Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / III. Aufwendungen für die Altersvorsorge

Selbstständige können – wegen der wechselnden Höhe des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung pauschaliert – in der Summe bis zu 24 % ihres Bruttoeinkommens des jeweiligen Jahres für die Altersvorsorge aufwenden und damit – soweit eine solche Vorsorge tatsächlich betrieben wird – von ihrem unterhaltsrelevanten Einkommen absetzen. Es wird insoweit auf das Brutt...mehr

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AGS 10/2022, Die Abrechnung... / 2. Persönlich

Die Ausführungen gelten für den Wahlanwalt, i.d.R. also für den (Wahl-)Verteidiger, und auch für den bestellten/beigeordneten Rechtsanwalt, i.d.R. also den Pflichtverteidiger. Für den Pflichtverteidiger besteht über die allgemeine Problematik hinaus die sich aus § 48 Abs. 6 RVG ergebende besondere Problematik der Erstreckung. Diese ist nicht Gegenstand dieses Beitrags. Wegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung, Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Inhalt und Bedeutung Durch die Festsetzung und Erhebung von Vorauszahlungen soll ein sicherer und gleichmäßiger Eingang der ESt erreicht werden (BFH BStBl II 2011, 607). Ferner wird die Liquiditätsbelastung der Bezieher nicht steuerabzugspflichtiger Einkünfte derjenigen StPfl angenähert, die dem Quellensteuerabzug durch LSt oder KapSt unterlie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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ZErb 10/2022, Gedanken zu einer Reform der Reform der Erbschaftsbesteuerung erbender Ehe- und eingetragener Lebenspartner

Der Verfasser sieht eine europaweite Tendenz, die Erbschaftsteuer ganz oder für Ehe- und eingetragene Lebenspartner abzuschaffen. In Deutschland sei das derzeit kaum mehrheitsfähig. Die Besteuerung von Ehe- und Lebenspartnern sei jedoch (erneut) reformbedürftig. Für diese Reform wird eine Neustruktur vorgestellt, die auf die grundrechtlich angreifbare Steuerfreiheit des Fami...mehr

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S/4HANA-Implementierung bei... / Zusammenfassung

Die Transformation von R/3 auf S/4HANA ist bei weitem kein rein technisches Projekt um dessen Umsetzung sich der IT-Bereich zu kümmern hat. Vielmehr ist es ein einzigartiges "Window of Opportunity", um die digitale Transformation der FI/CO-Community Realität werden zu lassen. Dazu braucht es jedoch eine klare Vision, ein passendes Fachkonzept und vor allem den Willen, die bi...mehr

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Energiecontrolling als Best... / Zusammenfassung

Überblick Aufgrund der zurückgehenden Rohstoffvorräte und der dadurch drastisch gestiegenen Energie- und Energierohstoffkosten werden Energieeinsparmaßnahmen immer wichtiger für jeden Einzelnen und jedes Unternehmen. Mit einem geeigneten Energiemanagement können die Energieeinsparmaßnahmen koordiniert werden. Um die Nachhaltigkeit des Energiemanagements sicherzustellen, ist e...mehr

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S/4HANA-Implementierung bei... / 6 Eröffnung neuer Luftraum: Die weiteren Voraussetzungen

Über die nächsten 4 Jahre hinweg stellt innerhalb der BSH das S/4 Digital Core Programm alle Entitäten schrittweise auf S/4 um. In diesem Zuge wird das S/4-Template sukzessive um alle notwendigen Fähigkeiten erweitert. Parallel dazu muss an zwei wesentlichen, BSH-exogenen Grundvoraussetzungen (weiter-)gearbeitet werden, damit die Vision am Ende vollumfänglich realisierbar wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.3 Befreiung von der Versicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger

Rz. 7 Durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) sowie durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 2) werden die Selbständigen von der Rentenversicherung erfasst, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherung...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 2.3 Vertrauensschutz

Rz. 7 Eine Vertrauensschutzregelung enthält Abs. 2 Satz 3. Der dort genannte Personenkreis kann auch weiterhin die Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen; die Regelaltersgrenze wird nicht angehoben. Die in Abs. 2 Satz 3 genannten Versicherten hat der Gesetzgeber als besonders schutzwürdig angesehen. Rz. 8 Bei Versicherten, die vor dem 1.1.1955 geboren ...mehr

