Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / VII. Besonderheiten beim Abschluss mit Ausländern

Rz. 57 Bei Aufhebungsvereinbarungen mit einem ausländischen Arbeitnehmer sollte der Arbeitgeber zur Vermeidung einer etwaigen Unwirksamkeit gewährleisten, dass der Arbeitnehmer den Inhalt des Vertrages, soweit dieser – wie regelmäßig – in deutscher Sprache und nicht der Landessprache des Arbeitnehmers abgefasst ist, richtig versteht. Allerdings darf der Arbeitgeber nach der ...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Inländisches Beschäftigungsverhältnis

Rz. 93 Die Entsendung muss "im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses" erfolgen. Die Beschäftigung bei einem inländischen Arbeitgeber muss fortbestehen. Davon ist z.B. auszugehen, wenn der Arbeitnehmer organisatorisch in den Betrieb des inländischen Arbeitgebers eingegliedert bleibt und er dem Weisungsrecht bzgl. der Zeit, Dauer, des Ortes und der Art der Ausf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Hinzurechnungsbesteuerung auf nachgeschalteter Beteiligungsebene (Satz 2)

a) Unbeachtlichkeit der mittelbaren Beteiligung [2] Mittelbare Beteiligungen sind für die Steuerpflicht nach Satz 1 unbeachtlich, ... Rz. 121 [Autor/Stand] Grundsatz der Erfassung auch mittelbarer Beteiligungen. Die passiven und niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft sind gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 beim im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen entspr...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 10. Grenzgänger

Rz. 160 Besondere Regelungen bestehen für Grenzgänger. Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihre Berufstätigkeit im Gebiet eines Mitgliedsstaates ausüben und im Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates wohnen und i.d.R. täglich, mindestens aber einmal wöchentlich dorthin zurückkehren (Art. 1 VO [EG] Nr. 883/2004). Diese Definition gilt zwar nur für den Bereich der EU, wird aber a...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 4. Niederlassungsfreiheit von Selbstständigen

Rz. 120 Im Gegensatz zu den meisten Arbeitnehmern konnten sich Unternehmen und Selbstständige aus allen Beitrittsländern in Deutschland fast ausnahmslos ohne weitere Beschränkungen jederzeit niederlassen, wenn sie die nach nationalem Recht geltenden Voraussetzungen einschließlich der Qualifikationsanforderungen erfüllten. Allerdings war es den ausländischen Unternehmern aus ...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 3. Entsendung in Betriebsstätte

Rz. 58 Wird der Arbeitnehmer von dem inländischen Arbeitgeber zu einer eigenen Betriebsstätte (vgl. Art. 5 OECD-MA) oder einer festen Einrichtung in einem ausländischen Tätigkeitsstaat entsandt, steht grds. ebenfalls das Besteuerungsrecht vom ersten Tage an dem Tätigkeitsstaat zu. Auch hier ist entscheidend, ob die Arbeitsvergütung für die Tätigkeit eines Arbeitnehmers von d...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Auslandstätigkeit in Nicht-DBA-Staat

Rz. 69 Auch für den Fall, dass mit dem Tätigkeitsstaat kein DBA besteht, soll grds. eine Doppelbesteuerung im Inland vermieden werden. Entweder greifen die Vorschriften des ATE (vgl. BMF-Schreiben v. 31.10.1983, BStBl I 1983, 470) oder die Anrechnung gem. § 34c Abs. 1 EStG bzw. der Abzug gem. § 34c Abs. 2 EStG. 1. Auslandstätigkeitserlass (ATE) Rz. 70 Einkünfte unbeschränkt st...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 6. Auslandsdienstreise

Rz. 65 Den unterschiedlichen Verhältnissen in den einzelnen Ländern entsprechend sind für Dienstreisen auf Grundlage des BRKG unterschiedliche Höchst- und Pauschbeträge (zuletzt BMF-Schreiben v. 19.12.2014, BStBl I 2015, 34) festgelegt. Rz. 66 Generell gilt, dass für in der Bekanntmachung der Höchst- und Pauschbeträge nicht erfasste Länder der für Luxemburg geltende Pauschbet...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 4. Bedeutung von unternehmenseigenen Richtlinien

Rz. 15 Unternehmen und Konzerne, die ständig Arbeitnehmer global einsetzen, verfügen fast immer über sog. "Richtlinien". Diese regeln dann in Form von "Reisekostenrichtlinien", "Entsenderichtlinien" usw. auch die globalen Einsätze der Mitarbeiter oder versuchen es jedenfalls. Völlig sorglos werden solche Normwerke einseitig vom Arbeitgeber oder im Konzern aufgestellt und als...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 3. Uneingeschränktes Freizügigkeitsrecht in bestimmten Bereichen

