Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / II. Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer

1. Gesetzliche Grundlagen Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird gem. § 198 Abs. 1 S. 1 GVG angemessen entschädigt. Nach § 198 Abs. 1 S. 2 GVG richtet sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nac...mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / I. Sachverhalt

Der Kläger begehrte vor dem LSG Berlin-Brandenburg eine Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem SG Berlin geführten Erinnerungsverfahrens, in dem es um die Absetzung der von ihm geltend gemachten PKH-Anwaltsvergütung ging. Der Kläger, der Rechtsanwalt ist, vertrat in dem vor dem SG Berlin gegen das Jobcenter Berlin-Pankow geführten Verfahren die Klägerin. Das SG hat...mehr

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AGS 09/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ausschluss der Kostenerstattung M.E. hat sich das LAG Berlin-Brandenburg die Entscheidung sehr leicht gemacht. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG stellt für die von dieser Vorschrift erfassten Fallgestaltungen eine Ausnahme von der über § 46 Abs. 2 ArbGG geltenden Grundregel des § 91 Abs. 1 ZPO dar, nach der notwendige Kosten der Rechtsverfolgung bzw. der Rechtsverteidigung erstattun...mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine Entscheidung, die auch nur Richter treffen können, die jeden Monat ihre nicht gerade geringe Besoldung aus der Staatskasse erhalten. Deshalb können Richter kaum ermessen, dass ein Rechtsanwalt, der – anders als ein Richter – noch aus seinen Einnahmen ein Büro mit meist mehreren Angestellten finanzieren muss, auf den zügigen Eingang der ihm zustehenden Vergütung angewies...mehr

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FF 09/2021, Herbsttagung 2021 - Andere Zeiten, neue Sitten …

Jochem Schausten Im vergangenen Jahr hat uns die Pandemie gezwungen, unsere lieb gewonnene Herbsttagung ausschließlich online stattfinden zu lassen. So sehr den meisten, die über viele Jahre die Herbsttagung besucht haben, sicher der schnelle "Schnack" beim Kaffee, das tief schürfende Gespräch beim Essen oder auch das freudige Wiedersehen mit den Anderen gefehlt haben wird, s...mehr

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AGS 09/2021, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Die Parteien hatten in dem vor dem ArbG Berlin begonnenen Rechtsstreit durch zwei Instanzen über Vergütungsfragen gestritten. Die Beklagte hatte dem Streithelfer den Streit verkündet, der dem Rechtsstreit beigetreten ist. Im Berufungsverfahren hat das LAG Berlin-Brandenburg dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz sowie die der Nebenintervention ers...mehr

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AGS 09/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

In dem Vergütungsprozess vor dem ArbG Hamburg hat der Beklagte dem in Berlin wohnhaften Streithelfer S den Streit verkündet. Dieser ist dem Rechtsstreit beigetreten und hat sich durch den in Berlin kanzleiansässigen Rechtsanwalt A vertreten lassen. Zum Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem ArbG Hamburg sind die Prozessbevollmächtigten der Parteien und des Streithelfers e...mehr

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AGS 09/2021, Erstattungsfäh... / II. Kostenerstattung in erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ist im erstinstanzlichen Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen wegen Diese Vorschrift weicht für das erstinstanzliche Urteilsverfahren von der über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG geltende...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Schenkungsrückforderungsanspruch – § 528 BGB

Rz. 154 Der Schenkungsrückforderungsanspruch des § 528 BGB hat in der Praxis der Sozialleistungsträger[271] seine größte Bedeutung, wenn Eltern ins Heim kommen.[272] Vgl. dazu Fallbeispiel 19: Der Schenkungsrückforderungsanspruch des heimpflegebedürftigen Vaters (siehe Rdn 21) und § 12. Dass der Schenkungsrückforderungsanspruch im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis an...mehr

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AGS 09/2021, Fragen und Lös... / II. Besonderheiten beim Streithelfer

§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG erwähnt allerdings nur die obsiegende Partei. Das LAG Berlin-Brandenburg[6] wendet diese Vorschrift jedoch entsprechend auf den Streithelfer an. Folgt man dieser Ansicht, so sind die gesamten Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Streithelfers S nicht erstattungsfähig. Indem S seinen Prozessbevollmächtigten bestellt hat, hat er jedoch e...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verminderung des Einkommens/Vermögens durch leichtfertiges oder unlauteres Verhalten 1 – Verschenken

