Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 16 EStG (Veräußerung des Betriebs)

• 2019 Realteilung / Erlass v. 19.12.2018 / Abzulehnende Auffassungen der FinVerw / § 16 Abs. 3 S.atz 2 ff. EStG Der neue Realteilungserlass v. 19.12.2018, IV C 6 - S 2242/07/10002 beseitigt viele Unsicherheiten. Nach nicht zu folgender Auffassung der FinVerw liegt bei Ausscheiden aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft keine Realteilung vor, wenn der ausscheidende Mitu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.28 § 138d AO (Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen)

• 2020 Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen / Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht / §§ 138d bis 138k AO §§ 138d bis 138k AO beinhalten die Verpflichtung zur Mitteilung bestimmter grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Umgesetzt wurden hiermit die Vorgaben der RL (EU) 2018/822 v. 25.5.2018. Fraglich ist, ob sowohl die Vorgaben der Richtlinie als auch die Umsetz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.23 § 110 AO (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)

• 2024 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand / Probleme im E-Rechtsverkehr / § 110 AO / § 56 FGO Wiedereinsetzung kann nur gewährt werden, wenn das Fristversäumnis nicht verschuldet ist. Geltung hat dies auch im E-Rechtsverkehr. Bei der Absendung von elektronischen Dokumenten muss der Absender den Eingang anhand einer Eingangsbestätigung überprüfen. In diesem Zusammenhang ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht

Rz. 10 Mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können die Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht beantragen, wenn trotz Einladung keine Betriebsversammlung stattfindet oder wenn die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand wählt. "Trotz Einladung" bedeutet grundsätzlich, dass eine Bestellung des Wahlvorstands durch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.35 § 18 EStG (Selbständige Arbeit)

• 2019 Künstlerische Tätigkeiten / Gewinnerzielungsabsicht / § 18 EStG Bei positiver Totalüberschussprognose liegt Gewinnerzielungsabsicht vor. Allein die negative Totalüberschussprognose führt noch nicht zur Liebhaberei. Diese liegt nur dann vor, wenn persönliche Handlungsgründe hinzutreten. Dabei wird bei Tätigkeiten, die nicht typischerweise der Befriedigung persönlicher N...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Verfahren

Rz. 10 Das arbeitsgerichtliche Bestellungsverfahren wird im Beschlussverfahren auf Antrag entschieden.[1] Zuständig für das Verfahren ist ausschließlich das Arbeitsgericht am Betriebssitz.[2] Antragsberechtigt sind mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs.[3] Diese Arbeitnehmer müssen während des Verlaufs des Verfahrens antragsberechtigt bleiben. Insofern unter...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Bearbeiterverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Einzelfälle

Rz. 11 Abwarten: Der Arbeitnehmer kann die Klagefrist nach § 4 KSchG bis zum letzten Tag ausschöpfen. Falls er jedoch ohne triftigen Grund bis zum letzten Augenblick abwartet, trägt er das Risiko, dass eine fristgerechte Klageerhebung nicht mehr gelingt.[1] Weder das Warten auf eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung[2] noch auf die Entscheidung in einem Parallelver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Immer wieder tragen GmbH-Gesellschafter die Frage an ihren Berater heran, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Ausschüttung im Fall der späteren Gesellschaftsinsolvenz vom Insolvenzverwalter angefochten werden kann. In dem Beitrag werden die Grundsätze zu dieser Fragestellung beleuchtet und an...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.2.4 Personalakten

Der TV-V enthält – im Gegensatz zu § 3 Abs. 5 TVöD – keine Regelungen zu den Personalakten. Insofern gelten die allgemeinen Vorgaben, die nach der Rechtsprechung sowie den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch zum Datenschutz, zu beachten sind. Nach § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitnehmer das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beweisverfahren, selbststän... / 5 Kosten

