Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 2.4 Durchführung unternehmensinterner Untersuchungen (Internal Investigations)

"Investigations" sind unternehmensinterne Untersuchungen zur Aufklärung von (möglichen) Verstößen gegen Compliance-Regeln von Managern und/oder Arbeitnehmern. Unternehmensinterne Untersuchungen sind in den USA ein seit Jahren bekanntes und häufig genutztes Instrument der Unternehmensleitung, um Verstöße gegen Compliance-Regeln aufzuklären. Typische Untersuchungsgegenstände s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Widerstand bei der Zwangsvollstreckung

Rz. 2 Leistet der Schuldner bei der Zwangsvollstreckung Widerstand, ist diese sofort zu unterbrechen, bis es dem Gerichtsvollzieher gelungen ist, Zeugen hinzuzuziehen. Eine Ausnahme kann nur dann gelten, wenn die Unterbrechung der Zwangsvollstreckung mit Sicherheit dazu führen würde, dass diese fruchtlos bliebe. Widerstand ist hier (wie in § 758 Abs. 3 ZPO) jedes Verhalten d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Bestimmung gilt grundsätzlich für alle Arten der Zwangsvollstreckung, auch für die Durchsuchung im Wege der Verwaltungsvollstreckung (VG Berlin, Beschluss v. 8.9.2011, 6 M 2.11). Praktisch kommt sie zur Anwendung bei der Pfändung nach den §§ 803 ff. ZPO, der Herausgabevollstreckung nach den §§ 883 ff. ZPO und der Anordnung der Haft (§ 901 ZPO). Ausnahmen des Erford...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 7. Aufwendungen für die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten (§ 8 Nr. 1 Buchst. f EStG)

Hinzurechnungsgröße bildet ein Viertel der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (insbesondere Konzessionen und Lizenzen, mit Ausnahme von Lizenzen, die ausschließlich dazu berechtigen, daraus abgeleitete Rechte Dritten zu überlassen). Know-how: Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 4. Gewinnanteile des stillen Gesellschafters (§ 8 Nr. 1 Buchst. c GewStG)

Hinzurechnungsgröße sind die Gewinnanteile des stillen Gesellschafters. Dabei umfasst der Begriff des Gewinnanteils auch gewinnunabhängige Vergütungsbestandteile.[9] Zu berücksichtigen ist auch ein Verlustanteil des stillen Gesellschafters, soweit dieser Verlustanteil den Verlust aus Gewerbebetrieb gemindert hat. Wird durch die Berücksichtigung die Summe der hinzuzurechnende...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Verfahren

Rz. 9 Das Verfahren zur Erlangung der richterlichen Durchsuchungsanordnung zur Durchführung der Zwangsvollstreckung ist im Gesetz nicht geregelt. Nach der ständigen Rechtsprechung gelten die (Verfahrens-)Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozessordnung entsprechend (Zöller/Seibel, § 758 Rn. 15; Stein/Jonas/Münzberg, § 758 Rn. 15). Ausschließlich zuständig (§ 802 ZPO) i...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Rechtsbehelfe

Rz. 17 Gegen den die Durchsuchung aussprechenden Beschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO zu, denn die begehrte Anordnung ist eine Entscheidung im Rahmen des Verfahrens der Zwangsvollstreckung und nicht bloße Vollstreckungsmaßnahme (streitig; h. M. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss v.20.1.2017, 5 T 4987/16 – Juris; LG Koblenz, InVo 2004, 29; OLG Stutt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen (Absatz 4)

Rz. 15 Die Regelung in Absatz 4 ersetzt die aufgehobene Vorschrift des § 761 ZPO. Die Bestimmung stellt die Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen weitgehend in das Ermessen des Gerichtsvollziehers. Zur Nachtzeit gehören unabhängig von den Jahreszeiten und Sommer- oder Winterzeit die Stunden zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr (Abs. 4 S. 2; OVG NRW, NVwZ-RR 2021...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Abwesenheit des Schuldners oder ihm nahe stehender Personen

Rz. 3 Wohnung ist hier ebenso – weit – auszulegen wie in § 758 ZPO (siehe dort Rn. 3). Trifft der Gerichtsvollzieher in der Wohnung unerwartet weder den Schuldner noch eine diesem nahestehende erwachsene Person an, so hat er von Vollstreckungshandlungen bis zum Eintreffen von Zeugen abzusehen. "Erwachsen" bedeutet nicht volljährig; entscheidend ist, dass die angetroffene Per...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Akteneinsicht

