Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 02/2024, Voraussetzunge... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist auf der Grundlage der vom VG zitierten Entscheidung des OVG Münster, die das VG zum Teil wortwörtlich "zitiert" hat, zutreffend. Eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV hat es also nicht gegeben, sondern eben "nur" die Erhöhung durch die Addition der Streitwerte. Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 2/2024, S. 68 - 69mehr

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AGS 02/2024, Keine Anrechnu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist in vollem Umfang zuzustimmen. Die Begründung des LSG überzeugt weit mehr als die des BGH (AGS 2024, 22), der in vergleichbaren Fällen in Zivilsachen von einer Anrechnung ausgeht. Das LSG stellt zu Recht auf den formalen Begriff der Angelegenheit ab und verzichtet auf eine wertende wirtschaftliche Betrachtung. Die Geschäftsgebühr ist gerade nicht Gegenstand...mehr

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AGS 02/2024, Bezifferter Ko... / II. Kein zulässiger Kostenfestsetzungsantrag

Nach Auffassung des OLG Brandenburg haben die Beklagten am 2.9.2022 keinen zulässigen Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Mehrere obsiegende Streitgenossen, die durch einen einzigen Prozessbevollmächtigten vertreten worden sind, stünden nämlich im Kostenfestsetzungsverfahren dem Erstattungspflichtigen grds. als Anteils- bzw. Einzel- und nicht als Gesamtgläubiger gegenüber. Di...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 3. Uneingeschränkte Analogie

Der vorliegende Beitrag beschränkt sich auf das Problem der Nichtprivilegierung von Arbeitsleistungen. Wollte man dies nicht über eine ausdehnende Tatbestandsauslegung oder eine eingeschränkte Analogie lösen, müsste man auf die uneingeschränkte Analogie zurückgreifen, wie sie ohnehin von maßgeblichen Stimmen der Literatur verlangt und kürzlich auch von Wever in der Festschri...mehr

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AGS 02/2024, Streitwert ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Ausgangspunkt ist die streitige Differenz Unstreitig ist, dass für die Bewertung zunächst einmal von dem streitigen monatlichen Differenzbetrag auszugehen ist und nicht vom Gesamtbetrag der Miete (LG Berlin (67. Kammer), Beschl. v. 20.12.2022 – 67 T 77/22, BeckRS 2022, 43045 = AGS 2023, 281). 2. H.M. nimmt den dreieinhalbfachen Jahreswert an Strittig ist, ob für den Feststel...mehr

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zfs 02/2024, Zusammenstoß m... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien wenden sich mit wechselseitig eingelegten Berufungen gegen die erstinstanzliche Entscheidung, mit der das Landgericht (Limburg, Urt. v. 17.5.2023 – 1 O 153/20) die Beklagten teilweise zur Zahlung von Schadensersatz wegen der Folgen eines Verkehrsunfalls verurteilt und im Übrigen die Klage abgewiesen hat. Am 5.2.2019 gegen 19:30 Uhr befuhr der im Eigentum der K...mehr

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AGS 02/2024, Erstreckung de... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Allmählich scheinen nicht nur der BGH, sondern auch die OLG begriffen zu haben, dass zumindest nach der Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigung im Jahr 2019 die früher von den OLG wohl überwiegend vertretene Auffassung, dass die Pflichtverteidigerbestellung die Verteidigung im Adhäsionsverfahren nicht erfasst, nicht mehr haltbar ist (vgl. zur früheren Rspr. Burhoff...mehr

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AGS 02/2024, Fragen und Lös... / 2. Erstattungsfähige Verfahrensgebühr

In Anwendung dieser Grundsätze ist lediglich die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3201 VV mit einem Gebührensatz von 1,1 erstattungsfähig. Für den Kostenantrag ist Rechtsanwalt A keine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV nach dem Kostenwert entstanden. Diese Tätigkeit gehört nämlich gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum Rechtszug der Berufungsinsta...mehr

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AGS 02/2024, Parteikosten f... / II. Die Reisen waren notwendig

Auf Grund der Kostenentscheidung des AG hat die Klägerin die Kosten des Verfahrens, die für die Beklagten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in dem Fall notwendig waren, zu erstatten. Dabei muss die Notwendigkeit einer Aufwendung aus der Sicht einer verständigen Partei beurteilt werden. Erstattungsfähigkeit setzt voraus, dass sie die Kosten im Hinblick auf die Bedeutun...mehr

