Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Schätzung vor Ergehen eines Grundlagenbescheids (§ 162 Abs. 5 AO)

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 155 Abs. 2 AO kann die Finanzbehörde einen Steuerbescheid als Folgebescheid erlassen, wenn der erforderliche Grundlagenbescheid noch nicht erlassen wurde (dazu s. § 155 AO Rz. 16 ff.). Dazu kann sie alle in einem Grundlagenbescheid festzustellenden Besteuerungsgrundlagen der Höhe und dem Grunde nach schätzen (BFH v. 20.01.2010, X...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 8. Unverschuldeter Rechtsirrtum

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein unverschuldeter Rechtsirrtum kann nur dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn er sich auf die rechtlichen Vorschriften über die einzuhaltende Frist oder die Form des fristgebundenen Handelns bezieht, nicht jedoch auf das materielle Recht (BFH v. 29.08.2017, VIII R 33/15, BStBl II 2018, 69). Bei Letzterem wird ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird nach § 124 Abs. 1 Satz 1 AO mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird. Abzustellen ist dabei nach der in der AO geltenden Erklärungstheorie allein darauf, wie der Empfänger den Verwaltungsakt nach seinem Horizont verstehen konnte und nicht darauf, was die Behörde regeln wollte (s. § 124 AO Rz. 8 f.)....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Angabe der Steuer

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid muss u. a. Angaben enthalten über Art und Betrag der geschuldeten Steuer. Der Stpfl. soll erkennen können, für welchen Sachverhalt er steuerlich herangezogen wird. Erforderlich ist die Angabe, dass die Steuern geschuldet werden und nicht etwa für die Steuer gehaftet wird, z. B. dass es sich um geschuldete pauschale Loh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 178 Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der Zollbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Tätigkeiten der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren sind grundsätzlich kostenfrei (s. aber § 87 Abs. 2 Satz 3 AO Kosten für Übersetzungen; § 89 Abs. 3 ff. AO Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft; § 178a AO Kosten für Verständigungsverfahren; §§ 337ff. AO Vollstreckungskosten; § 112 BranntwMonG). Kosten sind Gebü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Datenträgerüberlassung

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen der Außenprüfung kann auch verlangt werden, dass die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z. B. CD-ROM) der Finanzbehörde zur Verfügung gestellt werden (Datenträgerüberlassung (Z3), vgl. BMF v. 14.11.2014, IV A 4-S 0316/13/10003, BStBl I 2014, 1450 Rz. 167). Dabei hat der S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufhebung oder Änderung bei unrichtigen Daten (§ 175b Abs. 2 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 175b Abs. 2 AO ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von mitteilungspflichtigen Stellen an die Finanzbehörde übermittelte Daten i. S. von § 93c AO, die nach § 150 Abs. 7 Satz 2 AO als Angaben des Stpfl. gelten, zu dessen Ungunsten unrichtig sind. Nach § 150 Abs. 7 Satz 2 AO gilt dies, wenn und soweit der Stpfl. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die nach § 163 AO möglichen Billigkeitsmaßnahmen setzen voraus, dass "die Erhebung der Steuer nach Lage des Falles unbillig wäre" (§ 163 Satz 1 AO). Die Billigkeitsprüfung verlangt eine Gesamtbetrachtung aller für die Entstehung des Steueranspruchs im konkreten Fall maßgeblichen Normen, um festzustellen, ob das Ergebnis des allgemeinen G...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 85 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung, für die bereits die bloße Einleitung des Strafverfahrens ausreicht (s. Rz. 82), dauert bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide. Auf eine Verurteilung des Stpfl. oder eine anderweitige Einstellung des Steuerstrafverfahrens kommt es danach nicht an. Auch hier bleiben Pro-for...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erteilung der verbindlichen Zusage

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die verbindliche Zusage ist durch die für die Auswertung der Prüfungsfeststellungen zuständige Finanzbehörde zu erteilen, d. h. durch den für die Veranlagung zuständigen Beamten (Sachgebietsleiter), bei veranlagender Außenprüfung durch den Sachgebietsleiter der Betriebsprüfungsstelle (AEAO zu § 204, Nr. 2 Satz 1; Frotscher in Schwarz/Pah...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Erlass, Aufhebung oder Änderung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Folgebescheid ist von Amts wegen zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit der Grundlagenbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Der Finanzbehörde obliegt kein Ermessen (BFH v. 29.06.2005, X R 31/04, BFH/NV 2005, 1749; BFH v. 16.07.2003, X R 37/99, BStBl II 2003, 867; AEAO zu § 175, Nr. 1.2 Satz 1). Tz. 12 Stand: 22. A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 163 AO betrifft den Erlass aus Billigkeitsgründen im Festsetzungsverfahren. Der Billigkeitserlass im Erhebungsverfahren ist in § 227 AO geregelt. § 163 AO bezweckt, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalls (AEAO zu § 163, Nr. 1 Satz 3), die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berücksichtigt hat, durch eine n...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Schriftlicher Verwaltungsakt (§ 251 Abs. 3 AO)

