Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baulandmobilisierung / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB bedarf in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten i. S. v. § 201a Satz 3 und 4 BauGB die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nach § 1 WEG bei Wohngebäuden, die bereits am Tag des Inkrafttretens einer entsprechenden Rechtsverordnung bestanden, einer Genehmigung. Das Grundbuchamt darf bei in solchen Ge...mehr

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Baulandmobilisierung / 4 Die Entscheidung

Das KG Berlin verneint diese Frage! Die Umwandlungsverordnung sei nämlich nichtig. Denn die Begründung zur Umwandlungsverordnung sei erst am 13.8.2021 im Amtsblatt von Berlin (S. 2823 ff.) und damit zu spät veröffentlicht worden. Weil die Pflicht zur Begründung Bestandteil der Ermächtigungsgrundlage und eine Rechtsverordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnu...mehr

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Baulandmobilisierung / 6 Entscheidung

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Beschluss: Bestimmtheit / 6 Entscheidung

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen nach EStG / 2.4 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG und §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG

Rz. 17 Nur erfolgswirksame Wertzugänge können Betriebseinnahmen darstellen. Im Falle einer Darlehensaufnahme oder Darlehensgewährung handelt es sich um eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung.[1] Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich dadurch eine erfolgsneutrale Bilanzverlängerung bzw. ein Aktivtausch.[2] Bei der Überschussrechnung wird dieser Geschäftsvorfall nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Schon Johann Wolfgang von Goethe wusste: "Man ist glücklich, wenn man eine Liebhaberei hat, die ohne große Kosten zu befriedigen ist (...)." Im Steuerrecht sind die Vorzeichen häufig umgekehrt: Gerade hohe Kosten einer (vermeintlichen) Liebhaberei bescheren wenig Glück. Führen sie doch nicht nur zu echter wirtschaftlicher Belastung, sondern zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) LSt-Haftung: Zufluss und Steuerpflicht von Abfindungsleistungen auf Zeitwertkonten und anschließender Übertragung an die DRV

Streitig ist, ob Abfindungen wirksam Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) steuerfrei übertragen werden können, um einen Zufluss bei den Arbeitnehmern zu vermeiden. Zufluss: Abfindungsbeträge, die an die Arbeitnehmer weder bar ausgezahlt noch deren Bankkonten gutgeschrieben wurden, sind zugeflossen, wenn die Arbeitnehmer m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Haftungsinanspruchnahme des GmbH-GF infolge der Abgabe unrichtiger KSt-Erklärungen

Die Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide wird gem. § 191 Abs. 3 S. 2 AO – abweichend von den allgemeinen Regelungen – unter der Voraussetzung einer Steuerhinterziehung ausdrücklich nur bei Haftungstatbeständen nach § 70 AO und § 71 AO auf zehn Jahre verlängert, in anderen Haftungsfällen – also z.B. bei der Haftung gem. § 69 AO – jedoch auch dann nicht, wenn Steuern hinter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.1.1 Allgemeiner Grundsatz

Rz. 12 Bis zum Inkrafttreten des TzBfG war das Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte in § 2 Abs. 1 BeschFG geregelt. § 4 Abs. 1 TzBfG verbietet, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit schlechter zu behandeln als einen vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer. Verboten ist also eine Benachteiligung des teilzeitbeschäftigten Arbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.3.2 Struktur der Entgelttabelle – Anlage B (bis 31.12.2009)

Mit der Vereinbarung des TVöD war auch unter dem Aspekt der Vereinheitlichung des Tarifrechts das Bemühen verbunden, Unterschiede in den Arbeitsbedingungen in Ost und West weitgehend abzubauen. Der TVöD gilt einheitlich in den Tarifgebieten West und Ost (bisher galten verschiedene Tarifverträge, der BAT einerseits und der BAT-O bzw. BAT-Ostdeutsche Sparkassen andererseits). ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.3 Zerlegung unter besserer Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse (§ 33 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 18 Führt die Zerlegung nach den §§ 29, 31 GewStG zu einem offenbar unbilligen Ergebnis, ist nach § 33 Abs. 1 S. 1 GewStG nach einem Maßstab zu zerlegen, der die tatsächlichen Verhältnisse besser berücksichtigt. Dieser Ersatzmaßstab muss zum einen die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigen. Hierbei muss es sich um Sachverhalte handeln, die mit einer Betriebsstätte des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.2 Offenbar unbilliges Ergebnis

