Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 16 Bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen, die ihren ertragsteuerlichen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ist nach § 202 Abs. 2 Satz 1 BewG anstelle des Bilanzgewinns der (durch das ertragsteuerliche Zu- und Abflussprinzip dominierte) Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zugrunde zu legen. Die nach § 202 Abs. 1 Sat...mehr

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AGS 06/2022, Gerichtskosten... / III. Altfälle

Nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Übergangsregelung in § 71 Abs. 3 GKG ist die neue Fassung des § 58 Abs. 1 S. 3 GKG nur auf die Kosten anzuwenden, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung fällig werden. In sog. Altfällen ist die Rechtslage umstritten. Teilweise gingen Gerichte vom Brutto-Prinzip aller Einnahmen aus, so bisher auch das OLG München (Beschl. v. 8.8...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.1.1 Einkünftequalifikation

Rz. 117 Die rechtsfähige Stiftung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG (und die nicht rechtsfähige Stiftung nach Nr. 5) erfüllen im Gegensatz zu den KapG nicht ausschließlich den Tatbestand der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Fiktion aller Einkünfte als gewerbliche Einkünfte, die § 8 Abs. 2 KStG für Körperschaften vorsieht, findet auf Stiftungen keine Anwendung (vgl. Demuth, KÖSDI 2...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.3 Zuwendungen im Geschäfts- und Wirtschaftsleben

Ausgewählte Literaturhinweise: Borggräfe/Staud, Schenkung ohne Zuwendung: Der BFH im Abseits des Zivil- und Gesellschaftsrechts, DStR 2018, 833; Hartmann, Unentgeltliche Zuwendungen an Arbeitnehmer unterliegen der Schenkungsteuer, FR 2000, 1014; Hartmann, Ein Smart für 1999 EUR – fast geschenkt, UVR 2004, 125; Mückl, Anmerkungen zum Urteil des BFH vom 15.03.2007, BB 2007, 1087; M...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im betrieblichen Bereich

Rz. 836 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil i. R.d. vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist die Einheitstheorie anzuwenden, wonach der gesamte Betrieb(steil)/Mitunternehmeranteil nebst den Betriebsschulden das Übertragungsobjekt bildet (BFH GrS vom 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Dies hat zur Folge, dass Gegenleistungen, die der Überneh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Regelungsbereich

Rz. 1 Das Betriebsergebnis nach § 202 Abs. 1 BewG ist relevant für die Ermittlung des Jahresertrages i. S. d. § 201 Abs. 2 BewG (s. Mannek in S/L, § 202 Rz. 3). Die Ermittlung der Betriebsergebnisse orientiert sich gem. § 202 Abs. 1 Satz 1 HS 1 BewG sowohl bei Personenunternehmen als auch bei KapG am Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG als Ausgangswert (s. R B 202 Abs. 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Hinzurechnungen

Rz. 10 Ausführungen zu ausgewählten Punkten: A) § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a BewG: Bei der Berechnung des vereinfachten Ertragswerts sind nur die normalen Absetzungen für Abnutzung gewinnmindernd zu berücksichtigen. Sonderabschreibungen dürfen sich nicht auf den vereinfachten Ertragswert auswirken. Hiervon betroffen sind beispielsweise auch die Sonderabschreibungen für ...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.3.2.3 Hardware als geringwertiges Wirtschaftsgut

Rz. 33 Für die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, bestehen mehrere Wahlrechte.[1] Bezüglich entspr. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten 250 EUR – (netto) unabhängig davon, ob der Vorsteuerbetrag umsatzsteuerlich abziehbar ist – nicht übersteigen, kodifiziert § 6 Abs. 2 und 2a ES...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.3 Softwareleasing

Rz. 106 Softwareleasing[1] erfolgt regelmäßig dergestalt, dass ein "Softwarehaus" einem Leasinggeber ein nicht ausschließliches, auf einen Dritten übertragbares Nutzungsrecht, jedoch kein freies Verfügungs- oder Verwertungsrecht einräumt. Zugleich schließt der Leasinggeber mit dem Leasingnehmer einen Vertrag, der Letzerem die Anwendung der überlassenen Software erlaubt.[2] R...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.6 Sonstige Softwaredienste