Rz. 119 Trotz der unter (2) genannten Beschränkungen sind bis auf die Angehörigen von Kroatien nunmehr alle Angehörigen der Beitrittsstaaten ebenso wie die Angehörigen der "Alt-EU-Staaten" freizügigkeitsberechtigt. Dies betrifft vor allem folgende Personenkreise:mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 1. Allgemeines

Rz. 104 Durch den Beitritt mehrerer Länder zur EU ist die Lösung der v.g. Fallkonstellationen komplizierter geworden. Durch den auf der Grundlage des EU-Beitrittsvertragsgesetzes (v. 18.9.2003, BGBl II, 1408) ratifizierten EU-Beitrittsvertrag (Abl. Nr. C 227 E –L 236) sind zum 1.5.2004 zehn und zum 1.1.2007 zwei weitere Staaten der EU beigetreten. Es sind dies neben der Repu...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 3. § 1 Abs. 3 EStG

Rz. 46 Nach § 1 Abs. 3 EStG werden auf Antrag auch solche natürlichen Personen mit Einkünften i.S.d. § 49 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, soweit ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der deutschen ESt unterliegen oder die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkün...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 4. Sonderbestimmungen

Rz. 59 Art. 15 Abs. 3 OECD-MA enthält Sonderregelungen für Bordpersonal von Flugzeugen und Schiffen, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang sei auch auf die diesbezüglich ergangene höchstrichterliche Rspr. zu dem Problem der Arbeitnehmerüberlassung (BFH v. 10.11.1993, BStBl II 1994, 218) und der Vercharterung von Schiffen (BFH v. 8.2.1995, B...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 7. Steuerfreier Kaufkraftausgleich

Rz. 68 Ein dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Auslandstätigkeit gewährter Kaufkraftausgleich ist unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 64 EStG steuerfrei (vgl. BMF-Schreiben v. 28.12.1994, BStBl I 1995, 45; BMF-Schreiben v. 22.3.1995, BStBl I 1995, 255; Übersicht allgemein BMF-Schreiben v. 27.12.1996, BStBl I 1997, 113). Berechnungstabellen und nähere Einzelheiten sind in R 3....mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 2. Zulässigkeit einer Rechtswahl im Arbeitsvertrag

Rz. 12 Rechtswahlklauseln in und für Arbeitsverträge(n) sind nach dem europäischen Kollisionsrecht gem. Art. 8 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Art. 3 Rom I-VO ebenso zulässig, wie bereits zuvor nach dem nationalen, unilateralen Kollisionsrecht in Art. 30 Abs. 1 i.V.m. Art. 27 EGBGB (a.F.). Hierdurch wird zunächst der Grundsatz der Parteiautonomie gewahrt. Der Arbeitnehmerschutz zieht jed...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 3. Gerichtliche Zuständigkeit und Gerichtsstandsklauseln in Arbeitsverträgen

Rz. 14 Die internationalen Regeln des Prozessrechtes ergeben sich aus der EuGVVO (auch Brüssel Ia-Verordnung oder VO 1215/2012), für Arbeitsverhältnisse aus den Art. 20 bis 23 EuGVVO. Für am 9.1.2015 bereits anhängige Verfahren bleibt es bei der Vorgängerversion, der VO (EU) 44/2001, Brüssel I-VO). Die häufig in Arbeitsverträgen und Entsendevereinbarungen anzutreffenden Geri...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 8. Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit in bestimmten Branchen

Rz. 148 Bei der Erbringung von Dienstleistungen aus den Beitrittsstaaten ist allerdings der Einsatz von sonstigen aus den Beitrittsstaaten stammenden Mitarbeitern eines Unternehmens mit Sitz in den Beitragsstaaten durch die Übergangsregelung im Beitrittsvertrag in einigen Dienstleistungssektoren begrenzt. Dies betrifft vor allem das Baugewerbe und verwandte Wirtschaftszweige...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Die Entsendung und ihre rechtliche Einordnung

Rz. 21 Zu den klassischen Modellen beim Auslandseinsatz zählt die echte Entsendung, bei der der Arbeitnehmer im Ausland keinen weiteren Arbeitsvertrag eingeht, sondern wie bei der Arbeitnehmerüberlassung in eine fremde Organisation nur faktisch und nur partiell eingegliedert wird, um dort vorübergehend zu arbeiten. Die Einsatzorganisation kann eine unselbstständige Repräsent...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / VII. Vorrang über- und zwischenstaatlichen Rechts

