Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 3 Ansprüche der Eigentümergemeinschaft

In die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG fallen zunächst die fälligen Ansprüche der Eigentümergemeinschaft auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach den §§ 16 Abs. 2, 28 des Wohnungseigentumsgesetzes geschuldet werden einschließlich der Vorschüsse und Rückstellungen, also beschlossene Nachschüsse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 4 Begrenzung des Vorrangs

Grundsätzlich werden die nachrangig betroffenen Gläubiger durch den Rangvorrang der Wohnungseigentümer nicht unbillig benachteiligt. Denn der Vorrang der Wohnungseigentümer ist bereits in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG doppelt begrenzt: Der Vorrang begrenzt die berücksichtigungsfähigen Ansprüche auf die laufenden sowie die rückständigen Beiträge aus dem Jahr der Beschlagnahme und den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 2 System der Gläubigerbefriedigung in der Zwangsversteigerung

Ziel der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung ist in erster Linie die Gläubigerbefriedigung aus dem Zuschlagserlös. Die Rangfolge der Gläubiger ist in § 10 Abs. 1 ZVG geregelt, wobei nach § 109 ZVG dem Versteigerungserlös zunächst die Vollstreckungskosten zu entnehmen sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Rangklasse 0, die die Gerichtsgebühren und z. B. die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] Dieser zweiteilige Beitrag thematisiert anhand eines tatsächlich aufgetreten Falles Einzelprobleme des gewerblichen Grundstückhandels und geht dabei insb. auf die einschlägige Verwaltungsauffassung und (teilweise aktuelle) Rspr. ein. Hauptsächlich behandelt werden soll dabei die Problematik eines bereits bestehenden gewerblichen Grundstückha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstückszurechnung in me... / III. Fazit

Die bereits kürzlich gesetzgeberisch implementierten Regelungen zur Eindämmung von Share-Deal-Gestaltungen waren praktisch erforderlich und sind mit Verspätung zu begrüßen. Insbesondere wurde bereits kürzlich die Schwelle der Beteiligung, ab der eine Grunderwerbssteuerpflicht bisher griff, von 95 % auf 90 % abgesenkt. Zudem wurde ein neuer Ergänzungstatbestand für Kapitalges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstückszurechnung in me... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Eine sinnvolle Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share-Deals hat der Gesetzgeber erst kürzlich in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren politisch umgesetzt. Weitergehend haben insoweit die Ergänzungstatbestände für Zwecke der Grunderwerbsteuer eine weitreichende Tragkraft. Welche praktischen Neuerungen sich hierbei hinsichtlich der Zurechnu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / 9. Kapitalvermögen/Investment/Altersvorsorge

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / V. Wichtige Entscheidungen aus dem Zivilrecht

(s. dazu auch die Beiträge von Schermann, Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung, ErbStB 2022, 146 und ErbStB 2022, 318) 1. Schenkungenmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 2.1.3 Beschlussdurchführung

Zeitnahe Umsetzung Die beschlossene Maßnahme ist zeitnah umzusetzen. Treten infolge zögerlicher Bearbeitung Schäden auf, haftet der Verwalter gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn er zunächst einen Beschluss über eine größere Sanierungsmaßnahme nicht durchführt, weil die Finanzierung dieser Maßnahme nicht gesichert ist[1] ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Rainer Riegler und Rechtsfachwirtin Sabine Vetter, Familiensachen richtig bewerten oder: Kosten einer Scheidung, RENOpraxis 2022, 109 In ihrem Beitrag geben die Autoren eine Übersicht über die Verfahrenswerte in Ehe- und Familienstreitsachen. Zunächst erörtern Riegler und Vetter die Systematik der Kostenermittlung. Ausgangspunkt für die richtige Berechnung der Ger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.4 Versicherteneigenschaft

Rz. 16 Besondere Anrechnungsvoraussetzungen sind nach dem ab 1.1.1992 geltenden Recht für die Anerkennung von Ersatzzeiten nicht mehr zu prüfen. Die in dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht vorgesehenen Anrechnungsvoraussetzungen (Versicherung bzw. bei der knappschaftlichen Rentenversicherung Pflichtversicherung vor der Ersatzzeit, Anschlusspflichtbeitrag innerhalb von 3 Ja...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.2 Zuständigkeit für freiwillig Versicherte

Rz. 11 Eine freiwillige Versicherung ist in der knappschaftlichen Rentenversicherung seit dem 1.1.1968 grundsätzlich nicht mehr zulässig (Art. 1 § 3 Nr. 5 des Finanzänderungsgesetzes 1967 v. 21.12.1967, BGBl. I S. 1259). Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 273 Abs. 2, dass die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenvers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.3 Zuständigkeitsänderungen für Leistungsfälle

