Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Baufachliche Betreuungskosten als sofort abziehbare WK

Kosten für eine qualifizierte baufachliche Betreuung i.R.d. Herstellung einer Immobilie können sofort abzugsfähige Finanzierungskosten sein, wenn die Betreuung durch die finanzierende Bank verlangt wurde. Im Streitfall war bei Kreditaufnahme zwischen den Vertragsparteien – als Grundlage und Voraussetzung für die Darlehensvergabe zwischen Darlehensgeber und -nehmer – die Insta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung im Wand... / d) Sich anschließende Fragestellungen

Mittelbare Beherrschung einer Besitz-Kapitalgesellschaft? Der BFH hatte die Frage nur für die Beherrschung einer Besitz-Personengesellschaft (hier: die Klägerin) zu beurteilen – und hat daher die Frage des Durchgriffs auf eine Besitz-Kapitalgesellschaft offen gelassen.[63] Unterschiedliche Sichtweisen innerhalb des BFH: Für den Fall einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Berlin

(Es gibt keine vergleichbare Beteiligungsform in Berlin.)mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3 Berlin

§ 90 PersVG BE Berlin hat in § 90 PersVG BE die Mitwirkungstatbestände zusammengefasst. Das Mitwirkungsverfahren ist in § 84 PersVG BE geregelt. Auf die Kommentierung im Zusammenhang mit § 81 BPersVG wird verwiesen. 3.3.1 Personalauswahl Die Verwaltungsvorschriften, die das Land bei der personellen Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen anwende...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.7 Dienstliche Beurteilungen

Auch die Abgabe dienstlicher Beurteilungen ist in § 90 Nr. 7 PersVG BE der Mitwirkung unterworfen. Ausgenommen sind davon die Beurteilungen im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen und für den in § 89 Abs. 2 PersVG BE genannten Personenkreis. Das sind die Beamten ab A 16 und die Angestellten nach Vergütungsgruppe I BAT. Letzterer ist auch in Berlin durch den TV-L abgelöst, sod...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.1 Personalauswahl

Die Verwaltungsvorschriften, die das Land bei der personellen Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen anwendet, unterliegen gemäß § 90 Nr. 1 PersVG BE der Mitwirkung. Gerade die Anwendung einer solchen Verwaltungsvorschrift im Falle einer ohnedies der Mitbestimmung unterliegenden Kündigung ist zu beachten. Würde die Kündigung auf eine solche V...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.3 Neue Arbeitsmethoden

Entsprechend § 78 Abs. 5 BPersVG unterliegt die grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen der Mitwirkung. § 90 Nr. 3 PersVG BE geht noch einen Schritt weiter und erwähnt auch die Einführung grundlegend neuer Methoden.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.2 Angelegenheiten der Dienstkräfte

Entsprechend § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG unterliegt der Erlass von Verwaltungsvorschriften betreffend die innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten nach § 90 Nr. 2 PersVG BE der Mitwirkung. Auf die Kommentierung zur Bundesnorm wird verwiesen.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.4 Veränderung von Dienststellen

Die Regelung des § 90 Nr. 4 PersVG BE entspricht § 84 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG. Auf die Kommentierung dazu wird verwiesen.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.6 Ausschreibungen

Die Mitwirkung des § 90 Nr. 6 PersVG BE erstreckt sich im Rahmen von Ausschreibungen sowohl auf freie Stellen als auch auf die Ausschreibung beabsichtigter Einstellungen. Diese Art der Formulierung lässt nur den Schluss zu, dass die Ausschreibung freier Stellen sich auf konkret vorhandene, durch Fluktuation freigewordene/werdende Stelle bezieht, während es sich im zweiten Ha...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.8 Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte

Sowohl die Disziplinarverfügung als auch die Erhebung der Disziplinarklage unterliegen der Mitwirkung. In § 90 Nr. 8 PersVG BE ist dabei keine Einschränkung auf bestimmte Einwendungen vorgesehen. Die Mitwirkung ist auch bei einer Disziplinarklage, die den gleichen Gegenstand wie eine bereits der Mitwirkung unterworfene Disziplinarverfügung (anders als beispielsweise in Bayer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.3 Unterkunfts- und Heizkosten