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bestreitet der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung, erlässt das FA gem. § 251 Abs. 3 AO einen Verwaltungsakt, in dem es über Grund und Höhe der angemeldeten Forderung entscheidet (BFH v. 18.11.1999, V B 73/99, BFH/NV 2000, 548; BFH v. 19.03.2013, II R 17/11, BStBl II 2013, 639). ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtswirkungen der Prüfungsanordnung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung legt den Umfang der Prüfung fest (s. Rz. 1) und begründet in diesem Umfang die Pflicht des Stpfl. zur Mitwirkung. Prüft der Prüfer Bereiche, die durch die Prüfungsanordnung nicht gedeckt sind, prüft er ohne Prüfungsanordnung. Zu etwaigen Folgen s. Rz. 14 ff. Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unbilligkeit aus sachlichen Gründen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unbilligkeit liegt in der Sache selbst, wenn sie sich als unmittelbare Folge der Besteuerung, also aus dem steuerlichen Tatbestand, unabhängig von der Wirtschaftslage des Schuldners ergibt. Dabei ist maßgebend, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers auf dem in Frage kommenden Steuerrechtsgebiet angenommen wer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Ermessen

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es liegt im Ermessen des FA, ob es einen rechtswidrigen Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit oder für die Zukunft zurücknimmt. Die Ermessensausübung muss sich am Sinn und Zweck des § 130 AO orientieren, der eine Abwägung zwischen dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 GG) und dem des Vertrauensschutzes tri...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 347–367

Schrifttum Siegert, Das neue Einspruchsverfahren, DStZ 1995, 25; Bilsdorfer, Das steuerliche Einspruchsverfahren, SteuerStud 1996, 446; Szymczak, Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ab 1996, DB 1994, 2254; Tiedchen, Änderungen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens durch das Grenzpendlergesetz, BB 1996, 1033; Günther, Das Einspruchsverfahren gegen VA der Finanzve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Groll, Immer wieder Probleme mit § 177 AO, DStZ 2000, 882; Söhn, Berichtigung von materiellen Fehlern, StuW 2000, 232; Käferle, Die steuerliche Auswertung von Steufa-Berichten durch Wohnsitz-FÄ, PStR 2001, 228; Kies, Besonderheiten bei Einspruchsverfahren gegen korrigierte Steuerbescheide, DStR 2001, 1555; von Wedelstädt, Die präkludierende Fristsetzung der Finanzbehörde – F...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Der Erstattungsanspruch

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erstattungsanspruch unterscheidet sich von den übrigen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dadurch, dass er die vorherige Erfüllung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung voraussetzt (BFH v. 16.12.1008, VII R 7/08, BStBl II 2009, 514), die ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder für die der rechtliche Grun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 44b Aufrech... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Aufrechnungsberechtigter ist der Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 46b sowie – aufgrund der Verweisung in § 37a Abs. 3 – auch diejenigen Träger, denen ein Rückzahlungsanpruch aus einem Überbrückungsdarlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften zusteht. Aufrechnungsgegner sind leistungsberechtigte Personen der Grundsicherung im Alter un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berichtigung wegen neuer Tatsachen

Rz. 114 [Autor/Stand] Sofern das Finanzamt einen Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert vor dem Verkauf des Grundstücks erteilt, kann die Bestandskraft des Feststellungsbescheids eintreten, bevor der niedrigere Kaufpreis realisiert wird und als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts geltend gemacht werden kann. Anfänglich hat die Finanzverwaltung[2] die Auffassung v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen in § 1265a RVO, § 42a AVG und in § 65a RKG, die als Vorgängerbestimmungen von § 47 den Anspruch auf Erziehungsrente regelten, waren die Folgeregelungen der Neuordnung des Scheidungsrechts und der damit einhergehenden Einführung des Versorgungsausgleichs gemäß (den damaligen) §§ 1587ff. BGB (seit dem 1.9.2009 geregelt im VersAusglG v. 3.4.2009, BGBl. I S....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.5 Ausländische Erbschaftsteuer (Zeile 21)

