Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / V. Dolmetscher

Rz. 44 Die Gerichtssprache ist gem. § 184 GVG zwar deutsch, ein sprachunkundiger Ausländer hat u.U. jedoch bereits im Vorverfahren Anspruch auf die unentgeltliche Beiordnung eines Dolmetschers, um sich auf die Verteidigung vorbereiten zu können und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Wahl- oder Pflichtverteidigung handelt (BGH NJW 2001, 309; BVerfG ZAP 2004, 1292). Die...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 4. Zu weit reichendes Gutachten

Rz. 30 Die Polizei darf nur ein Gutachten in Auftrag geben, das den vermuteten Mangel untersucht. Soll es sich z.B. um eine zu laute und vermutlich nicht genehmigungsfähige Auspuffanlage handeln, stellt es eine unrichtige Sachbehandlung i.S.d. § 107 Abs. 4 OWiG dar, wenn ein Auftrag dahingehend erteilt wird, das Fahrzeug generell hinsichtlich seiner Verkehrssicherheit und Be...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / VIII. Entschädigungsanspruch des Halters für die Bekanntgabe des Fahrers

Rz. 53 Aufgrund § 59 OWiG waren früher die Vorschriften des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) maßgeblich, seit Einführung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes vom 5.5.2004 (JVEG) sind die §§ 19-23 JVEG für die Entschädigung von Zeugen einschlägig. Rz. 54 Umstritten ist neuerdings die Frage, ob der Halter, der der Bußgeldstelle ...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / B. Kostentragungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 2 Der Arbeitgeber muss seinem Arbeitnehmer, gegen den wegen eines in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit unverschuldet verursachten schweren Verkehrsunfalls ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, die zur Verteidigung notwendigen Kosten ersetzen. Rz. 3 Der Arbeitnehmer ist nicht zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung verpflichtet. Des...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / IV. Kosten

Rz. 91 Die Kosten der Begutachtung, die ca. 900 EUR (Obergutachten ca. 1.700 EUR) betragen, muss der Betroffene selbst dann tragen, wenn das Gutachten für ihn positiv ausgefallen und damit bewiesen ist, dass die Verwaltungsbehörde zu Unrecht Eignungszweifel unterstellt hatte. Dies gilt allerdings nur, wenn die Anordnung, ein Gutachten beizubringen, auch rechtmäßig war (VGH Ma...mehr

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§ 51 Nebenklage / C. Kosten

I. Ausdrückliche Entscheidung Rz. 21 Im Gegensatz zur früheren Rechtslage hat nach der Reform des § 472 StPO der Angeklagte die Kosten der Nebenklage jetzt nur noch dann zu tragen, wenn eine entsprechende ausdrückliche Kostenentscheidung ergangen ist (OLG Düsseldorf AGS 1996, 58; OLG Karlsruhe AGS 1997, 87). Dies gilt auch im Falle einer Einspruchsrücknahme gegen den Strafbef...mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / 1. Verjährungseintritt vor Erlass des Bußgeldbescheides

Rz. 5 War die Verjährung bereits im Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides eingetreten, sind die Kosten und notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse aufzuerlegen (OLG Celle NJW 1988, 1225).mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / 2. Verjährungseintritt im Laufe des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 6 Tritt die Verjährung erst im Laufe des gerichtlichen Verfahrens ein, hat die Staatskasse grundsätzlich die Kosten und die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu tragen (OLG Saarbrücken zfs 1996, 195). Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn feststeht, dass der Betroffene ohne Eintritt der Verjährung verurteilt worden wäre (BVerfG NJW 1992, 1611; BGH NJW 2000, 1427; L...mehr

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§ 24 Weitere in der Praxis ... / bb) Fußangeln des Verfahrens für die Behörden

Rz. 24 1. Verjährung Auch wenn es zum Teil um sehr hohe Beträge geht, gelten auch für den Verfall die für Verkehrsordnungswidrigkeiten maßgeblichen (kurzen) Verjährungsfristen. Denn gem. § 31 Abs. 1 OWiG ist nämlich, wenn die zugrundeliegende Ordnungswidrigkeit verjährt ist, auch die Anordnung von Nebenfolgen, wie dem Verfall, ausgeschlossen. 2. Verfallanordnung gegen Unterneh...mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / 2. Rücknahme eines Bußgeldbescheides

