Fachbeiträge & Kommentare zu Belastungsgrenze

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 8 Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendertag der Inanspruchnahme eine Zuzahlung i. H. v. 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen täglichen Kosten. Die Zuzahlung erhebt die Krankenkasse. Bei der Haushaltshilfe als Sachleistung errechnet sich die Zuzahlung aus den täglichen Kosten der erb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländisches Einkommen / 1.3 Ermittlung der Belastungsgrenze

Personen können im Bereich der Krankenversicherung von Zuzahlungen befreit werden. Für die Ermittlung der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V wird das ausländische Einkommen berücksichtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderrehabilitation / 2 Leistungen der Krankenversicherung

Die Krankenkassen stellen vergleichbare und gleichrangige Leistungen wie die Rentenversicherung zur Verfügung. Die Voraussetzungen richten sich nach den allgemeinen Vorschriften für ambulante oder stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.[1] Eine Konkurrenzregelung zur Vor- oder Nachrangigkeit der Leistungen durch die Rentenversicherung oder durch die Krankenve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenbehandlung / 2.3 Sachleistung

Sachleistungen (Naturalleistungen) werden den Versicherten in natura von den Kranken- und Pflegekassen zur Verfügung gestellt. Sie sind nicht den Dienst- oder Geldleistungen zuzuordnen. Der Anspruch richtet sich auf die ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Krankenhausbehandlung oder Hilfsmittel. Eine Kostenbeteiligung bis zur individuellen Belastung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorge für M... / 14 Zuzahlungen

Versicherte, die das 18 .Lebensjahr vollendet haben, zahlen während der medizinischen Vorsorgeleistung für Mütter oder Väter je Kalendertag 10 EUR Zuzahlung an die Einrichtung. Aufnahme- und Entlassungstag sind als je ein Kalendertag zu rechnen. Hinweis Keine Begrenzung auf 28 Tage Eine Begrenzung auf 28 Tage wie bei der stationären Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V gibt e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 10 Zuzahlungen

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine Zuzahlung von 10 EUR kalendertäglich.[1] Die Zuzahlung ist für jeden Kalendertag der Maßnahme zu entrichten (einschl. Aufnahme- und Entlassungstag). Die Einrichtung nimmt die Zuzahlung entgegen und leitet sie an die Krankenkasse weiter. Wird eine Anschlussrehabilitation durchgeführt, ist die Zuzahlung längstens ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 5.2 Zuzahlung

Pflegebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der technischen Pflegehilfsmittel eine Zuzahlung von 10 %, höchstens jedoch 25 EUR je Pflegehilfsmittel an die abgebende Stelle zu leisten. Die Zuzahlung wird bei der Erstattung von Zuzahlungen im Rahmen der individuellen Belastungsgrenze nicht berücksichtigt. Ist der Pflegebedürftige jedoch von sei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anschlussrehabilitation / 6 Zuzahlung

Die Höhe der Zuzahlungen bei Anschlussrehabilitationen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 10 EUR je Kalendertag.[1] Diese Zuzahlung wird auf die individuelle Belastungsgrenze für Zuzahlungen angerechnet.[2] Bei Berechnung der Zuzahlung sind der An- und Abreisetag als je ein Kalendertag zu rechnen. Bei einem unmittelbaren Anschluss ist die Zuzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenbehandlung / 2 Leistungsarten

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden regelmäßig als Dienst-, Geld- oder Sachleistungen erbracht und von der Krankenkasse getragen. Die Versicherten haben für bestimmte Leistungen während eines Kalenderjahres Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten.[1] Anstelle von Sach- und Dienstleistungen der Krankenkasse können Versicherte die Kostenerstattung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beginn des Begünstigungszeitraums für die Einkommensteuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

Leitsatz Der Begünstigungszeitraum des § 35b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes beginnt mit Entstehung der Erbschaftsteuer (§ 9 des Erbschaftsteuergesetzes), regelmäßig mit dem Tod des Erblassers. Normenkette § 35b Satz 1 EStG, § 38 AO, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Sachverhalt Der Kläger hatte von der im Jahr 2010 verstorbenen W zwei KG-Beteiligungen als Alleinerbe geerbt. Ein Erbs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.9 Zuzahlung und Packungsgröße (Abs. 3 und 4)