Rz. 12 Unbillig ist das Zerlegungsergebnis, wenn es bei objektiver Beurteilung ungerecht bzw. unsachlich ist, wobei sich die Ungerechtigkeit bzw. Unsachlichkeit gerade aus der Anwendung der Zerlegungsmaßstäbe nach den §§ 29, 31 GewStG ergeben muss. Zu bejahen ist dies dann, wenn diese Maßstäbe nicht dem Verhältnis der den einzelnen Gemeinden durch die Betriebsstätten des Unt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 8.6.1 Anspruch auf Entgelt für einen Teil des Monats

Besteht nicht für alle Tage eines Kalendermonats Anspruch auf Entgelt, so wird nur der "auf den Anspruchszeitraum" entfallende Teil gezahlt. Bei der Berechnung des anteiligen Entgelts werden die Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt (nicht nur die tatsächlichen Arbeitstage) ins Verhältnis gesetzt zu der Zahl der Kalendertage des jeweiligen Kalendermonats (§ 24 Abs. 3 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.1.4.2 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung VKA (§ 29b TVÜ-VKA)

Mit Einführung der Entgeltordnung VKA wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (VKA) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung VKA zugeordnet. Ebenso wie bei der Einführung der Entgeltordnung des Bundes fand eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen nicht statt. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgrup...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.1.5 Betriebliche Vereinbarungen (§ 18 [VKA] Abs. 6 TVöD)

Die Einführung der Leistungsbezahlung beim einzelnen Arbeitgeber setzt eine betriebliche Vereinbarung voraus. Diese erfolgt im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes durch Betriebsvereinbarung und im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes durch einvernehmliche Dienstvereinbarung. Nach der Begriffsbestimmung in § 38 Abs. 3 TVöD liegt eine einvernehmliche D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.1.1 Stufenzuordnung der Angestellten

Bezüglich der ehemaligen Angestellten wurde gem. § 6 TVÜ-Bund/VKA für die Zuordnung zu den Stufen ein Vergleichsentgelt (bestehend aus Grundvergütung, Ortszuschlag und allgemeiner Zulage) gebildet (siehe Stichwort Überleitung Ziff. 2.2.3). Sodann wurden die Beschäftigten einer ihrem Vergleichsentgelt entsprechenden individuellen Zwischenstufe oder individuellen Endstufe zuge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.1.4.1 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund (§ 26 TVÜ-Bund)

Mit Einführung der Entgeltordnung wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (Bund) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung des Bundes zugeordnet, ohne dass eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen stattfand. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigke...mehr

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AGS 01/2022, Zahlungseinwan... / II. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen

1. Grundsatz Das LG Berlin hat darauf hingewiesen, dass materiell-rechtliche Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu berücksichtigen sind. Dies habe seine Grundlage darin, dass das Kostenfestsetzungsverfahren auf eine formale Prüfung der Kostentatbestände und auf die Klärung einfacher Fragen des Kostenrechts zugeschnitten sei und aus diesem Grunde auf den R...mehr

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AGS 01/2022, Zahlungseinwan... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes Der Entscheidung des LG Berlin ist im Grundsatz zuzustimmen. Materiell-rechtliche Einwendungen sind in der Tat im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu berücksichtigen, weil dieses Verfahren zur Klärung streitiger Fragen nicht vorgesehen und auch nicht geeignet ist (BGH RVGreport 2007, 110 [Hansens]; BGH RVGreport 2006, 223 [De...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / dd) Prozessuale Folgen

Rz. 67 Das Vorliegen einer Interessenkollision führt nach ständiger Rechtsprechung nicht zur Nichtigkeit der dem Rechtsanwalt erteilten Prozessvollmacht und der von ihm im Namen seiner Partei vorgenommenen Rechtshandlungen.[154] Dies hat auch das Kammergericht Berlin[155] in einer neueren Entscheidung mit einem erbrechtlichen Bezug bestätigt. Beispiel Die Rechtsanwältin R wur...mehr

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AGS 01/2022, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Gläubiger hatte gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Geldforderung i.H.v. 929,91 EUR nebst Zinsen und Kosten betrieben. Der gesamte Vollstreckungsbetrag belief sich auf 1.404,85 EUR. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung hatte der Gläubiger beim AG Berlin-Schöneberg auf elektronischem Wege einen Vollstreckungsauftr...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / 3. § 250 BauGB n.F. – "Umwandlungs-/Aufteilungsverbot" nach dem Baulandmobilisierungsgesetz

Rz. 12 Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor der Umwandlung bestehender Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, ist nach einem sehr umstrittenen Gesetzgebungsverfahren ein neuer Genehmigungsvorbehalt in § 250 BauGB n.F. aufgenommen worden. Das Gesetz ist am 23.6.2021 in Kraft getreten, aber jeweils durch Rechtsverordnung umzusetzen. Im Land Berlin ist die Verordnung bereits...mehr