Hat der Erblasser ausländisches Vermögen hinterlassen, wird der Erbe bei unbeschränkter Steuerpflicht regelmäßig auch im Ausland zur Erbschaftsteuer herangezogen. Um eine doppelte Belastung zu vermeiden, kann der Erbe die gezahlte ausländische Steuer bei der deutschen Erbschaftsteuer anrechnen. Hinweis Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht Für den beschränkt steuerpflichtigen E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 189 Mitglie... / 2.4.4 Kein Ende der Mitgliedschaft aus anderen Gründen

Rz. 45 Die Gründe für das Ende der Mitgliedschaftals Rentenantragsteller sind an sich als abschließend gedacht, wobei auch der Eintritt einer Vorrangversicherung, der Versicherungsfreiheit, eines anderen Ausschlusstatbestandes oder eine Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 zu diesen Beendigungsgründen gehört. Die Mitgliedschaft der Rentenantragsteller endet jedoch nicht wegen der...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abrechnung: Unzutreffender Umlageschlüssel – Folgen?

Leitsatz Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall – bezogen auf eine konkrete Abrechnung – von den Vorgaben der HeizkostenV abweichen, ist anfechtbar, aber nicht nichtig. Normenkette WEG § 16 Abs. 3; HeizkostenV § 7, § 9a Das Problem Nach der Gemeinschaftsordnung sind die Kosten für Wärme und die Bereitung von Warmwasser auf der Grundlage der gesetzlichen Be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenveranlagung nach bestandskräftiger Einzelveranlagung

Leitsatz 1. Erfüllen Ehegatten die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung (§ 26 Abs. 1 EStG), können sie nach der im Jahr 2008 geltenden Rechtslage zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG), Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) sowie der be­sonderen Veranlagung im Jahr der Eheschließung (§ 26c EStG) wählen und die einmal getroffene Wahl bis zur Unanfechtbarkeit eines Berich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift bezieht sich allein auf den Verzicht von Sozialleistungen i. S. v. § 11 (so auch Bigge, in: Eichenhofer/Wenner, SGB I, IV, X, SGB I, § 46 Rz. 5; Seewald, in: KassKomm. SGB I, § 46 Rz. 4, Stand: März 2005; Lilge, SGB I, 4. Aufl., § 46 Rz. 13). Der Verzicht i. S. der Regelung kann sich dem Grunde nach nur auf einen bereits kraft Gesetzes entstandenen und d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.3 Grundlagen

Rz. 4 Die Einlegung des Einspruchs ist eine verfahrensrechtliche Willenserklärung, durch die das finanzbehördliche Einspruchsverfahren anhängig wird . Der Zugang des Einspruchsschreibens, das den formellen und inhaltlichen Mindesterfordernissen entspricht, hat innerhalb der Einspruchsfrist bei der Einlegungsbehörde zu erfolgen.[1] Rz. 4a Der Einspruchsführer trägt die Festste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.4.1 Grundsatz

Rz. 12 Die Einspruchsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist, die gem. § 109 Abs. 1 AO durch eine Fristenregelung der Finanzbehörde nicht verlängerbar ist. Der Eintritt der Bestandskraft steht nicht zur Disposition der Finanzbehörde. Eine Verlängerung der Einspruchsfrist ergibt sich auch nicht aufgrund von EU-Bestimmungen oder EuGH-Entscheidungen. [1]mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Änderungssperre nach § 173 Abs 2 AO

Rz. 82 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ergehen Steuerbescheide auf Grund einer Ap oder werden sie auf Grund einer Ap geändert, bewirkt die Änderungssperre nach § 173 Abs 2 AO eine erhöhte Bestandskraft (vgl auch Buse, DB 2016, 1712 [1717]; für Haftungsbescheide gilt § 173 Abs 2 AO nicht (vgl Einleitung des § 173 Abs 1 AO). Deshalb darf ein Steuerbescheid, dem das Ergebnis einer A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verhältnis der Verlustfeststellung zur Steuerfestsetzung

