Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Zustellungen via beA / 3. Nachweis der Zustellung durch eEB – § 173 Abs. 3 ZPO

Rz. 29 Eine Zustellung gegen Empfangsbekenntnis stellt eine erleichterte Form der Zustellung dar. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in § 173 Abs. 2 ZPO auch den ausschließlichen Personenkreis genannt, an den gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann. Die Partei ist in § 173 Abs. 2 ZPO ausdrücklich nicht genannt. Hier ist auch nicht zu erwarten, dass die Partei ein E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung zum beA und ERV / A. Elektronischer Rechtsverkehr ERV

Rz. 1 Der elektronische Rechtsverkehr betrifft einerseits die sichere, rechtsverbindliche, gegenseitige elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Er umfasst andererseits aber auch die gerichtsinterne elektronische Sachbearbeitung und die elektronische Aktenführung bis hin zur elektronischen Archivierung. Zahlreiche Gesetze machen die Bestr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Verletzung einer Kernpflicht

Rz. 23 Nachdem sowohl die Mitteilungen der BRAK als auch der örtlichen Rechtsanwaltskammern sowie die gesamte Fachpresse einschließlich der zur Lektüre vom BGH ausdrücklich empfohlenen NJW "voll" von Hinweisen, Beiträgen und Aufsätzen auf das beA sind, und ein Anwalt sich darüber hinaus regelmäßig auch über Entwicklungen von berufsrechtlichen Themen zu informieren hat, stell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturhinweise

Achatz, Schriftform, Zustellung und Beglaubigung im Wandel der gerichtlichen Digitalisierung, RDi 2022, 31 Bacher, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess, NJW 2015, 2753 Bacher, Elektronisch eingereichte Schriftsätze im Zivilprozess, NJW 2009, 1548 Bacher, Das elektronische Schutzschriftenregister, MDR 2015, 1329 Baumbach/Lauterbach, ZPO, 80. Aufl. 2022 Bernhardt, Anwalt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / Zusammenfassung

Nach Schätzungen von Handelskammern und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) werden jährlich für mehrere 10.000 Betriebe Nachfolger gesucht. Die meisten Unternehmer wollen ihre Firma aus Altersgründen aufgeben. Wer sein Lebenswerk "versilbern" möchte, sollte mit der Planung etwa 5-10 Jahre vor dem gewünschten Verkaufszeitpunkt beginnen. Mit einer geor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 11): Typisc... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Anders als bei Rechtsanwälten erfreut sich bei Steuerberatern seit jeher die GmbH als Rechtsform zur Berufsausübung einer erhöhten Beliebtheit. Neben der grundsätzlich umfassenden Haftungsabschirmung des Privatvermögens gegen Haftungsverbindlichkeiten aus dem Gesellschaftsvermögen stellt die GmbH zivilrechtlich, gesellschafts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstückserwerb durch die... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Können die Gesellschafter die Eintragung der GmbH bei einem Grundstückserwerb nicht abwarten, muss der Vertragsabschluss durch die Vor-GmbH erfolgen. Dies wirft Fragen auf bezüglich der Darlegung der Existenz der Erwerbergesellschaft und deren Vertretungsverhältnisse gegenüber dem Grundbuchamt. Auch kann der Erwerb zu Haftungsrisiken für Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Einführung des § 38 Abs... / [Ohne Titel]

Dr. Daniela Rossa-Heise, RAin[*] Während Arbeitnehmer in bestimmten, herausfordernden privaten Lebenssituationen wie der Krankheit oder der Pflege naher Angehöriger aufgrund von umfassenden Arbeitsschutzvorschriften von der Pflicht zur Erbringung ihrer Arbeitsleistung befreit sind, konnten sich Geschäftsführer bislang nicht auf eine gesetzliche Befreiungsmöglichkeit von ihren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Einführung des § 38 Abs... / VII. Fazit

