Fachbeiträge & Kommentare zu Beihilfe

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Beihilfen aus privaten Mitteln

I. Notstandsbeihilfen Rz. 41 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen und Unterstützungen, die ein privater ArbG seinen ArbN in Krankheits- und Unglücksfällen gewährt, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Sie sind nur unter den Voraussetzungen des > R 3.11 Abs 2 LStR steuerfrei. Danach müssen die Unterstützungen gezahlt werdenmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Beihilfen während der Corona-Krise

I. Allgemeines Rz. 53 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 ArbG können nach § 3 Nr 11a EStG zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 (> Rz 54) Beihilfen und Unterstützungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen bis zu einem Betrag von 1 500 EUR steuerfrei zahlen. Dieser Betrag unterliegt nicht dem > Progressionsvorbehalt und bleibt auch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

I. Allgemeines Rz. 5 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Steuerfrei sind Beihilfen (> Rz 6) aus öffentlichen Mitteln (> Rz 8), aber auch aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit (> Rz 12) oder als Beihilfe für Zwecke der Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst gewährt werden (§ 3 Nr 11 EStG; > Rz 23 ff). Eine ergänzende Regelung für > Stipendien ent...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 5 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Steuerfrei sind Beihilfen (> Rz 6) aus öffentlichen Mitteln (> Rz 8), aber auch aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit (> Rz 12) oder als Beihilfe für Zwecke der Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst gewährt werden (§ 3 Nr 11 EStG; > Rz 23 ff). Eine ergänzende Regelung für > Stipendien enthält § 3 Nr 44...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Höchstbetrag

Rz. 59 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die gewährten Zuschüsse sind bis zu einem Betrag von 1 500 EUR steuerfrei. Es handelt sich um einen Freibetrag, sodass (nur) darüberhinausgehende Leistungen stpfl > Arbeitslohn sind. Der Betrag muss nicht in einer Summe gezahlt werden, sondern kann auch in Teilbeträgen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb des Begünstigungszeitraums...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beihilfen

A. Einführung Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen und Unterstützungen der > Arbeitgeber aus sozialen Beweggründen gehören grundsätzlich zum besteuerbaren > Arbeitslohn Rz 48; ob sie in Form einmaliger oder wiederkehrender Zuwendungen, als Geld- oder Sachleistung gewährt werden, ist unerheblich. Das gilt zB für > Heirats- und Geburtsbeihilfe. Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Coronabedingte Veranlassung

Rz. 56 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Leistungen müssen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gewährt werden. Hier hat der ArbG jedoch nicht im Einzelfall zu prüfen, inwieweit der jeweilige ArbN persönlich von der Krise betroffen ist, sondern die Krisenbedingtheit wird an den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 geknüpft. Voraussetzung ist e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Notstandsbeihilfen

Rz. 41 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen und Unterstützungen, die ein privater ArbG seinen ArbN in Krankheits- und Unglücksfällen gewährt, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Sie sind nur unter den Voraussetzungen des > R 3.11 Abs 2 LStR steuerfrei. Danach müssen die Unterstützungen gezahlt werdenmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen und Unterstützungen der > Arbeitgeber aus sozialen Beweggründen gehören grundsätzlich zum besteuerbaren > Arbeitslohn Rz 48; ob sie in Form einmaliger oder wiederkehrender Zuwendungen, als Geld- oder Sachleistung gewährt werden, ist unerheblich. Das gilt zB für > Heirats- und Geburtsbeihilfe. Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

1. Coronabedingte Veranlassung Rz. 56 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Leistungen müssen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gewährt werden. Hier hat der ArbG jedoch nicht im Einzelfall zu prüfen, inwieweit der jeweilige ArbN persönlich von der Krise betroffen ist, sondern die Krisenbedingtheit wird an den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zusätzlichkeitserfordernis

Rz. 57 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum geschuldeten > Arbeitslohn vom ArbG geleistet werden. Unerheblich ist, ob es sich um private oder öffentlich-rechtliche ArbG handelt. Begünstigt sind sowohl Zuschüsse (Geldzuwendungen) als auch > Sachbezüge. Das Zusätzlichkeitskriterium ist erfüllt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Unmittelbarkeit der Zuwendung