Rz. 19 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war die Zuständigkeit der ehemaligen Bundesknappschaft als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Feststellung und Zahlung von Leistungen in § 126 a. F. (Regelzuständigkeit) und in § 140 a. F. (Sonderzuständigkeit) geregelt. Nach § 126 a. F., § 140 a. F. war die Zuständigkeit Bundesknappschaft für Leistungen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 273 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift ergänzte zunächst ausschließlich die im Dritten Kapitel des SGB VI enthaltenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich der knappschaftlichen Rentenversicherung. Durch Art. 1 Nr. 91 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Nach Abs. 1 Satz 1 ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung – abweichend von § 133 – unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Durchführung der Versicherung von Beschäftigten zuständig, die in einem nicht knappschaftlichen Betrieb tätig sind. Das Gleiche gilt nach Abs. 1 Satz 2 für Versicherte, di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 251 Ersatz... / 2.1 Tatsächliche Beitragszahlungen

Rz. 2 Für Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (bis zum 31.12.1991 gemäß § 1 Abs. 1 Handwerkerversicherungsgesetz, ab 1.1.1992 gemäß § 2 Satz 1 Nr. 8). § 251 Abs. 1 regelt, dass bei selbständig tätigen Handwerkern nur eine tatsächliche Pflichtbeitragszahlung die Anerkennung e...mehr

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AGS 12/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Norbert Schneider mit der Kostenerstattung bei Beauftragung eines Terminsvertreters im Namen des Anwalts (S. 529 ff.). Die Frage der Kostenerstattung wird derzeit heftig und kontrovers diskutiert. Zwischenzeitlich sind zahlreiche weitere positive Entscheidungen der Instanzgerichte aufgetaucht, die der Verfasser berücksichtigt. Er stellt die aktuel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.4 Vertrauensschutz für Beschäftigte der ehemaligen Bundesknappschaft

Rz. 23 Für Beschäftigte der ehemaligen Bundesknappschaft bestand nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Recht – anders als für Beschäftigte der übrigen Rentenversicherungsträger – neben der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung keine öffentlich-rechtliche Zusatzversorgung. Gemäß § 137 Nr. 1 (i. d. F. v. 31.12.2004) waren Beschäftigte der Bundesknappschaft vielmehr in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.3 Minenräumdienst

Rz. 19 Bei dem in Frage kommenden Personenkreis handelt es sich in der überwiegenden Zahl um ehemalige Soldaten, die im Anschluss an ihre Kriegsgefangenschaft zum Minenräumdienst durch die Alliierten verpflichtet wurden, ohne dass für diese Zeit Beiträge zur Rentenversicherung von den alliierten Dienststellen entrichtet worden sind. Nach dem Charakter dieses Dienstes handelt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.2 Keine Versicherungspflicht während der Ersatzzeit

Rz. 8 Nach dem Wortlaut des Abs. 1 der Vorschrift ist die Anerkennung von Ersatzzeiten ausgeschlossen, wenn während eines Ersatzzeitentatbestands Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestanden hatte. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass Versicherte, die tatsächlich keine Beitragsverluste aufgrund des Ersatzzeitentatbestands hinnehmen mussten,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.1 Zuständigkeit für die Durchführung der Versicherung von Beschäftigten in der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 2 Grundsätzlich bestimmt § 133 den Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung die Versicherung durchzuführen hat. Hierzu zählen im Einzelnen Versicherte, die in einem knappschaftlichen Betrieb beschäftigt sind, ausschließlich oder überwiegend knappschaftliche Arbeiten i. S. v. § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 2 Gründe

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung u.a. in ZEV 2021, 698 veröffentlicht ist, steht dem Kläger gegen die Beklagte ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB zu, da dieser als Adoptivsohn des Erblassers pflichtteilsberechtigt gem. §§ 2303 Abs. 1, 1754 Abs. 1, 1755 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 12 § 2 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholung und Entspannung al... / 3.3.3 Entspannungseinheiten anbieten

Insbesondere aktiven Menschen, die nach einem anstrengenden oder stressigen Arbeitstag zum Training kommen, ist der Einstieg in die Entspannung über eine konzentrierte Körperarbeit zu empfehlen. Das Eintauchen in die körperbewusste Arbeit glückt insbesondere über einführende Atemübungen. Wichtig ist das Erkennen eines von "Stress" geprägten Lebensstils. Mögliche Anzeichen kö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mindestlohn: Beteiligungsre... / Zusammenfassung

