Fachbeiträge & Kommentare zu Auswärtstätigkeit

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / 1. Grundsatz

Rz. 27 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Die Tagespauschale kann für jeden Kalendertag abgezogen werden, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c Satz 1 EStG). In diesen Fällen kommt es für den Abzug nicht d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerpflichtiger Sachbezug

Rz. 27 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die kostenlose oder verbilligte Überlassung eines Job-Tickets ist ein stpfl Sachbezug, wenn damit Privatfahrten im Fernverkehr außerhalb der Strecke, für die eine > Entfernungspauschale anzusetzen ist, möglich sind und die nach § 3 Nr 13, Nr 15 oder Nr 16 EStG steuerfrei zu belassenden Teile nicht die gesamte Zuwendung ausmachen. Darüber hin...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Autobahngebühren

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Autobahngebühren für die berufliche Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind als Reisenebenkosten grundsätzlich > Werbungskosten. Bei einer > Auswärtstätigkeit können sie neben den Km-Sätzen (> Kilometer-Pauschalen Rz 5) abgezogen werden (> Reisekosten Rz 125). Anders sind sie für Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte sowie für Fam...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Wohnungen im Ausland

Rz. 39 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Überlässt der ArbG dem ArbN anlässlich einer Auslandstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung im Ausland, deren ortsübliche Miete 18 % des Arbeitslohns ohne > Kaufkraftausgleich übersteigt, so wird diese Wohnung mit 18 % des Arbeitslohns ohne Kaufkraftausgleich zuzüglich 10 % der darüber hinausgehenden ortsüblichen Miete bewertet...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Bewertungsabschlag aus § 8 Abs 2 Satz 12 EStG

Rz. 54 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (EMobStFG) vom 12.12.2019 (BGBl 2019 I, 2451) wurde § 8 Abs 2 EStG um Satz 12 ergänzt. Seit dem 01.01.2020 besteht die Möglichkeit eines Bewertungsabschlages iHv 1/3 des ortsüblichen Mietpreises (> Rz 8, 22). Dieser Fre...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelheiten

Rz. 6 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einige der folgenden Regelungen sind vor der Privatisierung der Post ergangen. Die sich als Folge der Privatisierung ergebenden Änderungen sind ggf entsprechend zu berücksichtigen (> Rz 3, 4). Dienstkleidung Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Dienstkleidung an Pflichtmitglieder der Postkleiderkasse führt nicht zu stpfl > Arbeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Austauschmotor

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wird bei einem Kraftfahrzeug der Einbau eines Austauschmotors erforderlich, weil der Motor während einer > Auswärtstätigkeit ausfällt, so sind grundsätzlich die anteilig auf die berufliche Nutzung des Kfz entfallenden Aufwendungen als > Werbungskosten abziehbar. Es gibt aber auch Fälle, in denen durch ein außergewöhnliches Ereignis (Unfall) w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jahresnetzkarte

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Sachbezug: Kann der ArbN eine nicht personengebundene Jahresnetzkarte, die ihm der ArbG zur Benutzung bei einer Dienstreise überlässt, auch privat benutzen, so behandelt die FinVerw diese private Nebennutzung wegen Geringfügigkeit nicht als besteuerbaren geldwerten Vorteil (vgl auch § 8 Abs 2 Satz 11 EStG). Die Überlassung einer Jahresnetzkar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobilitätsbudget / 1 Vorteile eines Mobilitätsbudgets

Das Mobilitätsbudget findet bei Unternehmen in den letzten Jahren immer höheren Zuspruch. Unternehmen versuchen teilweise die Dienstwagenflotte zu verringern, um CO2 und/oder Kosten zu sparen. Hierbei kann das Mobilitätsbudget zur gewünschten Flexibilität verhelfen. Während früher – insbesondere von den Arbeitnehmern – Ansprüche auf Dienstwagen gewollt waren, wünschen sich d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Handelswaren

Rz. 307 Die Ermittlung des beizulegenden Werts hat bei Handelswaren nach überwiegender Auffassung sowohl beschaffungs- als auch absatzmarktorientiert zu erfolgen (doppelte Maßgeblichkeit, Rz 288). Praxis-Beispiel Die Handels-AG verfügt am Abschlussstichtag über Handelswaren, die zu AK von 10 TEUR im Bestand geführt werden. Unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.2.2 183-Tage-Frist – Dauer des Aufenthalts im Tätigkeitsstaat