Rz. 5 Abs. 3 Satz 1 normiert eine unwiderlegbare Fiktion. Danach gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung innerhalb von Bewilligungszeiträumen, die in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 30.6.2020 beginnen, für die Dauer von 6 Monaten als angemessen. Von den im Gesetzeswortlaut genannten Vorschriften wird insoweit abgewichen. Die Regelung gilt für Erst- und...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.5 Personalplanung und Stellenbewertung

Neben der § 87 Abs. 1 BPersVG entsprechenden Mitwirkung bei der Anmeldung des Dienstkräftebedarfs im Zuge der Haushaltsplanung sind durch § 90 Nr. 5 PersVG BE auch Änderungen des Stellenrahmens, aber auch Änderungen der Dienstposten – bzw. Arbeitsstellenbewertung mitwirkungspflichtig. Stellenbewertung hat unmittelbaren Einfluss auf die Vergütung und Aufstiegsmöglichkeiten de...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.9 Einstellungen

Die Einstellung von Arbeitnehmern § 87 Nr. 1 PersVG BE und von Beamten § 88 Nr. 1 PersVG BE unterliegt der Mitbestimmung. In § 90 Nrn. 9 und 10 PersVG BE werden die Einstellung bestimmter Beschäftigter der Mitwirkung unterstellt. Dabei handelt es sich um die Personen, die im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach SGB III für die Dauer von bis zu 9 Monaten eingestellt we...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.2 Kündigungen

Während die ordentliche Kündigung der Mitbestimmung nach § 63 LPVG-BB unterworfen ist, hat die Personalvertretung bei außerordentlichen Kündigungen, fristlosen Beendigung und Kündigungen in der Probezeit ein Mitwirkungsrecht nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 LPVG-BB. Dabei ist zu beachten, dass außerordentliche Kündigungen nicht immer fristlos sein müssen. So können gerade im Öffentlich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung von gefördertem Altersvermögen für eine selbst genutzte Wohnung

Leitsatz Sind Ehegatten Miteigentümer einer selbstbewohnten Immobilie und ist lediglich der Ehemann Darlehensnehmer der bei Anschaffung der Immobilie aufgenommenen Kredite, so ist nur der Ehemann als Darlehensnehmer berechtigt, zur Tilgung dieser Kredite gefördertes Kapital im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu entnehmen, nicht aber die Ehefrau. Sachverhalt Die Kläge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organisation und Durchführung der Jägerprüfung als Zweckbetrieb

Leitsatz 1. Ein gemeinnütziger Verein, zu dessen satzungsmäßigen Zwecken auch der Naturschutz und die Landschaftspflege gehören, begründet mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung einen allgemeinen Zweckbetrieb. 2. Die Steuerbefreiung für die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung ist keine unionsrechtlich unzulässige Beihilfe. Normenkette § 14, § 65 AO, ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / VI. Corint Media, früher: VG Media

Rz. 390 Copyright International GmbH wurde im Jahre 2021 als Nachfolgerin der VG Media gegründet. Die Corint Media GmbH mit Sitz in Berlin ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie, das die Urheber- und Leistungsschutzrechte von privaten Sendeunternehmen und Presseverlegern durchsetzt. Im Einzelnen vertritt Corint Media die Rechte zahlreicher deutscher und...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 15. Gerichte für Urheberrechtsstreitigkeiten und (fliegende) örtliche Zuständigkeit

Rz. 522 § 105 UrhG sieht in Urheberrechtsstreitigkeiten besondere Gerichte in der Weise vor, dass die Landesregierungen beziehungsweise Landesjustizverwaltungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Zuständigkeit einem von diesen zuzuordnen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder durchweg Gebrauch gemacht. (Siehe dazu § 5 Rdn ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / I. Grundlagen

Rz. 351 Geht man von dem als absolutes Recht ausgestaltetem Urheberrecht als individuelles Recht der Einwilligung und des Verbotes aus, so verträgt sich hiermit nicht die Realität massenhafter Nutzungsvorgänge, etwa beim Mieten von Büchern oder gar im Aufführen oder Senden von Musikwerken. Um der Durchsetzung dieser Ansprüche gerecht zu werden, gab es in Europa, zunächst in ...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Ersteller und Verbreiter digitaler Angebote

Rz. 150 Zunächst wurde der Rundfunkbegriff um das Erfordernis des journalistisch-redaktionellen Angebots als positives Merkmal erweitert (§ 2 Abs. 1 S. 1 MStV). Das sind solche Beiträge, die aufgrund der inhaltlichen Bearbeitung sowie deren Auswahl zur öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung beitragen. Ein weiteres Merkmal ist die organisatorische "Verfestigung", wobe...mehr

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Kennzeichnung einer Firma mit Sonderzeichen "//" möglich?