Rz. 102 Gegenüber den Regeln der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) und Einstrahlung (§ 5 SGB IV) sind gem. § 6 SGB IV Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts vorrangig. Überstaatliches Recht sind die EU-Verordnungen (s. insb. die VO [EG] Nr. 883/2004, die seit dem 1.5.2011 gilt, früher EWG-VO 1408/71) über soziale Sicherheit, zwischenstaatliches Recht die Abkommen über s...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 7. Einsatz von Drittstaatsangehörigen

Rz. 144 Nach damaliger Auffassung des BMWI (abrufbar auf den Internetseiten des BMWI unter www.bmwi.de: Informationen über die Anwendung des EU-Beitrittsvertrages bei der Beschäftigung von Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten Nr. 3.9.) sollte der Einsatz von ausländischen Mitarbeitern, die nicht Angehörige der Beitrittsstaaten oder anderer EU-Mitgliedsstaaten sind, aber be...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 1. Vertragsverhältnis mit dem heimischen Arbeitgeber

Rz. 28 Das heimische Arbeitsverhältnis soll während des Auslandseinsatzes nicht die Rechtsgrundlage für die Erfüllung der Arbeitsleistung sein. Daher wird das heimische Arbeitsverhältnis entweder aufgehoben und mit einer Wiedereinstellungszusage verbunden, was eher selten passiert, oder aber es wird ruhend gestellt. Dieses Ruhendstellen ist eine auch ansonsten, z.B. für eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft(Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / 2. Nicht-EU-Staatsangehörige

Rz. 7 Die Zulässigkeit einer Arbeitsaufnahme durch Nicht-EU-Staatsangehörige richtet sich nach § 4a Abs. 1 AufenthG. Das Aufenthaltsgesetz wurde durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15.8.2019, BGBl I, 1307, neu strukturiert. Nach dem AufenthG a.F. war Ausländern, die einen Aufenthaltstitel erhielten, verboten, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Eine Erwerbstätigkeit mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / I. Voraussetzung der Zulässigkeit der Arbeitsaufnahme im Inland

Rz. 5 Die Zulässigkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Inland ist durch das öffentliche Recht, und zwar das europäische Recht sowie das nationale Verwaltungsrecht vorgegeben. Arbeitsrechtlich wird der Bezug zum Arbeitsvertrag über das öffentlich-rechtliche Beschäftigungsverbot nach § 4a Abs. 5 S. 1 AufenthG hergestellt, nicht jedoch über § 134 BGB (BAG v. 13.1.1977 – ...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / I. Sprache

Rz. 10 Anders als in vielen ausländischen Rechtsordnungen sieht die deutsche Rechtsordnung keine zwingende Sprache für Arbeitsverhältnisse vor. Es herrscht daher der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der insb. auch nicht durch das NachwG eingeschränkt wird. D.h., Arbeitsverträge können in Deutschland in jeder beliebigen Sprache, selbst in einer Kunstsprache wie Esperanto abgef...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Unternehmensbezug

Rz. 600 Dringende betriebliche Erfordernisse, die den Wegfall eines Arbeitsplatzes verursacht haben, können eine Kündigung weiterhin nur dann sozial rechtfertigen, wenn der Arbeitgeber auch keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer anderweitig zu beschäftigen. Rz. 601 Dies ergibt sich in erster Linie aus § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1b) KSchG, der in seinem Wortlaut über § 1 Abs. 2 S. 1...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / II. Kultur und Herkunft

Rz. 12 Nach § 1 AGG ist jede ungerechtfertigte Benachteiligung im Arbeitsverhältnis aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten. Auch Art. 6 Abs. 1 EUV i.V.m. Art. 21 EU-Grundrechte-Charta verbietet eine Diskriminierung aufgrund dieser und weit...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 2. Eingeschränktes Freizügigkeitsrecht

Rz. 107 Grds. genießen mit dem Beitritt alle Staatsangehörigen der o.g. Staaten die gleichen Rechte wie die Angehörigen der der EU bereits angehörenden Staaten. Dies gilt vor allem für das Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie das Recht auf Dienstleistungsfreiheit aus Art. 39 ff., 49 ff. des EG-Vertrages. Rz. 108 Allerdings enthielt bzw. enthält der EU-Beitrittsvertr...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 9. Verfahrensfragen