Leitsatz Sind der Körperschaftsteuerbescheid und der Gewerbesteuermessbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig (geworden) und berücksichtigen diese einen geringeren Verlust als vom Steuerpflichtigen begehrt, ist die Änderung eines Bescheides über den verbleibenden Verlustvortrag und des vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i.d.F. des JSt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.4 Entsprechende Anwendung der §§ 44 bis 50 SGB X (Abs. 4 Satz 1 und 2) und § 99 SGB X (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11f § 9 Abs. 4 wurde bereits durch das Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes v. 10.12.2014 (BGBl. I S. 2187) mit Wirkung zum 1.3.2015 neu gefasst. Die bisher in § 9 Abs. 4 a. F. enthaltenen Regelungen über die entsprechende Anwendung von ausgewählten Vorschriften des SGB XII und des BSHG finden sich nunmehr inhaltlich unverä...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Deibel, Das neue Asylbewerberleistungsrecht, ZAR 1998 S. 28. ders., Bestandskraft und Nachzahlung im Asylbewerberleistungsrecht, Sozialrecht aktuell 2013 S. 63. ders., Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Sozialhilfebescheide, ZFSH/SGB 2014 S. 325. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015 S. 117. ders., Leistungswechsel nach erfolgreich...mehr

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zerb 5/2018, Gleichzeitige ... / 6

Auf einen Blick Der von der Finanzverwaltung vertretenen Ansicht, Zuwendungen ausländischer Familienstiftungen an deutsche Destinatäre unterlägen nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG der Schenkungseuer kann nicht gefolgt werden. Dieser Standpunkt lässt sich weder mit dem Wortlaut der Vorschrift, noch mit Sinn und Zweck der Regelung in Einklang bringen. Ausländische Familienstif...mehr

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AGS 5/2018, Antrag auf Anor... / 2 Aus den Gründen

1. Der Antrag ist zulässig. Mit der Erinnerung, deren aufschiebende Wirkung die Beklagten erstreben, wenden sie sich als Kostenschuldner gegen den in der Kostenrechnung erfolgten Kostenansatz über 184,50 EUR. Gem. § 66 Abs. 7 S. 2, Abs. 6 S. 1 GKG kann das Gericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter (vgl. u.a. BVerwG NVwZ 2006, 479) die ansonsten gem. § 66 Abs. 7 S...mehr

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Denkmal-Bescheinigung ist auch bei punktuellem Regelungsgehalt ein Grundlagenbescheid

Leitsatz Das Finanzgericht Köln entschied, dass die Bescheinigung einer Denkmalbehörde auch dann ein Grundlagenbescheid ist (der eine Folgebescheidänderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO eröffnet), wenn darin nicht sämtliche Tatbestandsmerkmale für die Denkmalabschreibung verbindlich geregelt sind. Das letzte Wort liegt nun beim Bundesfinanzhof. Sachverhalt Die klagenden Eheleute...mehr

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Behandlung von Gesamtproduktionen im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000

Leitsatz 1. Die Vergütung, die eine Produktionsgesellschaft für die Organisation einer künstlerischen Darbietung als Gesamtarrangement erhält, unterfällt nicht notwendig in ihrer Gesamtheit dem Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000, sondern ist ggf. aufzuteilen in Vergütungsbestandteile, die eine persönlich ausgeübte Künstlertätigkeit i.S. des Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Österrei...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.3 Renten wegen Todes (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 33 Abs. 4 sind Renten wegen Todes kleine Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 1, § 242a Abs. 1), große Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 2, § 242a Abs. 2, § 303), Erziehungsrenten (§ 47, § 243a), Halb- und Vollwaisenrenten (§ 48 Abs. 1 und 2). Zu den Renten wegen Todes zählen nach den Vorschriften des Fünften Kapitels auch Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 241 Rente ... / 2.2 Rentenanspruch ohne Nachweis der versicherungsrechtlichen Voraussetzung

Rz. 9 Die versicherungsrechtliche Voraussetzung des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (sog. 3/5-Deckung) für einen Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung oder bei Berufsunfähigkeit (§ 240), die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 mit Wirkung zum 1.1.1984 eingeführt wurde, ist nach der Übergangsregelung des § 241 Abs. 2 nicht erforderli...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.2 Dauer der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 stellt den Grundsatz auf, dass ein VA wirksam bleibt, solange und soweit seine Wirksamkeit nicht ausdrücklich beseitigt oder die darin enthaltene Regelung aus sonstigen Gründen erledigt ist. Durch seine Wirksamkeit erhält der VA seine von der materiellen Rechtslage unabhängige eigene Rechtsqualität als eigenständiger Rechtsgrund und als Rechtsgrundlage für das,...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.1.1 Beginn der Wirksamkeit (Satz 1)