Rz. 4 Erkennt die Bußgeldbehörde erst nach Erlass eines Bußgeldbescheides, dass zuvor bereits die Verjährung eingetreten war und nimmt sie den Bescheid deshalb zurück, muss die Staatskasse neben den Verfahrenskosten auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen tragen (§§ 464 Abs. 1, 467a Abs. 1 S. 1 StPO; § 105 Abs. 1 OWiG; OLG Düsseldorf NZV 2002, 521).mehr

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§ 53 Strafvermeidung / III. Kostenentscheidung

Rz. 9 Im Falle einer Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO ergeht – anders im Falle der Einstellung nach § 153 Abs. 2 StPO (§ 464 Abs. 1 i.V.m. § 467 Abs. 1–4 StPO) – keine Kostenentscheidung. Im Falle einer Einstellung nach § 153a StPO sind die Kosten zwingend der Staatskasse aufzuerlegen, notwendige Auslagen dürfen hier jedoch nicht auferlegt werden. Die notwendigen Auslagen ...mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / 1. Vor Erlass eines Bußgeldbescheides

Rz. 3 Stellt die Bußgeldbehörde das Verfahren im Hinblick auf die mittlerweile eingetretene Verjährung ein, hat die Staatskasse die Verfahrenskosten zu tragen. Eine Überbürdung der notwendigen Auslagen des Betroffenen auf die Staatskasse kommt in diesen Fällen allerdings nicht in Betracht (§ 467a Abs. 1, 2 StPO; § 105 Abs. 1 OWiG; LG Dortmund DAR 1978, 195).mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / II. Einstellung im gerichtlichen Verfahren

1. Verjährungseintritt vor Erlass des Bußgeldbescheides Rz. 5 War die Verjährung bereits im Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides eingetreten, sind die Kosten und notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse aufzuerlegen (OLG Celle NJW 1988, 1225). 2. Verjährungseintritt im Laufe des gerichtlichen Verfahrens Rz. 6 Tritt die Verjährung erst im Laufe des gerichtlic...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / G. Einzelfragen

Rz. 33 Achtung: Subsidiarität Der Betroffene (Angeklagte), der die Möglichkeit hatte, die Verfahrenskosten gegen die Staatskasse geltend zu machen, hat keinen Anspruch auf deren Übernahme durch den Rechtsschutzversicherer. Das ist namentlich dann zu beachten, wenn ein Freispruch erfolgt, ohne über die notwendigen Auslagen ausdrücklich zu entscheiden. Von der Tenorierung "auf ...mehr

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§ 30 Einspruch sowie Überle... / II. Mögliche Nachteile

Rz. 35 War der Einspruch nicht begründet worden, kann das Gericht u.U. Beweisanträge als verspätet ablehnen (§ 77 Abs. 2 Nr. 2 OWiG) bzw. selbst im Falle eines Freispruches von der Überbürdung der notwendigen Auslagen des Betroffenen auf die Staatskasse absehen (§ 109a Abs. 2 OWiG). Rz. 36 Tipp Zu den Voraussetzungen, unter denen nur von der Kostenüberbürdung abgesehen werden...mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / I. Einstellung durch Bußgeldbehörde

1. Vor Erlass eines Bußgeldbescheides Rz. 3 Stellt die Bußgeldbehörde das Verfahren im Hinblick auf die mittlerweile eingetretene Verjährung ein, hat die Staatskasse die Verfahrenskosten zu tragen. Eine Überbürdung der notwendigen Auslagen des Betroffenen auf die Staatskasse kommt in diesen Fällen allerdings nicht in Betracht (§ 467a Abs. 1, 2 StPO; § 105 Abs. 1 OWiG; LG Dort...mehr

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§ 54 Geldstrafe / 3. Andere Verbindlichkeiten

Rz. 38 Andere Verpflichtungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden (OLG Karlsruhe MDR 1977, 65). Es steht im Ermessen des Tatrichters, ob er Anschaffungskredite für Gebrauchsgüter wie Wohnungseinrichtung oder Pkw berücksichtigt (BayObLG DAR 1984, 238). Rz. 39 Darlehensverpflichtungen, die der Vermögensanlage dienen, werden nicht berücksichtigt; Hypothekendarlehe...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / 1. Kostentragungspflicht