Rz. 107 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wird in einem DBA bei der 183-Tage-Frist auf den Aufenthalt im Tätigkeitsstaat abgestellt (z. B. Art. 13 Abs. 4 Nr. 1 DBA-Frankreich; Art. 15 Abs. 2 Buchstabe a DBA-Italien; Art. 15 Abs. 2 Buchstabe a DBA-Österreich), so ist hierbei nicht die Dauer der beruflichen Tätigkeit maßgebend, sondern allein die körperliche Anwesenheit im Tätigkeits...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 5 Aufteilung der Kosten bei einer gemischten Veranstaltung

Der Unternehmer kann eine Betriebsveranstaltung mit einer Betriebsversammlung oder einer Geschäftsreise kombinieren. In diesem Fall sind die Aufwendungen nach dem Verhältnis der Zeitanteile aufzuteilen.[1] Die Aufwendungen, die auf die Betriebsversammlung bzw. Geschäftsreise entfallen, werden getrennt erfasst und haben keine Auswirkung auf den Höchstbetrag von 110 EUR. Praxi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.4 Reisekosten: Steuerfreie Erstattung oder Einbezug in den 110-EUR-Freibetrag

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen), die bei einer Betriebsveranstaltung anfallen, zusätzlich (über die 110-EUR-Grenze hinaus) steuerfrei erstatten, wenn die Veranstaltung außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers stattfindet, der Arbeitnehmer wegen der Betriebsveranstaltung an...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Prozesskosten

Zivilprozesskosten, wie z. B. Gerichts- und Anwaltskosten, stellen Betriebsausgaben dar, wenn es sich um einen betrieblich veranlassten Prozess handelt, z. B. Gerichtsverfahren zur Eintreibung von Forderungen bei zahlungssäumigen Kunden. Im Übrigen handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung, die grundsätzlich nicht mehr im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben / 7 Betriebsausgaben-Pauschale

Grundsätzlich sieht das Gesetz keine Betriebsausgaben-Pauschalen vor. Eine Ausnahme hiervon betreffen den Abzug von Verpflegungsaufwendungen anlässlich von Geschäftsreisen[1] oder die Fahrten mit eigenem PWK im Privatvermögen aus Anlass einer Geschäftsreise.[2] Neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer Mit dem Jahressteuergesetz 2019[3] wurde erstmals für Veranlagungszeitraum 2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke und Zuwendungen i... / 1.1.1 Bonusprogramme

Bonusprogramme für Kunden von Unternehmen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu. Bekannt sind insbesondere die Meilenprogramme von Fluggesellschaften und Hotelketten. Mitunter können Bonusmeilen einen signifikanten finanziellen Wert vermitteln. Entstehen die Bonusmeilen für betrieblich veranlasste und vom Arbeitgeber bezahlte Ausgaben (z. B. Flug- oder Hotelkosten), stehen di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 1 Energiesparen unter Einbezug der Mitarbeiter

Grundsätzlich ist es für Arbeitgeber möglich, im Wege des Direktionsrechts Mitarbeiter zu bestimmten Energiesparmaßnahmen zu verpflichten. Hier kommt beispielsweise in Betracht, dass Lichter beim Verlassen des Raumes ausgeschaltet werden müssen, Elektrogeräte nicht im Stand-By-Modus belassen werden dürfen, Maschinen und Anlagen besonders sparsam bedient werden müssen oder allgem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Auswärtstätigkeit

Literatur: Seifert, DStZ 2008, 95; Albert, FR 2009, 272; Niermann, DB 2014, 2793; Geserich, FR 2024, 88 Die Reisekostenarten Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit sind zu dem Oberbegriff "berufliche veranlasste Auswärtstätigkeiten" zusammengefasst worden. Reisekosten sind danach Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungs- sowie Reisenebenkost...mehr

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ABC der Werbungskosten / Fahrtkosten

Literatur: Giloy, BB 1981, 1886; Albert, FR 1999, 1228; Niermann/Plenker, DB 2007, 1885, 1889; Bergkemper, FR 2013, 1017 Fahrtkosten können als Kosten einer Auswärtstätigkeit zu den Werbungskosten gehören. Es sind dies die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Stpfl. durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist der en...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff

Eine Dienstreise (Geschäftsreise) ist nunmehr eine Unterart der beruflich veranlassten "Auswärtstätigkeit" und hat keine eigenständige Bedeutung mehr; sie liegt danach vor, wenn der Stpfl. aus dienstlichen (betrieblichen oder beruflichen) Gründen vorübergehend außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte) und auch außerhalb seiner Wohnung tätig wird.[1] Für den Begriff der Dienst...mehr

