Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

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Keine Wertaufholung durch einbringungsbedingte Werterhöhung von teilwertberichtigten Anteilen

Leitsatz Erfolgt nach einer Teilwertabschreibung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft eine Einbringung von Betriebsvermögen in die betreffende Kapitalgesellschaft, hat eine durch die Einbringung bewirkte Werterhöhung keine Wertaufholung für die Anteilseigner der aufnehmenden Gesellschaft zur Folge. Die Regelungen zur Wertaufholung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i. V. m. N...mehr

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Hinzurechnung bei vollständiger Steuerfreiheit nach DBA.

Leitsatz Auch bei Dividenden, die nach DBA steuerfrei sind, kommt eine Hinzurechnung nach § 8b Abs. 5 KStG in Betracht. Sachverhalt Die Klägerin war eine GmbH, die Tochtergesellschaften in China und der Türkei hatte. Von diesen Tochtergesellschaften erhielt sie in den Streitjahren Dividenden in Höhe von mehreren Millionen Euro. Die Klägerin behandelte diese in ihren Steuererk...mehr

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Anforderungen an Rückzahlungsansprüche der KG gegen ihre Kommanditisten

Zusammenfassung In Publikums-KGs müssen Ansprüche auf Rückzahlung von Ausschüttungen der KG gegenüber Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Aber auch kleine Kommanditgesellschaften sollten das Urteil des OLG Nürnberg zum Anlass nehmen, die Rückzahlung explizit im Gesellschaftsvertrag zu regeln. Hintergrund Der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG sah vor, ...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Umgliederung des vEK beim Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren

Leitsatz Die in § 36 Abs. 4 KStG 2002 i.d.F. des § 34 Abs. 13f KStG 2002 i.d.F. des JStG 2010 getroffene Regelung zur Umgliederung der Teilbeträge des vEK in ein KSt-Guthaben ist mit dem Grundgesetz vereinbar (Bestätigung des Senatsurteils vom 20.4.2011, I R 65/05, BStBl II 2011, 983, BFH/NV 2012, 130; BFH/PR 2012, 543). Normenkette § 36 Abs. 4, § 34 Abs. 13f KStG 2002 i.d.F....mehr

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Zwangsverwaltung – Einkommensteuerentrichtungspflicht des Zwangs­verwalters

Leitsatz 1. Der Zwangsverwalter hat auch die Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt (Änderung der Rechtsprechung). 2. An der Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters ändert sich nichts, wenn während der Zwangsverwaltung das Insolvenzverfahren über das Verm...mehr

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Bindung des Gesellschafters an die Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos – Änderungsbescheid als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, nach der Bezüge aus Anteilen an einer Körperschaft nicht zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören, soweit für diese das steuerliche Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG als verwendet gilt, knüpft tatbestandlich an die im Bescheid nach § 27 Abs. 2 KStG ausge­wiesenen Bestände des steuerlichen Einlagekontos an (Bestätigung ...mehr

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Einkommensbesteuerung von Destinatärsleistungen von Stiftungen im Übergangszeitraum vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren

Leitsatz 1. Im Veranlagungszeitraum 2001 sind Leistungen einer nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Stiftung aus Altgewinnen, die bei dieser noch einer Körperschaftsteuerbelastung von 40 % unterlegen haben, beim Destinatär zusätzlich nach der bereits auf das Halbeinkünfteverfahren zugeschnittenen Regelung des § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a EStG i.d.F. des StSen...mehr

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Zerb 12/2014, Unternehmensn... / b) Das Problem der Erbersatzsteuer

Über den Begriff Familienstiftung als Tatbestandsmerkmal wird vor allem im Steuerrecht im Zusammenhang mit der Erbersatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG), bei der es regelmäßig um erhebliche Summen geht, nach wie vor gestritten.[36] So hat das FG Berlin-Brandenburg[37] am 5.9.2007 in einem Fall, in dem es um den Begriff der Familienstiftung bezogen auf einen speziellen Sachve...mehr

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KSt-Erhöhung: ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des Endbestandes des EK 02

Leitsatz 1. Die durch das JStG 2008 eingeführte pauschale und ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des Endbestandes des EK 02 (§ 38 Abs. 5 und 6 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008) geht zwar mit einer unechten Rückwirkung einher; die bloße Erwartung, dass bei Verzicht auf Ausschüttungen bis zum Ablauf eines 15- bzw. später 18-jährigen Übergangszeitraumes eine Nachbelastung ver...mehr

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KSt-Erhöhung: ausschüttungsunabhängige Nachbelastung bei EK 02; "Verschonungsregelung" des § 34 Abs. 16 KStG 2002 n.F.