Rz. 7 Kann bei Verstößen im ruhenden Verkehr der Verantwortliche nicht mit den zumutbaren Mitteln ermittelt werden, können dem Halter gem. § 25a StVG die (ca. 40 EUR betragenden) Kosten des Verfahrens auferlegt werden (VGH Mannheim DAR 2011, 100). Zu den vom Halter zu tragenden Kosten gehören - mit Ausnahme der notwendigen Auslagen - auch die eines eventuell gegen einen Drit...mehr

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§ 49 Sachverständiger / I. Im Vorverfahren

Rz. 3 Im Vorverfahren wählen Polizei und Staatsanwaltschaft die Sachverständigen aus, ohne dass der Beschuldigte praktisch eine Einwirkungs- und Kontrollmöglichkeit hätte. Dem Verteidiger soll zwar nach Nr. 70 der RiStBV vor der Auswahl eines Sachverständigen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Dies gilt nach h.M. jedoch nicht in Routineangelegenheiten wie Verkehrs...mehr

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§ 51 Nebenklage / II. Kostenverteilung

Rz. 23 Das Gericht kann gem. § 472 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 StPO von der Überbürdung der Nebenklagekosten auf den Angeklagten absehen. Es hat sogar die Möglichkeit, die Kosten entsprechend dem Mitverschulden des Nebenklägers zu quoteln (OLG Koblenz NZV 1988, 115). Dies gilt jedoch nicht für das Berufungsverfahren. Dort gilt der Grundsatz, dass derjenige die Kosten zu tragen hat, d...mehr

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§ 51 Nebenklage / III. Verfahrenseinstellung

Rz. 24 Wird das Verfahren gem. § 153a StPO eingestellt, werden i.d.R. dem Angeklagten die Kosten auferlegt. Allerdings hat auch hier das Gericht die Möglichkeit, gem. § 472 Abs. 1 S. 2 StPO von der Kostenüberbürdung abzusehen. Rz. 25 Wird das Verfahren dagegen nach § 153 oder § 154 StPO eingestellt, können dem Angeklagten Kosten der Nebenklage nur auferlegt werden, wenn berei...mehr

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§ 3 Ladungen / D. Ladung durch die Verteidigung

Rz. 23 Die Verteidigung hat das Recht, Zeugen und Sachverständige unmittelbar zu laden (§ 220 StPO). Mit der Zustellung der Ladung ist der Gerichtsvollzieher zu beauftragen (§ 38 StPO). Die Ladung ist nur dann wirksam, wenn dem Geladenen über den Gerichtsvollzieher gleichzeitig die voraussichtlich entstehenden Auslagen (bar) angeboten werden. Rz. 24 Tipp: Weiterer Sachverstä...mehr

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§ 56 Beschlagnahme und vorl... / IX. Kostenentscheidung bei erfolgreicher Beschwerde

Rz. 69 Tipp Die erfolgreiche Beschwerde des Beschuldigten gegen einen Beschluss gem. § 111a StPO ist mit einer Entscheidung über die notwendigen Auslagen zu versehen. Es handelt sich bei einem solchen Zwischenverfahren nämlich um einen gegenüber dem Hauptverfahren selbstständigen Verfahrensgegenstand, der mit der Beschwerdeentscheidung eine abschließende Regelung erfährt. Di...mehr

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§ 17 Im Ausland begangene V... / II. Rechtshilfe

Rz. 3 Zur Durchführung des im Tatland geführten Verfahrens kann die ausländische Behörde bzw. das Gericht die Hilfe deutscher Stellen, insbesondere der Staatsanwaltschaft in Anspruch nehmen. Aufgrund des Rechtshilfeabkommens der Europäischen Union (BGBl II 2005, 650) leistet die deutsche Staatsanwaltschaft auf Antrag den EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Griechenland, Ital...mehr

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§ 51 Nebenklage / IV. Kostenbeschwerde

Rz. 27 Zur Kostenbeschwerde des Nebenklägers: BGH NStZ 1991, 31 (Nr. 35).mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / III. Abschleppen