Zusammenfassung Der Name einer Gesellschaft darf nur Sonderzeichen beinhalten, wenn diese nach dem allgemeinen Sprachgebrauch klar auszusprechen sind. Die Gesellschafter einer GmbH & Co. KG beantragten die Eintragung der Firma im Handelsregister. Dabei sollten die Sonderzeichen "//" als vorangestellter Teil der Firma "// CRASH…" genutzt werden. Das Registergericht hat die Ein...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Theorie vom geistigen Eigentum

Rz. 19 Der eigentliche Kunsthandel erfolgte erst mit der Wendung vom Verleger- zum Autorenschutz. Während zuvor allenfalls der Gewerbeschutz und damit das materielle Eigentum erfasst wurde, kam es nunmehr zur Vorstellung vom geistigen Eigentum des Urhebers. Rz. 20 Basis für diese von John Locke (1632–1704) vertretene Arbeitstheorie ist das auf dem Naturrechtsgedanken gründend...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Veröffentlichungsrecht

Rz. 160 Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist ( § 12 Abs. 1 UrhG). Dies wird selten ausdrücklich erfolgen (so aber der Genehmigungsvermerk auf korrigierten Druckfahnen bei der Buchveröffentlichung), sondern sich in der Regel aus den Umständen ergeben. Das Veröffentlichungsrecht ist auf alle Werkarten bezogen, gilt auch für Werktei...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / cc) Erstellung von Computerprogrammen im Arbeits- und Dienstverhältnis

Rz. 35 Für die Erstellung von Computerprogrammen im Arbeitsverhältnis regelt § 69b UrhG, dass dem Arbeitgeber oder Dienstherren alle vermögensrechtlichen Befugnisse im Sinne eines umfassenden und ausschließlichen Nutzungsrechts zustehen, wenn der für ihn tätige Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen handelt.[71] Für nicht pflichtgebundene Werke...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Verhältnis der Verwertungsgesellschaften zu den Wahrnehmungsberechtigten, Nutzern und Veranstaltern

Rz. 366 Das Verhältnis zwischen Verwertungsgesellschaften und Wahrnehmungsberechtigten wird maßgeblich geprägt durch die mit dem Berechtigten zu schließenden Wahrnehmungsverträge.[510] Darüber hinaus erwerben die Verwertungsgesellschaften weitere Einwilligungsrechte und Vergütungsansprüche aufgrund der mit ihren ausländischen Schwesterorganisationen geschlossenen Gegenseitig...mehr

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§ 2 Urheberrecht / f) Werke an öffentlichen Plätzen

Rz. 357 Ebenfalls zugunsten der Allgemeinheit ist in § 59 UrhG festgelegt, dass Werke an öffentlichen Plätzen mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergeben dürfen.[549] "An öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen" bedeutet nicht, dass das Werk selbst für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss. Dies...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Werkstück und Architektur

Rz. 123 Besonders deutlich wird dieser Interessenwiderstreit im Hinblick auf das Recht des Urhebers auf die Unversehrtheit seines Werkstückes im Verhältnis zwischen dem Architekten und dem Gebäudeeigentümer.[195] Die besonderen Interessen des Eigentümers werden schon dadurch evident, dass er bei Bauwerken in aller Regel erhebliche finanzielle Mittel einsetzt, wohingegen dem ...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Anwendungsbereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Rz. 269 Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder ist am 7.11.2020 als Art. 3 des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Kraft getreten. Zweck dieser Ländervereinbarung ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtig...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 11. Verjährung

Rz. 511 § 102 UrhG verweist auf §§ 194–218 BGB, wonach die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt (§ 195 BGB). Nach § 119 Abs. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahr...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Schutz von Werkteilen