Rz. 37 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bis 2010 musste die Zuwendung unmittelbar aus der genannten Quelle zu den genannten Zwecken gewährt werden. Diese Unmittelbarkeit schloss die Einschaltung einer dritten Person aus. Sie verlangte den unmittelbaren Übergang der Mittel von der gewährenden Stelle an den Forscher, Künstler oder den wissenschaftlich oder künstlerisch aus- bzw fort...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zweck der Zuwendung

Rz. 35 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Das Stipendium dient der För...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Betragsmäßige Begrenzung der Steuerbefreiung

Rz. 39 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Stipendien dürfen einen für die Erfüllung der Forschungsaufgaben oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag nicht übersteigen (§ 3 Nr 44 Satz 3 Buchst a EStG). Die Steuerfreiheit eines Stipendiums zur Förderung der Forschung (> Rz 35) umfasst sowohl die der Erfüllung von Forschungsaufgaben (Sachbeihilfen) als auc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 53 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 ArbG können nach § 3 Nr 11a EStG zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 (> Rz 54) Beihilfen und Unterstützungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen bis zu einem Betrag von 1 500 EUR steuerfrei zahlen. Dieser Betrag unterliegt nicht dem > Progressionsvorbehalt und bleibt auch in der > Sozi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erholungsbeihilfen

Rz. 52 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zuschüsse des ArbG für die Erholung des ArbN und/oder seiner Angehörigen sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn (H 3.11 LStH – Erholungsbeihilfen und andere Beihilfen). Unbeachtlich ist, ob sie als Barzuschüsse zu einer Urlaubsreise gewährt werden oder der ArbN auf Kosten des ArbG in einem Hotel, einer Pension oder in einem Erholungsheim des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Quelle der Zuwendung

Rz. 36 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Zuwendung muss gewährt werdenmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 54 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Grundlage für die Steuerfreiheit der Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise war zunächst die gesetzliche Regelung des § 3 Nr 11 EStG iVm > R 3.11 LStR sowie das BMF-Schreiben vom 09.04.2020 (BStBl 2020 I, 503). Aus Gründen der Rechtssicherheit ist mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 (BGBl 2020 I...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erziehungs- und Ausbildungsbeihilfen

Rz. 23 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen, die die Erziehung bzw Ausbildung unmittelbar fördern und die aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung (> Rz 11) gezahlt werden, sind nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Sachbeihilfe zur Beschaffung von Lernmitteln, als Zuschuss zu Studienreisen gewährt werden oder zur...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Studienbeihilfen

Rz. 50 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Grundsätze über die Steuerfreiheit von Studienbeihilfen aus öffentlichen Kassen (> Rz 23–40) gelten für private ArbG nicht. Studienbeihilfen, die später zurückgezahlt werden müssen, sind oft Darlehen und damit kein > Arbeitslohn (> Ausbildungsdarlehen). Werden sie mit Rücksicht auf ein späteres Arbeitsverhältnis gewährt und ist keine Rüc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beihilfeversicherung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beiträge des > Arbeitgeber dienen der Rückdeckung seiner Beihilfeaufwendungen und führen nicht zu > Arbeitslohn der davon begünstigten > Arbeitnehmer, wenn diese keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen die Versicherung haben (FG RP vom 04.09.1998 – 3 K 1819/97, HaufeIndex 1 114 846; zur Rückdeckungsversicherung > Betriebliche Altersversorgu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bergarbeiter

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Sachbezugswerte für Deputatkohle gibt es seit 1992 nicht mehr; der geldwerte Vorteil aus Deputaten bleibt bis zu 1 080 EUR im Kalenderjahr steuerfrei (§ 8 Abs 3 EStG; > Rabatte Rz 10 ff). Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Wert der unentgeltlich gestellten Arbeitsschutzkleidung von Bergarbeitern ist steuerfrei (§ 3 Nr 31 EStG, > R 3.31 LStR;...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Besonderheiten bei typischen Berufskrankheiten