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ABC der Werbungskosten / Verpflegung, Mehraufwendungen

Literatur: Söhn, StuW 1983, 193; Goydke, DStZ 1995, 738; Albert, FR 1996, 441; Rudolph, DStZ 1996, 295; Albert, FR 1999, 1228; Strohner/Weber, BB 2005, 2267; Seifert, DStZ 2008, 95; Albert, FR 2009, 272; Paus, FR 2011, 519; Bergkemper, FR 2013, 1017; Niermann, DB 2014, 2793 Die Verpflegung ist grundsätzlich Teil der Lebensführungskosten und daher nach § 12 Nr. 1 EStG weder al...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff

Werden Arbeitnehmer an ständig wechselnden Einsatzstellen (Einsatzwechseltätigkeit als Auswärtstätigkeit) eingesetzt, können typischerweise Mehraufwendungen entstehen, die durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und daher als Werbungskosten einzuordnen sind und andererseits so typisch durch die ständig wechselnde Einsatzstelle bestimmt sind, dass sich eine Sonderregelung rech...mehr

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ABC der Werbungskosten / Dienstreise

Literatur: Strohner, FR 1996, 447; Kapischke/Arens, DB 1999, 454; Popp, DStR 2006, 2112 Begriff Eine Dienstreise (Geschäftsreise) ist nunmehr eine Unterart der beruflich veranlassten "Auswärtstätigkeit" und hat keine eigenständige Bedeutung mehr; sie liegt danach vor, wenn der Stpfl. aus dienstlichen (betrieblichen oder beruflichen) Gründen vorübergehend außerhalb seiner erste...mehr

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ABC der Werbungskosten / Dienstreise, Familienangehöriger

Aufwendungen für Mitnahme eines Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder) auf eine Dienstreise sind regelmäßig (auch) privat veranlasst, auch wenn die Mitnahme beruflich förderlich ist.[1] Mehraufwendungen, die durch die Mitnahme eines Familienangehörigen entstanden sind, sind daher keine Werbungskosten. Wird wegen der Mitnahme der Ehefrau ein Doppelzimmer benutzt, sind nur di...mehr

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ABC der Werbungskosten / Reisenebenkosten

Reisenebenkosten (Nebenkosten einer Auswärtstätigkeit; R 9.8 LStR 2023) gehören zu den Werbungskosten, wenn auch Kosten der Auswärtstätigkeit Werbungskosten sind. Als Reisenebenkosten kommen u. a. in Betracht: Kosten für Visa und sonstige Reisepapiere; Aufwendungen für Versicherung, Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck; Aufwendungen für Porto, Telefon, Telegramme; Aufwendunge...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzuerkennende Fortbildungskosten

Für die Fortbildungsausgaben gilt, wie für alle Werbungskosten, das Abflussprinzip des § 11 EStG. Aufwendungen sind daher in dem Zeitpunkt als Werbungskosten abzuziehen, in dem sie geleistet wurden, auch wenn sie mit Kredit finanziert worden sind. Werbungskosten sind nicht etwa die Tilgungsbeträge des Kredits.[1] Liegt Fortbildung vor, deren Kosten als Werbungskosten anzuerke...mehr

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ABC der Werbungskosten / Übernachtungskosten

Literatur: Albert, FR 1999, 1228; Niermann/Plenker, DB 2007, 1885, 1892; Seifert, StuB 2019, 126 Übernachtungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a S. 2 EStG sind die tatsächlichen Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Hierunter fallen als Hauptleistung z. B. Kosten für ein Hotelzimmer, ein möbliertes Zimmer oder ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufliche Veranlassung

Aufwendungen für Dienst- bzw. Geschäftsreisen sind nur als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sowohl die Reise selbst als auch die Kosten (Mehraufwendungen) beruflich veranlasst sind (allg. zur beruflichen Veranlassung vgl. Rz. 11ff., zu besonderen Voraussetzungen bei Auslandsreisen vgl. "Auslandsreise"). Bei einem Arbeitnehmer wird eine berufliche Veranlassung u. a. bejaht, w...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kosten für Fahrten/Wohnung/Verpflegung

Die Unterscheidung zwischen erster Tätigkeitsstätte und ständig wechselnder Einsatzstelle ist konstitutiv für den Abzug von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Besteht eine erste Tätigkeitsstätte, sind die Wegeaufwendungen dorthin nur im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG abzugsfähig; liegen dagegen ständig wechselnde Einsatzstel...mehr

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ABC der Werbungskosten / Seeleute

