Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Wirtschaftshilfen, F... / 6.3 Welche Konsequenzen hat eine Geschäftsaufgabe beziehungsweise Insolvenz für die Gewährung bereits bewilligter Zuschüsse?

Grundsätzliches Ziel aller Corona-Wirtschaftshilfen ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der von den coronabedingten Einschränkungen betroffenen Unternehmen. Daher erfolgt keine Förderung von Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben oder das Insolvenzverfahren angemeldet haben. Erfolgte eine Geschäftsaufgabe bzw. Insolvenzanmeldung vor Erhalt des Z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte, Inhalt und systematische Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 3 Abs. 9a UStG wurde durch Art. 7 Nr. 2 Buchst. c des StEntlGesetzes 1999/2000/2002 [1] mit Wirkung ab dem 1.4.1999 in das UStG eingefügt im Zusammenhang mit der umfassenden Neuregelung der Umsatzbesteuerung unentgeltlicher Wertabgaben, die auch Anlass für die Schaffung von § 3 Abs. 1b UStG – unentgeltliche Gegenstandszuwendungen – und § 3f UStG i. d. F. bis zum 13.12...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 3 Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 § 8 UmwStG findet nach seinem Abs. 1 S. 1 Anwendung auf den Übergang des Vermögens von einer Körperschaft auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen. Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person darf das übertragene Vermögen nicht Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers werden. Das Bestehen von Betriebsve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11.2 "Vollhafter-Modell"

Rz. 197 Ein weiterer Gestaltungsansatz ist für haftungsbeschränkte Personenhandelsges. besonders interessant. Dabei gilt es, den Umstand zu nutzen, dass die Offenlegungspflicht nur besteht, wenn keine natürliche Person als Komplementär an der Ges. beteiligt ist, wie dies bei der klassischen GmbH & Co. KG der Fall ist. Hierbei kann auf die Gestaltungsansätze zurückgegriffen w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.1 Grundlagen

Rz. 124 Grundsätzlich ist der Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 S. 1 EStG der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits. Sonderfälle regelt § 23 Abs. 3 S. 2–4 EStG. In den Fällen der Einlage (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG) tritt an die Stelle des Veräußerungspre...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.2 Anschaffungsfiktionen (§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 97 Nach der bis zum Vz 1998 geltenden Fassung der Vorschrift waren Entnahmen aus einem Betriebsvermögen keine Anschaffungen und Einlagen in ein Betriebsvermögen keine Veräußerungen gem. § 23 EStG.[1] Das Gleiche galt für die Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen durch Betriebsaufgabe. Gem. § 23 Abs. 1 S. 2 EStG gelten die Überfüh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.3 Anschaffungskosten – Herstellungskosten

Rz. 131 Anschaffungskosten i. S. v. § 23 EStG sind alle Kosten, die der Stpfl. zum Erwerb des betroffenen Wirtschaftsguts aufgewendet hat. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Anschaffung selbst (z. B. der Kaufpreis), sondern auch alle Nebenkosten (z. B. Kosten für Beratung, Makler, Notar und Grundbuchgebühren; § 6 EStG Rz. 132). Zu den Anschaffungskosten gehören ebenfalls ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.4 Zeitpunkt der Veräußerung und Zeitpunkt der Anschaffung

Rz. 111 Für die Berechnung der Fristen gem. § 23 Abs. 1 EStG ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung und des Zeitpunkts der Anschaffung von wesentlicher Bedeutung. Nach h. M. und nach ständiger Rspr. muss sowohl für den Zeitpunkt der Veräußerung als auch für den Zeitpunkt der Anschaffung das Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, mit dem alle bindenden Abmachungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.5 Übergang zum Liebhabereibetrieb

Rz. 391 Der Wandel eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zur Liebhaberei stellt ohne Aufgabeerklärung keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar.[1] Die weiterhin in dem Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertveränderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerlich irrelevant. Alle ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.1 Allgemeines