Leitsatz 1. Das durch § 34 Abs. 16 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 eingeräumte Recht, für die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren und damit einer sofortigen, ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des Endbestandes des EK 02 zu entgehen, begründet eine Besserstellung steuerbefreiter Körperschaften sowie bestimmter Körperschaften aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft....mehr

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Kapitalvermögen, Zufluss bei einem beherrschenden Gesellschafter

Leitsatz 1. Ausschüttungen an den beherrschenden Gesellschafter einer zahlungsfähigen GmbH fließen diesem in der Regel auch dann zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung i.S. d. § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zu, wenn die Gesellschafterversammlung eine spätere Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs beschlossen hat (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Die Zahlungsfäh...mehr

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Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Leitsatz Sammelbetrachtung für mehrere Ausschüttungen innerhalb eines Jahres. Sachverhalt Das Finanzamt hat eine GmbH als Haftende für die Kapitalertragsteuer zu Gewinnausschüttungen in Anspruch genommen. Strittig war dabei, ob und inwieweit Ausschüttungen unter Verwendung des steuerlichen Einlagekontos erfolgt sind und damit kein Steuerabzug einzubehalten war. Die GmbH hatte...mehr

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Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge: zur Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens bei Wahl der Zuflussbesteuerung

Leitsatz 1. Bei Veräußerung einer Beteiligung i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG und Wahl der Zuflussbesteuerung (entsprechend R 140 Abs. 7 i.V.m. R 139 Abs. 11 EStR 2001) richtet sich die Besteuerung nach dem im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Recht (entgegen BMF, Schreiben vom 3.8.2004 in BStBl I 2004, 1187). 2. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c Satz 1 EStG ist bei einer Veräußerun...mehr

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Leistungen der Kapitalgesellschaft i.S. v. § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 n.F. in Abgrenzung zur Rückzahlung von Nennkapital

Leitsatz Eine Rückzahlung des Nennkapitals i.S. v. § 28 Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 n.F. (nach einer Nennkapitalherabsetzung) ermöglicht einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto. Um als Rückzahlung des Nennkapitals behandelt zu werden, muss feststehen, dass die entsprechende Leistung der Kapitalgesellschaft darauf gerichtet ist, den Herabsetzungsbetrag auszuzahlen. D...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Zeitpunkt der Verfahrensaufhebung

Rn 3 Nach § 200 Abs. 1 erfolgt die Aufhebung erst nach dem Vollzug der Schlussverteilung. Die Schlussverteilung ist vollzogen, wenn der Verwertungserlös an die Gläubiger ausgeschüttet oder hinterlegt worden ist.[3] Im Einzelnen erfolgt die Schlussverteilung durchmehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.3 Darlehen und wirtschaftlich entsprechende Rechtshandlungen

Rn 41 Vom sachlichen Anwendungsbereich der Norm werden Forderungen von Gesellschaftern (oder gleichgestellten Dritten) erfasst, die gerichtet sind auf die Rückgewähr von gewährten Geld- oder Sachdarlehen[93] oder Rechtshandlungen, die wirtschaftlich einem Darlehen entsprechen.[94] Solche wirtschaftlich entsprechenden Rechtshandlungen sind beispielsweise die faktische oder au...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger (Nr. 4)

Rn 60 Bereits aus § 294 ergibt sich der Grundsatz der Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger und besonders aus Abs. 2, dass ein Sonderabkommen mit Sondervorteilen für einzelne Insolvenzgläubiger nichtig ist. Rn 61 Zur Untermauerung und Sicherung des Grundsatzes der gleichmäßigen Behandlung und Befriedigung der Insolvenzgläubiger obliegt es dem Schuldner, Zahlungen zur Befrie...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolge: Durchführung der Schlussverteilung

Rn 14 Die Schlussverteilung stellt die Ausschüttung der nach Abschluss der Verwertungsmaßnahmen und der Vornahme der Abschlagsverteilungen noch vorhandenen Teilungsmasse dar.[31] Zuvor sind die Masseverbindlichkeiten zu berichtigen.[32] Rn 15 Unterlässt der Verwalter pflichtwidrig die Schlussverteilung, so kann das Insolvenzgericht nach § 58 gegen den Verwalter im Aufsichtswe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Schlussverzeichnis

Rn 10 Mit der Schlussrechnungslegung hat der Verwalter ein Schlussverzeichnis vorzulegen, das als Verteilungsvorschlag gegenüber Insolvenzgericht und Gläubigern dienen soll. Dieses Schlussverzeichnis ist bereits weitgehend identisch mit dem Verteilungsverzeichnis nach § 188, das allerdings dann nach Niederlegung und fristgemäßer Erhebung von Einwendungen gemäß §§ 189-192 Änd...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Einschränkung der Aufrechnungsmöglichkeiten (§ 294 Abs. 3)