Rz. 571 Die rechtserhebliche Handlung muss nach einer Ansicht in objektiver Hinsicht als leichtfertiges oder unlauteres Verhalten zu qualifizieren sein. Nach anderer Ansicht wird ein nicht nachvollziehbarer Grund für die Vermögensminderung verlangt und wieder andere aus der zumeist älteren Literatur vertreten die Ansicht, dass nur kognitive und voluntative Elemente erfasst s...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.3 Frist

Die Dienststelle muss innerhalb von 2 Wochen entscheiden, mindestens aber einen Zwischenbescheid erlassen.mehr

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AGS 09/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Dahn mit der Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Mandaten und beleuchtet anhand von zahlreichen Beispielsfällen die verschiedenen Konstellationen (S. 385). Mit der Frage, wie der Terminsvertreter eines beigeordneten Pflichtverteidigers zu vergüten ist, hat sich das OLG Jena befasst (S. 394). Das KG (S. 396) hat sich ...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 2. Anrechnung über tatsächlich erhaltene Geschäftsgebühr

Bereits seit Längerem wird dieser Grundsatz aufgebrochen bzw. eine derartige Rspr. aufgegeben: Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV hat demnach nur i.H.d. Hälfte der tatsächlichen erstatteten und nicht entstandenen Geschäftsgebühr zu erfolgen.[6] Auch die Befürworter dieser Rechtsauffassung halten der Gegenmeinung die Systemati...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / V. Versorgungsausgleichsrecht

Am 1.8.2021 tritt eine Änderung im Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft. In dieser kleinen Reform geht es um Grenzwerte, die auf eine neue Art berechnet werden und um die Möglichkeit für den Ausgleichsberechtigten, den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu wählen, wenn der Ehegatte Rente bezieht und der kapitalgedeckte Teil verzehrt ist. Die letzte große Reform im Versorg...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Negativevidenz und sittenwidrige Vereinbarungen, Verzicht/Erlass und Ausschlagung

Rz. 432 In der Praxis häufen sich die Fälle, bei denen Ansprüche übergeleitet werden, die bestünden, wenn der Hilfesuchende eine nichtige Vereinbarung getroffen, nicht ein Erbe ausgeschlagen, nicht auf Rechte oder Ansprüche aus oder an einem Nachlass verzichtet oder solche erlassen hätte. Das ist grundsätzlich möglich, und das gilt selbst dann, wenn die Rechtslage mutmaßlich...mehr

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AGS 09/2021, Anwaltskosten ... / I. Sachverhalt

Das AG Bernau bei Berlin hat in einem Nachbarschaftsrechtsstreit den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die Kläger hatten vor Einleitung dieses Rechtsstreits das gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Brandenburgisches Schlichtungsgesetz i.V.m. § 15a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EGZPO vorgeschriebene Güteverfahren betrieben. Ein Einigungsversuch scheiterte daran, dass vor der Gütestelle ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Sich Bedürftigmachen durch Umwandlung in Schonvermögen

Rz. 532 Angesichts des schmalen Grats, auf dem man sich bewegt, wenn es darum geht, Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung "sozialhilfefest" zu machen, stellt sich die Frage, ob es möglich ist, ungeschützte Mittel in Schonvermögen umzuwandeln, zumal ja zufließende Mittel im Bedarfszeitraum eigentlich zunächst einmal nach der modifizierten Zuflusstheorie Einkommen und nach § 82 A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Literaturverzeichnis

Rn. 30 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Baumbach/Hueck (1968) Aktiengesetz, 13. Aufl., München. Kropff (1965), Aktiengesetz, Düsseldorf. Kruse (1972), Die Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung, Berlin.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 55 [Autor/Stand] Für das Rechtsbehelfsverfahren ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Entscheidung des Finanzamts oder der Gemeinde angegriffen werden soll. Änderungsbegehren, die den Grundsteuerwert oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags betreffen, können nur mit einem Rechtsbehelf gegen den jeweiligen Grundlagenbescheid bei dem Finanzamt, welches den Bescheid...mehr

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AGS 09/2021, Grundgebühr im... / Leitsatz

Die Grundgebühr gem. Nr. 6200 VV bezieht sich auf das gesamte Disziplinarverfahren. Die Gebühr kann dagegen nicht – auch nicht gesondert oder zusätzlich – im Rahmen des besonderen gerichtlichen Antragsverfahrens nach § 63 BDG verlangt werden. VG Berlin, Beschl. v. 29.6.2021 – 80 KE 1/21 OLmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Freiwillige Zuwendungen Dritter – Schenkung oder Darlehen?