Im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grundsätzlich keine Kostenentscheidung. Jedoch hat der Antragsgegner die Möglichkeit, eine Kostenentscheidung herbeizuführen. Er kann nach § 494a ZPO beantragen, dass der Antragsteller binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben hat. Wird die Klage erhoben, gelten die Beweissicherungskosten als Kosten des Hauptsacheprozesses: ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 4.3 Prozessvollmacht

Es kann sinnvoll sein, dass der Verwalter den Eigentümer auch vor Gericht vertreten kann. Hierzu benötigt der Verwalter eine Prozessvollmacht. Hinweis Rechtsberatungsgesetz beachten Ihr Verwalter darf keine Rechtsberatung machen. Es ist daher – von ganz einfachen Sachverhalten abgesehen – ratsam, dass der Verwalter einen Rechtsanwalt beauftragt. Für diesen kann Ihr Verwalter n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalterzustimmung zur Ver... / 6.2 Schadensersatzanspruch des Veräußerers

Für den Fall der verzögerten oder zu Unrecht versagten Veräußerungszustimmung steht dem Veräußerer gegen den Zustimmungsberechtigten ein Schadensersatzanspruch resultierend aus § 280 BGB bzw. § 286 BGB zu.[1] Eine Pflichtverletzung ist insoweit unzweifelhaft gegeben, wenn der Zustimmungsberechtigte weiß oder wissen musste, dass kein Verweigerungsgrund gegeben ist. Ein Anspru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.1 Externes Personalbüro – Personalbetreuung

Die wesentlichen Teilaufgaben der Personaladministration betreffen alle Informationen zum Beschäftigtenverhältnis, Fragen der gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung, des Steuerrechts und der Sozialversicherung, wie z. B.: Das Erstellen, Verwalten und Archivieren von Personaldaten und (digitalen) Personalakten. Hierzu gehören die Personalstammdaten und Lohn- und Gehal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauch und Wertpapiere ... / [Ohne Titel]

Dr. Georg Tolksdorf, RA, LL.M. Taxation[*] Die Vorteile des Einsatzes von Nießbrauchrechten im Zusammenhang mit Immobilienübertragungen sind weithin bekannt – aber wie verhält es sich bei Wertpapieren? Der Übergang von Vermögen auf die nächste Generation kann mit steuerlichen Belastungen einhergehen, namentlich Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber auch einkommensteuerliche As...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung wegen Störung des Hausfriedens

Rz. 11 Nach § 569 Abs. 2 liegt ein wichtiger Grund i. S. d. Generalklausel des § 543 Abs. 1 bei der Wohnraummiete dann vor, wenn ein Vertragsteil den Hausfrieden nachhaltig stört und die Unzumutbarkeitsvoraussetzungen des § 543 Abs. 1 vorliegen; unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil v. 18.2.2015, VIII ZR 186/14, GE 2015, 509) zu prüfen, ob dem Kündigende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / II. Haftung des Anwalts im Einzelnen

1. Anwaltsvertrag a) Vertragsabschluss Rz. 7 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines Anwaltsvertrages,[20] oft auch als Mandat bezeichnet. Der Anwaltsvertrag stellt in der Regel einen Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB dar und nur in Ausnahmefällen einen auf die Erzielung eines konkreten Erfolgs gerichteten Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB. Ein Anwaltsve...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / B. Haftung des Anwalts und Begrenzung der Haftung

I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts Rz. 3 Der Anwalt haftet nicht nur seinen Mandanten als Vertragspartnern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritten, die nicht seine Vertragspartner sind (siehe unten Rdn 5). Die Haftung des Rechtsanwalts kann im Wesentlichen auf die folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstitute gestützt werden...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Anwalt in Doppelfunktionen

Rz. 132 Zahlreiche Anwälte sind zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer. Dadurch, dass heute für die freiberufliche Tätigkeit in der Regel ein einheitliches Bedingungswerk (AVB-WSR, AVB-SWR, AVB-RWSt, …) zugrunde gelegt wird, ist gewährleistet, dass der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für die gesamte Berufstätigkeit eines sog. Mehrfachbänders zur Ver...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Organisation des Büros