Bereits vor der Aufnahme des § 38 Abs. 3 GmbHG bestand die Möglichkeit, dass GF und Gesellschafter sich auf einen temporären Ausstieg des GF aus der Gesellschaft verständigten. Es wird sich zeigen, ob die nun ausdrückliche Verankerung im Gesetz zu einer Zunahme von "Auszeiten" bei GF führt. Da der Gesetzgeber die "Auszeit" von der Organstellung jedoch lediglich oberflächlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 2 Ziele der Unternehmensnachfolge

Mit einer geordneten Nachfolgeregelung soll erreicht werden, dass die weitere Existenz des Betriebes gesichert ist (Weiterführung des eigenen Lebenswerks). Für den Altinhaber steht daher im Vordergrund, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Zudem möchte er meist einen möglichst hohen Verkaufpreis für die Firma erzielen. Umgekehrt will ein potenzieller Nachfolger sicher sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / 3. Verhältnismäßige Abrechnung (Anm. 2. Alt. zu Nr. 7007 VV)

Rz. 108 Ist eine konkrete Abrechnung nicht möglich, so ist verhältnismäßig abzurechnen (Anm. zu Nr. 7007 VV, 2. Alt.). Es muss der Mehrbetrag ermittelt werden zwischen der Versicherungsprämie für Schäden bis 30 Mio. EUR und der Versicherungsprämie für Schäden in Höhe des versicherten Höchstbetrags. Dabei ist zu unterscheiden, ob eine Grund- oder Anschlussversicherung abgesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schlüssel/Schließanlage (WE... / 4.3.2 Maßnahmenbeschluss

Wie in der Wohnungseigentümerversammlung vom __________ zu TOP _____ beschlossen, soll eine Zentralschließanlage der Sicherheitsstufe _____ zum Einbau kommen, jeder Sondereigentumseinheit sind 4 Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Insoweit hatte die Verwaltung drei Angebote von Fachunternehmen eingeholt, die den Wohnungseigentümern mit dem Einberufungsschreiben übersandt wurd...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schlüssel/Schließanlage (WE... / 2.2.2 Auswechslung sämtlicher Schlösser

Aufgrund eines drohenden irreparablen Defekts der zentralen Schließanlage wird deren Austausch erforderlich. Konkret _______________ (Beschreibung des Defekts). Auf Grundlage des derzeitigen Sicherheitsstandards der Gruppe 2 der Schließanlage hatte die Verwaltung 3 Angebote von Fachunternehmen eingeholt, die den Wohnungseigentümern mit dem Einberufungsschreiben übersandt wur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 200 Die Abwägung der Verursachungsbeiträge des Beklagten zu 2 und des Vaters der Klägerin war aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen der § 254 BGB, § 9 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Sie ist im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 112 Die Revision war begründet. Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in allen Punkten stand. Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen hatte das Berufungsgericht angenommen, dass dem Geschädigten B. dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus §§ 7...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 224 Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Revision war nicht begründet. Im Ergebnis zu Recht hatte das Berufungsgericht angenommen, dass der Klägerin ein weitergehender Anspruch auf Ersatz der Kosten des Sachverständigengutachtens aus §§ 7, 18 StVG, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, § 398 BGB nicht zustand, § 287 ZPO, § 249 Abs. 2 S. 1. Rz. 225 Ist wegen der Beschädigung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 67 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hatte mit Recht angenommen, dass die Klageforderung durch die von der Beklagten erklärte Aufrechnung mit einem Rückzahlungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB erloschen war. Die Beklagte hatte an den Kläger im Rahmen ihrer Schadensregulierung 5.500 EUR zuviel geleistet. In dieser Höhe stand dem Kläger kein S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 118 Die Revision führte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht ließ offen, ob ein Schadensersatzanspruch des Klägers gegen die Beklagte entstanden ist. Ein solcher Anspruch auf Ersatz der fiktiven Reparaturkosten sei zwar nicht durch den Unfall vom 28.12.2006 untergegangen. Der Kläger habe j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 56 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Entscheidung des Berufungsgerichts, den Rechtsstreit nicht nach Art. 27, 28 EuGVVO auszusetzen, kann mit der Revision angegriffen werden. Das Verfahren der Aussetzung nach Art. 27, 28 EuGVVO bestimmt sich nach nationalem Recht. Nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO in der seit dem 1.1.2002 ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umfang der Steuerbefreiung – Nebenleistungen