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zfs 01/2022, Festsetzung de... / Sachverhalt

Das LG Berlin hatte auf Antrag des Beklagtenvertreters den Gegenstandswert allgemein "für die anwaltliche Tätigkeit" in bestimmter Höhe festgesetzt. Hiergegen hat der Klägervertreter Beschwerde eingelegt. Diese hatte beim KG teilweise Erfolg. Das KG hat entschieden, dass die vom LG Berlin erfolgte Festsetzung des Gegenstandswertes nur die anwaltliche Tätigkeit des Beklagtenv...mehr

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AGS 01/2022, Fragen und Lös... / 2. Lösung zu Fall 2

Im Kostenfestsetzungsverfahren sind materiell-rechtliche Einwendungen des Erstattungspflichtigen grds. nicht zu berücksichtigen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn diese materiell-rechtlichen Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren keine Tatsachenaufklärung erfordern und sich mit dem im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln ohne ...mehr

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zfs 01/2022, Im Aussetzungs... / Sachverhalt

Das AG Berlin-Schöneberg hatte den dort anhängigen Zivilprozess gem. § 148 Abs. 1 ZPO ausgesetzt. Hiergegen haben die Beklagten sofortige Beschwerde beim LG Berlin erhoben, die keinen Erfolg hatte. Mit ihrer beim BGH eingelegten Rechtsbeschwerde haben sich die Beklagten gegen die Zurückweisung ihrer sofortigen Beschwerde gegen das Beschwerdegericht gewandt. Diese Rechtsbesch...mehr

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AGS 01/2022, Keine Kostenen... / I. Sachverhalt

Das AG Berlin-Schöneberg hatte den dort anhängigen Zivilprozess gem. § 148 Abs. 1 ZPO ausgesetzt. Hiergegen haben die Beklagten sofortige Beschwerde beim LG Berlin erhoben, die keinen Erfolg hatte. Mit ihrer beim BGH eingelegten Rechtsbeschwerde haben sich die Beklagten gegen die Zurückweisung ihrer sofortigen Beschwerde gegen das Beschwerdegericht gewandt. Diese Rechtsbesch...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VIII. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Nach bisher überwiegender Auffassung in der Literatur kann gleichzeitig ein Verfahren auf Anpassung wegen Unterhalt gem. §§ 33, 34 VersAusglG, und ein Abänderungsverfahren zum Unterhalt gem. §§ 238, 239 FamFG, anhängig gemacht werden. In diesen Fällen ist im Hinblick auf die Vorgreiflichkeit nach § 148 ZPO das Abänderungsverfahren auszusetzen. Dem tritt das Kammergericht ent...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.3.1 Begriff der Theater-, Gastspiel- oder Konzertdirektion

Durch die weite Fassung des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KSVG trifft die Abgabepflicht eine Vielzahl von unterschiedlichen Unternehmen. Dies liegt insbesondere an der Einbeziehung "sonstiger Unternehmen" neben den Theater-, Gastspiel- und Konzertdirektionen in die Abgabepflicht. Eine einschränkende Auslegung des Begriffs der sonstigen Unternehmen lehnt das BSG in seiner Rechtsprec...mehr

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AGS 01/2022, Keine Kostenen... / II. Kostenentscheidung bei Verfahrensaussetzung

Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die Ausgangsentscheidung des AG Berlin-Schöneberg über die Aussetzung des dort anhängigen Rechtsstreits als Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthalten darf und hier wohl auch nicht enthalten hatte. Das hat nach Auffassung des BGH zur Folge, dass auch das durch diese Aussetzungsentscheidung ausgelöste Beschwerdeverfahren (hier ...mehr

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FF 07+08/2022, Wirksamkeit ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1) und 2) sind ghanaische Staatsangehörige. Die Beteiligte zu 1), Mutter des später am 5.6.2020 geborenen Kindes, und der Beteiligte zu 2) wandten sich an das Jugendamt, um ihre Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft beurkunden zu lassen. Das Jugendamt setzte die Beurkundung am 8.4.2020 gemäß § 1597a Abs. 2 S. 1 BGB aus. Am 2.7.2020 beu...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.7 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Dritte

Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreiben, sind gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 KSVG abgabepflichtig. Werbung wird vom Bundessozialgericht sehr weit ausgelegt, der Begriff geht über den technischen Fachterminus weit hinaus und umfasst (Urteil vom 20.4.1994, Az. 3/12 RK 66/92): Zitat (...) die positive Darstellung des Unternehmens in der Öffentlichkeit...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.3.2 Tanz und Tanzunterricht