Rz. 152 Bevor der Werkvertrag durchgeführt werden kann, muss das ausländische Unternehmen der zuständigen Arbeitsagentur eine Kontingentbestätigung, den Werkvertrag, das Leistungsverzeichnis bzw. die Leistungsbeschreibung mit genauen Angaben über das zu verrichtende Werk (Stückzahlen/Einzel-/Gesamtpreis) sowie eine Erklärung zum Werkvertrag über die Lohn- und Arbeitsbedingun...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 6. A1-Bescheinigung

Rz. 138 Unternehmen/Selbstständigen aus den Beitrittsstaaten können seit dem 1.5.2004 ein mit dem Beitritt erworbenes Recht in Anspruch nehmen: Sie können beim Sozialleistungsträger ihres Heimatlandes die Ausstellung einer A1- (früher: "E-101-) Bescheinigung" beantragen. Nach Art. 11 Abs. 1a) der VO Nr. 574/72 (Abl. L 74 v. 27.3.1972) wird hierdurch das Vorliegen der Vorauss...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Ausländische Freie-Mitarbeiter/Solo-Selbstständige

Rz. 761 Die Risiken der Scheinselbstständigkeit, der bürokratische Aufwand und die Komplexität der Vorschriften, aber auch andere Probleme wie Fachkräftemangel oder Personalengpässe, veranlassen immer wieder die Betroffenen, über einfachere Alternativen nachzudenken. Dazu gehört, selbstständige Dienstleister aus dem Ausland zu holen oder im Ausland zu beschäftigen. So lösung...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / C. Bedeutung der Staatsangehörigkeit für das nationale Arbeitsrecht

Rz. 4 Innerhalb der BRD erlangt die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers ihre Bedeutung, was nachfolgend im Überblick darzustellen ist. I. Voraussetzung der Zulässigkeit der Arbeitsaufnahme im Inland Rz. 5 Die Zulässigkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Inland ist durch das öffentliche Recht, und zwar das europäische Recht sowie das nationale Verwaltungsrecht vorgegeb...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / II. Öffentlich-rechtliche Voraussetzungen

1. EU-Recht und Freizügigkeitsgesetz Rz. 6 Aufgrund der in der EU geltenden Grundfreiheiten (hier Art. 45 AEUV) gilt für die Bürger der EU sowie für die Bürger des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR, Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen), dass sie für die Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel benötigen....mehr

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§ 29 Kündigung / c) Betrieblicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 68 Der räumliche Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes richtet sich nach dem Territorialitätsprinzip. Das Gesetz gilt für alle in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Betriebe unabhängig vom Vertragsstatut der dort beschäftigten Arbeitnehmer. Das Anhörungsrecht des Betriebsrates gilt in allen Betrieben, in denen ein Betriebsrat existiert, unabhängig von de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Anwendung auf beschränkt Steuerpflichtige (Satz 4)

... [4] Die Sätze 1 bis 3 sind auch auf einen beschränkt Steuerpflichtigen anzuwenden, soweit die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnen ist, durch die eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes ausgeübt wird. Rz. 157 [Autor/Stand] Anwendung der Hinz...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / K. Transnationale Konfliktfälle

Rz. 116 Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot haben auf internationaler Ebene besondere Bedeutung gewonnen. Dabei ist im Einzelfall zu klären, nach welcher nationalen Rechtsordnung solche Konfliktfälle zu lösen sind. Im Fall "Lopez" (General Motors./.Volkswagen AG) klagte General Motors zunächst in Deutschland mit dem Versuch, gegen VW ein Bes...mehr

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Zoll kompakt: Export / 1 Grundlagen für den Handel innerhalb der EU und mit Drittstaaten

Als Export bezeichnet man im Außenhandel den grenzüberschreitenden Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen aus dem Inland in das Ausland. Hinsichtlich des Auslands wird zwischen dem EU-Ausland und dem sog. Drittland, also den nicht zur EU gehörenden Ländern und Gebieten, unterschieden. Entsprechend wird hinsichtlich des Exports zwischen Intrahandel (innerhalb der EU) und Ex...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Mindestmaß an Organisation

Rz. 37 Ein Betriebsteil – und kein unselbstständiger Teil einer anderen betrieblichen Einheit – liegt vor bei einem Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit ggü. dem Hauptbetrieb. Dazu reicht es aus, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausüb...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Standort des Betriebs in Deutschland

Rz. 94 Der allgemeine Kündigungsschutz findet nur Anwendung, soweit das Arbeitsverhältnis deutschem Recht unterliegt (BAG v. 3.6.2004 – 2 AZR 386/03, NZA 2004, 1380). Der Betrieb bzw. die Verwaltung müssen in Deutschland liegen und die Schwellenwerte müssen durch die Arbeitnehmer im Inland erfüllt werden (BAG v. 17.1.2008 – 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872–876 = DB 2008, 1501 f.;...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gesellschaftsrechtlich vermittelte Beherrschung