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FF 02/2024, Familienrechtliche Reformvorhaben

Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht die Modernisierung des Familienrechts vor – 2024 soll das Reformjahr werden! Klaus Schnitzler Dies betrifft vor allem das Abstammungsrecht, das Unterhaltsrecht – insbesondere der betreuenden Elternteile einschließlich § 1615l BGB – sowie das Kindschaftsrecht (Stichwort: Wechselmodell). Das BMJ hat rechtzeitig zum DFGT 2023 ein Eckp...mehr

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AGS 02/2024, Erstreckung de... / II. Umfang der Pflichtverteidigerbestellung

Das OLG hat die landgerichtliche Entscheidung aufgehoben und festgestellt, dass sich die Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger des Angeklagten auch auf die Verteidigung gegen den geltend gemachten Adhäsionsanspruch erstreckt. Es hat die Sache an das LG zur ergänzenden Festsetzung der Gebühren für das Adhäsionsverfahren zurückverwiesen. Die Beiordnung des Pflicht...mehr

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zfs 02/2024, Zusammenstoß m... / 2 Aus den Gründen.

II. Die Berufungen der Parteien sind zulässig. In der Sache haben die Berufungen der Beklagten keinen Erfolg. Die Berufung der Klägerin ist zu einem geringen Teil begründet. Das Landgericht hat seiner Entscheidung rechtsfehlerfrei und mit zutreffenden Erwägungen eine Haftungsquote von 50 % zu 50 % zugrunde gelegt. Den dagegen von den Parteien vorgebrachten Einwendungen ist di...mehr

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AGS 02/2024, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. zutreffend. Denn ohne den Angeklagten kann eine Hauptverhandlung im Strafverfahren grds. nicht stattfinden. Und es ist die freie Entscheidung des Angeklagten, ob er im Strafbefehlsverfahren von der ihm in § 411 Abs. 2 S. 1 StPO eingeräumten Möglichkeit, sich in der Hauptverhandlung vertreten zu lassen, Gebraucht machen will. 2. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt bei de...mehr

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AGS 02/2024, Kosten und not... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine weitere Entscheidung zur Einziehung und zur Kostentragungspflicht in Zusammenhang mit Einziehungsentscheidungen (vgl. dazu auch BayObLG, Beschl. v. 27.10.2023 – 204 StRR 394/23, AGS 2024, 38; LG Braunschweig, Beschl. v. 14.12.2023 – 8 Qs 326/23, AGS 2024, 87). Gebühren- und kostenrechtliche Entscheidungen dazu machen derzeit den Löwenanteil in der Rspr. aus. 2. Prakti...mehr

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FoVo 02/2024, Zahlungsstabilität bei einer Zahlungsvereinbarung durch die Wahl des Zahlungsweges verbessern

Bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen, d.h. der Einziehung unbestrittener Forderungen durch einen Rechtsanwalt oder einen Inkassodienstleister, steht weniger die Berechtigung der Forderung als vielmehr die mangelnde Leistungsfähigkeit des Schuldners im Fokus. Das Mittel der Wahl ist dann die Zahlungsvereinbarung in Form einer Raten- oder Teilzahlung oder auch ein Ab...mehr

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zfs 02/2024, Zu den Sorgfal... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 22.7.2021 in der X-straße in Nürnberg. 1) Der Beklagte zu 1) befuhr am 22.7.2021 gegen 17:30 mit dem vom Beklagten zu 2) gehaltenen und bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversicherten Pkw Mercedes Benz die X-straße in N westlicher Richtung. Unmittelbar vor der Ein- und Ausfahrt zum Firmengelände ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abzugsfähige Aufwendungen

Rn. 18 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Als Entschädigungen iSv § 24 Nr 1 EStG sind die Einnahmen, vermindert um die darauf entfallenden BA oder WK anzusetzen. Es ist also die Nettoentschädigung zu ermitteln. Da in dieser Vorschrift nur bestimmte, nach § 34 EStG ermäßigt zu besteuernde, Einnahmetatbestände geregelt sind, sind – wie bei § 16 Abs 2 EStG – nur solche Ausgaben zu berü...mehr