Rz. 141 Das BSG unterscheidet bei freiwilligen Zuwendungen Dritter zwischenmehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 3. Falsche Handhabung von Verwaltungsanordnungen

Rz. 227 Was aber passiert, wenn der Testamentsvollstrecker fälschlicherweise (anordnungswidrig oder sogar anordnungsgemäß) bedarfsdeckungsgeeignete Mittel unmittelbar an den bedürftigen Vorerben auskehrt? Fallbeispiel 94: Die behinderte Erbin und die Auszahlung des Taschengeldes Die Hilfeempfängerin H war aufgrund ihrer geistigen Behinderung in einer Einrichtung der Behindert...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / Einführung

Die Moderatorinnen in Berlin, Oldenburg und München, der Moderator in Ludwigslust, die Referentinnen und Referenten ebenfalls über die Bundesrepublik verteilt, zusammengeschaltet per Kamera und Mikrofon an den Bildschirmen, das war eine fast schon gewohnte Veranstaltungsform nach anderthalb Jahren Pandemie. Die 125 Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitierten von den überaus ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Umwandeln in Schonvermögen

Rz. 237 Grundsätzlich handelt es sich bei der Umwandlung vorhandener Mittel um eine Umschichtung von Vermögen, die zwar aus der Sicht der Solidargemeinschaft problematisch zu sein scheint, aber in der Regel nicht den Grad der Sozialwidrigkeit erreicht.[391] Das LSG Berlin hat in dem Erwerb einer Immobilie aus eigenen Mitteln wenige Monate vor Eintritt der Bedürftigkeit, durc...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / C. Vermögen

Rz. 21 Die Berücksichtigung des Vermögens im WoGG kann von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung beeinflusst sein. Das WoGG kennt keine eigenen Vermögensvorschriften, sondern nur einen Versagenstatbestand wegen Rechtsmissbräuchlichkeit in § 21 Nr. 3 WoGG, der an ein tatsächliches, auf die Herbeiführung der Leistungsgewährung gerichtetes Verhalten anknüpft, das mit dem Zweck de...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.2 Form

Aus § 79 Abs. 4 Satz 1 PersVG BE ergibt sich für den Antrag ein Schriftformerfordernis, ohne ausdrücklich eine Begründung vorzuschreiben. Im Hinblick auf den Zweck des Antrags und die sinnvolle Lenkung einer Prüfung sollten aber sowohl einen klaren Antrag als auch eine Begründung, die zugleich den Mitbestimmungstatbestand benennt, selbstverständlich sein. Für die ablehnende E...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) § 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB XII – Freistellung wegen Härte

Rz. 621 Für den Ausnahmetatbestand der besonderen Härte gelten hohe Anforderungen. Die Stellung als Ehegatte oder enger Verwandter genügt nicht, um eine Härte zu begründen.[1014] Eine besondere Härte liegt z.B. dann vor, wenn der Erbe den Erblasser gepflegt hat, aber nicht mit ihm verwandt war[1015] oder nicht in häuslicher Gemeinschaft mit ihm gelebt hat.[1016] Die Rspr. ha...mehr

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AGS 09/2021, Anhörungsrüge ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Hinsichtlich der Gerichtsgebühr und der Anwaltsvergütung im Anhörungsrügeverfahren s. meine Anmerkungen zu VGH Baden-Württemberg (AGS 2021, 416, in diesem Heft). VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin AGS 9/2021, S. 415 - 416mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.1 Direktionsrecht der Dienststelle

Während § 74 Abs. 1 LPVG-BB der Bundesnorm entspricht, wird auf das bundesgesetzliche Verbot des einseitigen Eingriffs durch die Personalvertretung, das im Grunde ja nur eine Selbstverständlichkeit wiederholt, verzichtet. Der Gesetzgeber in Berlin-Brandenburg verlangt aber darüber hinaus die Durchführung innerhalb einer angemessenen Frist.mehr