Rz. 3 § 39 definiert den Begriff der Wirksamkeit nicht. Der Inhalt dieses Begriffes wird vielmehr vorausgesetzt, wobei in Literatur und Rechtsprechung zwischen der äußeren und der inneren Wirksamkeit unterschieden wird (BVerwG, Urteil v. 21.6.1961, 7 C 398.59). Die äußere Wirksamkeit eines VA setzt mit seiner Bekanntgabe ein (§ 37), womit der VA existent wird. Mit dem Begriff...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Anders, Die vorläufige Bewilligung von Leistungen im Rahmen des SGB II, info also 2008 S. 104. Benz, Der Wirksamkeitszeitpunkt bei Änderungen in den Voraussetzungen einer Rente der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 73 Abs. 1 SGB VIII), SGb 1999 S. 344. Bienert, § 96 Abs. 1 SGG in Verfahren gegen Ablehnungsbescheide und die "zeitliche Zäsur", NZS 2015, S. 844 f. Dirk, Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.5 Feststellung der Nichtigkeit (Abs. 5)

Rz. 32 Die Nichtigkeit eines VA kann von der Behörde von Amts wegen jederzeit festgestellt werden. Auf Antrag des davon Betroffenen ist die Nichtigkeit festzustellen, wenn dieser daran ein berechtigtes Interesse hat. Entsprechend der in § 39 Abs. 3 für einen nichtigen VA angeordneten Wirkungslosigkeit kann formelle Bestandskraft nicht eintreten, so dass es keiner Einhaltung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestätigt den sich aus § 39 Abs. 2 ergebenden Grundsatz, dass ein rechtmäßig erlassener Verwaltungsakt (VA) auch für die Zukunft Bestandskraft hat. Sie schafft die rechtliche Möglichkeit, auch solche VA zu widerrufen, beschränkt jedoch die Möglichkeit des Widerrufs auf ganz bestimmte eingeschränkte Voraussetzungen. Der Begriff des Widerrufs wird – wie in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 46 Widerruf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Dörr, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten nach Art. I SGB X, DAngVers 1982 S. 332. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtliche Herstellung, Monographie, 4. Aufl. 2009. Federl, Die Korrektur bestandskräftiger Verwaltungsakte der Rentenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch X, Mitteilungen der LVA Oberfranken und Mittelfranken 1981 S. 363 (391). Kainz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1 Generalklausel (Abs. 1)

Rz. 4 Mit der Generalklausel des Abs. 1 über die Nichtigkeit bei einem besonders schweren offenkundigen Fehler wurde die bereits vor dem SGB X und anderen Verfahrensregelungen in der Rechtsprechung anerkannte und angewandte Evidenz-Theorie mit allen damit verbundenen Unklarheiten als Gesetzestext übernommen. Rz. 5 Sowohl der unbestimmte Rechtsbegriff des besonders schweren Fe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 46 Widerruf... / 2.2.4 Rechtsbehelfe

Rz. 14 Der Widerruf ist als Ermessensentscheidung und nicht als Anspruch des Betroffenen geregelt, so dass dieser keinen Anspruch auf Widerruf geltend machen kann, der mit Widerspruch und Anfechtungs- und Verpflichtungsklage durchsetzbar wäre. Es besteht aber ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Ein abgelehnter verfahrensrechtlicher Antrag auf Widerruf ist dah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Blüggel, Die fehlerhafte Anhörung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren und Möglichkeiten ihrer Heilung, SGb 2001 S. 294. Dörr, Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtliche Herstellung, Monographie, 4. Aufl. 2009. Felix, Die Relativierung von Verfahrensrechten im Sozialverwaltungsverfahren, kritische Anmerkungen zur Neufassung der §§ 41 und 42 SGB X, NZS 2001 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.4 Zuständige Behörde (Abs. 3)

Rz. 30 Mit der Regelung des § 44 Abs. 3 hat der Gesetzgeber unmittelbar an den Wortlaut der bei Inkrafttreten des SGB X bereits bestehenden Vorschrift des § 48 Abs. 5 VwVfG angeknüpft (vgl. dazu den Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.8.1978, BT-Drs. 8/2034 S. 34 zu § 42: "Absatz 3 entspricht § 45 Abs. 5 VwVfG"; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.1.1998, 8 A ...mehr