Rz. 43 Von der Zuzahlung zu unterscheiden ist die Mehrzahlung, die der Versicherte zum vollen Differenzbetrag zu leisten hat, wenn er ein teureres Mittel aus der Gruppe, für die Festbeträge nach § 35 festgesetzt sind, wählt (vgl. auch BT-Drs. 11/2237 S. 173). Die Zuzahlungspflicht nach Abs. 3 und 4 trifft erst Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zuzahlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 3 Literatur

Rz. 10 Brandts, Die Pflicht der Krankenkassen und Leistungserbringer zur Information der Versicherten über Leistungen und Kosten, GesR 2004 S. 497. Holst/Laaser, Zuzahlungen im Gesundheitswesen: Unsozial, diskriminierend und ineffektiv, DÄBl. 2003 S. 2798. Marburger, Zuzahlungen und Belastungsgrenze in der GKV, SuP 2014 S. 214. Rixen, Der Leistungserbringer als Inkassobüro, SGb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.1 Allgemeine Zuzahlungshöhe (Satz 1)

Rz. 2a Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, der entsprechende Leistungen nach dem SGB V in Anspruch nimmt, hat einen Teil der Kosten zu tragen. Versicherte über 18 Jahre haben bei allen Leistungen 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR, zuzuzahlen. Dies gilt insbesondere für Arznei- und Verbandmittel sowie in die Versorgu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst den größten Teil der Zuzahlungsregelungen zusammen (Albers, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 61 Rz. 8). Die einzelnen Zuzahlungsvorschriften beziehen sich darauf und sorgen für die notwendige Rechtsklarheit. Es bedarf insofern in den Einzelvorschriften nicht ständiger Wiederholungen des Satzes 1 (vgl. BT-Drs. 15/1525 S. 95). Es gilt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.4 Quittierung durch Leistungserbringer (Satz 4)

Rz. 6 Die Regelung enthält den ausdrücklichen Hinweis, dass die Leistungserbringer den Erhalt von Zuzahlungen ohne gesonderte Vergütung zu quittieren haben, d. h., für das Ausstellen einer Quittung keinen Vergütungsanspruch gegenüber dem Versicherten oder der Krankenkasse besitzen. Dies gilt auch für die Krankenkassen, soweit sie selbst Zuzahlungen einziehen. Dies setzt in j...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Altersteilzeitverpflichtungen

Altersteilzeitvereinbarungen können nach dem AltTZG in 2 Varianten vorkommen: Modell 1: Der Arbeitnehmer arbeitet während der gesamten Laufzeit mit einer reduzierten Arbeitszeit gegen reduziertes Entgelt. Modell 2 (sog. Blockmodell): Der Arbeitnehmer arbeitet in der 1. Phase (Beschäftigungsphase) der Laufzeit des Altersteilzeitvertrags mit unverminderter Arbeitszeit bei redu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Unterhalt nicht miteina... / b) Elternbezogene Gründe

Rz. 23 Auch elternbezogene Gründe können – wie bereits dargestellt – eine Verlängerung zulassen. Eine Verlängerung aus elternbezogenen Gründen ist insbesondere dann zu bejahen, wenn eine überobligationsmäßige Belastung des betreuenden Elternteils zu berücksichtigen ist. Eine solche kann sich ergeben, wenn der betreuende Elternteil neben der Erwerbstätigkeit in einem besondere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (1) Nebentätigkeit

Rz. 381 Sofern die Einkünfte des Unterhaltsschuldner aus einer vollschichtigen Tätigkeit nicht ausreichen ohne Beeinträchtigung des notwendigen Selbstbehalts den Mindestunterhalt für den bzw. die Unterhaltsgläubiger aufzubringen, kann ihm zugemutet werden im Rahmen seiner Verpflichtung zur gesteigerten Ausnutzung seiner Arbeitskraft durch die Aufnahme einer Nebenerwerbstätig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hohe Wohnkosten: Jeder 2. Mieter hätte lieber Eigentum