Rz. 3 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Eine besondere Rolle spielen die typischen Berufskrankheiten, dh Krankheiten, die nach medizinischen Erfahrungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beruf stehen und für die Angehörigen bestimmter Berufe typisch sind. Die Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit des Stpfl (= Beseitigung bereits entstandener Schäden) und zur Abwehr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerfreie Leistungen an Menschen mit Behinderungen

Rz. 3 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Leistungen an Schwerbehinderte nach SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung), dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen; zum Arbeitsrecht vgl Küttner/Kania Personalbuch, Stichwort Behinderte) und XII (Sozialhilfe), dem SVG (> Bundeswehr Rz 26/1, > Versorgungsbezüge Rz 24) einschließlich der Leistungen zur Teilhabe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 404 Standar... / 2.1 Berechtigter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 enthält jeweils Tatbestandsmerkmale, die sämtlich vorliegen müssen, damit die Voraussetzungen für den Anspruch auf Abschluss einer Versicherung im Standardtarif gegeben sind. Rz. 4 Nach Satz 1 Nr. 1 darf zunächst keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen bzw. eine Versicherungspflicht in dieser. Ein Anspruch scheidet deswegen...mehr

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§ 14 Europarecht / 1. Vorlagerecht

Rz. 14 Ein Vorlagerecht hat jedes nationale Gericht in jedem Stadium des Verfahrens. Ausnahme: Die Frage der Gültigkeit eines Rechtsaktes (etwa ein Beschluss der Kommission, mit dem eine nationale Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt nicht vereinbar erklärt wird), der von dem Betroffenen mit der Direktklage vor dem EuG (siehe Rdn 8) hätte angefochten werden können, kann de...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Rechtsfolgen verschleierter Sacheinlage sowie Hin- und Herzahlens

Rz. 258 Die Vor-MoMiG-Rspr. behandelte die Bareinlage als nicht erbracht und das "verdeckte" Verkehrsgeschäft schuldrechtlich sowie dinglich als unwirksam,[995] was insb. die nochmalige Einzahlung der Bareinlage bedeutete (vgl. Rdn 247 f.).[996] Stattdessen gilt nun die Anrechnungslösung nach § 19 Abs. 4 GmbHG. Die Anrechnung des Werts der verdeckt eingelegten Sacheinlage au...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Anmeldung zum Handelsregister – Haftung

Rz. 239 Sämtliche (§ 78 GmbHG) Geschäftsführer[926] haben die Erhöhung gem. § 57 GmbHG zum Handelsregister anzumelden (vgl. Rdn 222 ff.). Der Anmeldung sind als Anlagen beizufügen gem. § 57 Abs. 3 GmbHG Übernahmeerklärungen nach § 55 GmbHG (Nr. 1), Liste der Übernehmer der neuen Anteile (Nr. 2),[927] ggf. Unterlagen zur Sachkapitalerhöhung (Nr. 3) und außerdem der vollständi...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 8. Haftung des (ggf. faktischen) Geschäftsführers, strafrechtliche Verantwortung

Rz. 124 Der Geschäftsführer haftet grundsätzlich für seine Geschäftsführung nur gegenüber der GmbH (vgl. Rdn 125 ff.), nicht aber gegenüber deren Gläubigern; davon gibt es wichtige Ausnahmen (vgl. Rdn 129 ff.).[445] Strafrechtlich ist er zumal nach § 266 StGB verantwortlich.[446] Eine zunehmende Bedeutung hat seine Verantwortung nach Ordnungswidrigkeitenrecht.[447] Auch der ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Tätigwerden der Kommission

Rz. 21 Mit der Abschaffung des zentralisierten Anmeldesystems bei der Kommission und dem Übergang zum Prinzip der Legalausnahme bei Kartellvereinbarungen ist die Kommission nicht mehr allein zuständig. Sie kann auf eine Beschwerde hin oder von Amts wegen tätig werden und Feststellungen über die Zuwiderhandlung gegen EU-Kartellrecht treffen (Art. 7 VO 1/2003). Daneben sind di...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 14 Europarecht / A. Grundlagen des Unionsrechts und Rechtsschutz – Einleitung