Überblick Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu Lohn- und Entgeltgestaltung sind durch den Tarifvorrang[1] auf wenige Fallgestaltungen beschränkt. Der Betriebsrat hat aber neben allgemeinen Überwachungsrechten Mitbestimmungsrechte bei Entlohnungssystemen und zu Arbeitszeitkonten. Die Auswirkungen der Geltung des gesetzlichen Mindestlohns[2] zum 1.1.2015 auf diese Beteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verfassungsrecht

Rz. 41 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bäuml, Eckpunkte für eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Erbschaftsteuerrechts im bestehenden System, FR 2015, 73; Bäuml/Vogl, Die erbschaftsteuerliche Bedürfnisprüfung im Kontext des Verfassungsrechts und des EU-Beihilferechts, BB 2015, 736; Blank, Von der "Cash-GmbH" zur "Real-Estate-GmbH" – Gestaltungen in e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsverwaltung spielt neben einer etwaigen Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners eine nicht unerhebliche Rolle. Der Gläubiger wird hier nicht aus der Substanz eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung, sondern aus den laufenden Erträgen, wie beispielsweise den Mieteinnahmen, befriedigt. Das Eigentum an der Wohnung verbleibt dem s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / 5.1 Dennoch Hausgeldanspruch

Hieraus folgt natürlich, dass die Maßnahme der Zwangsverwaltung bei einer von dem Wohnungseigentümer selbst bewohnten Eigentumswohnung auf den ersten Blick denkbar ungeeignet ist. Andererseits sollte aber im Interesse der Eigentümergemeinschaft in einem derartigen Fall neben der Zwangsversteigerung stets auch die Zwangsverwaltung beantragt werden. Grund: Die Eigentümergemein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 238 Die Lohnsummenregelung hat eine lange und wechselvolle Geschichte. In den vergangenen Jahren war die Lohnsummenregelung immer wieder Gegenstand kontroverser politischer Diskussionen. Rz. 239 Die Lohnsummenregelung hat ihren Ursprung in der sog. Betriebsfortführungsklausel des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge aus dem Jahr 2006 (§ 28 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / 6.1 Verwaltung des Wohnungseigentums

Rechtlich tritt der Zwangsverwalter praktisch in die Stellung des Wohnungseigentümers ein. Im Interesse der Gläubigerbefriedigung ermächtigt § 152 Abs. 1 ZVG den Zwangsverwalter, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Wohnung in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu nutzen. Der Zwangsverwalter ist also vor allem verpflichtet, das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 2 Beispiele für eine Aktivierung im Anlagevermögen

Nachfolgend werden Beispiele für die Aktivierung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen im Anlagevermögen mit den jeweiligen Buchungssätzen im Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 erläutert. Hinweis Berechnung der Abschreibung Auf die Berechnung der Abschreibung der Wirtschaftsgüter in den Beispielen wird in diesem Beitrag nicht eingegangen. Wir stellen aus diesem Grund jeweils n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / Zusammenfassung

Überblick Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung kommen in nahezu jedem Unternehmen vor – dazugehörige Eingangsrechnungen landen daher regelmäßig auf der Agenda der Rechnungswesenabteilungen. Der nachfolgende Beitrag erläutert die in der Praxis häufig vorkommenden Geschäftsvorfälle im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung und stellt die dazugehö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliche Schuldzinsen u... / [Ohne Titel]

RD Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. Dr. Jan Chr. Schumann[*] Die Rechtsprechung hat in jüngerer Zeit konkretisiert, wie die Regelungen zur Begrenzung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG auszulegen sind. Die Finanzverwaltung hat hierauf mit punktuellen Änderungen des BMF-Schreibens vom 2.11.2018 (BMF v. 2.11.2018 – IV C 6 - S 2144/07/10001 :007 – DOK 2018/0223681...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 4 Die Rolle der verschiedenen Unternehmensfunktionen

Wird dieser integrative Nachhaltigkeitsansatz durch Unternehmen konsequent verfolgt, werden ihre Investoren, Lieferanten, Kunden, Mitarbeitenden und auch die Analysten erkennen, dass Nachhaltigkeit keine reine Marketinggeschichte darstellt, sondern tatsächlich entlang der gesamten Prozess- und Wertschöpfungskette gelebt wird. Damit wird das Reputationsrisiko wesentlich reduz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 4. Arbeitnehmer/Lohnsteuer

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Kommunalpolitik... / Zusammenfassung

Überblick Wie ist es um den Begriff und die Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Kommunalpolitik und den kommunalen Finanzen momentan bestellt? Und was sind mögliche Lösungsansätze für ein nachhaltigeres Wirtschaften in genau diesen Bereichen? Der Beitrag geht hierbei auf die Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR), den Begriff der Konnexität, der direkten Demokr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Development Goa... / 1 Die Geschichte der SDGs