Rz. 109 In der Praxis entwickeln sich kontinuierlich Dienstleistungen im Kontext von Software. Die angebotenen Leistungen sind zahlreich. Zu nennen sind beispielsweise der Verkauf bzw. die Vermietung von Apps, Rechten zur Nutzung von Streamingdiensten (Übertragung von Video- und/oder Audiodaten über ein Breitbandnetz), Rechten zur Nutzung von Datenbanken (ggf. verbunden mit ...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.1 Erstbewertung

Rz. 78 Software ist im Falle des Erwerbs mit den Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusetzen. Dazu zählen der Kaufpreis bzw. die Lizenzkosten, die (internen und externen) Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Software in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. An...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.4 Cloud Computing

Rz. 107 Kern des Cloud Computing ist, dass eine Software nicht auf lokaler Hardware (etwa in den Räumen des nutzenden Unternehmens) installiert ist bzw. ausgeführt wird, sondern vom lokalen Rechner (sog. Client) bspw. über ein Breitbandnetz auf einem fernen Rechner, z. B. in einem Rechenzentrum. Je nachdem, wie der Service bereitgestellt wird, wird von öffentlicher Cloud (Di...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 1. Fehlerbegriff

Notwendige Bedingung für die Bilanzberichtigung ist, dass der Bilanzposten dem Ansatz oder der Höhe nach gegen steuerrechtliche Vorschriften verstößt.[35] Fehlerhafte Wirtschaftsgüter und Rechnungsabgrenzungsposten: Eine Bilanzberichtigung kommt in Frage, wenn Wirtschaftsgüter (WG) oder Rechnungsabgrenzungsposten dem Grunde oder der Höhe nach unrichtig angesetzt wurden. Berate...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.3.1 Erstbewertung

Rz. 16 Gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die erworbene Hardware mit den Anschaffungskosten [1] inklusive der Anschaffungsnebenkosten bzw. nachträglichen Anschaffungskosten zu aktivieren. Anschaffungspreisminderungen sind abzuziehen. Als Anschaffungsnebenkosten kommen insbesondere Frachten, Installations- und Vernetzungskosten in Betracht. Nicht zu den Ansch...mehr

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Kostendeckelung der Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Kfz bei Leasingsonderzahlung

Leitsatz Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (BStBl I 2009, 1326, Rz. 18) für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs eine bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt wi...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / (1) Keine Verteilung auf die ersten fünf Kalenderjahre nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 15a Abs. 1 UStG, sondern auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Auf die Frage, auf welchen Zeitraum die Erwerbs- oder Herstellungskosten eines Dienstwagens bei der Ermittlung des Ausgabenbetrags zu verteilen sind, ist der EuGH[5] schon im Jahr 1996 in der Rechtssache Enkler im Fall einer unentgeltlichen Wertabgabe eingegangen. Dabei hat er in Rz. 26 des Urteils die Sichtweise vertreten, dass sie auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ...mehr

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Berechnung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG bei Einnahmenüberschussrechner

Leitsatz 1. Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinn­ermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittlungszeitraum Überentnahmen vorliegen. 2. Überentnahmen sind bei Einnahmenüberschussrechnern nicht auf die Höhe eines niedrigeren negativen Kapitalko...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zollwertermittlung – Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen – Vorabverständigung über Verrechnungspreise (Advance Pricing Agreement)

Leitsatz 1. Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil Hamamatsu Photonics Deutschland vom 20.12.2017 – C‐529/16, EU:C:2017:984, ZfZ 2018, 68) lassen es die Art. 28 bis 31 ZK nicht zu, als Zollwert einen vereinbarten Transaktionswert zugrunde zu legen, der sich teilweise aus einem zunächst in Rechnung gestellten und angemeldeten Betrag und teilweise aus einer pauschalen Berich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / 2. Lohnsteuerliche Fahrtenbuchregelung

Neben der auf lohnsteuerlichen Werten basierenden Vereinfachungsregelung in Abschn. 15.23 Abs. 11 Nr. 1 UStAE sieht die Finanzverwaltung im Rahmen der bisherigen Rechtsauffassung, die die Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken als tauschähnlichen Umsatz (mit Baraufgabe) qualifiziert, die Option vor, die lohnsteuerliche Fahrtenbuchreglung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 i.V....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Datenschutz

