Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2021, Strukturiertes ... / 2. Verschiedene Ansätze einer Strukturierung

Vorwerk [5] hat in einem umfassenden Ansatz einen konkreten Regelungsvorschlag zur Strukturierung in Form von ausformulierten ZPO-Vorschriften unterbreitet, nach denen das Gericht die Strukturierung definiert und einfordert. Gaier [6] verfolgt einen engeren Ansatz, wonach die Klagepartei eine bestimmte Anspruchsgrundlage heranzieht und zu den einzelnen Tatbestandmerkmalen vortr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 22 Werden in derselben Angelegenheit sowohl eine Einigung über die Forderung (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu VV 1000) als auch eine Zahlungsvereinbarung nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu VV 1000 geschlossen, kommt eine Wertaddition nicht in Betracht, soweit die Zahlungsvereinbarung eine Forderung betrifft, für die die Einigungsgebühr bereits aus dem vollen Wert angefallen ist. D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im BGM / 1.4 Die Rolle des Datenschutzbeauftragten

Grundsätzlich haben Unternehmen, sofern sie personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, der die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Unternehmen überwacht. Der sog. Beauftragte für den Datenschutz ist einer der wichtigsten Akteure beim Thema Datenschutz im Betrieb. Häufig ist den Unternehmen allerdings gar nicht bewusst, was es damit a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.4 Versorgungs- und Vergütungsverträge auf Landesebene bzw. regionaler Ebene (Abs. 4)

Rz. 15 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber das Recht, das vor dem 1.7.1997 aufgrund des § 132 a. F. galt, übernommen. Eine besondere, durch Verwaltungsakt auszusprechende Zulassung zur Versorgung sieht das Gesetz bei häuslicher Krankenpflege nicht vor. Soweit die Krankenkassen zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege nicht selbst geeignete Personen anstellen (vgl. Abs. 4 Satz 13...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Rz. 81 Die Streitigkeit, ob Prüfung und Ausspruch der Kündigung und das sich anschließendes Räumungsverfahren eine Angelegenheit sind und wie sich der Streitwert hier bemisst, hat der BGH endgültig entschieden.[84] Beide Vorgänge sind auf das gleiche Ziel, nämlich die Räumung der Mietfläche gerichtet und bilden daher eine wirtschaftliche Einheit. Die Berechnung des Gegenstan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Bestimmung der streitigen Mietzeit

Rz. 113 Bei Streit über die Mietzeit ist bei unbefristeten Mietverträgen regelmäßig die Jahresmiete anzusetzen. Eine Ausnahme bilden die Fälle, in denen ein Vertragsende vereinbart ist oder ein Streit über die Dauer der Kündigungsfrist bzw. der verbleibenden Vertragslaufzeit besteht. Hier ist die in der konkret streitigen Mietzeit zu zahlende Miete anzusetzen. Ohne Anhaltspu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Einfache Schreiben

Rz. 101 Erstellt der Rechtsanwalt ein Schreiben einfacher Art, so fällt nach Nr. 2301 VV RVG lediglich eine 0,3 Gebühr an. Ein einfaches Schreiben ist nur dann anzunehmen, wenn das Anschreiben weder umfangreiche Prüfungen noch Überlegungen enthält noch diese dem Anschreiben vorausgegangen sind.[138] Entscheidend ist hier wieder der erteilte Auftrag. Geht dieser über die Erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Nicht vom Versicherungsschutz umfasste Bereiche

Rz. 78 Der Versicherungsschutz umfasst erst die notwendigen Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls. Vorsorgliche Beratungen, Vertragskontrollen oder das Entwerfen von Verträgen sind in der Regel nicht erfasst. Erforderlich sind vielmehr ein Rechtsverstoß des Gegners oder der Vorwurf eines Rechtsverstoßes gegen den Versicherten. Damit ist die Beratung über den Inhalt eines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Addition von Streitwerten