Rz. 5 Im Prinzip muss der Halter die für das Abschleppen entstandenen Kosten tragen (VG des Saarlandes zfs 2000, 44; zfs 2000, 88).[1] Voraussetzung ist jedoch, dass das Abschleppen verhältnismäßig war (OVG Hamburg NZV 2010, 51), was bei verbotswidrigem und den Betrieb störendem Parken an einem Taxistand ohne weiteres der Fall ist (BVerwG DAR 2014, 655). Die Benachrichtigung ...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / VI. Versicherungsfall im Ausland

Rz. 47 Nach den neueren Rechtsschutzbedingungen - ab ARB 2000 - werden bei einem im Ausland eingetretenen Rechtsschutzfall wahlweise die Kosten eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen oder die eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes erstattet (z.B. § 5 Abs. 2 ARB 2000). Rz. 48 Bei älteren ARB besteht bei Auslandsunfällen zwar grundsätzlich Versicherungsschut...mehr

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§ 49 Sachverständiger / 7. Tipp: Gesetzliche Entschädigung aus der Staatskasse (§ 220 Abs. 3 StPO)

Rz. 32 Die durch die Selbstladung verursachten Kosten werden nur dann Verfahrenskosten, wenn das Gericht die Selbstladung als sachdienlich ansieht (§ 220 Abs. 3 StPO). Ein solcher Beschluss ergeht nicht von Amts wegen, sondern erfordert einen Antrag der Verteidigung. Ein solcher Beschluss ist notwendig, damit der Angeklagte die von ihm verauslagten Kosten – im Falle des Frei...mehr

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§ 51 Nebenklage / I. Ausdrückliche Entscheidung

Rz. 21 Im Gegensatz zur früheren Rechtslage hat nach der Reform des § 472 StPO der Angeklagte die Kosten der Nebenklage jetzt nur noch dann zu tragen, wenn eine entsprechende ausdrückliche Kostenentscheidung ergangen ist (OLG Düsseldorf AGS 1996, 58; OLG Karlsruhe AGS 1997, 87). Dies gilt auch im Falle einer Einspruchsrücknahme gegen den Strafbefehl (LG Wuppertal zfs 1992, 2...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / IV. Verwaltungsrecht

Rz. 40 Die ARB 1975 gewähren für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten Deckungsschutz nur, wenn ein Verwaltungsakt zugrunde liegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist indessen die Anordnung einer MPU selbst kein Verwaltungsakt, so dass im Falle einer solchen Anordnung noch kein Versicherungsfall vorliegt und für den Widerspruch kein Deckungsschutz best...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / D. Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO)

Rz. 58 Konnte der für einen im fließenden Verkehr begangenen Verstoß Verantwortliche nicht so rechtzeitig ermittelt werden, dass gegen ihn noch ein Bußgeldbescheid verhängt werden konnte, droht dem Halter die Auferlegung eines Fahrtenbuches gem. § 31a StVZO (VGH Mannheim DAR 2011, 100), ohne dass er sich auf sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berufen könnte...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / III. Gleichzeitige Verurteilung wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Straftat

Rz. 26 Nach Auffassung des LG Freiburg (zfs 2013, 161) ist entgegen der Auffassung des LG Duisburg (r+s 1997, 117) und des LG Karlsruhe (r+s 1993, 66) bei einer gleichzeitigen Verurteilung wegen einer (nicht gedeckten) Vorsatztat und einer fahrlässigen Straftat nicht nach dem Gewicht der Taten zu quoteln. Nach Auffassung des LG Freiburg hat der Versicherer vielmehr sämtliche...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / I. Mutwilligkeit bei geringem Bußgeld?

Rz. 34 Die Frage der Mutwilligkeit darf nicht alleine aus einem Vergleich zwischen Geldbuße und den bei der Verteidigung entstehenden Kosten entschieden werden (AG Stuttgart zfs 2004, 36).mehr

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§ 24 Weitere in der Praxis ... / III. Halter

Rz. 26 Tipp: Scheinhalter Derjenige, der im Fahrzeugschein eingetragen ist, ist noch nicht zwingend Halter. So sind z.B. Eltern von Studenten, die auswärts wohnen und das Kraftfahrzeug auf eigene Kosten und eigenverantwortlich unterhalten, oft nur sog. Scheinhalter (vgl. z.B. BGH DAR 1997, 108; AG Norden zfs 2004, 286). 1. Verantwortlichkeit des Halters a) Für Dritte Rz. 27 Der...mehr