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Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 2.1 Bezugsgröße (Ost)

Rz. 2 Bei der Bezugsgröße handelt es sich nach § 18 Abs. 1 SGB IV um das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. Rz. 3 Der Wert der Bezugsgröße wird für das bisherige Bundesgebiet für eine Übergangszeit (bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.3 Nachversicherung von Kirchenbediensteten

Rz. 12 Geistliche (Pfarrer, Pastoren, Prediger, Vikare) und andere Mitarbeiter von Religionsgesellschaften in der ehemaligen DDR unterlagen nach § 2 der Anordnung über die arbeitsrechtliche Stellung der in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten v. 18.1.1958 (GBl. der DDR I Nr. 8 S. 84) nicht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und waren damit in de...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.4 Selbstständige Lehrer und vergleichbare Selbstständige

Rz. 15 Abs. 6 verschafft den Personen, die am Stichtag (31.12.1998) eine nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und § 229a Abs. 1 versicherungspflichtig selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben, in bestimmten (Härte)Fällen eine befristete Befreiungsmöglichkeit; denn in der irrigen Annahme, nicht versicherungspflichtig zu sein, haben die o. g. Personen in der Vergangenheit häufig keine B...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.2 Fortbestand sowie Sonderrecht zur Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 4 Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die aufgrund eines bis zum 31.12.1995 gestellten Antrags noch vor dem 1.1.1996 wirksam wurde, bleibt nach Abs. 2 auch dann über den 31.12.1995 bestehen, wenn die Voraussetzungen in der Grundnorm nach der ab 1.1.1996 geltenden Fassung nicht mehr erfüllt werden (z. B. Bauingenieure in Bayern). Dies...mehr

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Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells

Leitsatz 1. Der Erwerb eines PKW zur langfristigen Überlassung an den freiberuflich tätigen Ehegatten kann eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit begründen. 2. Der Vorsteuerabzug des Vermieters eines PKW ist nicht systemwidrig und daher auch nicht missbräuchlich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls für die Vermietung von PKW, die nicht dem unm...mehr

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Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (Abs. 1, 1a)

Rz. 4 Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind in ihrer Tätigkeit im Unternehmen nicht versicherungspflichtig (§ 1 Satz 4). Abs. 1 Satz Nr. 1 bestimmt als Sonderregelung dazu, dass Personen, die am 31.12.1991 als Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft versicherungspflichtig waren, auch weiterhin versicherungspflichtig bleiben. Rz. 5 Als einzige Regelung des § 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift trägt den bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in Deutschland zum 1.7.2024 bestehenden unterschiedlichen Niveaus im bisherigen Bundesgebiet einerseits und den neuen Bundesländern (gemäß Art. 3 des Einigungsvertrages; § 18 Abs. 3 SGB IV) andererseits Rechnung. Hierdurch sollen überhöhte Beitragszahlungen und Leistungen im Beitrittsgeb...mehr

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Jansen, SGB VI § 231a Befre... / 2.1 Personenkreis

Rz. 2 Nach Maßgabe des § 20 SVG konnten sich selbständig Tätige mit Ausnahme von Landwirten, Handwerkern und Künstlern seit dem 1.7.1990 von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie für sich und ihre Familienangehörigen Anspruch auf gleichwertige Sicherung aus einem privaten Versicherungsvertrag hatten. Über den Befreiungsantrag entschied die damalige Bundesversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 232 Freiwi... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 2 Die Vorschrift erfasst die Personen, die bis zum 31.12.1955 von dem Recht der Selbstversicherung, bis zum 18.10.1972 von dem Recht der Weiterversicherung oder bis zum 31.12.1991 von dem Recht der freiwilligen Versicherung durch die Zahlung mindestens eines Beitrags Gebrauch gemacht haben. Die Beitragszahlung muss vor dem jeweiligen Stichtag erfolgt sein. Eine Nachentrichtu...mehr

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Jansen, SGB VI § 232 Freiwi... / 2.2 Auslandsaufenthalt

Rz. 5 Während die Befreiungsregelung für Deutsche sowie den Deutschen durch über- oder zwischenstaatliche Regelungen gleichgestellte Personen unabhängig von ihrem gewöhnlichen Aufenthalt vollständig anwendbar ist, gelten für Ausländer grundsätzlich Einschränkungen (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2). Sie sind bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nur dann nach der Sonderregelung versi...mehr