Für die Einordnung des Tanzes als Kunst i. S. d. KSVG stellt das BSG auf den erwähnten Künstlerbericht des Jahres 1975 ab und den dort erwähnten Ballett-Tänzer (Urteil vom 7.12.2006, Az. B 3 KR 11/06 R, zum Tango Argentino). Dabei unterscheidet das BSG zwischen Showtänzen und Tanzunterricht. Im Bereich des Showtanzes sei ein Tanz danach erst dann Kunst, wenn sich Zitat (...) ei...mehr

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AGS 01/2022, Zahlungseinwan... / Leitsatz

Im Kostenfestsetzungsverfahren sind materiell-rechtliche Einwendungen des Erstattungspflichtigen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn der Erstattungspflichtige den Erstattungsbetrag in zwei Teilzahlungen geleistet hat, der Prozessbevollmächtigte des Erstattungsberechtigten die Zahlungen mangels Tilgungsbestimmung auf die Hauptforderung verrechnet ...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.8.2 Museen

Unternehmen, die ein Museum betreiben, unterliegen ebenfalls nach dieser Vorschrift der Abgabepflicht. Als Museum definiert das BSG (Urteil vom 25.1.1995, Az. 3/12 RK 61/93) unter Verweis auf den Duden ein Institut, Zitat (...) in dem Kunstwerke sowie kunstgewerbliche, wissenschaftliche oder technische Sammlungen aufbewahrt oder ausgestellt werden. Zur trennscharfen Abgrenzung ...mehr

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FoVo 08+09/2022, Keine Sitt... / Leitsatz

1. Die Räumungsvollstreckung wird durch einen positiven Covid-19-Test und dessen – behauptete – psychische Folgen nicht gehindert. Insbesondere begründet dies nicht die Sittenwidrigkeit der Räumung. Entsprechend ist auch keine einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung angezeigt. 2. Der Wechsel des sozialen Umfeldes begründet schon keine besondere Härte der Zwangsvoll...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 34 Wirkt der Anwalt bei einer gerichtlichen Einigung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens mit, erhält er eine 1,0 Gebühr gemäß Nr. 1003 VV RVG. Der Gegenstandswert ist hier der Wert der rechtshängigen Ansprüche. Für die grundsätzlichen Erwägungen siehe § 3 Rdn 21 ff. Rz. 35 Der Anwalt kann im gerichtlichen Verfahren jedoch auch noch eine 1,5 Gebühr nach Nr. 1000 VV RV...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.4.2.2 Regelmäßigkeit bei Veranstaltungen

Speziell bei Veranstaltungen ist die Regelmäßigkeit auch weiterhin erst gegeben, wenn zum einen mehr als 450 EUR netto p. a. an freie Künstler gezahlt werden und außerdem vier oder mehr Veranstaltungen pro Jahr organisiert werden. Die Abgabepflicht tritt also nicht ein bei einem Verein mit nur zwei oder drei Veranstaltungen pro Jahr, selbst wenn die gezahlten Entgelte über 4...mehr

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zfs 01/2022, Festsetzung de... / 2 Aus den Gründen:

… I. Die Beschwerde des Klägervertreters ist gemäß § 66 Abs. 2 GKG, § 33 Abs. 3 RVG zulässig, soweit sie sich dagegen richtet, dass das LG in Ziffer 2 des Beschlusses vom 14.12.2020 den Wert für die anwaltliche Tätigkeit auch des Klägervertreters festgesetzt hat, denn (nur) insoweit ist der Klägervertreter auch beschwert. Soweit der Klägervertreter darüberhinausgehend die vo...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / VII. Verfahrenskostenhilfe

Nach § 257 S. 1 FamFG können im VV Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. Das hat nach § 78 Abs. 3 2. Alt. ZPO i.V.m. § 114 Abs. 4 Nr. 6 FamFG zur Folge, dass im VV (grundsätzlich) kein Anwaltszwang besteht. Nach § 121 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG wird aber einem Beteiligten in einem Verfahren ohne Anwaltszwang auf i...mehr

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AGS 01/2022, Kostentragung ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Das Zauberwort in diesen Fällen ist die "Unschuldsvermutung", mit der auch BVerfG und BGH argumentieren. Das BVerfG betont dazu immer wieder, dass es sich bei der in § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO eröffneten Möglichkeit, von der Erstattung der notwendigen Auslagen abzusehen, wenn der Angeschuldigte wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrensh...mehr

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AGS 01/2022, Zahlungseinwan... / I. Sachverhalt