Rz. 45 Die Rechtsprechung erwartet vom Anwalt auch eine Büroorganisation, [160] die reibungslose Abläufe gewährleistet, so dass Akten nicht verlegt und materielle oder prozessuale Fristen nicht versäumt werden können. Im Rahmen der gesetzeskonformen Büroorganisation darf der Anwalt bestimmte Vorgänge auch delegieren. Die Rechtsberatung obliegt allerdings ihm allein.[161] Koste...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / D. Versicherungsbedingungen zur Haftung und Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts

Rz. 183 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: Quelle: HDI Versicherung AGmehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Anwalt in eigener Sache

Rz. 330 Vertritt der rechtsschutzversicherte Rechtsanwalt sich selbst, stellt sich die Frage, ob der Rechtsschutzversicherer dem Rechtsanwalt Gebühren zu erstatten hat. Die überwiegende Rechtsprechung lehnt einen solchen Gebührenanspruch ab, wenn es um die eigene Verteidigung im Strafverfahren oder in Bußgeldverfahren geht.[326] Diese Ansicht erscheint vor dem Hintergrund al...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Vorbemerkung

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 60 Verletzt der Anwalt eine Pflicht aus dem Mandatsverhältnis, kann der aufgrund dessen zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [242] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit der Bearbeitung des Mandats verbunden ist. Er bedie...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Aufklärung des Sachverhalts

Rz. 23 Ohne eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts ist die von der Rechtsprechung geforderte erschöpfende Beratung und Belehrung des Mandanten nicht möglich. Die umfassende Aufklärung des Sachverhalts sollte für den Anwalt erste Priorität sein, wird aber immer wieder vernachlässigt und ist deshalb häufiger Ursache für Regressansprüche gegen den Anwalt. Die relevante Re...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 31 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[110] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[111] Rechtsprechung und he...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 3 Der Anwalt haftet nicht nur seinen Mandanten als Vertragspartnern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritten, die nicht seine Vertragspartner sind (siehe unten Rdn 5). Die Haftung des Rechtsanwalts kann im Wesentlichen auf die folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstitute gestützt werden, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhä...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Anwaltsvertrag

a) Vertragsabschluss Rz. 7 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines Anwaltsvertrages,[20] oft auch als Mandat bezeichnet. Der Anwaltsvertrag stellt in der Regel einen Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB dar und nur in Ausnahmefällen einen auf die Erzielung eines konkreten Erfolgs gerichteten Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB. Ein Anwaltsvertrag über die Er...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 14. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 94 Die Haftung des Anwalts ist keineswegs auf seinen Mandanten begrenzt; auch Dritte können ihn durchaus unter bestimmten Voraussetzungen auf Erstattung eines ihnen entstandenen Schadens in Anspruch nehmen, sog. Dritthaftung. Rz. 95 Dabei muss sich der Anwalt bewusst sein, dass er gerade in der interprofessionellen Sozietät mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern deren ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / a) Vertragsabschluss

Rz. 7 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines Anwaltsvertrages,[20] oft auch als Mandat bezeichnet. Der Anwaltsvertrag stellt in der Regel einen Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB dar und nur in Ausnahmefällen einen auf die Erzielung eines konkreten Erfolgs gerichteten Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB. Ein Anwaltsvertrag über die Erstellung eines schri...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / b) Vertragsende

Rz. 12 Das Mandat endet mit der Erledigung des dem Anwalt angetragenen Auftrags. Dessen Zeitpunkt lässt sich nicht immer zuverlässig bestimmen,[34] ist allerdings mit der Aufhebung der berufsrechtlichen Verjährung des (alten) § 51b BRAO nicht mehr von Bedeutung. Die Kostenrechnung erlaubt den Schluss, dass jedenfalls der Anwalt den Auftrag als beendet ansieht.[35] Rz. 13 Zulä...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Anwaltliches Berufsrisiko

Rz. 123 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[351] Gemäß § 1 I. AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird dies durch Risikobeschreibu...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts

A. Einführung I. Status quo Rz. 1 Die Feststellung, dass Rechtsanwälte aufgrund der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ein hohes Haftungsrisiko tragen, ist mittlerweile zur Binsenweisheit geworden. Obwohl die in der Regel einschlägige Haftungsnorm des § 280 BGB Verschulden voraussetzt, wird bisweilen davon gesprochen, dass sich die anwaltliche Haftung zu einer "Gefährdungsha...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / VII. Verhalten im Schadenfall

Rz. 180 Erkennt der Anwalt seinen möglichen Fehler selbst, dann ist der Versicherungsfall eingetreten, und zwar genauso, als wenn ein Dritter ihn behauptet oder entsprechende Ansprüche explizit geltend macht. Der Versicherungsvertrag legt dem Anwalt auch für den Versicherungsfall eine Reihe von Obliegenheiten auf (§ 5 AVB). Die Anzeigepflicht ist dabei von besonderer Bedeutun...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 16 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Prüfung, ob ein uneingeschränktes oder eingeschränktes Mandat vorliegt, ist in jedem Einzelfall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkret umr...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Pflichtversicherungssumme und notwendige Versicherungssumme

Rz. 168 Die Mindestversicherungssumme für Rechtsanwälte in Einzelkanzlei beträgt 250.000 EUR je Versicherungsfall. Bei anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften kommt es hinsichtlich der Ermittlung der Mindestversicherungssumme auf deren Haftungsverfassung an. Für Berufsausübungsgesellschaften, die keinen rechtsformbedingten Ausschluss der Haftung und keine Beschränkung der H...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 6. Unterrichtung des Mandanten

Rz. 55 Über den Stand des Verfahrens muss der Anwalt seinen Mandanten laufend und in verständlicher Form unterrichten,[226] auch um etwaige Missverständnisse auszuräumen und lückenhafte Informationen zu komplettieren. Rz. 56 Es ist Aufgabe des Anwalts, seinen Mandanten nach beendeter Instanz rechtzeitig über eventuelle Rechtsmittel und deren Fristen und Aussichten nachweisbar...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Direktanspruch

Rz. 153 Auch nach der VVG-Reform 2008 bleibt es grundsätzlich dabei, dass der Geschädigte den Versicherer des Anwalts nicht direkt in Anspruch nehmen kann. Er muss seinen vermeintlichen Haftpflichtanspruch zunächst unmittelbar gegen den Anwalt bzw. die Berufsausübungsgesellschaft geltend machen und verfolgen. Erst nach rechtskräftiger Titulierung seines Schadensersatzanspruc...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Fahrlässigkeit

Rz. 139 Die Berufshaftpflichtversicherung deckt jeden fahrlässig begangenen Verstoß (Pflichtverletzung). Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert, § 103 VVG.[369] Gleichfalls nicht versichert sind grundsätzlich auch Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Mandanten sowie ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / c) Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 14 Der Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn Anwalt und Mandant sich darüber einig sind, dass eine anwaltstypische Dienstleistung in Form des rechtlichen Beistands entsprechend § 3 Abs. 3 BRAO erbracht werden soll. Sofern es sich bei dem übernommenen Mandat um eine überwiegend nicht anwaltstypische Tätigkeit,[40] oder eine solche Tätigkeit handelt, bei der die Rechtsberatu...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 7. Gebot des sichersten Weges

Rz. 58 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und schon des RG gehört es zu den anwaltlichen Obliegenheiten, dem Gebot des sichersten Weges [233] höchste Priorität zukommen zu lassen, d.h. der Anwalt muss bei allem, was er tut den "sichersten" bzw. den "sichereren" oder – nach neuerer Diktion – den "relativ sichersten" Weg aufzeigen. Dieses Gebot zieht sich wie ein roter Faden...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Verstoßprinzip