Rz. 110 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietungs- bzw. Verpachtungsleistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.[1] Die Nebenleistungen sind Leistungen, die im Vergleich zu Grundstücksvermietungen bzw. -verpachtungen nebensächlich sind, mit ihnen eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge ü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] Dieser zweiteilige Beitrag thematisiert anhand eines tatsächlich aufgetreten Falles Einzelprobleme des gewerblichen Grundstückhandels und geht dabei insb. auf die einschlägige Verwaltungsauffassung und (teilweise aktuelle) Rspr. ein. Hauptsächlich behandelt werden soll dabei die Problematik eines bereits bestehenden gewerblichen Grundstückha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Mögliche Steuer... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die Veräußerung einer Immobilie kann je nach Art der Nutzung sowie des zeitlichen Umfangs der Besitzzeit unterschiedliche einkommensteuerliche Folgen auslösen. Dies betrifft bei Zugehörigkeit zum Privatvermögen die möglichen Rechtsfolgen der Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG, bei (teilweiser) Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuerreform: Flächenb... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*] Die Bundesregierung plant eine Offensive für erneuerbare Energien, um drohende Engpässe bei der Energieversorgung abzuwenden und zusätzlich die ehrgeizigen Klimaziele der Ampel-Koalition umzusetzen. Ein wesentliches Standbein ist dabei die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen, die naheliegenderweise häufig auf bzw. innerhalb l...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / I. Einleitung

Dieser Beitrag soll anhand eines tatsächlich aufgetreten Falles Einzelprobleme des gewerblichen Grundstückhandels thematisieren und dabei insb. auf die einschlägige Verwaltungsauffassung und (teilweise aktuelle) Rspr. eingehen. Hauptsächlich eingegangen wird dabei auf die Problematik eines bereits bestehenden gewerblichen Grundstückhandels und der materiell-rechtlichen Argum...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Leitsatz 1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG) bezieht sich nicht nur auf den Schlusspunkt des Ausgleichs aller aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten müssen auch in den Jahresabschlüssen gebucht werden. 2. Kommt es wäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Behaltensregelungen (§ 19a Abs. 5 ErbStG)

Rz. 66 Der Entlastungsbetrag fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltefrist von 5 Jahren (Regelverschonung) bzw. 7 Jahren (Optionsverschonung) gegen die Behaltensregelungen verstößt.[1] Rz. 67 Im Rahmen des "Jahressteuergesetzes 2018"[2] wurde die Behaltefrist für die Fälle der Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a Abs. 1 ErbStG) auf 7...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2022, Verfassung und Verfassungsbeschwerde im Familienrecht1 Der Beitrag geht auf einen Vortrag zurück, den der Verfasser bei der - online durchgeführten - Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV am 26.11.2021 gehalten hat.

I. Einleitung Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht. Sein dementsprechendes Selbstverständnis gründet auf den rechtlichen Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, sich mittels Verfassungsbeschwerde (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG) mit ihren Anliegen an das Gericht wenden zu können, und der tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten. S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 3 EStG)

Rn. 440 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift steht seit 1934 unverändert im Gesetz. Sie hat als lex specialis rein deklaratorischen Charakter (allgemeine Meinung, zB BFH v 28.11.1980, VI R 193/77, BStBl II 1981, 368; BFH v 27.04.1990, VI R 35/86, BFH/NV 1990, 701; Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 430). Zu den WK gehören nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 EStG auch: Beiträge z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) ArbN-Beiträge zur Sozialversicherung