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FoVo 09/2021, Berücksichtig... / 1 I. Die Entscheidung

Unterhalt ist Einkommen des Kindes Gemäß § 36 Abs. 1 InsO i.V.m. § 850c Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag nach billigem Ermessen bestimmen, dass der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt. Nach der Rechtsprechung des BGH verbieten sich im Hinblick auf d...mehr

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FoVo 09/2021, Berücksichtig... / Leitsatz

1. Unterhalt des Kindesvaters ist bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommen der Mutter als Schuldnerin anzurechnen, soweit der sozialrechtliche Regelsatz nebst anteiliger Mietkosten erreicht wird. 2. Kindergeld stellt kein anzurechnendes Einkommen dar. LG Berlin, Beschl. v. 21.6.2020 – 84 T 104/19mehr

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AGS 09/2021, Grundgebühr im... / II. Grundgebühr/Verfahrensgebühr

Nach Ansicht des VG ist das dem Kostenfestsetzungsantrag zugrunde liegende disziplinargerichtliche Antragsverfahren gem. § 63 BDG VG 8pp., um das es hier ausschließlich gehe, wie das Verfahren gem. § 62 BDG (Antrag auf Fristsetzung) ein im Rahmen des Disziplinarverfahrens "besonderes" gerichtliches Verfahren (vgl. die amtliche Überschrift zu Kapitel 2, Abschnitt 2 des BDG – ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Sozialwidrigkeit der Ausschlagung

Rz. 551 Ob ein Verhalten sozialwidrig ist, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft ist immer sozialadäquat. Die Ausschlagung einer Erbschaft, die mit einer Anzahl erheblicher oder durchweg nicht zu leistender Beschwerungen verbunden ist, ist ebenfalls sozialadäquat. Die Ausschlagung eines Erbes durch e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Mangelhafter Schutz eines elektronischen Aufzeichnungssystems (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AO)

a) Allgemeines Rz. 210 [Autor/Stand] § 146a Abs. 1 Satz 2 AO sieht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen i.S.d. KassenSichV das Vorhandensein einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen vor. Jener Schutz wird durch § 146a Abs. 1 Satz 3 und 4 AO weiter konkretisiert. Gemäß § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AO handelt ordnungswidrig, wer ent...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / III. Vermögen (§ 12 SGB II)

Rz. 99 Was Vermögen i.S.d. SGB II ist, ergibt sich aus der vorstehend diskutierten Abgrenzung zum Einkommen. Wenn die Frage danach, ob Einkommen oder Vermögen vorliegt, im Sinne des Vermögens entschieden ist, schließt sich folgende Prüfung an:mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / cc) (Vorzeitiger) Verbrauch der Mittel

Rz. 239 Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es um verbrauchte bzw. verprasste Mittel geht, stieg lange Zeit an, wird aber im SGB II mutmaßlich aufgrund § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II mit der Möglichkeit der Darlehensgewährung an Bedeutung verlieren.[396] Fallbeispiel 68: Auf gut Deutsch: "Das Geld ist verprasst" A erbte nach dem Tod der Mutter 2017 17.000 EUR Barvermögen inkl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 33 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Baumbach/Hueck (1968) Aktiengesetz, 13. Aufl., München. Kropff (1965), Aktiengesetz, Düsseldorf. Kruse (1972), Die Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung, Berlin.mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / Leitsatz

Das Prozesskostenhilfevergütungsverfahren nach § 55 RVG und ein sich anschließendes Erinnerungsverfahren stellen ein Gerichtsverfahren i.S.d. § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Für ein Vergütungsverfahren nach § 55 RVG steht dem Gericht eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von i.d.R. drei Monaten zu. Für ein sich anschließendes Erinnerungsverfahren steht dem Gericht eine Vorbereitungs-...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.1 Antragsrecht

Uneingeschränkt für alle der Mitbestimmung (§§ 85-89 PersVG BE) unterliegenden Tatbestände ergibt sich aus § 79 Abs. 4 PersVG BE ein Antragsrecht. Soweit in §§ 85 ff PersVG BE die Mitbestimmung hinsichtlich Personengruppen eingeschränkt oder von einem Antrag abhängig ist, wirkt sich das auch auf die Antragsbefugnis aus. Da in §§ 85 ff. PersVG BE auch personelle Einzelmaßnahme...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / III. Bewertung der Pflegeleistung

