. 47 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Damit wirtschaftliche Sachverhalte, die im JA abgebildet werden, für Empfänger eindeutig, verständlich und nachvollziehbar sind, müssen Aussagen und Inhalt in einer eindeutigen Beziehung zueinander stehen. Das bedeutet, dass die Posten der Bilanz und GuV unter unmissverständlichen Bezeichnungen ausgewiesen werden müssen, so dass der Leser die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Gesonderter Ausweis oder "davon"-Vermerk

Rn. 61 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42 Abs. 3 GmbHG schreibt einen gesonderten (Bilanz-)Ausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern "in der Regel" vor; alternativ können die Angaben in diesem "Regelfall" auch im Anhang erfolgen. Zulässig ist als dritte Alternative zudem, die maßgeblichen Beträge unter anderen Posten auszuweisen. In di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestandteile der Rechnungslegung während der Liquidation

Rn. 10 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Zu erstellen sind Ob ein KA während der Abwicklungsphase z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Nachtragsprüfung

Rn. 61 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eine nachträgliche Änderung des aufgestellten JA durch Geschäftsführer oder Gesellschafter ist bei der GmbH unbeschränkt zulässig. Den Gesellschaftern ist es ferner unter gewissen Voraussetzungen nicht verwehrt, den JA nach Feststellung zu ändern (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 43, 45). Ist die Gesellschaft prüfungspflichtig und erfolgte die Än...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltung und Definition des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rn. 41 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 2 muss der JA "klar und übersichtlich sein". Damit wird explizit vorgeschrieben, dass die RL aller buchführungspflichtigen Kaufleute dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gerecht werden muss. Auf diese Weise ist ein zuvor bestehender Rahmengrundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (vgl. auch Leffson (1987), S. 207ff.; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Jahresabschluss und Lagebericht

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Erweiterung des JA um eine KFR und einen EK-Spiegel, sofern keine Verpflichtung zur Aufstellung eines KA besteht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 2); Einstufung als große KapG (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2); kein Verzicht auf die Anhangangaben gemäß § 285 Nr. 11 und 11b, auch wenn diese nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet sind, dem UN eine...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Verstoß gegen Gläubigerschutzvorschriften oder Vorschriften, die im öffentlichen Interesse erlassen worden sind

Rn. 73 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG enthält eine Generalklausel, wonach der Abschluss auch nichtig ist, wenn er durch "seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft gegeben sind". Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Verbot der Überbewertung, das aber bereits durch ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Anfechtbarkeit des festgestellten Jahresabschlusses

Rn. 75 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Verstößt der JA gegen Vorschriften des Gesetzes oder der Satzung und führen diese Verstöße nicht zur Nichtigkeit des JA, so ist der Beschluss über die Feststellung des fehlerhaften Abschlusses anfechtbar (analog § 243 AktG). Die Klage auf Anfechtung muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden (analog § 246 Abs. 1 AktG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Darstellung in der Bilanz

Rn. 90 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hinsichtlich der Bilanzierung von Vorabausschüttungen sind vornehmlich zwei Darstellungsformen denkbar, sofern die Vorabausschüttung zum BilSt noch nicht ausgezahlt worden ist:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufstellung nach teilweiser Ergebnisverwendung

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach dem Gesetz ist es der Gesellschaft gestattet, die Bilanz auch nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen (vgl. §§ 268 Abs. 1 Satz 1, 270 Abs. 2). Ein Fall der teilweisen Ergebnisverwendung liegt z. B. vor, wenn gemäß Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung ermächtigt ist, einen bestimmten Teilbetrag des Jahresergebni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bedingte Kapitalerhöhung gemäß §§ 192 bis 201 AktG

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dieser Tatbestand liegt dann vor, wenn die HV eine Erhöhung des gezeichneten Kap. zu folgenden – erschöpfend aufgezählten – Zwecken beschließt: Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen; Vorbereitung von UN-Zusammenschlüssen; Gewährung von Bezugsrechten an AN und Mitglieder der Geschäftsführung der G...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Behandlung im Jahresabschluss

Rn. 233 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der bilanziellen Abbildung von Genussrechtskap. im handelsrechtlichen JA hat sich der HFA des IDW in seiner Stellungnahme "Zur Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften" angenommen (vgl. HFA 1/1994, WPg 1994, S. 419ff.; fernerhin Dürr (2007), S. 227ff.). Diese sieht in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Exkurs: Steuerabgrenzung (§ 274 Abs. 2 Satz 1 (a. F.))

Rn. 50 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB 1985 räumte KapG und diesen qua 264a gleichgestellten PersG die Möglichkeit ein, unter bestimmten Voraussetzungen einen aktiven Abgrenzungsposten als "Bilanzierungshilfe" für die voraussichtliche Steuerentlastung kommender GJ zu bilden. Für das daraus resultierende Mehrergebnis bestand ein Ausschüttungsverbot (vgl. § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungswahlrecht und Ausweis (§ 250 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 84 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 250 Abs. 3 Satz 1 räumt dem Bilanzierenden für solche Fallkonstellationen, in denen der Erfüllungs- den Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit übersteigt, ein "echtes" Aktivierungswahlrecht ein (vgl. offenkundig mit anderer – hier nicht zu teilender – Ansicht BeckOGK-HGB (2020), § 250, Rn. 41ff.). Solch ein Unterschiedsbetrag, allg. als "Disag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Rn. 43 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Ausweis dieser Posten in der Bilanz ist erforderlich, wenn i. R.d. Ergebnisverwendung des VJ ein Gewinn- oder Verlustvortrag verblieben ist. Der Verlustvortrag wird dann nicht als eigener Posten ausgewiesen, wenn er i. R.d. Ergebnisverwendung durch Rücklagenauflösung oder den Jahresüberschuss getilgt und die Bilanz nach vollständiger oder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Nießbraucher, Pfandgläubiger, Treuhänder