Rz. 47 Auch selbstständige Werkteile genießen Urheberrechtsschutz, wenn diese Teile für sich betrachtet die Anforderungen an den Werkbegriff erfüllen, insbesondere individuelle Züge tragen.[41] Die Formgebung muss nicht vollendet sein. Folglich kann schon der ausgearbeitete Plan einer wissenschaftlichen Arbeit, die Skizze oder der Entwurf des Malers geschützt sein. Allerding...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Prinzip der "regulierten Selbstregulierung"

Rz. 254 Der spezielle Jugendmedienschutz nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder hat folgenden organisatorischen Aufbau: Nach dem Prinzip der "regulierten Selbstregulierung"[250] erfolgt die Kontrolle des Jugendmedienschutzes (präventive interne Selbstregulierung) auf vier Stufen. Rz. 255 Auf der ersten Stufe stehen die Anbieter selbst. Länderübergreifend...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / d) Musikverlagsvertrag

Rz. 328 Der Musikverlagsvertrag bezieht sich in der Regel auf ein Werk als Titelvertrag oder ­Titelautorenvertrag. Der deutsche Komponistenverband und der deutsche Musikverleger-Verband haben für den Bereich der U-Musik ein Vertragsmuster ausgearbeitet, das mit einigen Änderungen im Münchener Vertragshandbuch[448] abgedruckt ist. Hieran orientiert sich die Praxis und soll au...mehr

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§ 2 Urheberrecht / c) Änderungen des Werkes

Rz. 175 Aus Sicht des Urhebers stellt sich die Frage, in welchem Maße er im Hinblick auf das Urheberpersönlichkeitsrecht Änderungen hinnehmen muss bzw. unter welchen Bedingungen es ein Bearbeitungsrecht gibt oder aber Werke der freien Benutzung unterliegen. Die Beantwortung dieser Frage ist deshalb so schwierig, weil in der Regel auch das Verwertungsrecht des Urhebers angesp...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 7. Datenverarbeitungsverträge

Rz. 245 Aus dem bisher Dargelegten können folgende Typen von Datenverarbeitungsverträgen (DV-Verträgen) hergeleitet werden:[348]mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Werkstück als Träger der schöpferischen Leistung

Rz. 119 Die Trennung zwischen dem geistigen Werk als dem Schutzgegenstand des Urheberrechts und dem materiellen Werkstück als dem Träger der schöpferischen Leistung ist eine wesentliche Erkenntnis, die sich insbesondere im Bereich der bildenden Kunst im Hinblick auf das Original, aber auch im Verhältnis des Architekten zu dem Eigentümer eines Gebäudes zeigt.[186] Die besonde...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Schutz des ausübenden Künstlers

Rz. 277 Eine besondere Stellung nehmen die verwandten Schutzrechte ausübender Künstler ein. Gegenstand des Rechtsschutzes der ausübenden Künstler gem. § 73 UrhG ist die Darbietung (zur Abgrenzung gegenüber der Bearbeitung siehe Rdn 229) von Werken oder die künstlerische Mitwirkung bei ihrer Darbietung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um geschützte oder ungeschützt...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Abgrenzung eigener von fremden Inhalten

Rz. 333 Aus den obigen Ausführungen folgt ohne Weiteres, dass die Abgrenzung eigener von fremden Inhalten für den Anbieter von Telemedien von entscheidender Bedeutung ist. Eigene Inhalte sind nicht nur solche, die der Anbieter selbst erstellt, sondern die zwar von Dritten hergestellt wurden, gleichwohl vom Diensteanbieter zu eigen gemacht wurden. Zu den eigenen Inhalten gehö...mehr

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§ 2 Urheberrecht / a) Werke der bildenden Künste

Rz. 90 Die bildende Kunst umfasst Malerei einschließlich Grafik, Plastik, Bildhauerei, Collagen, Happenings und ähnliche neuere Formen künstlerischen Schaffens.[119] Der in diesem Kontext verwandte Kunstbegriff ist "schillernd" wie kein anderer. Hierauf geht Rehbinder [120] treffend ein, wenn er ausführt, dass die Idee, den Kunstbetrieb zu ironisieren oder bestimmte Kunst zu ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Künstlervertrag

Rz. 449 Künstlerverträge (siehe § 5 Rdn 8 Muster: Künstlervertrag) haben primär die Übertragung der Leistungsschutzrechte ausübender Künstler gem. §§ 73 ff. UrhG zum Gegenstand mit dem Ziel der Erstellung von Tonträgern und deren Bewerbung (Promotion). In diesem Kontext werden auch Merchandising-Rechte, die Nutzungsrechte zur Produktion von Musikvideos, Compilations- und Mul...mehr