Rz. 25 Innerhalb einer einheitlichen Angelegenheit sind nach § 22 Abs. 1 RVG sowie über § 23 RVG, § 39 Abs. 1 GKG, § 35 Abs. 1 GNotKG die Streitwerte zu addieren. Liegen unterschiedliche Angelegenheiten vor, fällt für jede Angelegenheit eine eigene Gebühr an. Daraus folgt zunächst, dass sich die Addition verbietet, wenn zwei unterschiedliche Angelegenheiten vorliegen. Neben d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Haftungsrisiko

Rz. 18 Im Rahmen der Betragsrahmengebühren hat der Gesetzgeber von vornherein den finanziellen Rahmen der Vergütung eines Mandates begrenzt. Erhöht sich das Haftungsrisiko, ist es hier nur tunlich, dass der Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG bereits bei der Bestimmung seiner Gebühr innerhalb des Rahmens sein Haftungsrisiko berücksichtigt. Hier ist die Berücksichtigung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Zahlungsklage bzw. Nutzungsentschädigung

Rz. 117 Bei einer in der Regel mit dem Räumungsrechtsstreit erhobene Klage auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für den Zeitraum bis zur Rückgabe der Räume ist in der Regel nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO der Jahresbetrag[131] der zu erwartenden Brutto-Nutzungsentschädigung zu veranschlagen (Weiteres unter Rdn 107). Rz. 118 Beispiel Der Mieter schuldet 4 Mon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / II. Abmahnung

Rz. 39 Die Abmahnung im Mietrecht dient der Einforderung der Einhaltung der Vertragstreue. Je nach Art des Verstoßes kann die Abmahnung daher unterschiedliche Gegenstandswerte verfolgen. Erfolgt die Abmahnung zum Zweck der Vorbereitung einer Kündigung, bleibt der Gegenstandswert der Kündigung so lange außer Betracht, wie sich der Auftrag nicht auf den Ausspruch dieser Kündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Geschäftsgebühr, Nr. 2503 VV RVG

Rz. 131 Die Geschäftsgebühr in der Beratungshilfe ist das Pendant der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Die Gebühr beträgt nunmehr 93,50 EUR.[148] Die Gebühr entsteht für die Vertretung eines Mandanten gegenüber Dritten und auch für die Mitwirkung des Rechtsanwaltes bei der Gestaltung eines Vertrages. Die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages setzt voraus, dass de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr

Rz. 102 Sobald in einem späteren gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr nach Abschnitt 3 anfällt, so ist die Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr anzurechnen; RVG Vorbem. Teil 3 (4). Der Anrechnungsbetrag ist in der Höhe auf 0,75 Gebühren bzw. die Höhe der angefallenen Verfahrensgebühr begrenzt.[141] Über dem Mittelwert verdiente Geschäftsgebühren bleib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Deckungsanfrage

Rz. 82 Eine Pflicht zur Einholung einer Deckungszusage besteht ohne eine Beauftragung durch den Mandanten nicht.[93] Als erster Schritt vor Übernahme eines rechtsschutzversicherten Falles empfiehlt es sich dennoch, den Auftrag zur Einholung einer Deckungsanfrage einzuholen und diese dann zu beantragen. Eine von der Rechtsschutzversicherung erteilte Deckungszusage ist bindend....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schweigepflicht / 6.2 Verletzung der durch den Arbeitgeber angeordneten Verschwiegenheit

Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht während des Dienstverhältnisses kann Grund für arbeitsrechtliche Maßnahmen von der Ermahnung bis zur fristlosen Kündigung sein. Erfolgt die Verletzung ohne eigenen Vorteil und ohne nachteilige Konsequenzen für Dritte, so ist bei der erstmaligen Verfehlung eine Ermahnung oder eine Abmahnung angezeigt. Der Wiederholungsfall innerhalb ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schweigepflicht / 2.2 Anordnung des Arbeitsgebers