Überblick Die hohen Wohnkosten in Deutschland belasten mittlerweile nahezu die Hälfte der Bevölkerung, wie eine repräsentative Online-Umfrage von YouGov im Auftrag der Postbank zeigt. Das betrifft Mieter und Eigentümer – doch eine Gruppe ist unzufriedener. Wohnkosten überfordern jeden 13. Deutschen Knapp die Hälfte (40,5 %) der Umfrageteilnehmer sagten, sie könnten sich die W...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.15 Zuzahlung (Abs. 8) und Eigenanteil

Rz. 28 Das GKV-WSG hat nunmehr in einem neuen Abs. 8 die Zuzahlung der Versicherten geregelt. Die Regelung entspricht weitgehend dem bisherigen Abs. 2 Satz 5. Danach zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu jedem zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zu dem von der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.4 Zuzahlung (Abs. 3)

Rz. 12 Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine Leistung nach Abs. 1 in Anspruch nehmen, müssen eine Zuzahlung von 10,00 EUR je Kalendertag (§ 61 Satz 2) für längstens 28 Tage zahlen. Die Belastungsgrenzen des § 62 gelten auch hier.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 2.4 Zuzahlung (Abs. 3)

Rz. 14 Abs. 3 (i. d. F. bis zum 31.12.2003) enthielt für die Zuzahlung eine Ausnahmeregelung. Der Eigenanteil des Versicherten über 18 Jahre beträgt 9,00 EUR je Kalendertag für die gesamte Dauer der Maßnahme. Auf § 39 Abs. 4 wird nämlich nur hinsichtlich der Höhe des Betrages je Kalendertag wie bei der Krankenhausbehandlung, nicht hingegen hinsichtlich der dortigen Beschränk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.7 Zuzahlungspflicht des Versicherten (Abs. 5 bis 7)

Rz. 27 Bei der Zuzahlungspflicht wird unterschieden zwischen Rehabilitation (Abs. 5) und Anschlussrehabilitation (Abs. 6). Für Rehabilitationsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 war bis 31.12.2003 gemäß Abs. 5 a. F. der Eigenanteil des Versicherten über 18 Jahre auf 9,00 EUR (bis 31.12.2001: 17,00 DM) je Kalendertag der gesamten Maßnahme (früher: 11,00 DM, für höchstens 14 Tage, zul...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.7.1 Erste Stufe: Negative Gesundheitsprognose

Häufige Kurzerkrankungen Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit stellen ein Indiz dafür dar, dass auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen in bisherigem Umfang zu rechnen ist. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Krankheit ausgeheilt ist[1], da insoweit eine negative Prognose ausscheidet. Da der Arbeitgeber die Art der Erkrankungen des Arbeitnehmers im Regelfall nicht k...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lüftungstechnische Anlagen / 2.2 Lüftungstechnische Anlagen

Lüftungstechnische Anlagen werden allgemein als RLT-Anlagen (raumlufttechnische Anlagen) bezeichnet. Sie sind dann einzusetzen, wenn eine Lüftung allein nicht ausreichend ist. An RLT-Anlagen stellt Abschn. 6.2 ASR A3.6 Anforderungen: sie müssen den Stand der Technik erfüllen; Luft ist nach dem Stand der Technik zu filtern; sie dürfen selbst nicht zur Gefahrenquelle werden. Achtu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Übergabevertrag und Kürzung sozialrechtlicher Bezüge

Rz. 98 Aufgrund der unüberschaubaren Gesetzesmaterie und der ständigen Änderungen kann hier nur ein Problemabriss gegeben werden, um das Problembewusstsein zu schärfen.[258] Den Anspruch einer vollständigen Darstellung erhebt Nachfolgendes nicht. Rz. 99 Haben der Übergeber und sein Ehegatte Versorgungsrechte/Gegenleistungen durch Übergabevertrag vereinbart, drohen u.U. folgen...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1 Allgemeine Belastungsgrenze

Rz. 2 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben in jedem Kalenderjahr Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten (Abs. 1 Satz 1 HS 1). Sie beträgt als allgemeine Belastungsgrenze 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Kein Versicherter leistet mehr als diesen Prozentsatz seiner kalenderjährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.3 Überschreitung der Belastungsgrenze