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§ 4 Medienrecht / V. Vertragsrecht

Rz. 404 Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen neuer Medien gibt es eine Flut von Verträgen und Vertragstypen,[372] die wie folgt systematisiert[373] werden können: Rz. 405 Zunächst sind die Providerverträge zu nennen mit den Unterspartenmehr

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§ 5 Muster / G. Muster: Musikverlagsvertrag

Rz. 7 Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Musikverlagsvertrag zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachstehend "Urheber" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt – und dem _________________________-Verlag – nachstehend "Verlag" genannt – § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Urheber ist der Komponist/Textdichter des Werkes "______________...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Künstlername und Domainname

Rz. 5 Den Kulturschaffenden bleibt es vorbehalten, sich einen so genannten Künstlernamen (Pseudonym) zu geben, der dann unter den Schutzbereich des § 12 BGB fällt.[3] Dieser Künstlername darf nicht nur im beruflichen, sondern darüber hinaus auch im privaten Bereich benutzt werden.[4] Erst bei Verkehrsgeltung dieses Pseudonyms besteht der folgende Schutz des § 12 BGB, namentl...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Zugangsrecht

Rz. 247 Der Urheber kann vom Besitzer des Originals oder eines Vervielfältigungsstückes seines Werkes verlangen, dass er ihm das Original oder das Vervielfältigungsstück zugänglich macht, soweit dies zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken oder Bearbeitungen des Werkes erforderlich ist und berechtigte Interessen des Besitzers nicht entgegenstehen ( § 25 Abs. 1 UrhG). Das...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungs­leistungen

Leitsatz 1. Pflege- und Betreuungsleistungen i.S. von § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG sind insbesondere Maßnahmen der unmittelbaren Pflege am Menschen (betreffend Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung (wie einkaufen, kochen und reinigen der Wohnung). 2. Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.2 Aufgehobene Ermächtigungsvorschriften

Rz. 13 Von besonderer Bedeutung waren nach § 26 Abs. 4 UStG a. F. in den Zeiten der deutschen Teilung Sonderregelungen zur Begünstigung des innerdeutschen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Enthalten war eine Ermächtigung, durch Verwaltungsregelungen umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 39 Nach § 26 Abs. 3 UStG kann die Steuer für die grenzüberschreitenden Beförderungen von Personen im Luftverkehr niedrigerer festgesetzt oder teilweise oder ganz erlassen werden. Dazu muss sich die Beförderungsleistung z. T. auf das Inland und z. T. auf das Ausland (Drittlandsgebiet oder übriges Gemeinschaftsgebiet) erstrecken. Danach kann es sich um die folgenden Beförd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Kritik an der Regelung

Rz. 63 § 26 Abs. 3 UStG basiert auf der Kannbestimmung des Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 10 MwStSystRL [1] und ist damit unionsrechtlich abgesichert. Auch handelt es sich – wenn die Orientierung an der Liste der Staaten erfolgt, zu denen Gegenseitigkeit i. S. d. Regelung besteht – um eine international abgesicherte Regelung. Ihre Begründung bezieht die Regelung aber n...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eigentumswechsel an einer teils unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie

Leitsatz Wird nach Erwerb einer vom Voreigentümer teilweise unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie den Mietern der neue Vermieter mitgeteilt und gehen die Mieten nun auf dem Bankkonto des Erwerbers ein, muss sich der neue Eigentümer die nicht von ihm selbst abgeschlossenen, unberechtigt Umsatzsteuer ausweisenden Mietverträge zusammen mit seinen Kontoaus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.1 Allgemeine Rechtsentwicklung

Rz. 7 Die Regelungen des § 26 Abs. 1 bis Abs. 3 UStG waren – inhaltlich kaum verändert – auch schon in der ersten Fassung des UStG enthalten, das die Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug regelte (UStG 1967). Aber auch im UStG 1951 waren schon Vorläufer der heutigen Ermächtigungsvorschriften in § 18 UStG 1951 und später in § 28 UStG 1951 enthalten. Rz. 8 Inhaltlich sind di...mehr