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Jansen, SGB VI § 228 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Rentenversicherungsrecht sind wegen der Bedeutung des gesamten Versicherungslebens Sachverhalte relevant und somit regelungsbedürftig, die zum Teil weit in die Vergangenheit zurückreichen (z. B. Regelungen über die Behandlung von Zeiten des Kriegsdienstes als Ersatzzeit). Gleiches gilt für Sachverhalte, die nur noch übergangsweise Bedeutung haben (z. B. Altersrente ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium

Leitsatz 1. Werbungskosten setzen eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Davon ist auszugehen, wenn in Geld oder Geldeswert bestehende Güter aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen abfließen. Eine endgültige Belastung verlangt der Werbungskostenbegriff hingegen nicht. Ausgaben und Einnahmen sind vielmehr getrennt zu beurteilen. 2. Leistungen aus einem Stipendium führen zu Arb...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels steht die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin vor großen Herausforderungen. Die höhere Lebenserwartung bewirkt eine durchschnittlich längere Rentenbezugsdauer. Dies führt zu einer Veränderung des Verhältnisses von aktiver Erwerbsphase zu durchschnittlicher Rentenbezugsphase. Die Rentenbezugsdauer hat sich in den letzt...mehr

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Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.4 Nachversicherung von Diakonissen und diesen vergleichbaren Personen

Rz. 13 Diakonissen waren versicherungsfrei. Aufgrund der Vereinbarung über die Rentenversorgung der Diakonissen der Evangelischen Mutterhäuser und Diakoniewerke in der DDR vom 1.3.1985 (ergänzt durch die Änderungsvereinbarung vom 24.7.1990) wurden die vor dem 1.1.1985 liegenden Dienstzeiten der Diakonissen bei der Rentenberechnung als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tät...mehr

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Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 2.1.1 Personenkreis und Dauer

Rz. 5 Abs. 1 erhält eine nach dem Recht des Beitrittsgebiets begründete Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung über den 31.12.1991 hinaus für die Versicherten aufrecht, die nach den ab 1.1.1992 im gesamten Bundesgebiet geltenden Vorschriften des SGB VI (§§ 1 bis 3) nicht mehr versicherungspflichtig wären. Damit wird der am 31.12.1991 bestehende Sicherung...mehr

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Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 2.2 Landwirtschaftliche Unternehmer im Beitrittsgebiet (Abs. 2)

Rz. 11 Wie alle selbständig Erwerbstätigen unterlagen auch landwirtschaftliche Unternehmer im Beitrittsgebiet bis zum 31.12.1991 der Versicherungspflicht. Die für das alte Bundesgebiet in dieser Zeit geltenden Vorschriften über die Altershilfe der Landwirte nach dem Gesetz über die Altershilfe der Landwirte (GAL) v. 27.7.1957 (BGBl. I S. 1063) wurden zunächst nicht auf das B...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 23 Schenkung eines Gesellschaftsanteils mit überhöhter Gewinnbeteiligung (§ 7 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 520 § 7 Abs. 6 ErbStG knüpft an eine Beteiligung an einer Personengesellschaft an. Dabei kann es sich auch um eine Innengesellschaft, z. B. eine stille Gesellschaft, handeln. Die Norm will Schenkungen eines entsprechenden Gesellschaftsanteils mit "überhöhter" Gewinnbeteiligung schenkungsteuerrechtlich erfassen. In erster Linie zielt die Regelung auf Familienpersonengesel...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 39 Gegenstand der Schenkung bzw. Zuwendung können Sachen, Rechte und andere geldwerte Vermögensgegenstände, aber auch der Wegfall einer Verbindlichkeit durch Schulderlass nach § 397 BGB, die ebenfalls den Vermögensbestand erhöht, sein. In steuersystematischer Hinsicht hat der Zuwendungsgegenstand Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung, weil erst mit Ausführung der S...mehr

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Alle wollen klimaneutral we... / Zusammenfassung

Überblick Immer mehr Produkte und Dienstleistungen werden als klimaneutral vermarktet. Das reicht von dem Gummibärchen im Supermarkt über die Sonnencreme in der Drogerie bis hin zum Mobilfunktarif. Doch wie wird eine solche Klimaneutralität überhaupt berechnet und erzielt? Und ist diese überhaupt möglich? Politik und Gesellschaft verlangen erhebliche Anstrengungen zum Klimasc...mehr