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ZErb 02/2024, Rezension

BNotO Schönenberg-Wessel/Plottek/Sikora (Hrsg.) 2023 1.048 Seiten, 149 EUR Deutscher NotarVerlag, ISBN 978-3-95646-274-0 Um es vorwegzunehmen: Der Neuling unter den Kommentaren zur Bundesnotarordnung von den Herausgebern Ulf Schönenberg-Wessel, Dr. Pierre Plottek und Dr. Markus Sikora hat das Potential als neues Standardwerk für Notare, Anwaltsnotare, Notarassessoren, Bezirksrevi...mehr

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ZErb 02/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Althoff Die außerordentlichen Testamente in der deutschen Rechtsordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1230-5, 169 EUR Eine Dissertation, die von Musche...mehr

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AGS 02/2024, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine schöne und m.E. für Verteidiger wichtige Entscheidung. Beide "Streitpunkte" hat das LG zutreffend zugunsten des Angeklagten und seines Verteidigers entschieden. 1. Hinsichtlich des Gegenstandswertes gilt der allgemeine Satz: Wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen, bzw.: Es kommt für den Gegenstandswert, der der Berechnung der Nr. 4142 VV zugrunde zu legen ist, nicht d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträgliche Einnahmen

Rn. 76 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Demgegenüber führen Ereignisse, die keine Positionen der Schlussbilanz betreffen und auch nicht materiell-rechtlich auf den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zurückwirken, zu nachträglichen Einnahmen iSv § 24 Nr 2 EStG. Dafür lassen sich folgende Bsp anführen: nachträglich abgeschlossene Geschäfte wie die Veräußerung zurückbehaltener WG des BV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schriftliche Antragstellung (§ 67 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nach § 67 S 1 EStG nur auf Antrag gezahlt. Hierin kann keine verfassungsrechtlich unzulässige Einschränkung des Anspruchs der Eltern auf Freistellung des Existenzminimums ihrer Kinder gesehen werden, obwohl die steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch Berücksichtigung der Fr...mehr

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FF 02/2024, Kindeswille ein... / 1 Gründe:

I. [1] Der am … 1976 geborene Kindesvater, und die am … 1978 geborene Kindesmutter heirateten am … 2000 und trennten sich spätestens am … 2020. Aus der Ehe sind die fünf Kinder A, B, C, D und E hervorgegangen. [2] A wohnt in einer Wohngemeinschaft mit der Kindesmutter. B, C und D wohnen seit der Trennung der Kindeseltern bei dem Kindesvater. Bezüglich E wurde bis zum … 2023 e...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.1 10-Jahreszeitraum

Die Steuerermäßigung wird nur dann gewährt, wenn der Vor- und der Letzterwerb innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren liegen. Zur Berechnung des Zeitraums ist für den jeweiligen Erwerb auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (vgl. auch § 9 ErbStG und R E 9 ErbStR 2019 sowie die H E 9 ErbStH 2019) abzustellen. Hinweis Steuerentstehungszeitpunkt bei Grundstücken In der Pra...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das besondere elektronische Behördenpostfach der Familienkasse übermittelten Kindergeldantrags

Leitsatz 1. § 67 Satz 1 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes (i.d.F. des Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen) begründet keine Sperrwirkung dahingehend, dass ein elektronischer Kindergeldantrag nur noch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zulässig ist. 2. Hat die Fam...mehr

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Langfristiger und dauerhaft... / 3.1.5 Besonderheiten bei der Gestaltung der Dienstleistungsverträge

Es ist dringend empfehlenswert, die Dienstleistungsverträge zur Zusammenarbeit mit einem EoR eingehend zu prüfen. Denn sie umfassen vermehrt nachteilhafte Regelungen für den (deutschen) Auftraggeber. Diese Regelungen bleiben ihm häufig unbekannt, bis es zu einer Auseinandersetzung mit dem EoR kommt oder der (deutsche) Auftraggeber die Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter / 1.3 Dauerhaftigkeit der Mitarbeit

Auch bei einem auf Dauer angelegten Vertragsverhältnis muss stets geprüft werden, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis oder um ein freies Mitarbeiterverhältnis handelt.[1] Das zeigen beispielsweise die als freie Dienstverträge zu qualifizierenden Beraterverträge von Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und Ärzten.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2 Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 4 Gegen sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen), die der Staatsaufsicht unterliegen, ist die Vollstreckung zwar zulässig, doch werden Einschränkungen normiert. § 255 Abs. 1 S. 2 AO bestimmt insofern, dass eine Vollstreckung nur mit Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsbehörde zulässig ist.[1] Die Aufsichtsbehörde ka...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.4 Freiberufliche Tätigkeit