Rz. 1 Am 1.12.2009 ist der Vertrag von Lissabon vom 13.12.2007 in Kraft getreten. Der Vertrag hat den Vertrag über die Europäische Union (EUV) geändert sowie den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ersetzt. Der EG-Vertrag ist umbenannt in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). EUV und AEUV werden als Primärrecht bezeichnet. Da...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Umfang/Pfändungsgrenze

Rz. 110 Die Pfändung von Arbeitseinkommen verspricht neben der Kontopfändung den besten und erfolgreichsten Zugriff auf das Vermögen des Schuldners. Grund hierfür ist die Tatsache, dass viele Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO ist jedes wiederkehrende zahlbare Entgelt für persönliche Arbeits- ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Nach MoMiG: Darlehenscharakter entscheidend – ggf. Kündigungsbeschränkung

Rz. 302 §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO, §§ 6, 6a AnfG (vgl. Rdn 296) gelten für alle Arten von Darlehen von Gesellschaftern, auch z.B. Sachdarlehen, kurz- und langfristige oder stehengelassene Darlehen sowie grundsätzlich auch Sanierungskredite, für die gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 S. 2 InsO Sonderregeln bestehen (vgl. Rdn 307, zur Haftung Dritter vgl. Rdn 307 f., 309). Ents...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Aus- und Fortbildung

Rz. 257 Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag [438] geschlossen, dessen Gegenstand die betriebliche Ausbildung ist. Gesetzliche Grundlage bildet das BBiG. Der Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist formfrei möglich. Der Ausbildende ist gem. § 11 Abs. 1 BBiG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Vertrages spätestens vor Be...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 8. Muster: Gewinnbeteiligung

Rz. 284 Muster 4.28: Gewinnbeteiligung Muster 4.28: Gewinnbeteiligung 1. Ermessenstantieme Der/Die Angestellte erhält für seine/ihre Tätigkeit eine Tantieme, die vom Arbeitgeber für das abgelaufene Geschäftsjahr unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Gesellschaft und der Leistung des/der Angestellten nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Die Tantieme beträgt mindestens ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Beihilfen und Unterstützungen

Rz. 9 Es muss sich um Beihilfen und Unterstützungen handeln. Der Begriff Beihilfe ist nur dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer Zusatzaufwendungen oder Zusatzbedarfe hat, die durch die Zuschüsse oder Sachzuwendungen ganz oder teilweise abgedeckt werden sollen.[1] Entsprechendes gilt für den Begriff der Unterstützungen. Dies ist dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber wegen des durc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 7 Aufzeichnungspflicht

Rz. 13 Der Arbeitgeber muss die steuerfreie Beihilfe oder Unterstützungsleistung grundsätzlich im für das Kj. zu führende Lohnkonto des jeweiligen Arbeitnehmers aufzeichnen (§ 41 Abs. 1 S. 3 EStG, § 2 Abs. 2 Nr. 4 LStDV). Bei einer Gewährung in 2021 oder in 2022 muss m. E. zusätzlich aufgezeichnet werden, in welcher Höhe in 2020 und in 2021 eine steuerfreie Beihilfe oder Unt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Höchstbetrag

Rz. 11 Die als Beihilfen und Unterstützungen gewährten Zuschüsse und Sachleistungen sind bis zur Höhe von 1.500 EUR steuerfrei. Dieser Höchstbetrag ist auf das Dienstverhältnis bezogen. Er bezieht sich auf den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.3.2022. Ein in 2020 ganz ausgeschöpfter Höchstbetrag kann daher in 2021 und 2022 nicht zusätzlich genutzt werden.[1] Hat der Arbeitnehmer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 8 Progressionsvorbehalt

Rz. 14 Die steuerfreie Beihilfe unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Einnahmen für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie die Hilfe bei der Haushaltsführung (§ 3 Nr. 36 S. 1 EStG)

Rz. 4 Pflegebedürftig i. S. v. § 3 Nr. 36 EStG ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ausweist, sei es im körperlichen, kognitiven oder psychischen Bereich, und deshalb auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, der Hilfe durch andere bedarf (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Rz. 5 Voraussetzung für die Steuerbefreiung i...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / c) Übliche Garantien