Rz. 9 Den jährlichen Bruttoeinnahmen der Familie zum Lebensunterhalt werden die im selben Kalenderjahr geleisteten Zuzahlungen für alle Familienmitglieder gegenübergestellt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Ermittlungszeitraum ist das Kalenderjahr, auch wenn die Krankenversicherung erst im Laufe des Kalenderjahres begonnen hat. Rz. 10 Zur Beurteilu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.4 Besondere Belastungsgrenze

Rz. 17 Mit der Verknüpfung der Regelung über die besondere Belastungsgrenze von 1 % mit der Inanspruchnahme der in § 25 Abs. 1 (vgl. Komm. dort) definierten Gesundheitsuntersuchungen wollte der Gesetzgeber die Verpflichtung der Versicherten gegenüber der Versichertengemeinschaft zu einem gesundheitsbewussten und eigenverantwortlichen Verhalten betonen: Nur diejenigen Versich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.1 Bestimmung der Belastungsgrenze

Rz. 3 Die Belastungsgrenze orientiert sich nach Abs. 2 an den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Dazu gehören alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen. Dabei sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen (B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastungsgrenze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingefügt und hat am 1.1.2004 im Rahmen der Neuregelung bei Zuzahlungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) die bisherige Überforderun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 1 Allgemeines

Rz. 1c § 62 enthält einen Rechtsanspruch auf Befreiung von Zuzahlungen. Die Krankenkasse ist unabhängig von einem Antrag verpflichtet, dem Versicherten bei Erreichen der Belastungsgrenze eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Dadurch sollen die Versicherten einerseits vor finanziellen Überforderung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.9 Befreiungsbescheid

Rz. 24 Die Befreiung von Zuzahlungen ist vom Versicherten nicht mehr zu beantragen (vgl. § 19 Satz 1 SGB IV). Vielmehr stellt die Krankenkasse dem Versicherten und den in Betracht kommenden Angehörigen eine Bescheinigung über die Befreiung nach Abs. 1 Satz 1 HS 2 und Abs. 3 Satz 1 aus (Abs. 3 Satz 1). Die Befreiung setzt voraus, dass regelmäßig und auf Dauer berücksichtigung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.5 Therapiegerechtes Verhalten der Versicherten

Rz. 20 Abweichend von Abs. 1 Satz 2 beträgt die Belastungsgrenze 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für nach dem 1.4.1972 geborene chronisch kranke Versicherte, die ab dem 1.1.2008 die in § 25 Abs. 1 genannten Gesundheitsuntersuchungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen haben (Abs. 1 Satz 3). Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in seinen Richtlinien fe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.7 Krankenkassen-Zuständigkeit

Rz. 22 Für die Ermittlung der Belastungsgrenze bzw. die Erstattung der über die Belastungsgrenze hinausgehenden Zuzahlungen sind die Krankenkassen zuständig, bei der die Versicherten des Familienverbundes zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der zuerst angegangenen Krankenkasse jeweils versichert sind. Dies gilt sowohl für den Fall eines Krankenkassenwechsels im laufenden Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.3 Chronisch Kranke

Rz. 15 Für Versicherte, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (Abs. 1 Satz 2 HS 2). Das gilt auch für Versicherte nach Abs. 1 Satz 3, die an einem für ihre Erkrankung bestehenden strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen (Abs. 1 Satz 4). Die Verringerung a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.11 Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen

Rz. 26 Die Regelungen über die Belastungsgrenze sollen einerseits für die soziale Ausgewogenheit der Zuzahlungspflicht sorgen; andererseits muss sichergestellt sein, dass die beabsichtigte Steuerungswirkung hierdurch nicht übermäßig beeinträchtigt wird. Als Beitrag zur Versachlichung der Diskussion hat der Gesetzgeber den Spitzenverbänden der Krankenkassen nach Abs. 5 einmali...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.2 Nachweis der Einnahmen und Zuzahlungen