Seeleute haben bei der Beschäftigung auf Schiffen (Binnenschiffe, Seeschiffe, Fähren) ihre erste Tätigkeitsstätte allenfalls im Betrieb oder einer Betriebsstätte des Arbeitgebers, soweit hierfür im konkreten Einzelfall die allg. Voraussetzungen vorliegen, vgl. Rz. 122a und 252a ff. Das Schiff ist keine erste Tätigkeitsstätte, da es nicht ortsgebunden ist. Das Schiff wird auc...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff

Unter den Reisekostenbegriff der berufsbedingten Auswärtstätigkeit fallen auch Arbeitnehmer, die (nahezu) ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzt werden. Das sind Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte. Bei solchen Arbeitnehmern können Reisekosten nur vorliegen, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig...mehr

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ABC der Werbungskosten / Leasingsonderzahlung

Wird von einem Arbeitnehmer eine Leasingsonderzahlung geleistet, gehört dieser Aufwand in Höhe des auf berufliche Auswärtstätigkeiten entfallenden Nutzungsanteils grundsätzlich zu den sofort abziehbaren Werbungskosten, wenn für Fahrtkosten die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Arbeitnehmer während der Laufzeit des Leasingvertrags d...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufstypischer Einsatz

Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer nicht nur zufällig an wechselnden Einsatzstätten eingesetzt wird, sondern dass diese ständig wechselnden Einsatzstätten für die konkret von ihm ausgeübte Tätigkeit berufstypisch sind. Nicht maßgeblich ist die Zahl der Einsatzstellen im Kj.[1] Maßgebend ist dabei nicht das jeweilige abstrakte Berufsbild, sondern die Umstände de...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Aufwendungen

Als Mehraufwendungen kommen in Betracht: Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. "Verpflegung, Mehraufwendungen"). Der Grund für die pauschale Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen wird darin gesehen, dass einem Arbeitnehmer auf einem Fahrzeug höhere Verpflegungskosten zu entstehen pflegen, als einem Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte, aber ohne Kantine.[1] Zur Höhe ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vorübergehende Tätigkeit

Die Tätigkeit an dem anderen Ort als der ersten Tätigkeitsstätte muss vorübergehend sein; bei einer dauerhaften Tätigkeit an diesem Ort liegt ggf. eine erste Tätigkeitsstätte vor und daher keine Dienstreise (vgl. "Tätigkeitsstätte"). Die früher für die Dienstreise geltende 3-Monats-Frist ist in die LStR 2009 nicht übernommen worden. Bedeutung hat die 3-Monats-Frist nur noch f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Lotse

Das Hafengebiet ist für einen Lotsen keine erste Tätigkeitsstätte. Die Wege von einer ersten Tätigkeitsstätte, z. B. einer Lotsenstation – soweit vorhanden –, sind beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten (ständig wechselnde Einsatzstellen).[1] Hat der Stpfl. keine erste Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 EStG und muss er dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weiträumige Täti...mehr

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ABC der Werbungskosten / Arbeitsstätte, regelmäßige

Niermann/Plenker, DB 2007, 1885; Seifert, DStZ 2008, 95; Seifert, DStZ 2008, 891; Eismann, DStR 2008, 1083; OFD Rheinland und Münster v. 13.2.2009, S 2338 – 1001, St 215, DB 2009, 480; Albert, FR 2009, 272; Neufang, DStR 2011, 1986. Der Begriff der regelmäßigen (ständigen) Arbeitsstätte ist konstitutiv für den Begriff der "Auswärtstätigkeit" und die Abgrenzung zu Wegen zwisch...mehr

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ABC der Werbungskosten / Lkw-Fahrer

Ein Lkw-Fahrer hat in seinem Fahrzeug und auch nicht am Lkw-Wechselplatz seine erste Tätigkeitsstätte; siehe "Fahrtätigkeit".[1] Der Lkw-Fahrer, der in der Schlafkabine seines Lkw übernachtet, darf die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anwenden.[2] Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5b EStG sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer während sei...mehr

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ABC der Werbungskosten / Garagenkosten

Zu Garagenkosten im Rahmen der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vgl. Rz. 147, zu Garagenkosten bei Dienstreisen vgl. "Dienstreise".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Kosten

Bei Dienstreisen können Mehraufwendungen als Reisekosten (vgl. "Reisekosten") entstehen, die als Werbungskosten abziehbar sind: Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. "Verpflegung, Mehraufwendungen"), Fahrtkosten (vgl. "Fahrtkosten"), Reisenebenkosten (vgl. "Reisenebenkosten"), Übernachtungskosten (vgl. "Übernachtungskosten").mehr