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§ 4 Zustellungen / 2. Ladung durch die Verteidigung - Zustellung über den Gerichtsvollzieher

Rz. 22 Tipp Auch die Verteidigung hat das Recht, Zeugen und Sachverständige unmittelbar zu laden (§ 220 StPO). Mit der Zustellung der Ladung ist der Gerichtsvollzieher zu beauftragen (§ 38 StPO). Wirksam geladen ist der Sachverständige jedoch nur dann, wenn ihm gleichzeitig mit der Ladung die voraussichtlich entstehenden Kosten und Gebühren angeboten werden (zu Einzelheiten ...mehr

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§ 8 Verhalten gegenüber den... / H. Abschleppen

Rz. 12 Entscheidet sich die Polizei grundsätzlich für das Abschleppen des Fahrzeuges eines unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrers, verletzt sie den ihr insoweit zustehenden Ermessensspielraum nicht (OVG Rheinl.-Pfalz zfs 2004, 597). Wegen der entstandenen Kosten steht dann der Behörde ein Zurückbehaltungsrecht zu (OVG Hamburg DAR 2008, 225).mehr

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§ 49 Sachverständiger / 1. Verfahren

Rz. 24 Der Verteidiger hat das Recht, selbst Zeugen und Sachverständige zu laden (§ 220 StPO). Die von der Verteidigung ordnungsgemäß geladenen Zeugen und Sachverständigen sind zum Erscheinen verpflichtet. Rz. 25 Ordnungsgemäß lädt der Verteidiger über den Gerichtsvollzieher. Gleichzeitig mit der Ladung muss er den Zeugen bzw. Sachverständigen die voraussichtlich entstehenden...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / I. Halt- und Parkverstöße

Rz. 5 Die ARB 1975 gewähren dem Versicherungsnehmer vorläufigen Deckungsschutz auch gegen den Vorwurf eines Halt- oder Parkverstoßes. Der Deckungsschutz entfällt erst, wenn das Verfahren mit einer Halter-/Kostenentscheidung nach § 25a StVG endet. Rz. 6 Achtung Will sich der Betroffene allerdings gegen einen wegen eines Halt- oder Parkverstoßes gegen ihn ergangenen Bußgeldbesc...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / 3. Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 9 Eine Halter-Kosten-Entscheidung ist nur unter den Voraussetzungen zulässig wie sie auch für die Verhängung eines Fahrtenbuches gelten (siehe hierzu Rdn 58 ff.), d.h. nur dann, wenn die Behörde die ihr zumutbaren Ermittlungen durchgeführt hat und davon ausgegangen werden kann, dass der Halter nicht bereit war, an der Aufklärung mitzuwirken. Rz. 10 Tipp: Unzulässige Kost...mehr

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§ 24 Weitere in der Praxis ... / aa) Allgemein

Rz. 22 Dem Verfallverfahren ist im Ordnungswidrigkeitenrecht eigentlich eine lediglich lückenfüllende Funktion zugedacht; es sollte dort nur zur Anwendung kommen, wo die Vermögensabschöpfung nicht durch die Festsetzung einer Geldbuße erreicht werden kann,[1] so z.B. wenn der Täter selbst einen Vermögensvorteil erlangt hat, indem er rechtswidrig, aber nicht vorwerfbar, eine m...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / 2. Selbstladung

Rz. 36 Die Kosten der vom Verteidiger nach § 220 StPO geladenen Zeugen und Sachverständigen müssen als Verfahrenskosten vom Rechtsschutzversicherer dann übernommen werden, wenn das Gericht die Vernehmung als sachdienlich erachtet (BGH NStZ 1999, 632), weshalb der Verteidiger in diesen Fällen einen Antrag nach § 220 Abs. 3 StPO stellen muss (zum Selbstladungsrecht siehe § 3 R...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 4. Auf die Höhe