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Alle wollen klimaneutral we... / 2.2 Unternehmensbilanz

Bei der zeitperiodenbezogenen Bilanzierung von Unternehmen wird entweder von der ISO-Norm 14064-1 oder von einem quasi privatwirtschaftlichen Standard, dem sogenannten Greenhouse Gas Protocol, ausgegangen, der seit vielen Jahren etabliert ist. In ihm wird die Unterscheidung der drei Bilanzkreise Scope 1, Scope 2 und Scope 3 vorgenommen, die sich inzwischen eingebürgert haben...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 4. Auswirkungen nach dem ATADUmsG

Das vorgenannte Urteil[63] ist zur alten Rechtslage ergangen. Auch Auswirkungen auf aktuelle Rechtslage: Die vorgestellte Entscheidung entfaltet dabei auch Auswirkungen auf die Rechtslage seit dem 1.1.2022: schließlich entsprechen sich die Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. und des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG inhaltlich.[64] In der aktuellen Rechtslage ist die Frag...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 13. Fazit

Neben einer Ausweitung der begünstigten Tätigkeiten enthält der ATE 2022 aber auch verfahrensrechtliche Verschärfungen. Insgesamt ist der ATE 2022 erkennbar von dem nach § 34c Abs. 5 EStG vorausgesetzten Ziel getragen, aus volkswirtschaftlichen Gründen eine zweckmäßige Förderung der Außenwirtschaft zu erreichen.[28] Zugleich schafft auch der ATE 2022 Anreize, qualifizierte A...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / I. Überblick

Oftmals nicht steuerlich motivierter Wegzug...: Ein Wegzug ist in den seltensten Fällen steuerlich getrieben – oftmals spielen persönliche oder aber auch wirtschaftliche Gründe eine Rolle: sei es der Auslandsaufenthalt und anschließende Verbleib in einer ausländischen Zieldestination, das Verbringen des Lebensabends im Ausland oder aber der Wegzug der großen Liebe wegen. In alle...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 1. Grundtatbestand

Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG wird bei unbeschränkt Steuerpflichtigen,[3] die Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG – also Anteile an einer Kapitalgesellschaft – halten, bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht aufgrund einer Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts eine Veräußerung dieser Anteile zum gemeinen Wert fingiert. Als mögliche Ersatztatbest...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / III. Entscheidung des BFH v. 8.12.2021 – I R 30/19

Der BFH hatte mit Urteil vom 8.12.2021 in einem Fall der Wegzugsbesteuerung zu entscheiden.[43] In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Vorschrift des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. – also die Übertragung an nicht unbeschränkt steuerpflichtige Personen –, die seit dem 1.1.2022 in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG geregelt ist.[44] 1. Sachverhalt In dem dem Urteil[45] zugrunde ...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 2. Entscheidung des BFH

§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. = enge Wortlautauslegung: Der BFH entschied im Revisionsverfahren, dass die Vorschrift des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. streng nach dem Wortlaut auszulegen sei und keinen Raum für eine teleologische Reduktion oder eine anderweitige systematische Auslegung lasse.[50] Die von der Klägerin angeführte teleologische Reduktion[51] auf solche Fälle, i...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / b) Anwendungsbereich

Wann wird das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt? Fraglich ist, wann das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Da der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG insoweit nahezu wortlautidentisch mit den übrigen Entstrickungsnormen des § 4 Abs. 1 S. 3 ff. EStG respektive § 12 Abs. 1 KStG ist, kann auf die Auslegung im Kontext der vorgenannten Vorsch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Differenzbetrachtung

Rn. 70 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Latente Steuern aufgrund von handels- und steuerrechtlichen Wertansatzdifferenzen werden in § 274 Abs. 1 Satz 1f. normiert. Das HGB wendet das bilanzorientierte Temporary-Konzept an (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 67; BT-Drs. 16/12407, S. 87). Damit liegt der Fokus der Steuerlatenzen auf einer zutreffenden Darstellung der Vermögenslage des UN (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Umfang der einheitlichen Leitung