Rz. 2 Auf Verlangen erhalten Akteneinsicht durch den Gerichtsvollzieher nur die an der Zwangsvollstreckung Beteiligten (einschließlich ihrer Bevollmächtigten). Es sind dies Gläubiger und Schuldner des Verfahrens der Zwangsvollstreckung und deren Rechtsnachfolger (LG Tübingen, DGVZ 2020, 150). Ein Dritter ist dann Beteiligter, wenn er durch eine Maßnahme der Zwangsvollstrecku...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit – Einstellung des "bisherigen" (originär gewerblichen) Betriebs trotz Fortführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage in dem "neuen" (vermögensverwaltenden) Betrieb

Leitsatz 1. Ob der anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit erzielte Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG nach § 7 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegt, beurteilt sich danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind. Dies richtet sich nach den gleichen Kriterien,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 2.1 Kontrolle von dienstlichen Unterlagen, Dateien und E-Mails

Der Zugriff auf dienstliche Unterlagen und/oder Akten ist regelmäßig unproblematisch zulässig.[1] Der Arbeitgeber – aber auch Vorgesetzte oder Kollegen – können diese jederzeit herausverlangen und einsehen. Der Arbeitnehmer darf weder die Einsichtnahme noch die Herausgabe der Unterlagen oder Akten verweigern. Ihm steht im Hinblick auf dienstliche Unterlagen und Akten auch ni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 3.1 Die Abmahnung als Reaktion auf einen Verstoß gegen Compliance-Regelungen

Nach dem kündigungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz müssen vor allem einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich eine oder ggf. mehrere einschlägige Abmahnungen vorausgehen.[1] Eine wirksame Abmahnung setzt voraus, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers beanstandet, den Arbeitnehmer zu einem künftigen vertragsgemäßen Verhalte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 5. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG)

Fiktives Anlagevermögen: Hinzurechnungsgröße ist ein Fünftel der Miet-/Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen. Beachten Sie: Für die Hinzurechnung ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters/Pächters wären, wenn sie in seinem Eigentu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gemischte berufliche/private Veranlassung

Rz. 55 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Ist im Verlauf einer beruflichen Reise ein privater Schwerpunkt zu erkennen oder wird gar eine berufliche Reise mit einer privaten zeitlich verbunden, gilt im Grundsatz Folgendes:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Dreimonatsfrist

Rz. 96 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer längerfristigen Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte (> Rz 99) ist der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate beschränkt (§ 9 Abs 4a Satz 6 EStG). Diese zeitliche Begrenzung gilt auch für Leih-ArbN (BFH 241, 378 = BStBl 2013 II, 704). Sie ist verfassungskonform (vgl BFH 230, 352 = BStBl 201...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / bb) Begünstigte Aufwendungen

Rz. 25 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zu den nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigten Aufwendungen gehören nur Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, die zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (Rn. 1ff.) im Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden. Für Umlagen, die vom Arbeitgeber an eine Versorgungseinrichtung entrichtet werden, kommt die Steuerfre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Reisebüro

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fahr- bzw Reisepreisermäßigungen, die ein Reisebüro (ArbG) seinen ArbN für private Reisen gewährt, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn (vgl EFG 1965, 398). Wird die Ermäßigung von dritter Seite, zB unmittelbar von Reiseveranstaltern oder Verkehrsträgern, gewährt, handelt es sich um Lohnzahlungen Dritter. Auch Informationsreisen führ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Übernachtungskosten

Rz. 110 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zu den als WK abziehbaren Reisekosten zählen auch die tatsächlich entstandenen notwendigen Mehraufwendungen für eine Unterbringung zur Übernachtung außerhalb der eigenen Wohnung während einer (idR mehrtägigen) Auswärtstätigkeit (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG). Hierher gehören auch Aufwendungen für eine Übernachtung eines ArbN mit typische...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abberufung eines Leitenden ... / 2 Urteil des LAG Berlin vom 2.2.1998, 9 Sa 114/97

Zum Sachverhalt Die Klägerin wurde im Wege der Versetzung als Betriebsärztin für den Bereich der Beklagten, die damals noch ein Eigenbetrieb von Berlin war, übernommen. Für das Arbeitsverhältnis galt der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Die Beklagte erstellte – wie auch schon in der Vergangenheit – mit Wirkung vom 2. Dezember 1996 ein Organigramm, nach dem die Klägerin a...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abberufung eines Leitenden ... / 1 Vorbemerkung