Rz. 446 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind demjenigen Stpfl. zuzurechnen, der einen der in § 13 Abs. 1 und 2 EStG genannten Tatbestände erfüllt. Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, der auf die Nutzung des Grund und Bodens durch Fruchtziehung gerichtet ist, geht grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr dessen, dem die Nutzungen des der Land- und Forstwirtschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.1 Allgemeines

Rz. 481 Zivilrechtlich gelten für die Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben §§ 581ff. BGB . Im Einzelfall kann die Abgrenzung zu anderen Nutzungsüberlassungsformen schwierig sein. Hat der Verpächter ein Mitspracherecht in wesentlichen Bereichen der Betriebsführung, können ein Gesellschaftsverhältnis und damit eine Mitunternehmerschaft vorliegen. Steht bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 4 Freibetrag (§ 13 Abs. 3 EStG)

Rz. 275 § 13 Abs. 3 EStG sieht für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einen Freibetrag vor. Nach § 13 Abs. 3 S. 1 EStG werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 900 EUR übersteigen. Voraussetzung für die Anwendung des Freibetrags ist nach § 13 Abs. 3 S. 2 EStG, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.3 Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 43 Der Begriff der Landwirtschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist eng auszulegen.[1] Hierunter fallen weder die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG neben der Landwirtschaft aufgeführten weiteren Fälle von Pflanzenproduktion noch die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG genannte Tierzucht und Tierhaltung. Von daher ist unter Landwirtschaft die selbstständige und nachhaltige...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.3 Produktionsaufgaberente (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 271 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG gehört auch die Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (FELEG) v. 21.2.1989[1] zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Das Gesetz dient der Entlastung des Agrarmarkts durch Förderung des Ausscheidens von Land- und Forstwirten aus dem Erwerbsleben. Nach § 20 FELEG kö...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.2 Rechtsfolgen beim Verpächter

Rz. 486 Der Verpächter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs hat ein Verpächterwahlrecht. Er kann wählen, ob er die Verpachtung als Betriebsaufgabe i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 EStG mit anschließender Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG oder als ruhenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb behandeln will. Auszuüben ist das Verpächterwah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.4 Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 49 Forstwirtschaft ist die unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht selbstständig und nachhaltig ausgeübte Tätigkeit, die auf der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Waldbodens zur Gewinnung von Nutzhölzern und ihrer Verwertung im Wege der Holzernte beruht.[1] Erfasst wird die unmittelbare Verwertung durch Veräußerung ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 1. Gewinn- und Überschusseinkünfte/Liebhaberei

Rz. 123 Das Familienrecht unterscheidet das unterhalts- und das steuerrechtliche Einkommen.[68] Definitionen: Das Unterhaltseinkommen einerseits definiert sich aus der Summe der Unterhaltseinkünfte abzüglich von Vorsorgeaufwendungen und Einkommensteuer. Die Unterhaltseinkünfte ermitteln sich aus der Summe des auf steuerlichen Einkünften basierenden unterhaltsrechtlichen modifiz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen/Privatverm... / 6 Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen

Rz. 47 Hat ein Steuerpflichtiger ein Wirtschaftsgut seiner betrieblichen Betätigung und damit seinem Betriebsvermögen zugeordnet, verliert das Wirtschaftsgut seine Eigenschaft als Betriebsvermögen durch Auflösung des sachlichen oder persönlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb.[1] Rz. 48 Bei der Veräußerung scheidet das Wirtschaftsgut mit der Übertragung des wirtschaftlichen Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.3 Beginn der Betriebsaufgabe

Rz. 68 Die Betriebsaufgabe beginnt nicht schon mit dem Aufgabeentschluss. Es reicht auch nicht die Kundgabe des Entschlusses nach außen aus, den Betrieb demnächst aufzugeben. Erst mit den vom Aufgabewillen getragenen äußerlich erkennbaren Handlungen, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind, beginnt die B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2 Merkmale einer Betriebsaufgabe