Rn 15 Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013 wurde § 114 und damit auch dessen Abs. 1aufgehoben.[23] Die Sichtweise, dass entsprechende Vorausverfügungen des Schuldners grundsätzlich wirksam seien und eine Beschränkung deshalb erforderlich sei, um die Insolvenzgläubiger zumindest teilweise an dem ...mehr

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Ein Vertrag ohne Regelungen zur Schadenregulierung ist eine Veräußerung und keine Rückabwicklung eines zuvor geschlossenen Kaufvertrags

Leitsatz Wird ein Vertrag aus Kaufvertrag bezeichnet und enthält er keinerlei Regelungen zu den üblichen Fragen einer Schadensregulierung, handelt es sich um ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG und nicht um eine nicht steuerbare Rückabwicklung des ursprünglichen Anschaffungsgeschäfts. Sachverhalt Die Kläger hatten sich in den Jahren 1997 und 1998 an zwei vermög...mehr

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Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften

Kommentar Hintergrund Die steuerliche Transparenz der Personengesellschaft verursacht schon bei innerstaatlichen Sachverhalten nicht unerhebliche Probleme. Diese werden noch gesteigert bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Das BMF hat nun sein Schreiben zur Anwendung von DBA auf Personengesellschaften aktualisiert. Das neue BMF-Schreiben v. 26.9.2014 soll das Schreiben v. 1...mehr

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Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über materiell rechtliche Rechtslage

Leitsatz Der Antrag auf Besteuerung von Kapitalerträgen nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt beim Versäumen der Frist regelmäßig nicht in Betracht. Sachverhalt Dem Kläger ist zu 40 % an der A-GmbH beteiligt. Am 30.11.2010 floss ihm eine Gewinnausschüttung in Höhe von 18.00...mehr

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AGS 7/2014, Zinsen wegen en... / 1 Aus den Gründen

Die auf eine Erhöhung des vom LG festgesetzten Streitwertes gerichtete Beschwerde ist als Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin aus eigenem Recht nach § 33 Abs. 3 RVG statthaft. Sie ist auch im Übrigen zulässig, da der Wert des Beschwerdegegenstands unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer 200,00 EUR knapp übersteigt. Die Beschwerde ist jedoch nicht begründet. Di...mehr

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Sog. cum/ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien

Leitsatz Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt derjenige, dem die Anteile an dem Kapitalvermögen im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses nach § 39 Abs. 1 AO rechtlich oder – wenn ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über die Anteile hat – nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO wirtschaftlich zuzurechnen sind. Wirtschaftliches Eigentum über die Anteile i...mehr

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Erlass einer KapESt-Festsetzung wegen widerstreitender Steuerfestsetzung

Leitsatz Hat der Schuldner der Kapitalerträge seiner Pflicht zur Steueranmeldung genügt, so steht dies ei­ner Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Diese Steuerfestsetzung kann – auch nach Eintritt der Bestandskraft und nach Aufhebung des Vorbehaltsvermerks – nach § 174 Abs. 4 AO wegen widerstreitender Festsetzung geändert werden. Die Voraussetzungen ...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 7. Maßnahmen des Gerichts bei Gefährdung des Kindeswohls

Nach § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht zum Schutz des Kindes die Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um Gefährdungen des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes abzuwenden, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Wenn Eltern psychisch krank werden, leiden deren Kinder. Sie erleben sie über einen längeren Ze...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.17 Prüfung bei Investmentfonds

Rz. 45a § 11 Abs. 3 InvStG enthält eine besondere Rechtsgrundlage und Bestimmungen für den Umfang der Prüfung bei inländischen Investmentvermögen. Danach unterliegt das inländische Investmentvermögen, ein Zweckvermögen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG [1], selbstständig der Außenprüfung. Geprüft werden dabei die steuerlichen Verhältnisse des Investmentvermögens, die Berichte nach §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.1 Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG

Tz. 67 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG stellt die lfd Einnahmen aus einer Kö zu 40 %/zur Hälfte stfrei. Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insbes die Dividenden aus Kap-Beteiligungen, ohne dass danach unterschieden wird, ob die Dividenden von einer inl oder von einer ausl Kö stammen. Unter § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG fallen insbes oGA, zu denen auch die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Anwendung des § 3 Nr 40 EStG auf Anteile an einem Investmentfonds