Rz. 18 Zulässig ist des Weiteren eine Beschränkung auf die Höhe der Freiheits- bzw. Geldstrafe sowie auf die Höhe des Tagessatzes (BGHSt 27, 70; BayObLG DAR 1989, 371). Rz. 19 Tipp: Entbehrliche Hauptverhandlung Wenn es dem Angeklagten nur um die Höhe des Tagessatzes geht, kann der Verteidiger ihm eine Hauptverhandlung und deren Kosten mit einer Beschränkung auf die Höhe des ...mehr

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§ 19 Zeugen / A. Zeugnispflicht

Rz. 1 Tipp: Selbstladungsrecht der Verteidigung (§§ 220, 38 StPO, § 46 OWiG) Auch der Verteidiger hat das Recht, selbst Zeugen oder Sachverständige zum Termin zu laden. Daran wird der Verteidiger vor allem dann denken müssen, wenn mit einer Ablehnung des im Termin gestellten Beweisantrages nach § 244 Abs. 3 StPO zu rechnen ist. Der Verteidiger bewirkt dann die Ladung über de...mehr

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Kapitel 2 - Vorbemerkung

Rz. 1 In Verkehrssachen kann eine Verteidigung allein mit Kenntnissen des materiellen und formellen Strafrechts - mögen diese auch noch so fundiert sein - kaum sachgerecht geführt werden. Vielfältige haftungs-, versicherungs- und auch verwaltungsrechtliche Fragen spielen in die Verteidigung hinein. Nicht selten entscheidet sich der Ausgang eines zivilrechtlichen Verfahrens b...mehr

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§ 51 Nebenklage / V. Rechtsmittel des Nebenklägers

Rz. 16 Achtung Der Nebenkläger kann nur den Schuld-, nicht aber den Rechtsfolgenausspruch anfechten. Rz. 17 Ein Rechtsmittel steht ihm ohnehin nur hinsichtlich eines zur Nebenklage berechtigenden Deliktes zu, so dass er ein Rechtsmittel dann nicht einlegen kann, wenn der Angeklagte nur wegen eines solchen nicht zum Anschluss berechtigenden Deliktes freigesprochen wurde (§ 400...mehr

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§ 34 Rechtsbeschwerde / IV. Nicht vermögensrechtliche Nebenfolge

Rz. 8 Die Rechtsbeschwerde ist daneben zulässig, wenn eine 250 EUR übersteigende Nebenfolge nicht vermögensrechtliche Nebenfolge, wie z.B. ein Fahrverbot, angeordnet wurde. Die Eintragung im Fahreignungsregister ist indessen auch dann keine nicht vermögensrechtliche Nebenfolge i.S.d. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG, wenn der Betroffene als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe w...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / B. Wann und ggf. welche Maßnahmen darf die Führerscheinbehörde ergreifen?

Rz. 3 Werden Tatsachen bekannt, die Eignungszweifel eines Führerscheinbewerbers oder eines Führerscheininhabers begründen, muss er die entstandenen Zweifel (auf eigene Kosten) widerlegen. Eignungszweifel begründende Tatsachen erfährt die Verwaltungsbehörde oft auch aus anderen Verfahren, so sind z.B. Polizeibeamte gem. § 2 StVG verpflichtet, solche ihnen im Rahmen von Ermitt...mehr

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§ 18 Einlassung / I. Taktik: Schweigen oder Einlassen?

Rz. 79 In der Regel ist eine Einlassung nur dann ratsam, wenn der Mandant überführt ist oder so starke Indizien gegen ihn sprechen, dass eine Verurteilung zu erwarten ist (z.B. wenn bei Halteranzeigen die von BGHSt 25, 365 genannten Indizien vorliegen). Rz. 80 Muss der Verteidiger für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens mit der Verurteilung seines Mandanten rechnen, ist d...mehr

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§ 52 Nötigung / C. Auswirkungen auf das Verkehrsrecht

Rz. 4 Die Auswirkungen der "Sitzblockadeentscheidung" auf das Verkehrsrecht waren lange Zeit nicht geklärt. Vielfach war auch die Befürchtung geäußert worden, sie werde einen Großteil von aggressivem Verhalten im Straßenverkehr der strafrechtlichen Ahndung entziehen,[1] umso eher als die neuere Rechtsprechung des BGH die Einordnung aggressiven Fehlverhaltens unter die Strafv...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert (Zeilen 36 bis 64)

Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Bei diesem Verfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide...mehr