5.2.1 Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen Rz. 65 Die Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen ist anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen (vgl. Rz. 17 ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang, nicht nach und nach, entweder in das Privatvermögen übergeführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.4 Zeitraum der Betriebsaufgabe

Rz. 69 Der Zeitraum für die Betriebsaufgabe endet mit der Veräußerung der letzten wesentlichen Betriebsgrundlage oder mit deren Überführung in das Privatvermögen. Es ist nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die stillen Reserven des Betriebs im Wesentlichen oder nahezu vollständig aufgedeckt worden sind.[1] Praxis-Beispiel U betrieb ein Furnierwerk und stellte im Juli 0...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 9.1 Abgrenzung zur Betriebsaufgabe

Rz. 100 Im Unterschied zu einer Betriebsaufgabe (vgl. Rz. 64 ff.) wird bei einer Betriebsverlegung als solcher kein Gewinn realisiert. Es können sich aber – nicht begünstigte – Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme einzelner Wirtschaftsgüter ergeben.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5 Betriebsaufgabe

5.1 Begünstigte Aufgabetatbestände Rz. 64 Begünstigt sind auch (§ 16 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG): die Aufgabe eines Gewerbebetriebs, die Aufgabe des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft und die Aufgabe des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA. 5.2 Merkmale einer Betriebsaufgabe 5.2.1 Aufgabe eines Gewerbebetrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.1 Verbleibendes Betriebsvermögen nach Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe

Rz. 148 Nach einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe kann noch Restbetriebsvermögen beim Veräußerer verbleiben. Praxis-Beispiel U verkauft sein Bauunternehmen an den Bauunternehmer B. Zum 1.4.01 veräußert er die wesentlichen Betriebsgrundlagen, das Anlagevermögen, die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und den Geschäftswert für 700.000 EUR. Der Preis ist in Höhe von je 25...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 8.2 Betriebsaufgabe

Rz. 99 Wie bei der Betriebsverpachtung (vgl. Rz. 85 ff.) wird der Betrieb nur dadurch aufgegeben, dass der Steuerpflichtige die Aufgabe ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt erklärt oder dem Finanzamt Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass die Voraussetzungen für eine Aufgabe erfüllt sind (§ 16 Abs. 3b Nrn. 1, 2 EStG).mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.6 Abgrenzung zur Betriebsverpachtung und Betriebsverlegung

Rz. 74 Die Betriebsaufgabe ist zu unterscheiden und abzugrenzen von der Betriebsverpachtung (vgl. Rz. 82 ff.) und der Betriebsverlegung (vgl. Rz. 100 ff.).mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.5 Aufgabeentschluss oder -handlung

Rz. 72 Eine Betriebsaufgabe setzt eine Willensentscheidung oder Handlung voraus, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbstständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen. Es ist aber nicht erforderlich, dass der bisherige Unternehmer künftig keine unternehmerische Tätigkeit mehr ausübt.[1] Eine Betriebsaufgabe ist daher auch dann gegeben, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.2 Aufgabe eines gesamten Anteils

Rz. 66 Begünstigt ist wie bei Anteilsveräußerung[1] nur die Aufgabe eines "gesamten Anteils". Rz. 67 vorläufig freimehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung

1 Allgemeines Rz. 1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind nach § 16 Abs. 1, 3 EStG auch Gewinne aus Betriebsveräußerungen, Teilbetriebsveräußerungen, Veräußerungen von 100 %-Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen, Veräußerungen von gesamten Anteilen von Mitunternehmern, Veräußerungen des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.4.1 Auswirkung auf den Veräußerungsgewinn

Rz. 161 Die Kaufpreisforderung aus der Betriebsveräußerung geht nicht unmittelbar in das Privatvermögen des Veräußerers über. Dieser entnimmt also nicht mit der Veräußerung die Kaufpreisforderung in sein Privatvermögen. Eine Messgröße für den Veräußerungsgewinn ist der Veräußerungspreis. Fällt später die Kaufpreisforderung ganz oder zum Teil aus, etwa wenn der Betriebserwerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.1 Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen

Rz. 65 Die Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen ist anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen (vgl. Rz. 17 ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang, nicht nach und nach, entweder in das Privatvermögen übergeführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen übergeführt werden un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.1 Begünstigte Aufgabetatbestände

Rz. 64 Begünstigt sind auch (§ 16 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG): die Aufgabe eines Gewerbebetriebs, die Aufgabe des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft und die Aufgabe des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.4.2 Laufender Gewinn

Rz. 166 Bestehen noch Verbindlichkeiten aus der Zeit vor der Betriebsaufgabe, kann der Unternehmer sie durch Verwertung verbliebenen Aktivvermögens und damit auch noch bestehender betrieblicher Forderungen tilgen. Reicht das Aktivvermögen nicht zur Tilgung aus, bleiben die Restverbindlichkeiten im Betriebsvermögen. Entnimmt der Unternehmer aber das Aktivvermögen und damit au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4.3 Auflösung der Rücklage

Rz. 139 Werden Rücklagen nach § 6b EStG bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe aufgelöst, wird hierdurch der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erhöht.[1] Praxis-Beispiel U veräußert am 31.12.03 seinen Gewerbebetrieb und erzielt einen Veräußerungsgewinn von 200.000 EUR. Er löst im Rahmen der Betriebsveräußerung eine zum 31.12.01 gebildete Rücklage nach § 6b EStG in Hö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.3.1 Verbleib im Betriebsvermögen

Rz. 155 Nach einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsveräußerung bleiben betrieblich begründete Verbindlichkeiten Betriebsschulden, soweit sie nicht durch Verwertung des Aktivvermögens getilgt werden konnten und nicht auf Entnahmen beruhen, die in der Zeit zwischen Betriebsaufgabe und Vollbeendigung erfolgt sind.[1] Im vorstehenden Beispiel (s. Rz. 148) stehen den Verbindlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.3.2 Alter oder Berufsunfähigkeit

Rz. 179 Tod ist keine dauernde Berufsunfähigkeit i. S. d. § 240 Abs. 2 Satz 1 SGB VI (2002). Veräußern daher die Erben, kommt es darauf an, ob sie die Voraussetzungen (Alter ode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.3 Erwerber

Rz. 36 Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen müssen an einen Erwerber veräußert werden, sodass der Betrieb als solcher fortgeführt werden kann. Werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen an verschiedene Erwerber veräußert, wird der lebende und selbstständige Organismus zerstört. Das ist keine Betriebsveräußerung, sondern grundsätzlich eine Betriebsaufgabe, wenn die Erwerber n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.2 Forderungen

12.2.1 Abzuwickelnde Forderungen Rz. 149 Durch betriebliche Vorgänge begründete Forderungen behalten auch nach einer Betriebsveräußerung ihre Eigenschaft, Betriebsvermögen zu sein. Ein Unternehmer, der seine gewerbliche Tätigkeit einstellt, kann wählen, ob er sein bisheriges Betriebsvermögen veräußern oder in sein Privatvermögen überführen will. Diese Wahl muss er eindeutig u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.3 Verbindlichkeiten

12.3.1 Verbleib im Betriebsvermögen Rz. 155 Nach einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsveräußerung bleiben betrieblich begründete Verbindlichkeiten Betriebsschulden, soweit sie nicht durch Verwertung des Aktivvermögens getilgt werden konnten und nicht auf Entnahmen beruhen, die in der Zeit zwischen Betriebsaufgabe und Vollbeendigung erfolgt sind.[1] Im vorstehenden Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7 Betriebsverpachtung

7.1 Begriff Rz. 82 Von einer Betriebsverpachtung wird gesprochen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen[1] eines Betriebs verpachtet werden und für den Verpächter oder seinen Rechtsnachfolger objektiv die Möglichkeit besteht, den Betrieb später fortzusetzen. Es muss eine Verpachtung des ganzen Betriebs und nicht eine Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermög...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 8 Betriebsunterbrechung