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Ursprünglich wurde unter Datenschutz die Sicherung elektronischer Daten verstanden, also Maßnahmen gegen Verlust, technische Defekte oder Diebstahl. Aufwendungen zur Sicherung von Daten, die mit stpfl > Einnahmen im Zusammenhang stehen, sind > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten. Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Heute wird der Begriff Datens...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Rz. 43 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Dem SA-Abzug von Versorgungsrenten liegt der Gedanke zugrunde, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt von Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (vgl BFH 165, 225 = BStBl 1992 II, 78 mwN). Deshalb muss dem Stpfl eine existenzsic...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Unterscheidung zwischen Rente und dauernder Last

Rz. 90 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Während Versorgungsrenten aufgrund von Verträgen, die nach dem 31.12.2007 abgeschlossen worden sind, stets in vollem Umfang als SA abzugsfähig bzw vom Empfänger zu versteuern sind (> Rz 8), ist bei Altverträgen zwischen Renten und dauernden Lasten zu unterscheiden. Bei Altverträgen sind nur dauernde Lasten in vollem Umfang abzugsfähig bzw zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels (hier: ebay)

Leitsatz 1. Die Gegenleistung ist in Entgelt und Steuerbetrag aufzuteilen. 2. Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform "ebay", liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG vor. 3. Die Aufzeichnungspflichten gemäß § 25a Abs. 6 Satz 1 UStG gehören nicht zu den ma...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.5 Steueraufwand

Rz. 140 Nach IAS 12 sind folgende auf den in der GuV-Rechnung bzw. im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung dargestellten (Ertrag-)Steueraufwand (IAS 1.82d) bezogene Offenlegungspflichten zu erfüllen: Hauptbestandteile des Steueraufwands bzw. -ertrags (IAS 12.79), steuerliche Überleitungsrechnung nach IAS 12.81c sonstige Angaben zu den Ertragsteuern. Rz. 141 Nach IAS 12.79 si...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

4.1 Allgemeines – nicht abziehbare Betriebsausgaben Rz. 37 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 1–13 EStG sind bestimmte BA nicht oder nur eingeschränkt abziehbar. Nach dem objektiven Nettoprinzip [1] müssen Erwerbsaufwendungen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, da sie dem Stpfl. zur Zahlung von Steuern nicht zur Verfügung stehen. § 4 Abs. 5 EStG verstößt damit gegen das Nettoprinzi...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.1 Allgemeines – nicht abziehbare Betriebsausgaben

Rz. 37 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 1–13 EStG sind bestimmte BA nicht oder nur eingeschränkt abziehbar. Nach dem objektiven Nettoprinzip [1] müssen Erwerbsaufwendungen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, da sie dem Stpfl. zur Zahlung von Steuern nicht zur Verfügung stehen. § 4 Abs. 5 EStG verstößt damit gegen das Nettoprinzip. Gleichwohl hat das BVerfG diese Einschränkungen ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.3 Vorweggenommene Betriebsausgaben

Rz. 34 BA (und WK) können bereits anfallen, bevor Einnahmen aus einer Einkunftsart erzielt werden, sog. vorweggenommene Betriebsausgaben. Voraussetzung ist, dass ein klar erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsart besteht. Der Abzug der Aufwendungen setzt voraus, dass ihre Entstehung und betriebliche Veranlassung nac...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.4 Nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 35 Nach einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe getätigte Aufwendungen sind i. d. R. nicht mehr betrieblich veranlasst, da regelmäßig die bestehenden Verbindlichkeiten im Rahmen des Veräußerungsgewinnes erfasst werden. Gleichwohl folgt aus § 24 Nr. 2 EStG, dass nachträgliche Einkünfte und damit notwendigerweise auch Verluste entstehen können, sofern BA anfallen, die als ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG

1 Vorbemerkung Rz. 1 Bemessungsgrundlage für die ESt ist das Einkommen, das der einzelne Stpfl. in einem bestimmten Zeitraum erzielt hat, § 2 Abs. 4, 5 EStG. Die Bemessungsgrundlage für die ESt wird damit durch die persönliche Fähigkeit eines jeden Stpfl. bestimmt, aus dem ihm verbleibenden Einkommen Steuern zahlen zu können. Dies wird allgemein als das aus Art. 3 GG abgeleit...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 2 Begriff der Betriebsausgaben (BA)