Tz. 19 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Vor Inkrafttreten des InvStG enthielt § 40a KAGG Sonderregelungen für die Anwendbarkeit des § 3 Nr 40 EStG auf Einnahmen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Anteilsscheinen an einem inl Wertpapier-Sondervermögen :mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Allgemeines

Tz. 100 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ergänzend zu der in § 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 2 und 3 EStG geregelten Ausnahme von der Teil-/Halb-Eink-Besteuerung, soweit der Anteil in früheren Jahren stwirksam auf den niedrigeren Tw abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist bzw eine Rücklage stwirksam übertragen worden ist ( s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Erstmalige Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Gewinnausschüttungen (§ 52 Abs 4b S 1 Nr 1 EStG)

Tz. 162 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 52 Abs 4b S 1 Nr 1 EStG ist das Halb-Eink-Verfahren erstmals auf GA und auf die übrigen in § 3 Nr 40 EStG genannten Erträge iSd § 20 EStG anzuwenden, auf die bei der ausschüttenden Kö der Vierte Teil des KStG 1999 nicht mehr anzuwenden ist. Eine vergleichbare Regelung, dort zur erstmaligen Anwendung des § 8b Abs 1 KStG, findet sich in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 4.3 Streitwerte-ABC

Rz. 29 Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache zu bestimmen. Die Bestimmung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt. I. d. R. ist Streitwert die Differenz zwischen der im angefochtenen Bescheid festgesetzten Steuer und der mit dem Klageantrag begehrte niedrigeren Steuerfestsetzung. Mindeststrei...mehr

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Mietzuschussdarlehen als Einnahme bei Vermietung und Verpachtung

Leitsatz Ein von einem privaten Dritten gewährtes Mietzuschussdarlehen kann zu Einnahmen bei Vermietung und Verpachtung (VuV) führen. Dem steht nicht entgegen, dass die Gewährung in Form eines Darlehens erfolgt, das zu einem späteren Zeitpunkt bei Eintritt bestimmter Bedingungen zurückzuzahlen ist. Sachverhalt Die Klägerin ist eine vermögensverwaltende KG und erwarb im August...mehr

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Einlagekonto bei Regiebetrieb

Leitsatz Bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art führt ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelter Jahresverlust auch dann unmittelbar zu einem entsprechenden Zugang im Einlagekonto, wenn der Betrieb seinen Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt und soweit der Verlust auf sog. Buchverlusten (z.B. Abschreibungen) beruht (Bestätigung und Fortfü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Absatz 1 Satz 2 Nr. 2

Rz. 51 [Autor/Stand] Rechtsfolgeverweis nur auf die Anwendung der §§ 7–14. Ähnlich wie § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 betrifft auch die Nr. 2 nur die Anwendung der §§ 7–14. Während sich dies allerdings im Rahmen der Nr. 1 nur aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, schreibt Nr. 2 dies ausdrücklich vor. Hier macht sich einmal mehr der ungenaue Gesetzesaufbau bemerkbar. Soweit die in § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Absatz 1 Satz 1

Rz. 8 [Autor/Stand] Auskunftspflicht. § 17 Abs. 1 Satz 1 regelt eine Auskunftspflicht bestimmter Personen und kein Auskunftsverlangen des FA. Die Auskunftspflicht besteht deshalb unabhängig von einem Auskunftsverlangen des FA.[2] Die Auskunftspflicht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 wird in Satz 2 allerdings durch die Möglichkeit ergänzt, dass das FA bestimmte Informationen und/oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Absatz 2

Rz. 70 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 1 Abs. 4 aF und zu § 162 AO. § 17 Abs. 2 ist lex specialis gegenüber § 162 AO. Die Vorschrift konkretisiert den in § 162 AO vorgegebenen Schätzungsrahmen.[2] Sie bezieht sich nur auf Zwischeneinkünfte i.S. des § 8, die gem. § 8 Abs. 3 niedrig besteuert werden, deshalb jedoch keine ausländischen Einkünfte sein müssen.[3] Das Verhältnis von...mehr

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Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 73b EGV (ab 1.5.1999 Art. 56 EG) einer nationalen Regelung (hier: § 18 Abs. 3 AuslInvestmG), wonach für inländische Beteiligte an ausländischen Investmentfonds unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den Ausschüttun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 4d

Rz. 15 Abs. 4d regelt die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens, das das Anrechnungsverfahren ersetzt. Der Zeitpunkt, zu dem das Halbeinkünfteverfahren in Kraft tritt, ist danach abhängig von den Verhältnissen der ausschüttenden Körperschaft; nur soweit auf der Ebene der ausschüttenden Körperschaft das Anrechnungsverfahren nicht mehr gilt, ist auf der Ebene des Anteilseigne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 55a