Ist die gemeinschaftlich ausgeübte Tätigkeit freiberuflicher Art, z. B. Architekten, Ärzte oder Rechtsanwälte, kann auch auf die Rechtsform einer GbR zurückgegriffen werden. Ausgeübt wird die Tätigkeit dann im Rahmen einer gemeinschaftlichen Praxis oder als Sozietät. Auch für eine Freiberufler-GbR gelten die allgemeinen steuerrechtlichen Grundregeln. Wie bei der gewerblichen ...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Zum 1.1.2024 wurde die Umsatzschwelle zur Registrierung für MwSt-Zwecke für in Lettland ansässige Unternehmer von vorher 40.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben. Ausländische Unternehmer müssen sich beim Finanzamt für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen, sobald sie in Lettland eine Geschäftstätigkeit aufnehmen, die der MwSt unterliegt. Unternehmer müssen sich für MwSt-Zwecke ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.5 Berufsständische Versorgungseinrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Die Vorschrift bestimmt, unter welche Voraussetzungen berufsständische Versorgungseinrichtungen zu beteiligen sind. Das ist dann der Fall, wenn und soweit Meldungen nach § 28a Abs. 10 oder 11 betroffen sind. In der Rechtsfolge gilt dann Abs. 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. zu beteiligen ist....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tauschring / 2 Tauschringe und die Gefahr der Schwarzarbeit

Da es an einer konkreten gesetzlichen Regelung bzw. einem konkreten Grenzwert in EUR zur genauen Beurteilung im Gewerberecht fehlt, kann hilfsweise auf die Regelungen zur Schwarzarbeit zurückgegriffen werden: Um Schwarzarbeit handelt es sich, wenn ordnungswidrig Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang ohne Meldung bei den SV-Trägern oder ohne Gewerbeanmeldung erbra...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.2 Beratende Berufe

Rz. 55 Zu den beratenden Berufen gehört die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der beratenden Volks- und Betriebswirte, der vereidigten Buchprüfer und der Steuerbevollmächtigten. Rz. 56 Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare üben ihre Tätigkeit als unabhängige Organe der Rechtspflege aus.[1] Die Tätigkeit des Rechtsan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.1 Betriebseinnahmen

Rz. 104 Allgemein zum Begriff der Betriebseinnahmen s. § 4 EStG Rz. 552ff. Bei Freiberuflern stellt sich nicht selten die Frage, ob Zuflüsse aus sog. Hilfs- oder Nebengeschäften stammen und deshalb Betriebseinnahmen anzunehmen sind. Dazu müssen die Zuwendungen einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb aufweisen und nicht lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu stehen. Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.1 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 5 Da als selbstständige Arbeit nur die Tätigkeiten anzusehen sind, die in der Form des Angebots freiberuflicher Leistungen selbstständig und nachhaltig zur Erzielung eines Markteinkommens ausgeübt werden[1], muss auch die freiberufliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 EStG Rz. 61ff.) ausgeübt werden. Mit diesem Merkmal wird die steuerbare Erwerbssphäre vom ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.2 Betriebsausgaben

Rz. 106 Zu dem Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) allgemein s. § 4 EStG Rz. 566ff. Beitragszahlungen an Vereinigungen sind abziehbar, wenn es sich um Berufsverbände handelt, die nach ihrer Satzung Ziele verfolgen, die geeignet sind, der Erhaltung und Fortentwicklung des Betriebs zu dienen.[1] Beiträge und sonstige Zahlungen des selbstständig tätigen Stpfl. an ein...mehr

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Zur Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem 1.8.2022

Leitsatz Vor dem 01.08.2022 bestand für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52d Satz 1 oder 2 FGO, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter im Sinne des § 62 Abs. 2 Satz 3 FGO handelte. Normenkette § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 52d Sätze 1 und 2 FGO, § 31a, §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.4 Vorübergehende Verhinderung