Schrifttum: Hahn, Erfolgreiche Anfechtung von Haftungs- und Beitragsbescheiden, Stollfußleitfäden 1988. da) Beitragsübernahme als Arbeitslohn Rn. 40 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbG-Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung ist gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, vgl BFH v 06.06.2002, BStBl II 2003, 34; s § 3 Rn 2110–2171 (Handzik). Übernimmt der ArbG im Innenverhältnis über ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl. Rechtspfleger Heinrich Hellstab, Die Entwicklung des Kostenrechts und des Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts seit 2020, Rpfleger 2022, 550 Zunächst berichtet Hellstab in seiner Rspr.-Übersicht über einige Entscheidungen zum Abgeltungsbereich der Anwaltsgebühren. So verweist er auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2021, 362), wonach bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Beitragsübernahme als Arbeitslohn

Rn. 40 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbG-Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung ist gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, vgl BFH v 06.06.2002, BStBl II 2003, 34; s § 3 Rn 2110–2171 (Handzik). Übernimmt der ArbG im Innenverhältnis über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus den ArbN-Anteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, liegt stpfl Arbeitslohn vor. Rn. 41 Stand: EL 16...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2022, Verfassung und ... / I. Einleitung

Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht. Sein dementsprechendes Selbstverständnis gründet auf den rechtlichen Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, sich mittels Verfassungsbeschwerde (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG) mit ihren Anliegen an das Gericht wenden zu können, und der tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten. Seit langem ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Rn. 697 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben der persönlichen Beteiligung ist weiteres Kriterium für das Unterhalten eines eigenen Hausstands am Ort des Lebensmittelpunkts, dass sich der StPfl auch finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligt. Nachdem der BFH die finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts nicht mehr als zwingende Voraussetzung für die steuerlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Missglückte V... / 1

Wiederverheiratungsklauseln in Ehegattentestamenten[1] können einerseits bei der sog. Trennungslösung ein Unterfall der Vor- und Nacherbschaft sein oder aber, bei der sog. Einheitslösung, dazu führen, dass die Wiederverheiratung Vermächtnisse auslöst. Nachfolgend werden vor allem die Vermächtnisse in der Einheitslösung näher beleuchtet und aufgezeigt, welche Vermächtnisgesta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsgegenstand und -... / 5.1 Gegenstand

Das Sondernutzungsrecht ist geprägt durch eine positive und eine negative Komponente. Die positive Komponente besteht darin, dass einem der Wohnungseigentümer das alleinige Nutzungsrecht an einem bestimmten Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums eingeräumt ist. Die negative Komponente besteht darin, dass alle anderen Wohnungseigentümer von der Nutzung ausgeschlossen sind.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Praktische Au... / 2

Der nachfolgende Beitrag soll als Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen durch das MoPeG verstanden werden. Dabei wird bewusst nur auf Änderungen mit (potenziellen) Auswirkungen auf die Vermögens- und Unternehmensnachfolge eingegangen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2.2 Rechte und Pflichten des Verwalters

Wegen seiner überragenden Bedeutung gerade mit Blick auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kann die Bestellung eines Verwalters gemäß § 26 Abs. 5 WEG auch nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer ausgeschlossen werden. Weiter zu beachten ist, dass es stets nur einen Verwalter geben kann und auch die Bestellung eines Stellvertreters des Verwalters nicht möglich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Versicherungsbeiträge

Rn. 430 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Versicherungsbeiträge (einschließlich Versicherungsteuer, BFH v 01.02.1957, VI 78/55 U, BStBl III 1957, 103) sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 2 EStG dann WK, wenn die Versicherung Risiken abdeckt, die sich auf der Einnahmeerzielung dienende Gegenstände beziehen. Erfasst werden Beiträge zu Sachversicherungen, nicht zu Personenversicherungen, und n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Praktische Au... / 8. Geschäftsführung und Vertretung