8.1 Begriff Rz. 98 Wird die werbende Tätigkeit vorübergehend stillgelegt und ist es nach den äußerlich erkennbaren Umständen möglich, jederzeit den Betrieb in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, sodass der stillgelegte und der später wieder aufgenommene Betrieb wirtschaftlich identisch sind, so ist der stillgelegte Betrieb nicht aufgegeben, sondern lediglic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.3 Abgrenzung von laufenden Gewinnen

Rz. 131 Der Veräußerungsgewinn bzw. Aufgabegewinn ist von den laufenden Gewinnen abzugrenzen. Denn Veräußerungs- und Aufgabegewinn sind steuerbegünstigt und unterliegen nicht der Gewerbesteuer.[1] Bei ihnen werden die mit der Veräußerung oder Aufgabe zusammenhängenden Veräußerungs- oder Aufgabekosten berücksichtigt. Die laufenden Gewinne, die im zeitlichen Zusammenhang mit de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.3.2 Erkenntnis des Finanzamts

Rz. 87 Die Aufgabe ist auch wirksam, wenn dem Finanzamt Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufgabe erfüllt sind (§ 16 Abs. 3b Satz 1 Nr. 2 EStG). Rz. 88 Nach der früheren Rechtslage war ein Betrieb aufgrund der tatsächlichen Umstände endgültig aufgegeben und eine Betriebsaufgabe anzunehmen, obwohl der Verpächter von...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.5 Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Rz. 142 Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist wie folgt zu ermitteln: Veräußerungspreis (Betriebsveräußerung) oder Veräußerungspreise zuzüglich Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter (Betriebsaufgabe)mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.5.1 Ausschluss des Verpächterwahlrechts

Rz. 95 Das Verpächterwahlrecht ist ausgeschlossen bzw. ruht, wenn für den verpachteten Betrieb folgende Voraussetzungen gegeben sind: Betriebsaufspaltung:Der verpachtete Betrieb ist bei einer Betriebsaufspaltung unabhängig vom Willen des Verpächters stets ein Gewerbebetrieb. Die Betriebsaufspaltung hat Vorrang vor der Betriebsverpachtung.[1] Die Verpachtung erfolgt durch eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.1 Tarifvergünstigungen

Rz. 170 Bei Betriebsveräußerungen, Betriebsaufgaben und den ihnen gleichgestellten Vorgängen werden aus vielen Wirtschaftsjahren zusammengeballte stille Reserven aufgedeckt. Gewinne aus diesen Vorgängen gehören zu den sogenannten außerordentlichen Einkünften, deren Besteuerung begünstigt ist (§ 34 EStG).[1] Rz. 171 Ausgenommen sind die steuerpflichtigen Teile der Veräußerungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.2 Personenidentität

Rz. 30 Bei Veräußerungen müssen auf der Seite des Veräußerers und des Erwerbers verschiedene Personen, Unternehmer oder Mitunternehmer beteiligt sein. Veräußert daher der Veräußerer wirtschaftlich gesehen an sich selbst, ist die Steuervergünstigung aus steuersystematischer Sicht nicht gerechtfertigt. Insoweit gilt daher der Gewinn als laufender Gewinn (§ 16 Abs. 2 Satz 3 ESt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind nach § 16 Abs. 1, 3 EStG auch Gewinne aus Betriebsveräußerungen, Teilbetriebsveräußerungen, Veräußerungen von 100 %-Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen, Veräußerungen von gesamten Anteilen von Mitunternehmern, Veräußerungen des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, Betriebsaufgaben von...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.3 Verdeckte Einlage

Rz. 14 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft von einem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft eingebracht, ohne dass er neue Gesellschaftsrechte erhält, ist § 20 UmwStG nicht erfüllt. Seine Anteile werden durch die Einbringung im Wert erhöht. Hierdurch erhält er aber keine neuen Anteile. Rz. 15 Erfolgt die Einbringung außerhalb de...mehr