Rz. 92 Der Annahme leitender und eigenverantwortlicher Tätigkeit des Berufsträgers steht nicht entgegen, dass dieser sich infolge vorübergehender Verhinderung vertreten lässt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG). Berufsrechtliche Regelungen sehen z. T. die Pflicht zur Bestellung eines Vertreters vor (z. B. § 53 BRAO; s. a. § 69 StBerG).[1] In Betracht kommen die Verhinderung aus pe...mehr

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Streitverkündung: Gegenüber... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Rahmen einer Anfechtungsklage dem Verwalter den Streit verkündet, um ihn an die Ergebnisse des Rechtsstreits zu binden. Konkret ging es darum, dass auch gegenüber dem Verwalter rechtskräftig feststeht, dass sein Tun im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan pflichtwidrig war. Probleme der Streitverkündung Im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 15 ABC der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 135 Abfallwirtschaftsberater Die Tätigkeit eines Abfallwirtschaftsberaters kann der eines Ingenieurs ähnlich sein, wenn sie eine nach den Ingenieurgesetzen erforderliche, nach Breite und Tiefe vergleichbare Ausbildung erfordert.[1] Altenpfleger Die Tätigkeit eines Altenpflegers ist den Heilberufen nicht ähnlich, daher nicht freiberuflich (Rz. 77; BFH v. 17.10.1996, XI B 214...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.3 Den beratenden Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 79 Die Tätigkeit eines Apotheken-Inventurbüros ist der eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht ähnlich. Die steuerberatenden Berufe haben die Aufgabe, ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, Hilfe zu leisten und sie zu vertreten. Diese für die Steuerberatung wesentlichen Aufgaben obliegen jedoch nicht dem Inventurbüro. Dessen Tätigkeit beschränkt sic...mehr

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Gebührenstreitwert: Künftig... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall gilt es, für eine Beschlussklage einen Wert zu ermitteln. Der Wert der konkreten Beauftragung ist einfach. Schwierig ist, was für die Wahl der Anwaltskanzlei für weitere, aber unbekannte Mandate gilt. Gebührenstreitwert in Beschlussklagen Nach § 49 GKG ist in Verfahren über Beschlussklagen der Streitwert auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.1 Allgemeines

Rz. 95 § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG enthält keine abschließende Aufzählung sonstiger selbstständiger Tätigkeiten, sondern nennt beispielhaft Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ("Regelbeispiele").[1] Diese Beispiele charakterisieren die sonstige selbstständige Tätigkeit; deshalb setzt die Anwend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.3 Vermögensverwaltung

Rz. 98 Zu den vermögensverwaltenden Tätigkeiten zählen insbesondere die Tätigkeit als Treuhänder, Hausverwalter, Insolvenz-, und Zwangsverwalter, als Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter.[1] Der BFH hält auch nach Aufgabe der sog. Vervielfältigungstheorie (Rz. 87 und Rz. 96) daran fest, dass Insolvenz- und Zwangsverwalter (auch wenn sie als Rechtsanwalt, Steuerberater oder...mehr

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Streitverkündung: Gegenüber... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint ja! Kraft Interventionswirkung gem. §§ 74 Abs. 3, 68 ZPO stehe aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des AG im Anfechtungsverfahren fest, dass der von B erstellte Wirtschaftsplan im Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung gestanden habe. Die Streitverkündung sei wirksam. Die Streitverkündungsschrift genüge den Anforderungen des § 73 ZPO, auch wenn sie nur ein "...mehr

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Gebührenstreitwert: Künftig... / 4 Die Entscheidung

Teilweise mit Erfolg! Der Beschluss zu TOP 3 habe bei genauer Betrachtung 2 Teile. Er beziehe sich zum einen auf ein konkret benanntes Verfahren. Zum anderen erstrecke sich die Weisung auf alle neu zu vergebenden Mandate, deren Umfang im Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht bekannt gewesen sei. Der 1. Beschlussteil sei mit 5.000 EUR zu bewerten. Beim 2. Beschlussteil handele...mehr

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Mängelrechte gegen Bauträge... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt es sich, wie lange die Wohnungseigentümer als Erwerber gegen den Bauträger Rechte haben, wenn es nie zu einer wirksamen, wenigstens konkludenten Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums gekommen ist. Verwirkung Das OLG bringt die Frage der Verwirkung ins Spiel. Diese setzt voraus, dass eine lange Zeit vergangen ist und sich beim Gegenüber wegen ei...mehr