Im Bereich der Geschäftsführung und Vertretung bleibt es im Grundsatz dabei, dass die Gesellschafter nur gemeinsam zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Jedoch sind mit dem MoPeG zwei wesentliche Änderungen verbunden: Nach § 720 Abs. 3 BGB n.F. sind Beschränkungen der Vertretungsmacht gegenüber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Auslandsumzügen

Rn. 225 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für Auslandsumzüge gilt die auf § 14 BUKG beruhende AuslandsumzugskostenVO (AUV), die gegenüber dem BUKG den Kreis der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen erweitert und teilweise höhere Sätze als für Inlandsumzüge vorsieht. Auslandsumzüge sind nach § 13 Abs 1 BUKG Umzüge zwischen Inland und Ausland sowie innerhalb des Auslands. Umzüge von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.2.2 Regelung durch Vereinbarung

In vielen Fällen wird in der Praxis durch eine entsprechende Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dem Charakter einer Mehrhausanlage dadurch Rechnung getragen, dass haus- bzw. gebäudebezogen Untergemeinschaften gebildet werden, die auch mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet sind. Praxis-Beispiel Weitest mögliche getrennte Verwaltung "Die einzelnen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2022, Die Überlagerun... / 1. Sachverhalt

Die beteiligten Ehegatten hatten einander am 12.7.2002 geheiratet und 2008 gemeinsam eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzlei erworben, die sie in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft durch lediglich mündliche Vereinbarung gründeten. Der Kaufpreis wurde finanziert. Sie vereinbarten die Verwendung der Gewinne für die Rückführung des Darlehens, die Lebenshaltungskos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2022, Die Überlagerun... / Einführung

Zu den Grundlagen der anwaltlichen Bearbeitung von Trennungs- und Scheidungsmandaten gehört die Kenntnis und Handhabung der Grundsätze der Entflechtung vermögensrechtlicher Verbindungen von Ehegatten, auch und insbesondere falls die Sachverhalte über den gesetzlichen Zugewinnausgleich hinausgehen. [1] Hierbei ist das Konkurrenzverhältnis zum Zugewinnausgleich im Blick zu beha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2022, Die Überlagerun... / I. Die Leitsätze der Entscheidung

1. Waren die Eheleute während der Ehe Gesellschafter einer Zwei-Personen-GbR (Außengesellschaft) und lebten sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so ist bei einer freien Entnahme im Zweifel davon auszugehen, dass die Eheleute eine konkludente Vereinbarung getroffen haben, wonach es nach dem Ende der Gesellschaft bei der bis dahin erfolgten Entnahmepraxis verbleibt und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsgegenstand und -... / 4.2 Zuständigkeit

Die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens obliegt dem Verwalter nach Maßgabe der Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Unabhängig von den Beschlüssen der Wohnungseigentümer verleiht ihm das Gesetz in § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG die Kompetenz, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung zu treffen. Insoweit hat er auch ohne entsprechende Beschlussfassu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2022, Die Überlagerun... / III. Stellungnahme

Eine Überlagerung durch die eheliche Lebensgemeinschaft ist insbesondere beim Gesamtschuldnerausgleich anerkannt. Übersteigt der Schuldendienstanteil des einen denjenigen des anderen (oder wird er sogar voll übernommen), kann dies auf eine stillschweigend geschlossene Vereinbarung hindeuten, wonach dies ein Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft ist und ein Gesamtschuldner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsgegenstand und -... / 4.1 Gegenstand

Das Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Es besteht aus den im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gesetzlich begründeten und rechtsgeschäftlich erworbenen Sachen und Rechten sowie den entstandenen Verbindlichkeiten. Zum Gemeinschaftsvermögen gehören insbesondere die Ansprüche und Befu...mehr