Es gibt aber auch Vorgänge, die nicht vorzeitig bekannt werden dürfen. So beispielsweise die Vorbereitung eines Bebauungsplans, in dem jetzige Wiesen und Äcker als Bauerwartungsland oder Bauland eingestuft werden sollen. Diese Fälle sind durch den Vorgesetzten generell oder im Einzelfall durch Geheimhaltungsanweisung zu regeln. Praxis-Tipp In den Arbeitsvertrag generell die Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Probleme bei der Anfechtung von (bestätigten) Gesellschafterbeschlüssen

Zusammenfassung Ein nicht in die Gesellschafterliste eingetragener GmbH-Gesellschafter kann im Regelfall Gesellschafterbeschlüsse nicht anfechten oder auf positive Beschlussfeststellung klagen. Zum Sachverhalt An einer GmbH waren drei Gesellschafter beteiligt, die zugleich Geschäftsführer waren. Nach einiger Zeit kam es zum Streit und einem der Gesellschafter, dem späteren Klä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung / 3.1 Nichtwahrnehmung der Verantwortung als Vertragsverletzung

Verstößt eine Vertragspartei gegen ihre Verpflichtungen, so sieht das Recht dafür Sanktionen vor. Im Arbeitsrecht wird i. d. R. auf einen solchen Verstoß, ist er nicht außerordentlich erheblich, erst einmal mit einer Er- oder Abmahnung oder nur einem Kritikgespräch reagiert. Bei externen Beauftragen wird man bei Vertragsverletzungen durch mangelnde Leistungserbringung i. d. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.13.2 Außerordentliche Kündigung

Bei befristeten Gewerberaummietverträgen ist nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich.[1] Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen Tatsachen vorliegen, die dazu führen, dass dem anderen Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerberaummietverhältnis: ... / 6 Muster-Gewerberaummietvertrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

folgenden Mietvertrag: (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter vom _______________ ab die in gelegenen Räume, und zwar: Die zul...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alkoholismus / 6 Die außerordentliche Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit

Der Arbeitgeber hat in aller Regel eine ordentliche, fristgemäße Kündigung zu erklären. Dies trifft auch dann zu, wenn der Mitarbeiter eine Entziehungskur grundlos abbricht oder die Teilnahme an einer solchen Kur ablehnt. In eng begrenzten Ausnahmefällen ist eine außerordentliche Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit nach § 626 BGB möglich. Es kommt vor allem der Personenkreis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 2 Außerordentliche Kündigung

2.1 Grundsätzliches Die außerordentliche Kündigung kann jedes Arbeitsverhältnis beenden. Sie kann sowohl fristlos als auch fristgebunden erklärt werden. Ihre Rechtfertigung richtet sich nach § 626 BGB.[1] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist nicht dispositiv, es kann weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag ergänzt, erweitert oder ausgeschlos...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 2.2 Straftaten außerhalb des Arbeitsverhältnisses

Bei außerhalb des Arbeitsverhältnisses begangenen Straftaten gilt der Grundsatz: Wichtig "Der Arbeitgeber ist nicht Sittenwächter des Arbeitnehmers." Deshalb liegt in solchen Fällen ein "wichtiger Grund an sich" allenfalls vor, wenn die Tat konkreten Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat und dieses negativ beeinträchtigt. Das ist der Fall, wenn die Straftat die Arbeitsleistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 2.1 Grundsätzliches

Die außerordentliche Kündigung kann jedes Arbeitsverhältnis beenden. Sie kann sowohl fristlos als auch fristgebunden erklärt werden. Ihre Rechtfertigung richtet sich nach § 626 BGB.[1] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist nicht dispositiv, es kann weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag ergänzt, erweitert oder ausgeschlossen werden.[2] Alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 2.3 Straftaten im Arbeitsverhältnis

Wird die Straftat im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis begangen, liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung "an sich" nach § 626 Abs. 1 BGB vor. Praxis-Beispiel Beispiele Diebstahl von Eigentum – auch bei geringwertigen Sachen[1] – des Arbeitgebers, eines Kunden oder Kollegen, Unterschlagung, Betrug bei Reisekostenabrechnungen oder Tankkarten (Spesenbet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 2.4 Verdachtskündigung