Rn. 117 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der enge Konzernbegriff orientiert sich an der wirtschaftswissenschaftlichen Betrachtung des Konzerns als einheitliches UN (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 106). Eine wirtschaftliche Einheit liegt vor, wenn die Konzernspitze die wesentlichen unternehmerischen Leitungsfunktionen in wichtigen Bereichen der UN-Politik wahrnimmt, d. h. "für die z...mehr

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Jansen, SGB VI § 271 Höhe d... / 2.2 Gleichstellung von freiwilligen Beiträgen

Rz. 7 § 271 Satz 1 Nr. 2 regelt die Gleichstellung von freiwilligen Beiträgen für Zeiten vor dem 9.5.1945. Danach gelten freiwillige Beiträge, die nach den Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze gezahlt worden sind, als Bundesgebiets-Beitragszeiten, wenn sie für Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland (also im heutigen Bundesgebiet nach dem Gebietsstand vom 3.10.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 271 Höhe d... / 2.1 Gleichstellung von Pflichtbeitragszeiten

Rz. 3 Den Bundesgebiets-Beitragszeiten werden die in § 271 Satz 1 Nr. 1 genannten Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt, für die vor dem 9.5.1945 nach Reichsrecht Beiträge gezahlt worden sind, soweit ihnen eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Inland (also im heutigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) zugrunde liegt. Von der Gleichstellung werden ...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Brosius-Gersdorf, Sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsoptionen bei der Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung nach der Vereinigung von Berufsgenossenschaften – Ein Beitrag zum Regelungsinhalt des § 118 SGB VII, VSSR 2018 S. 141. Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238. Rz. 23 Zur Berufung der Mitglieder der Se...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.1 Besitzschutz für Berechtigte im Ausland

Rz. 5 Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben, erhalten die ihnen nach den Vorschriften des SGB VI zustehende Rente grundsätzlich unter Berücksichtigung der Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten sowie diesen nach dem Fünften Kapitel des SGB VI gleichstellten Beitragszeiten (§§ 70, 256 bis 256c, 259a) einschließlich der Entgeltpunkte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 271 Höhe d... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 113 regelt, welche auf Bundesgebiets-Beitragszeiten beruhenden persönlichen Entgeltpunkte als Grundlage für die Berechnung von Renten an Berechtigte im Ausland zu berücksichtigen sind. Dabei sind nach § 113 Abs. 1 Satz 2 als Bundesgebiets-Beitragszeiten grundsätzlich Zeiten anzuerkennen, für die nach dem 8.5.1945 Beiträge nach Bundesrecht gezahlt worden sind. Darübe...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.4.4 Vereinbarung über die Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung

Rz. 15 Nach Abs. 1 Satz 3 haben die beteiligten Berufsgenossenschaften der nach der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde zwingend eine Vereinbarung über die Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung vorzulegen. Diese Vereinbarung kann gemäß Abs. 1 Satz 4 HS 1 für eine Übergangszeit von höchstens 12 Jahren unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für die Beiträge oder unterschiedl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.4 Verfallswirkung einer Beitragserstattung

Rz. 18 Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zählen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SGB I u. a. auch Beitragserstattungen, deren Voraussetzungen sich für zu Recht gezahlte Beiträge seit dem 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) aus § 210 Abs. 1 und 2 ergeben. Durch die Erstattung von zu Recht gezahlten Beiträgen können grundsätzl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.7 Gleichbehandlung von Reichsgebiets-Beitragszeiten mit Beitragszeiten nach dem FRG

Rz. 22 Nach § 272 Abs. 3 Satz 1 gehören zu den Entgeltpunkten von Berechtigten i. S. d. § 272 Abs. 1 Satz 1 auch Entgeltpunkte für Reichsgebiets-Beitragszeiten. Insoweit werden diese Reichsgebiets-Beitragszeiten den Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz gleichgestellt. Von § 272 Abs. 3 Satz 1 werden allerdings ausschließlich Reichsgebiets-Beitragszeiten erfasst, die nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei Ausübung einer abhängigen Beschäftigung (§ 7 Abs. 1 SGB IV) gegen Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) in der Bundesrepublik Deutschland (§ 3 Nr. 1 SGB IV) besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1. Abweichend hiervon sieht das Gesetz für geringfügig entlohnte Beschäftigungen i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der jeweiligen Fassung So...mehr