In dem vor dem AG Berlin-Mitte geführten Rechtsstreit hatten sich die Kläger gegen eine – unter Vorbehalt gezahlte – Mieterhöhung mit dem erfolgreichen Begehren der Feststellung einer monatlichen Mietminderung i.H.v. 39,97 EUR ab März 2020 gewandt. Die Kosten des Rechtsstreits hatte das AG der Beklagten auferlegt. Nach Erlass der Kostengrundentscheidung zahlte die Beklagte i...mehr

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FoVo 08+09/2022, Keine Nich... / Leitsatz

1. Eine (ermäßigte) Gebühr für eine nicht bewirkte Pfändung nach Nr. 604, 205 KV GvKostG fällt nicht für den Gerichtsvollzieher an, wenn der Gläubiger zusammen mit dem Antrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft einen bedingten Pfändungsauftrag für den Fall erteilt, dass sich aus der Vermögensauskunft des Schuldners das Vorhandensein pfändbarer Gegenstände ergibt, die Bedingu...mehr

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AGS 01/2022, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der Angeklagte A übersendet dem ihm aus mehreren anderen Strafverteidigungen bekannten Rechtsanwalt X mit Schreiben vom 1.3. die Anklageschrift des AG Berlin-Tiergarten, in der er eines Ladendiebstahls beschuldigt wird, mit der Bitte um Übernahme der Strafverteidigung. Rechtsanwalt X liest sich die Anlageschrift durch und macht sich einige Notizen für die Strafverteidigung. ...mehr

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zfs 01/2022, Im Aussetzungs... / 2 Aus den Gründen:

[1] "Die mit Schriftsatz vom 15.9.2021 gegen die Kostenentscheidung in dem Senatsbeschluss vom 8.9.2021 erhobene Gegenvorstellung der Beklagten ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg." [2] Die Beklagten haben ihre Rechtsbeschwerde gegen den angefochtenen Beschluss des LG Berlin vom 10.8.2020 zwar zurückgenommen, weshalb der Verlust des eingelegten Rechtsmittels durch S...mehr

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§ 16 Anhänge / D. Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung) in der Fassung vom 21.01.1989 (BGBl. I S. 115; geändert durch VO vom 02.12.2008 – BGBl. I S. 2375, 2009 S. 435); zuletzt geändert durch VO vom 05.10.2009 (BGBl. I 2009, S. 3250)

Rz. 4 Gesetzesstand Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten Vom 20. Januar 1989 (BGBl. I 1989, S. 115) Amtl. Gliederungsnummer: 754–4–4 Zuletzt geändert durch: Neufassung der Verordnung über Heizkostenabrechnung vom 05.10.2009 (BGBl I 2009, S. 3250) § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kostenmehr

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AGS 01/2022, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen (s. AGS 2021, 471 [Hansens] = zfs 2021, 642 m. Anm. Hansens), wonach über einen Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes auch beim BGH durch den Einzelrichter zu entscheiden ist, bringt nicht immer Vorteile für sich. Denn dadurch fällt das Korrektiv weg, dass die übrigen Mitglieder des Senats falsche Entscheidungen des E...mehr

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AGS 01/2022, Streitwertfest... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Bay. LSG bedarf einiger Anmerkungen. 1. Unterbliebene Herabsetzung des Streitwertes Das SG Augsburg hatte den Streitwert für den Vergleich auf 28.421,22 EUR festgesetzt. Dabei hat es neben den mit verglichenen nicht anhängigen Forderungen i.H.v. insgesamt 16.904,15 EUR auch die Klageforderung in dem anhängigen Gerichtsverfahren i.H.v. 11.527,07 EUR berücks...mehr

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zfs 01/2022, Im Aussetzungs... / 3 Anmerkung:

Diese nur wenige Zeilen umfassende Entscheidung des BGH macht auf ein Problem aufmerksam, das in der Praxis kaum beachtet wird, dessen Auswirkungen für die in der Hauptsache unterlegene Partei jedoch erheblich sein können. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung des VIII. ZS des BGH der ständigen Rechtsprechung auch der übrigen Zivilsenate des BGH entspricht. ...mehr

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zfs 01/2022, Kein notwendig... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Grundsätze der Erstattungsfähigkeit Die Entscheidung des OVG Lüneburg, das für die Erstattungsfähigkeit der Kosten der mehreren Rechtsanwälte im Verwaltungsstreitverfahren auf die Bestimmung des § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO zurückgegriffen hat, entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH. Danach sind bei einem Anwaltswechsel die hierdurch entstehe...mehr