Unter Umständen genügt auch schon der dringende Verdacht einer Straftat, um eine (meist) fristlose Verdachtskündigung auszusprechen. Ein solcher Verdacht ist gegenüber einer Tatkündigung ein eigenständiger Kündigungsgrund.[1] Das gilt auch für Berufsausbildungsverhältnisse.[2] Diese Möglichkeit der Verdachtskündigung ist für den Arbeitgeber sehr wichtig, weil er immer damit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 2.5 Beleidigung des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen

Schwere Beleidigungen aller Art gegenüber dem Partner des Arbeitsvertrags können ein Grund zur Kündigung sein. Das kann auch dann gelten, wenn sie wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht strafbar sind. Es kommt also nicht auf die strafrechtliche Würdigung an, sondern darauf, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts der Beleidigung noch zumutbar ist. Auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Außerordentliche Kündigung

Rz. 159 Muster 1c.13: Außerordentliche Kündigung Muster 1c.13: Außerordentliche Kündigung (Briefkopf Gesellschaft) An (Geschäftsführer) Außerordentliche Kündigung Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Gesellschafterversammlung hat gemäß anliegendem Protokoll der Gesellschafterversammlung vom _________________________ beschlossen, Ihre Bestellung zum Geschäftsführ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Lossagungsrecht bei außerordentlicher Kündigung, § 7

Rz. 918 Hinsichtlich der entsprechenden Anwendung der Lossagungsrechte in § 75 HGB ist zu differenzieren: Nach h.M. sind auch Organmitglieder analog § 75 Abs. 1 HGB berechtigt, sich binnen Monatsfrist vom Wettbewerbsverbot zu lösen, wenn das Anstellungsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Unternehmens aufgelöst wird.[20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vereinbarungen zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 1209 Sowohl die Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung als auch zu den Mindestkündigungsfristen sind zwingendes Recht.[2619] Die Arbeitsvertragsparteien können daher weder außerordentliche Kündigungsgründe ausschließen, was gegen § 626 BGB verstieße, noch solche zusätzlich definieren, was eine Verkürzung der Mindestkündigungsfristen implizierte und ein Verstoß gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Die außerordentliche Kündigung des Vorstands

Rz. 153 Im Vergleich zu der außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführers ergeben sich beim Vorstand einige Besonderheiten. Für den Beschluss über die Kündigung des Vorstandsanstellungsvertrags ist grundsätzlich der Aufsichtsrat zuständig. Den Ausspruch der Kündigung kann der Aufsichtsrat bzw. der Ausschuss einem Mitglied des Aufsichtsrats, z.B. dem Aufsichtsratsvorsitz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers

Rz. 146 Für die Kündigung des Dienstvertrags eines GmbH-Geschäftsführers ist ebenfalls die Gesellschafterversammlung zuständig, sofern diese Kompetenz nach dem Gesellschaftsvertrag nicht auf einen Beirat übertragen ist. In der nach dem MitbestG mitbestimmten GmbH liegt die Zuständigkeit beim Aufsichtsrat. Das Fehlen eines Beschlusses oder die Rechtsfehlerhaftigkeit des Besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Die außerordentliche Kündigung

Rz. 834 Besteht keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrages, was insbesondere bei befristeten Anstellungsverträgen nach § 620 Abs. 1 BGB der Fall ist, in denen die ordentliche Kündigungsmöglichkeit nicht ausdrücklich eröffnet ist,[1658] bleibt der Gesellschaft nur die Kündigung des Anstellungsvertrages aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB. Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / VIII. Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist

1. Allgemeines Rz. 137 Eine außerordentliche Kündigung wird in der Regel fristlos ausgesprochen. Sie kann aber auch – in einigen Fällen ist dies aus Rechtsgründen nicht anders möglich – mit einer sog. Auslauffrist erklärt werden, die in der Regel der ansonsten zu beachtenden ordentlichen Kündigungsfrist entspricht. Rz. 138 Eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist kommt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / IV. Außerordentliche Kündigung