Rn. 56 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nießbraucher und Pfandgläubiger sind keine Gesellschafter, dingliche Belastungen sind nicht eintragungsfähig, das Problem war bei der Vorbereitung des MoMiG ausführlich diskutiert und abgelehnt worden; für das Aktienregister nach § 67 Abs. 2 AktG wird die Eintragungsfähigkeit von dinglichen Belastungen vertreten. Treuhänder sind Gesellschafter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einführung

Rn. 3 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Zuge des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) wurde der EK-Ausweis neu geregelt. Erstmals wurden die einzelnen Teile des EK (Stammkap., Rücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag) grds. zu einer Abschlussgruppe zusammengefasst, wie es in Art. 9 der 4. EG-R ((78/660/EWG)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kriterien für die bilanzielle Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital

Rn. 201 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Weder das HGB noch andere für die Bilanzierung relevante Spezialgesetze enthalten explizite Regelungen, die eine unmittelbare bilanzielle Einteilung von Finanzierungsmaßnahmen nach ihrem EK- oder FK-Charakter erlauben (vgl. ADS (1998), § 246, Rn. 80; Schweitzer/Volpert, BB 1994, S. 821 (823)). Auch dem einschlägigen Schrifttum lässt sich ein...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Genehmigte Kapitalerhöhung gemäß §§ 202 bis 206 AktG

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Durch diese Form der Kap.-Erhöhung wird der Vorstand einer AG respektive (dualistisch strukturierten) SE (bei monistischer Leitungsstruktur: der Verwaltungsrat; bei einer KGaA: der Komplementär bzw. die Komplementäre als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan) ermächtigt, das gezeichnete Kap. bis zu einem bestimmten Nennbetrag (= genehmigtes...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. GoB als Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Aufstellungsgrundsatz in § 243 Abs. 1 lautet: "Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Der Inhalt des Begriffs "JA" ist im HGB in den §§ 242 Abs. 3 und 264 Abs. 1 definiert. Danach besteht der JA von Nicht-KapG und PersG, die nicht von § 264a erfasst sind, aus der Bilanz und der GuV, während d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Andere Gewinnrücklagen (einschließlich Rücklagen nach § 29 Abs. 4 GmbHG)

Rn. 35 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eine GmbH bildet "andere Gewinnrücklagen", sofern die Gesellschafter oder ein anderes für die Verwendung von Gewinnen zuständiges Organ beschließt, dass über die satzungsmäßigen Rücklagen hinaus aus dem Jahresüberschuss Rücklagen gebildet werden sollen. Die Satzung kann ihrerseits solche Rücklagenbildungen begrenzen (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Darstellung der Rücklagenbewegungen

Rn. 38 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mittelgroße und große Gesellschaften sind nach § 285 Nr. 34 verpflichtet, den Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung oder den Beschluss der Gesellschafter über die Verwendung des Jahresergebnisses im Anhang anzugeben (vgl. BeckOK-HGB (2024), § 285, Rn. 93). Ist im JA nur der Vorschlag für die Ergebnisverwendung enthalten, so ist der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Erläuterungsbericht zur Eröffnungsbilanz

Rn. 26 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Obwohl die Pflicht zur Aufstellung eines Erläuterungsberichts unverändert aus der Fassung des § 270 Abs. 1 AktG 1965 übernommen worden ist und eine Anpassung des Wortlauts somit unterblieb, hat sich der Inhalt des erläuternden Berichts an den Erfordernissen der Vorschriften über den Anhang und den Lagebericht zu orientieren. Entsprechend anzu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Ausweis

Rn. 161 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Rücklage für ausschüttungsgesperrte (unrealisierte) Beteiligungserträge nach § 272 Abs. 5 wäre gesondert auszuweisen. Dies wird zwar nicht explizit postuliert, ihre Zwecksetzung einer (im JA betragsmäßig erkennbaren) Ausschüttungssperre könnte sie indes nur dann erfüllen. Ob ein gesonderter Ausweis innerhalb des EK oder lediglich im Anha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesetzliche Befugnis zur Rücklagenbildung durch die Geschäftsführer (Abs. 4)

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Sondervorschrift des § 29 Abs. 4 GmbHG entspricht § 58 Abs. 2a AktG (vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 22f.). Sie lässt zu, dass Beträge in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden, die dem EK-Anteil von Wertaufholungen (Zuschreibungen gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1) entsprechen. Gleiches galt nach § 29 Abs. 4 GmbHG (a. F.) für die Auflösung v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 195 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nicht wenige in der Praxis vorzufindende Formen der UN-Finanzierung sind im Grenzbereich zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung angesiedelt. Diese Finanzierungsformen firmieren unter dem Oberbegriff Mezzaninekap. Die dem UN zur Verfügung gestellten Mittel werden verschiedentlich als "Quasi-EK", als "EK-Surrogate" oder als "EK-Verstärkungen" b...mehr