Rz. 158 Für die Berufs-Haftpflicht typisch ist es, dass Haftpflichtansprüche nicht sofort geltend gemacht werden (können), weil sich der durch eine anwaltliche Pflichtverletzung verursachte Schaden oftmals erst nach mehreren Jahren zeigt; bei Anwälten ist dies durchschnittlich ein Zeitraum von drei bis vier Jahren, der sich aber auch auf bis zu 15 und mehr Jahre ausdehnen ka...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Haftungsbeschränkungen

Rz. 101 Der Wunsch, die Haftung zu beschränken, ist vom Gesetz als legitim anerkannt (§ 52 BRAO). Der Anwalt kann seine Haftung folglich durch Vertrag mit dem Mandanten beschränken, muss aber damit rechnen, dass ein Teil der Mandanten mit einer Haftungsbeschränkung nicht einverstanden ist. Rz. 102 Auf diese Reaktion muss der Anwalt gerade bei den wirtschaftlich bedeutsameren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Mitarbeiter und Vertreter

Rz. 176 Als zuschlagpflichtige Mitarbeiter i.S.v. § 13 der AVB sind nur angestellte oder als freie Mitarbeiter fungierende Rechtsanwälte anzusehen. Von den meisten Versicherern werden mittlerweile Mitarbeiter ohne Zulassung als Rechtsanwalt nicht mehr als zuschlagpflichtig behandelt. Gemäß § 13 III. AVB umfasst die Berufshaftpflichtversicherung auch Haftpflichtansprüche, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Selbstbeteiligung

Rz. 148 Der Anwalt ist an der Schadenleistung beteiligt, wenn der geltend gemachte Anspruch ganz oder teilweise begründet ist und der Versicherer die begründeten Schadensersatzansprüche des Mandanten befriedigt. Rz. 149 Die Höhe des Selbstbehalts ist gem. § 51 Abs. 5 BRAO auf 2.500 EUR begrenzt. Die Versicherer bieten wahlweise einen festen Selbstbehalt je Versicherungsfall o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 10. Haftung in der Sozietät

Rz. 76 Der von einem geschädigten Mandanten beauftragte Anwalt muss sich im Rahmen der Übernahme eines entsprechenden Schadensersatzmandats über die Frage der Pflichtverletzung durch seinen Vorgänger hinaus damit auseinandersetzen, wer konkret Anspruchsgegner ist. Einen falschen Beklagten oder nicht alle Haftenden in Anspruch zu nehmen, führt in der Regel zu einem (späteren)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 12. Haftung bei Bürogemeinschaften

Rz. 90 Die gesamtschuldnerische Haftung gilt nicht für Bürogemeinschaften, die ihr Büro aus Rationalisierungsgründen gemeinsam führen, im Übrigen aber keine Gemeinsamkeiten aufweisen, sondern nach außen hin ihre Tätigkeit wie Einzelanwälte ausführen, die sie ja auch sind. Das Privileg, nur für das eigene Verschulden oder die Versehen seiner Mitarbeiter einstehen zu müssen, e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Bedeutung der Abwehrkomponente

Rz. 144 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadensersatzforderungen freizustellen, d.h. begründete Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens aus, sondern wehrt – § 100 VVG folge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Individualvereinbarung

Rz. 108 Die Individualvereinbarung ist abzugrenzen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB oder AAB). Die Wirksamkeit der Individualvereinbarung, die nur mit außergewöhnlicher und akribischer Sorgfalt zu erreichen ist, hängt von der individuellen Behandlung durch den Anwalt selbst ab. Individualvereinbarungen müssen in Bezug auf die Haftungssumme tatsächlich ausgehandelt se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Vorwärts- und Rückwärtsversicherung

Rz. 159 Die Vorwärtsversicherung deckt die Folgen aller anwaltlichen Versehen, die sich zwischen Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages ereignen, auch wenn sie noch nicht bekannt sind. Sie ist der Normalfall der Berufshaftpflichtversicherung, da Pflichtverletzungen (= Verstöße) in der Eigenschaft als Anwalt nur begangen werden können, nachdem die entspr...mehr