1. Allgemeines Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Muster: Lossagung durch den Arbeitgeber bei außerordentlicher Kündigung

Rz. 899 Muster 1b.41: Lossagung des Arbeitgebers vom Wettbewerbsverbot Muster 1b.41: Lossagung des Arbeitgebers vom Wettbewerbsverbot Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich mit sofortiger Wirkung. Gleichzeitig sagen wir uns von dem mit Ihnen im Arbeitsvertrag vom _________________________ vereinbarten nachvertraglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 1036 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann nach allgemeiner Auffassung[2317] auch einzelvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit, sich von einem mit unzumutbaren Belastungen verbundenen Vertragsverhältnis lösen zu können, ist unabdingbar, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[2318] Dies gilt nicht nur für pe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Besonderheiten bei außerordentlicher Kündigung (§ 626 Abs. 2 BGB)

Rz. 761 Hat der Arbeitgeber im Fall der außerordentlichen Kündigung nicht die genauen Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitgeteilt, so steht dies der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt, der BR die ungefähren Date...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gemäß § 103 BetrVG

Rz. 864 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2015] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Frist bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung

Rz. 765 Dem BR steht für seine Stellungnahme zur ordentlichen Kündigung ein Zeitraum von einer Woche zur Verfügung; § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG. Die Stellungnahme zur außerordentlichen Kündigung hat unverzüglich, längstens aber binnen drei Tagen zu erfolgen, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Die Fristberechnung richtet sich nach den §§ 186 ff. BGB. Entsprechend § 188 Abs. 2 BGB fällt d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beendigung durch ordentliche/außerordentliche Kündigung, Teilkündigung, Insolvenzanpassung

Rz. 126 Nach § 77 Abs. 5 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung grds. mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Den Betriebsvertragsparteien steht es aber frei, eine kürzere oder längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Die Kündigung bedarf keines Grundes.[386] Allerdings können die Parteien vereinbaren, dass die (ordentliche) Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen kann....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann, § 626...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 137 Eine außerordentliche Kündigung wird in der Regel fristlos ausgesprochen. Sie kann aber auch – in einigen Fällen ist dies aus Rechtsgründen nicht anders möglich – mit einer sog. Auslauffrist erklärt werden, die in der Regel der ansonsten zu beachtenden ordentlichen Kündigungsfrist entspricht. Rz. 138 Eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist kommt zum einen aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Anfechtung

Rz. 345 Die Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages gerichtet sind, sind nach den allgemeinen Regeln der §§ 119 ff. BGB anfechtbar. Das Bestehen von Sonderkündigungsschutz führt nicht zur Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages. Eine Irrtumsanfechtung wegen Unkenntnis einer Schwangerschaft bzw. deren mutterschutzrechtlicher Folgen ist nicht möglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 139 Muster 1c.11: Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist Muster 1c.11: Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist _________________________ hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich mit einer Auslauffrist zum _________________________ _________________________(Datum).[241] Der Betriebsrat wurde vor Ausspruch der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 846 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / 2. Einleitung

Rz. 239 Will sich die Gesellschaft – gleich ob GmbH oder AG – von ihrem Geschäftsführungsorgan trennen, erfolgt dies häufig durch sofortige Abberufung und Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Anstellungsverhältnisses. Grund hierfür ist, dass Anstellungsverträge mit Geschäftsführungsorganen im Hinblick auf den fehlenden Kündigungsschutz (§ 14 Abs. 1 Nr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Einschränkung der Ermessensentscheidung

Rz. 222 Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem letzten Tag der Vergütungszahlung mindestens drei Monate liegen, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Insoweit besteht der besondere Kündigungsschutz faktisch nur in einer besonderen Lohnsicherung, wenn ...mehr