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ABC der Werbungskosten / Substanzverluste

Literatur: Glanegger, DStZ 1984, 583; Woring, DStZ 1991, 76; Flies, DStR 1996, 89; Uhländer, FR 1996, 301; Flies, FR 1996, 702; Thomas, DStR 2004, 1273 Substanzverluste (Beschädigung, Zerstörung oder sonstiger Verlust) eines (privaten oder beruflich genutzten) Vermögensgegenstands aus beruflichem Anlass führt zu Werbungskosten.[1] Wertveränderungen und Veräußerungsverluste si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Berufliche Veranlassung

Kosten des Unfalls anlässlich einer Berufsausübung sind Werbungskosten (Arbeitsunfall, vgl. "Berufskrankheit"). Kosten eines Unfalls auf einer Reise teilen das Schicksal der Reise- oder Fahrtkosten. War die Reise oder Fahrt beruflich veranlasst, sind auch die Unfallkosten Werbungskosten. Unfallkosten sind daher nur dann Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind. Ob di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Chauffeur

Literatur: Bein, DB 1992, 964 Die Kosten eines Chauffeurs sind regelmäßig privat veranlasst. Sie sind also nicht als Werbungskosten (Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder Kosten der Dienstreise) abziehbar. Werbungskosten können nur nach § 9 Abs. 2 EStG vorliegen, d. h. bei Menschen mit Behinderung, die wegen der Art der Behinderung das Kfz nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Reisekostenersatz

Literatur: Thomas, DStR 1991, 1369, 1373 Ein Ersatz der Aufwendungen für Dienstreisen kommt regelmäßig bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit vor. Hierfür sieht § 3 Nr. 13 EStG (Ersatz aus öffentlichen Kassen)[1] und § 3 Nr. 16 EStG (Ersatz für im privaten Dienst angestellte Personen) vor, dass die Zahlung steuerfrei ist (§ 3 Nr. 13 EStG Rz. 1ff., § 3 Nr. 16 EStG Rz. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Aufwandsentschädigung

Sollen Aufwandsentschädigungen, die aus einer öffentlichen Kasse nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei gezahlt werden, Aufwendungen abdecken, die ihrer Natur nach Werbungskosten sind, können diese Werbungskosten nach § 3c EStG nur insoweit abgesetzt werden, als sie ihrer Höhe nach die Aufwandsentschädigung überschreiten.[1] Sachlich schließen Aufwandsentschädigungen solche Aufwend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Reisekosten

Literatur: Gödtel, DStR 2007, 843; Plenker/Schaffhausen, DB 2008, 1822; Bergkemper, FR 2013, 1017; Grasmück, SteuK 2013, 155; Roth, SteuK 2013, 507; Schulenburg/Birakis/Makowsky, NWB 2013, 3943; Freckmann/Wörz, NWB 2014, 2949; Niemann, DB 2014, 2793; Schmidt, NWB 2015, 1758; Seifert, NWB 2016, 2353 In R 9.4 – 9.8 LStR 2023 werden eine Gruppe von Kosten unter dem Begriff der "...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Unfallkosten

Wird ein Privatfahrzeug auf einer beruflich veranlassten Fahrt beschädigt, so sind die dadurch entstehenden Kosten Werbungskosten. Berufliche Fahrt ist der gesamte Zeitraum zwischen Beginn und Beendigung, also einschl. Stillstandszeiten (Abstellen während einer Dienstreise), aber ohne private Umwege. Wird das Fahrzeug repariert, sind die Reparaturkosten Werbungskosten; ein m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Müller, DStZ 1999, 333 Für Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gelten die allg. Grundsätze der Verursachung (Rz. 11ff.). Es genügt daher, dass die Aufwendungen durch die nichtselbstständige Arbeit veranlasst sind; es ist nicht erforderlich, dass durch diese Aufwendungen die Einkünfte gesichert oder erhöht werden (ein solcher unmittelbarer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Rechtsanwalt K nimmt in der ersten Abwandlung für den Kläger den auswärtigen Beweisaufnahmetermin vor dem AG Hamburg selbst wahr. In diesem Termin wird wieder der Zeuge C zur Person und zur Sache vernommen. Zu dem Beweisaufnahmetermin ist Rechtsanwalt K mit der Bahn angereist und hat hierfür Fahrtkosten i.H.v. 150,00 EUR netto aufgebracht. Die Dauer der Geschäftsreise betrug...mehr