Rz. 114 Der Inhalt der Garantieerklärungen sollte natürlich maßgebend vom Einzelfall abhängen und den Erkenntnissen der Due Diligence Rechnung tragen. Insofern ist es im Prinzip unmöglich, einen allgemein gültigen Garantienkatalog aufzuzeigen. Typischerweise werden jedoch Garantien zumindest in Bezug auf die folgenden Bereiche abgegeben:mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Anstifter und Gehilfen

Rz. 625 § 830 Abs. 2 BGB stellt Anstifter und Gehilfen den Mittätern gleich. Damit wird der Kreis der haftpflichtigen Personen wesentlich erweitert. Nach § 823 BGB würde nämlich grundsätzlich nur der Täter haften. Damit ist zugleich klargestellt, dass die haftungsbegründende Beteiligung an einer gemeinschaftlichen schadensstiftenden Handlung auch in einer Anstiftung oder Bei...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / D. Umfang des Rechtsübergangs

Rz. 39 Nach dem Wortlaut des § 76 BBG und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen gehen die Schadensersatzansprüche des Beamten und der weiter genannten Personen anlässlich eines Unfalls insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser Leistungen (z.B. Fortzahlung von Dienstbezügen, Gewährung von Beihilfen, Unfallfürsorge nach §§ 30 ff. BeamtVG) zu erbringen hat. Rz. 40...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / I. Allgemeines

Rz. 1 Notwendige Heilbehandlungskosten hat der Schädiger grundsätzlich zu ersetzten. Da die Kosten der Heilbehandlung vielfach durch gesetzliche oder private Versicherungen abgedeckt werden, sind Klagen des Geschädigten insoweit eher selten. Meist geht es um den Regress aufgrund übergegangener Ansprüche[1] oder um den Ausgleich unter verschiedenen Kostenträgern.[2] Bei Sozia...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / V. Kostenbeteiligung

Rz. 12 Die frühere Praxisgebühr, Eigenleistungen für Sehhilfen und Zuzahlungen beim Bezug von Medikamenten oder anlässlich einer stationären Behandlung sind dem Geschädigten, sofern sie durch den Schadensfall veranlasst sind, zu ersetzen. Der verletzte Kassenpatient kann, soweit dies nicht als unverhältnismäßig erscheint, die Heilbehandlungskosten ersetzt verlangen, die die ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / VII. Kosten der Krankheitsvorsorge

Rz. 94 War die Familie durch die Mitgliedschaft des getöteten berufstätigen Ehepartners in der gesetzlichen Krankenversicherung gegen Krankheitskosten abgesichert, so gehörte die Verschaffung dieses Versicherungsschutzes zur Unterhaltspflicht des Getöteten gegenüber seinen ohne zusätzliche Kosten mitversicherten Familienangehörigen.[208] Sind nach dem Schadensereignis der üb...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / b) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Rz. 115 War der Verletzte im Unfallzeitpunkt in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes versicherungspflichtig (§ 5 SGB V) und erspart er unfallbedingt Krankenversicherungsbeiträge, die er ohne das Schadensereignis aus seinem Arbeitseinkommen hätte entrichten müssen, so ist grundsätzlich der an dem fiktiven Bruttoverdienst des Verletzten orientierte Verdienstausf...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ansprüche bei Tötung eines Elternteils

Rz. 163 Werden der Vater oder die Mutter Opfer des Schadensereignisses, so steht einem Kind (neben dem anderen Elternteil und ggf. den Geschwistern) ein selbstständiger Unterhaltsschadensersatzanspruch (als Einzelgläubiger, vgl. oben Rdn 53, 69, 132, 148) gegen den Schädiger zu. Je nachdem, ob der getötete Elternteil aufgrund der in der Familie vereinbarten und durchgeführte...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) Begehungsort

Rz. 58 Begehungsort der unerlaubten Handlung ist sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort, so dass eine Zuständigkeit wahlweise dort gegeben ist, wo die Verletzungshandlung begangen oder wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde.[95] Bei dem Ort, an dem lediglich ein über die Verletzung des geschützten Rechtsguts hinausgehender Schaden oder weitere Schadensfolg...mehr