Die nachfolgend wiedergegebene Entscheidung des LAG Berlin befasst sich mit Fragen der Bestellung und Abberufung eines Leitenden Betriebsarztes. Das Urteil ist gleichermaßen auf die Bestellung und Abberufung einer Leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit übertragbar. Auch die Entscheidung des LAG Brandenburg vom 2.4.1998 befasst sich u. a. mit dieser Fragestellung. Die Grund...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Parteibezeichnung

Rz. 6 "Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind" (Abs. 1 Satz 1; vgl. BGH, NJW-RR 2019, 1274; BGH, ZfIR 2018, 795). Das Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung der Schuldner im Vollstreckungstitel oder in der Vollstreckungskl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Die Zustellung der Vollstreckungsklausel und der Urkunden, aufgrund deren sie erteilt wurde (Absatz 2)

Rz. 16 Die Regelung bedeutet eine Ausnahme von § 750 Abs. 1 ZPO (LAG Berlin-Brandenburg, PfIR 2017, 642). Während die "einfache" vom Urkundsbeamten erteilte Vollstreckungsklausel nicht zugestellt werden muss, müssen titelergänzende (§ 726 Abs. 1 ZPO) und titelübertragende Klauseln, gleichgültig, ob die Übertragung auf der Gläubiger- oder der Schuldnerseite stattfindet (§§ 72...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssicherheitsmanagement / Literaturtipps

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nachhaltigkeit im Arbeitssc... / 4 Kampagne "kommitmensch"

Auch die Kampagne "kommitmensch" der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften[1] leistet einen Beitrag zur Identifikation aller betrieblichen Akteure mit den Werten einer sicheren und gesunden Arbeit. Das Prinzip bleibt gleich. Es geht stets um Kulturprägung und -wandel. So wie schon die "7 goldenen Regeln" der Vision Zero-Initiative, die 4 Handlungsfelder von Prävention 4.0 ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nachhaltigkeit im Arbeitssc... / 3 Prävention 4.0

Unsere Wirtschaftswelt befindet sich in einer starken Transformationsphase. Die rasante Entwicklung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI), die Fortschritte der IT- und Kommunikationstechnologie führen in der Industrie mit intelligenten Fertigungssystemen (IMS) und umfassender Vernetzung aller betrieblichen Prozesse (Cyber-physische Systeme) zu enormen Veränderungen der Arbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Art der Leistung i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 2 UStG

Rz. 107 Gem. § 4 Nr. 16 S. 2 UStG sind Betreuungs- oder Pflegeleistungen, die von den in § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. b bis m UStG genannten Einrichtungen erbracht werden, befreit, soweit es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, auf die sich die Anerkennung, der Vertrag oder die Vereinbarung nach Sozialrecht oder die Vergütung jeweils bezieht. Praxis-Beispiel Ein Unternehmer,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Der Gerichtsvollzieher übt die staatliche Zwangsgewalt unter eigener Verantwortung als selbstständiges Organ der Rechtspflege aus (BVerwGE 65, 260; BGHZ 93, 287). Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig und in eigener Verantwortung (BGHZ 93, 287). Nach § 154 GVG werden die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsv...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Vollstreckungsschuldner und (Mit-)Gewahrsamsinhaber müssen Ehegatten oder Lebenspartner (nach dem LPartG) sein. Da die Gewahrsams- und Besitzvermutung mit der Eigentumsvermutung nach § 1362 BGB verknüpft ist, gilt die Bestimmung ohne Rücksicht auf den Güterstand der Ehegatten (LG München, JurBüro 1989, 1311; § 96 GVGA). Bei der Gütergemeinschaft allerdings gilt die Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Anfechtungsfrist

Rz. 14 Die Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Irrtums hat unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen, und zwar nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.[1] Sie ist innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist zu erklären.[2] Hinweis Nach der Rspr. des BAG wird der Begr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8 Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