Die Pandemie ist zu bewältigen, aber sie darf nicht davon ablenken, dass in vielen anderen Bereichen ebenfalls globale Anstrengungen, Maßnahmen und Erfolge dringend erforderlich sind. Die Welt und damit die Menschheit steht vor einer ökologischen und sozialen Katastrophe. Die Erderwärmung, die Zerstörung unserer Wälder, die Verschmutzung der Weltmeere, die Ausbeutung fossile...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / Zusammenfassung

Obgleich die SDGs sich an die teilnehmenden Staaten der Vereinten Nationen richten, spielen Unternehmen eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung und Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Die Unternehmen werden von einer effektiven Umsetzung basierend auf einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagement, ausgehend von der Ebene der Werte und Normen, übe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Development Goa... / Zusammenfassung

Mit der Verabschiedung der 17 Nachhaltigkeitsziele und ihren 169 Unterzielen im Rahmen der Agenda 2030 haben die Vereinten Nationen nicht nur eine detaillierte Definition des Nachhaltigkeitsbegriffs bestehend aus den 3 Nachhaltigkeitsdimensionen, nämlich der sozialen, ökologischen und ökonomischen, bereitgestellt, sondern gleichzeitig auch den Weg zur Zielerreichung inkl. ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Development Goa... / 2.14 Ziel 14: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen

Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lande ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, verhüten und erheblich verringern. Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen, um unter anderem durch Stärkung ihrer Resilienz erhebliche nachteilige Auswirkungen zu vermeiden, und Maßnahmen zu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Development Goa... / 2.4 Ziel 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern

Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen, die zu brauchbaren und effektiven Lernergebnissen führt. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grundschule vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inflationsausgleichsgesetz

Zusammenfassung Der Bundesrat hat am 25.11.2022 dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt, in dem die Absenkung des Einkommensteuertarifs und die Erhöhung des Kindergelds vorgesehen ist. Bereits im August 2022 hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner Eckpunkte für das Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Im September hat dann das Bundeskabinett den Regierungsentwurf fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Publizisten

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Publizisten sind > Autoren, > Journalisten, > Schriftsteller oder Wissenschaftler, die idR eigene Beiträge zu aktuellen (fachlichen) Themen veröffentlichen. Sie können als ArbN oder selbständig tätig sein. Zur Abgrenzung > Arbeitnehmer Rz 8 ff. Rz. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Wird einem Publizisten ein Preis verliehen, ist die damit verbunden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Persönlich gilt die SvEV unmittelbar nur für Beschäftigte, die der Beitragspflicht in der GRV unterliegen. Sie gilt auch dann unmittelbar, wenn ArbN Sachbezüge erhalten, ein Beitrag aber nicht erhoben wird, weil die übrigen Bezüge bereits die > Beitragsbemessungsgrenze übersteigen (BFH 207, 230 = BStBl 2004 II, 1076). Rz. 7 Stand: EL 132 – ET:...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Möglichkeiten der pauschalen Besteuerung

Rz. 80 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit gezahlte Auslösungen nicht steuerfrei erstattet werden dürfen, unterliegen sie als stpfl > Arbeitslohn dem Steuerabzug. Der ArbG hat verschiedene Möglichkeiten der Versteuerung. Er kann die sich bei der Reisekostenabrechnung ergebenden steuerpflichtigen Teile Rz. 80/1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. ABC der Einzelfälle

Rz. 70 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aktien Aktien fließen einem ArbN in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt (BFH 234, 187 = BStBl 2018 II, 923). Das ist der Zeitpunkt, zu dem ihm der ArbG das zivilrechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den versprochenen Aktien verschafft (BFH 260, 532 = BStBl 2019 II, 496). ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Anhängige BFH-Verfahren

Rz. 70/1 Es sind Stand Oktober 2022 Verfahren zu § 3b EStG beim BFH anhängig. Rev BFH VI R 11/21 zur Frage, ob im Zuge einer Entgeltumwandlung geleistete Beiträge des ArbG an eine Unterstützungskasse (> Betriebliche Altersversorgung Rz 55 ff), die den ArbN keinen Rechtsanspruch auf Versorgung gegen die Versorgungseinrichtung einräumt, mangels Zuflusses nicht in die Berechnung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesellschafter von Personengesellschaften

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Personengesellschaften deutschen Rechts sind insbesondere die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), > Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die atypische stille Gesellschaft. Zivilrechtlich kann eine natürliche Person an der Gesellschaft beteiligt und zugleich als ArbN, zB als Geschäftsführer, für sie tätig se...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeordnete

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