Rz. 170 § 43b EStG und Anlage 2 zu § 43b EStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG[1] hinsichtlich der von der Mutter-Tochter-Richtlinie erfassten Gesellschaftsformen um Gesellschaftsformen Bulgariens und Rumäniens sind erstmals auf nach dem 31.12.2011 zugeflossene Ausschüttungen anzuwenden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 55e

Rz. 174 Nach Abs. 55e S. 1 ist § 44 Abs. 1 S. 5 EStG, wonach bei Kapitalerträgen nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG die einbehaltene Steuer in dem Zeitpunkt abzuführen ist, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen, für Ausschüttungen anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2004 erfolgen (§ 44 EStG Rz. 51). Rz. 175 Abs. 55e S. 2 bestimmt, dass § 44 Abs. 6 S. 2, 5 EStG in der...mehr

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ZErb 08/2013, Ansässigkeite... / b) Vermögenssteuerpflicht bei unwiderruflicher Ausgestaltung

Gem. Art. 12 Abs. 1 Bst d und e flSteG sind wertmäßig bestimmbare Begünstigungen oder Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen aus Begünstigungen für im Inland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen nach Drittvergleichsmaßstäben zu kapitalisieren und der resultierende Wert beim Begünstigten der Vermögensbesteuerung zu unterwerfen. Auf Antrag eines oder mehrerer Beg...mehr

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ZErb 09/2013, Ergänzung zu ZErb 8/2013

In der letzten Ausgabe wurde versehentlich das Literaturverzeichnis zum Aufsatz Ansässigkeiten und Abkommensvorteile liechtensteinischer Stiftungen, Anstalten, Treuunternehmen und Trusts unter dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Liechtenstein von Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Olaf Gierhake nicht abgedruckt. Dies wird hiermit ergänzend nachgeholt. Wir bitten das...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / b) Sicherung eines Privatkredits durch die GmbH

Sieht man in der Darlehensvergabe durch die GmbH trotz angemessener Konditionen, die einem Fremdvergleich standhalten, ein neue Flanke[48] – insbesondere wenn es sich um einen Gesellschafter als Darlehensnehmer handelt –, so kommt als weitere Alternative eine reine Darlehenssicherung in Betracht. Möglich ist eine Struktur, die das Problem der Niedrigzinsphase spiegelbildlich...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / 5. Reduzierung der Restgefahrenlage

Will man sicherer sein, nicht in das nie auszuschließende "Restrisiko" eines Entfallens bzw. der Nichtgewährung der Begünstigung zu kommen, bietet es sich an, das Vermögen außerhalb der Gesellschaft – zum Beispiel bei dem Gesellschafter – zu verwalten. Diese Alternative hat nebenbei den Charme, dass die Erträge, wenn sie an den Gesellschafter ausgeschüttet und nicht für imme...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / 5

Auf einen Blick: Mit den als "Cash" begünstigten Anlagen im Tagesgeld, Festgeld, Sichteinlagen etc. ist in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase kaum ein positiver Ertrag zu generieren. Auch Kreditinstitute, die ausdrücklich mit "hohen" Tages- und Festgeldsätzen werben, liegen derzeit mit ihren Angeboten unterhalb der von der EZB proklamierten Zielinflation von ca. 2 %. Der Inh...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / b) Cash-GmbH

Anders als bei der Personengesellschaft stellt sich nach praktisch einhelliger Auffassung des Schrifttums[36] die steuerschädliche "Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen" bei einer Kapitalgesellschaft als notwendig zweiaktiger Vorgang dar: Zum einen muss es sich tatsächlich um eine Veräußerung "wesentlicher Betriebsgrundlagen" handeln (1. Akt), wobei die soeben dazu au...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / 1. Steuerliche Nachteile der Kapitalanlage in einer GmbH gegenüber der Vermögensverwaltung im Privatvermögen

Im Falle der GmbH-Variante muss für einen ehrlichen Vergleich zusätzlich die Ausschüttungsbesteuerung von Gewinnen in die Kalkulation einbezogen werden. Auch wenn die ertragsteuerliche Situation bei Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung und der damit verbundenen Zwei-Stufen-Besteuerung von Kapitalerträgen in der GmbH gegenüber der Besteuerung bei Privatpersonen zunächs...mehr

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AGS 07/2013, Zulässigkeit d... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat die beklagte Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung und vorsätzlichen Kapitalanlagebetrugs im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an einem geschlossenen Medienfonds auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Dabei hat sie die Zahlung des Anlagebetrages zuzüglich Agio (26.842,82 EUR) nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit...mehr