Rz. 34 Die Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen rechtswidriger Drohung oder wegen Verletzung von Aufklärungspflichten, die eine Täuschung durch Unterlassen darstellen können, ist möglich.[1] Sofern allerdings mit dem Aufhebungsvertrag ein gleichzeitiges Angebot eines anderen Arbeitsplatzes verbunden wird, genügt als Anfechtungsgrund nicht, dass eine Seite ohne Täuschung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 27 Unabhängig vom Fragerecht des Arbeitgebers[1] kann der Bewerber auch ohne vorheriges Fragen des Arbeitgebers zur Offenbarung bestimmter Tatsachen verpflichtet sein. Grundsätzlich muss eine Vertragspartei bei Vertragsverhandlungen – auch im Rahmen der Begründung eines Arbeitsverhältnisses – nicht von sich aus auf Umstände hinweisen, die die andere Vertragspartei vom Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die zum Abschluss des Arbeitsvertrags abgegebene Willenserklärung jeder Partei kann unter den Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB angefochten werden. Die Anfechtung wird insbesondere nicht durch die Kündigungsregeln verdrängt.[1] Das Anfechtungsrecht wird auch nicht durch eine vorherige Kündigung "verbraucht".[2] Kündigungsverbote sind für die Wirksamkeit einer Anfechtu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen und Verfahren

Rz. 3 Zuständig zur Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ist bei Urteilen und Prozessvergleichen der Rechtspfleger des für die erste Klauselerteilung zuständigen Gerichts nach § 20 Nr. 12 RPflG. Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 724 Abs. 2 ZPO (BGH, NJW-RR 2006, 1575). Anwaltszwang besteht nicht (§ 78 Abs. 3 ZPO). Für die Erteilung der weiteren Ausfertigun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung

Rz. 4 Es muss ein wirksamer Vollstreckungstitel vorliegen (BGH, VersR 1984, 1192). Der Titel muss vollstreckbar, ein Urteil entweder rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sein (§ 704 Abs. 1 ZPO). Der Titel muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben, sich überhaupt zur Zwangsvollstreckung eignen (LAG Berlin-Brandenburg, LAGE § 733 ZPO 2002 Nr. 1; OLG Düsse...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Entsprechende Anwendung

Rz. 5 Die Bestimmung des § 727 ZPO findet in einer Vielzahl von Fällen aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung entsprechende Anwendung: §§ 728, 729, 738, 742, 744, 744a, 745 Abs. 2 und § 749 ZPO; § 126 Abs. 2 S. 3 VVG. Grundsätzlich kann dem Rechtsnachfolger des in einem Urteil bezeichneten Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden, wenn die Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Beispiele für das Vorliegen der Rechtsnachfolge beim Gläubiger

Rz. 3 Auf Gläubigerseite liegt Rechtsnachfolge vor, wenn eine andere Person in eigenem Namen und eigenen Interesse den Anspruch des im Urteil (bzw. sonstigen Titels) bezeichneten Gläubigers geltend machen kann. Rechtsnachfolger des Gläubigers sind sowohl dessen Gesamtrechtsnachfolger (z. B. der Erbe) als auch Sonderrechtsnachfolger, gleichgültig, ob die Nachfolge unter Leben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Modalitäten der Vergütungszahlung

Rz. 40 Üblicherweise ist der Erfüllungsort für die Lohnzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers der Ort, an dem sich der Betrieb befindet, in dem der Arbeitnehmer seine Dienste ständig verrichtet.[1] Der Betriebssitz bleibt auch dann der Erfüllungsort, wenn der Arbeitnehmer außerhalb der Betriebsstätte eingesetzt wird.[2] Der Arbeitnehmer hat die Vergütung grundsätzlich im Bet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Umschreibung für den Erben nach Beendigung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers (Absatz 2 Satz 1)

Rz. 5 Die Bestimmung regelt ausschließlich, unter welchen Voraussetzungen ein für oder gegen den Testamentsvollstrecker erwirkter Titel für oder gegen den/die Erben vollstreckbar ausgefertigt werden kann. Die Urteile aus den seitens des Testamentsvollstreckers geführten Aktivprozessen über seiner Verwaltung unterliegende Rechte (§§ 2205, 2212 BGB) wirken auch zugunsten des E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.2 Zulagen

Rz. 56 Ansprüche des Arbeitnehmers auf Zulagen ergeben sich häufig aus TV oder dem Einzelarbeitsvertrag, sie können aber Gegenstand aller Rechtsquellen des Arbeitsrechts sein. Der Arbeitnehmer kann in Anerkennung einer besonderen Leistung oder Leistungsfähigkeit eine höhere Entlohnung durch Einstufung in eine höhere Vergütungsgruppe oder durch die Zahlung einer Zulage zum bi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsnachfolge

Rz. 2 Rechtsnachfolge auf der Gläubiger- oder der Schuldnerseite ist jeder Wechsel der im Urteil oder im sonstigen Vollstreckungstitel als Gläubiger oder Schuldner bezeichneten Person. Auf die Art der Rechtsnachfolge kommt es nicht an (VGH München, BayVBl 2018, 139). Es kommt Gesamt- und Sonderrechtsnachfolge in Betracht (Schuschke/Walker, § 727 Rn. 3), gleichgültig aus welc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Allgemeines

Rz. 1 Die vollstreckbare Ausfertigung ist eine unerlässliche Voraussetzung jeder Vollstreckungshandlung sämtlicher Vollstreckungsorgane. Sie bildet in der Praxis den eigentlichen Träger des Rechts auf Durchführung der Zwangsvollstreckung, da allein sie als Zeugnis über die Vollstreckbarkeit (nicht das Original des Titels, das regelmäßig in der Verwahrung des erkennenden Geri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Beispiele der Anwendbarkeit des Abs.es 1 – Abhängigkeit

Rz. 5 Grundsätzlich kann gesagt werden, dass es sich überwiegend um Fälle handelt, in denen der Anspruch des Gläubigers aufschiebend bedingt (vgl. BGH, NJW-RR 2018, 817; vgl. auch: Zöller/Seibel ZPO § 726 Rn. 4 und BeckOK ZPO/Ulrici, § 726 Rn. 5 bis 5.2) ist, z. B.: Vorleistungspflicht des Gläubigers, wie z. B. Zahlung erst nach Beseitigung von Mängeln und Abnahme; Durchführun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsnatur der Klage

Rz. 2 Nach wohl h. M. handelt es sich um eine prozessuale Feststellungsklage, weil das Gericht nur feststellt, dass die Erteilung der Klausel zulässig ist, aber die Klausel nicht (selbst) erteilt (vgl. Zöller/Seibel, § 731 Rn. 4). Nach anderer Auffassung (vgl. Schuschke/Walker, § 731 Rn. 2 m. w. N.; BeckOK ZPO/Ulrici, § 731 Rn. 4, 4.1) handelt es sich um eine prozessuale Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.3 Gratifikationen

Rz. 106 Der Zweck der Zulagen, Gratifikationen und Sonderzuwendungen gibt vor, wie weit zwischen den verschiedenen Arbeitnehmergruppen differenziert werden kann. Praxis-Beispiel Grundsätzlich zulässige Kriterien sind (je nach Ziel der Zuwendung) Arbeitsleistung und -belastung[1], Qualifikation (auch wenn die aktuell ausgeübten Tätigkeiten die Gleichen sind)[2], Berufserfahrun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.1 Verschwiegenheit

Rz. 161 Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich – auch ohne explizite vertragliche Festschreibung[1] – eine Pflicht für den Arbeitnehmer, über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Dabei liegt ein Betriebsgeheimnis[2] vor, wenn Tatsachen im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.4 Überstundenvergütung

Rz. 61 Die Vergütung von Über- oder Mehrarbeit ist durch das ArbZG nicht gesondert geregelt. Unter Überarbeit wird das Überschreiten der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit[1], unter Mehrarbeit wird das Überschreiten der gesetzlichen Arbeitszeit verstanden[2]. Ob und in welchem Umfang Mehrarbeit zulässig ist, bestimmt sich nach den einschlägigen Arbeitnehmerschutzvorschri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 10.3 Arbeitgeberhaftung

Rz. 194 Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer zu vertragsgerechter Beschäftigung verpflichtet. Bei Betriebsstörungen ist daher Unmöglichkeit gegeben. Der Erwerb eines Anspruchs gegen einen externen Dienstleister macht dem Arbeitgeber hingegen die Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs nicht unmöglich.[1] Die Beschäftigungspflicht entfällt – unter Berücksichtigung der unternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.4.1 Allgemeines

Rz. 152 Der Arbeitsort gehört zu den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 NachwG vorgesehenen Pflichtangaben, die schriftlich niederzulegen sind. Bei der Beschäftigung an mehreren Orten ist hierauf hinzuweisen. Der Ort der Arbeitsleistung wird sich im Allgemeinen zumeist dem Arbeitsvertrag i. V. m. den Umständen der Arbeitsleistung entnehmen lassen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitso...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 6 Die Klausel wird nur auf Antrag des Gläubigers, der die Zwangsvollstreckung betreiben will, erteilt (Zöller/Seibel, § 727 Rn. 23). Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel auch der Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig. Im Mahnverfahren ist Gericht des ersten Rechtszuges das Prozessgericht, wenn gegen den Mahnb...mehr