... mehr als die Hälfte der Stimmrechte oder mehr als die Hälfte der Anteile am Nennkapital unmittelbar oder mittelbar zuzurechnen sind ... Rz. 193 [Autor/Stand] Gesellschaftsrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (vgl. Rz. 181)...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 1876 Der Arbeitgeber haftet für die von ihm einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer (§ 42d Abs. 1 EStG) als Gesamtschuldner neben dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 3 EStG). Diese Lohnsteuerhaftung besteht also in gleicher Weise für den Verleiher als Arbeitgeber des von ihm angestellten und verliehenen Leiharbeitnehmers. Insoweit gibt es keine Besonderheiten. Rz. 1877 Bei g...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / B. Bedeutung der Staatsangehörigkeit für das anwendbare (internationale) Recht

Rz. 2 Weist in einem Arbeitsverhältnis innerhalb der BRD der Sachverhalt einen Auslandsbezug nur dadurch auf, dass der Arbeitnehmer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, so hat dies für die Frage des auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Rechts gem. Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO im Ergebnis keine Bedeutung. Als europäische VO regelt die Rom I-VO das internationale Privatrecht...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / 1. EU-Recht und Freizügigkeitsgesetz

Rz. 6 Aufgrund der in der EU geltenden Grundfreiheiten (hier Art. 45 AEUV) gilt für die Bürger der EU sowie für die Bürger des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR, Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen), dass sie für die Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel benötigen. Es besteht lediglich eine Meldepfli...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.1 Allgemeiner Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand des Arbeitnehmers bestimmt sich nach seinem Wohnsitz, § 13 ZPO. Für die Ermittlung des Wohnsitzes sind die § 7 – § 11 BGB anzuwenden. Wohnsitz ist gem. § 7 BGB der Ort als kleinste politische Einheit, in dem die Wohnung liegt. Hat ein Beklagter mehrere Wohnsitze, kommen genauso viele Gerichtsstände in Betracht. Der Kläger hat dann gem. § 35 ZPO e...mehr

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§ 65 Verträge im Inland mit ausländischen Unternehmen

Rz. 1 Schließt ein ausländisches Unternehmen im Inland einen Arbeitsvertrag ab, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies rechtlich auf das Arbeitsverhältnis hat, insb. wenn in dem Arbeitsvertrag eine Rechtswahl ausländischen Rechts enthalten ist. Rz. 2 Für die Beantwortung dieser Frage ist das arbeitsrechtliche Kollisionsrecht zu befragen. Dieses ist für nach dem 17.12...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / I. Einführung

Rz. 1 Grenzgänger sind Steuerpflichtige, die in der Nähe der Grenze wohnen und diese grds. arbeitstäglich überqueren, um von dem Ansässigkeitsstaat in den Tätigkeitsstaat zu gelangen. Grenzgänger, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und im Ausland tätig sind (sog. Auspendler), sind grds. im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Allei...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / A. Bedeutung und Zielsetzung des AEntG

Rz. 1 Zweck des am 26.2.1996 verabschiedeten "Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen – AEntG" (BGBl I, S. 2787) war es, die auf deutschem Boden zwingend geltenden Arbeitsbedingungen im Bereich der Bauwirtschaft sowie anderer im Gesetz aufgeführter Gewerbe, die als sozialen Mindestschutz auf die Geltung der inländischen Tarifvert...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Konzernweite Arbeitsordnungen

Rz. 179 Bei konzernweiten Arbeitsordnungen oder sog. Ethikrichtlinien wird das Mitbestimmungsrecht auf die Ebene des Konzernbetriebsrates verlagert. Fraglich ist die Bewertung der Rechtslage, wenn die Konzernmuttergesellschaft ihren Sitz nicht in der BRD hat, sondern im Ausland. In der Honeywell-Entscheidung hat das BAG hierzu jedoch klargestellt, dass die Mitwirkungsrechte ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Mehrere Betriebsräte im Unternehmen

Rz. 755 Notwendige Voraussetzung für die Bildung eines Gesamtbetriebsrates ist, dass mindestens zwei Betriebsräte in einem Unternehmen gebildet sind. Unter Unternehmen ist hierbei eine natürliche oder juristische Person zu verstehen. Sind die – durch einen eigenen Betriebsrat repräsentierten – Betriebe oder Betriebsteile einem anderen Unternehmen (etwa einer eigenen GmbH) zu...mehr