Rz. 8 Den Nachweis über die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt haben die Versicherten in geeigneter Weise zu erbringen. Die Höhe der vom Versicherten getragenen Zuzahlungen ist gegenüber der Krankenkasse durch personenbezogene Belege oder Quittungen des Leistungserbringers nachzuweisen. Bei den Krankenkassen sind dafür Quittungshefte erhältlich, die kostenfrei abgegeben werd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Allgemeine Belastungsgrenze Rz. 2 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben in jedem Kalenderjahr Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten (Abs. 1 Satz 1 HS 1). Sie beträgt als allgemeine Belastungsgrenze 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Kein Versicherter leistet mehr als diesen Prozentsatz seiner kalenderjährlichen Bruttoeinnahm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.10 Befreiung bei Zahnersatz

Rz. 25 Die Regelung in Abs. 4, wonach bei der Versorgung mit Zahnersatz § 61 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 bis 5 und § 62 Abs. 2a in der am 31. Dezember 2003 geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2004 weiterhin Anwendung finden, wurde mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben, weil sie überholt war.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.6 Information durch die Krankenkassen

Rz. 21 Die Krankenkassen sind nach Abs. 1 Satz 7 verpflichtet, ihre Versicherten in geeigneter Form frühzeitig, d. h. zu Beginn eines Kalenderjahres auf die für sie in diesem Kalenderjahr im Gemeinsamen Bundesausschuss empfohlenen Gesundheitsuntersuchungen nach § 25 Abs. 1 hinzuweisen und damit auf deren Inanspruchnahme hinzuwirken.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.4 Einnahmen zum Lebensunterhalt

Rz. 12 Zu den Einnahmen eines Versicherten zum Lebensunterhalt gehören alle Bruttoeinnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen (BSG, Urteil v. 19.9.2007, B 1 KR 7/07 R). Hierzu zählt Erwerbseinkommen jeglicher Art, unabhängig davon, ob und in welchem Umfan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingefügt und hat am 1.1.2004 im Rahmen der Neuregelung bei Zuzahlungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) die bisherige Überforderungsklausel abgelöst....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.2 Hilfeempfänger und Heimbewohner

Rz. 14 Abweichend von Abs. 2 Satz 1 bis 3 ist bei Versicherten, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG oder nach einem anderen Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt, bei denen die Kosten der Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.8 Erstattungspflichtige Krankenkasse bei Kassenwechsel

Rz. 23 Ist der Versicherte im laufenden Kalenderjahr bei mehr als einer Krankenkasse versichert gewesen, so ist für die Erstattung für den gesamten Zeitraum die letzte Krankenkasse zuständig. Eine Aufteilung des Erstattungsbetrages findet nicht statt. Wenn ein von Zuzahlungen befreiter Versicherter im laufenden Kalenderjahr seine Krankenkasse wechselt, akzeptiert die neue die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 3 Literatur

Rz. 27 am Orde, Die GKV-Neuordnungsgesetze – eine neue Ära mit vielen Verlierern und wenigen Gewinnern beginnt, SozSich. 1997 S. 241. Beraus, Zuzahlung der Versicherten bei schwerwiegender chronischer Krankheit, br 2004 S. 171. Metzinger, Zwang zur Früherkennung – Gemeinsamer Bundesausschuss mildert Zwangsuntersuchung zur Beratungspflicht ab, KrV 2007 S. 253. Wunder, Die Zuzahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bunte/Zahrte AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen Komment...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wasserrechtliche Sicherheit... / 6 Sorgfaltspflichten beim Befüllen von Heizöltankanlagen

Gefährdungspotenzial Das Befüllen (und Entleeren) von Heizöltanks stellt eine außerordentlich gefahrenträchtige Tätigkeit dar, weil das Heizöl über die Schlauchverbindung zum Tankfahrzeug in größerer Menge in Bewegung und das sonst geschlossene Tanksystem geöffnet ist. Außerdem müssen Hausanschlüsse und Kupplungen hergestellt werden, deren sichere Verbindung schon durch gerin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Folgende Einkommensgrenzen darf der Eigentümer nicht überschreiten: Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Antragsteller hat mindestens 20 % de...mehr