Rz. 123 Unentgeltlich erbrachte Pflegeleistungen i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG sind nicht nur die in § 14 Abs. 4 SGB XI aufgeführten Hilfeleistungen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung, sondern weitere, nicht von dieser Vorschrift erfasste Leistungen, wie z.B. die Erledigung von Botengängen und schriftlichen Angelegenheiten, Besprechungen mit Ärzten, Vorsprachen ...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / VIII. Steuersätze

Rz. 99 Die Bundesländer legen den Steuersatz selbst fest, Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG, derzeit: Die Steuersätze betr...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Ab wann kann Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden?

Rz. 57 Auch im SGB II gelten das Faktizitätsprinzip und das Gegenwärtigkeitsprinzip. Einnahmen können – wie im SGB XII – nur dann bedarfsdeckend angerechnet werden, wenn sie zum einen Bedarfsdeckungsqualität haben und wenn sie zum anderen "bereite" Mittel sind.[88] Dies gilt auch bei Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme über einen Verteilzeitraum hinweg ohne Einschränk...mehr

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AGS 09/2021, Gegenvorstellu... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Gegenvorstellung setzt als außerordentlicher, nicht im Gesetz geregelter Rechtsbehelf voraus, dass dem Betroffenen grobes prozessuales Unrecht zugefügt worden ist, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden muss. Mit der Gegenvorstellung muss also eine schwerwiegende Rechtsverletzung gerügt werden (BVerfG NJW 2014, 681; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 7). So...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / h) Das nicht mehr ausgeübte Nutzungsrecht: ausnahmsweise Monetarisierung

Rz. 223 Das bloße nicht mehr ausgeübte, aber weiter bestehende Wohnungsrecht lässt sich nach Maßgabe der vorstehenden Fallgestaltungen im Regelfall nicht monetarisieren. Fraglich ist aber, wie eine Ersatzleistung bestimmt und bemessen werden müsste, wenn sie denn doch ausnahmsweise zu begründen wäre. Beim Wohnungsrecht richtet sich die Höhe der Geldrente meistens nach dem Wer...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB

Rz. 115 In der Praxis kommt es im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge regelmäßig zu im Vorfeld unerkannten bzw. ungewollten Steuerfolgen, die neben der Einkommen- und der Grunderwerbsteuer insbesondere die Schenkungsteuer betreffen. Zu beachten ist, dass das später erlangte Bewusstsein über das Bestehen einer Schenkungsteuerpflicht grundsätzlich nicht für die Bejahung eines...mehr

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AGS 09/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Die Änderungen der Anwaltsvergütung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, NJW 2021, 2313 In seinem Beitrag erörtert der Autor die Änderungen im RVG, die durch das in der Überschrift genannte Gesetz mit Wirkung zum 1.10.2021 eingeführt worden sind. Diese Änderungen haben ihre Grundlage in der Absicht des ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Einzelpositionen

Rz. 9 Die angemessenen Unterkunftskosten werden aus den Positionen ermittelt, die tatsächlich und untrennbar mit der Nutzung des Hausgrundstücks anfallen.[7] Hinweis: Unterkunftskosten bei Angehörigen Verbilligte Wohnraumüberlassung durch Angehörige wird grundsätzlich bedarfssenkend und damit zumindest zur Minderung der Hilfebedürftigkeit eingesetzt (vgl. z.B. § 3 Abs. 3 S. 1...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das Hausgrundstück von angemessener Größe, § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II

Rz. 133 Im Zusammenhang mit dem Wunsch, etwas zu verschenken oder zu vererben, sind das selbstgenutzte Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II von besonderer praktischer Bedeutung. Der Wunsch, das Hausgrundstück als Familienheim zu erhalten, ist bei der Prüfung der Angemessenheit nach § 12 Abs. 3 S. 1 N...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Verschenken

Rz. 209 Man kann sein Vermögen vorzeitig durch "Verschenken" verbrauchen, auch in der Absicht, Hilfebedürftigkeit herbeizuführen. Das löst sich aber meistens relativ einfach dadurch auf, dass an die Stelle der einzusetzenden Mittel in der Regel[339] der Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 BGB tritt,[340] der seinerseits ein einsatzpflichtiges Mittel ist. Ist das nich...mehr