Rz. 4 Die gesetzlichen Grundlagen für die Zuordnung zur Betriebs- oder Privatsphäre finden sich in den §§ 4 Abs. 4, 9 Abs. 1 Satz 1 und 12 Nr. 1 EStG. Gem. § 4 Abs. 4 EStG sind BA die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Nach dieser Definition erfolgt somit eine Verknüpfung der Aufwendungen mit dem Betrieb durch den Begriff der Veranlassung. Die entscheidende...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.4 Aufzeichnungspflichten

Rz. 47 Nach § 4 Abs. 7 EStG sind die Aufwendungen einzeln und getrennt von den übrigen BA aufzuzeichnen.mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.5 Mehraufwendungen für Verpflegung (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG)

Rz. 64 Die Kommentierung findet sich im Beitrag "Reisekosten nach HGB und EStG".mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8 Häusliches Arbeitszimmer

4.8.1 Allgemeines – häusliches Arbeitszimmer Rz. 68 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung den Gewinn nicht mindern. Unter weiteren Voraussetzungen ist ein eingeschränkter Abzug bis maximal 1.250 EUR zulässig, nur in Ausnahmefällen der Abzug der gesamten Aufwendungen. Diese Regelung ist durch das Jahre...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.5 Anteil an der Gesamttätigkeit mehr als 50 %

Rz. 87 Beträgt die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Nutzung, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 EUR p. a. als BA abziehbar. Diese Regelung ist durch das StÄndG 2007 abgeschafft worden, das BVerfG hat die Streichung gebilligt. Die Kommentierung wird daher nicht fortgeführt.mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.12 Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 107 Die Vorschrift verbietet den Abzug von Ausgleichszahlungen bei einer Organschaft nach §§ 14, 17 und 18 KStG.[1]mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.6 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs. 4 Nr. 6 EStG)

Rz. 65 Die Regelungen sind im Beitrag "Kraftfahrzeug: steuerliche Behandlung der Haltung und Nutzung" erläutert.mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.4 Ausnahmen vom Abzugsverbot

Rz. 86 Das Abzugsverbot gilt bis VZ 2006 nicht, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 EUR p. a. beschrän...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 2.2 Zurechnung der tatsächlich verursachten Aufwendungen

Rz. 19 Ob Aufwendungen betrieblich oder beruflich veranlasst sind, ist anhand aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalles zu ermitteln. Erforderlich ist ein tatsächlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang, wobei ein nur mittelbarer Zusammenhang nicht ausreicht, wenn ein privater Zusammenhang nicht nur unwesentlich ist. Ein rechtlicher Zusammenhang allein reic...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.10 Geldbußen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG)

4.10.1 Allgemeines – Geldbußen Rz. 96 Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG sind von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder von Organen der EU festgesetzte Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder nicht abziehbar. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984[1] in das Gesetz eingefügt worden. Rz. 97 vo...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.13 Schmiergelder (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG)

Rz. 108 Die Regelung ist im Beitrag "Schmiergelder und Bestechungsgelder" erläutert.mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19 Gesonderte Aufzeichnungen (§ 4 Abs. 7 EStG)

4.19.1 Allgemeines Rz. 113 Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 4, 6b und 7 EStG sind getrennt und einzeln von den übrigen BA aufzuzeichnen. Die gesonderte Aufzeichnungspflicht gilt somit[1] für Geschenke, Bewirtungsaufwendungen, Aufwendungen für Gästehäuser, für Jagd, Fischerei u. Ä., für das häusliche Arbeitszimmer sowie für unangemessene Aufwendungen der Lebensführung. B...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.18 Gewerbesteuer ( § 4 Abs. 5b EStG)

Rz. 112 Nach § 4 Abs. 5b EStG sind die Gewerbesteuer und ihre Nebenleistungen, § 3 Abs. 4 AO, keine Betriebsausgaben und daher bei der Gewinnermittlung nicht (mehr) abziehbar. Die Neuregelung ist durch das UnternehmensteuerreformG vom 14.8.2007[1] mit Wirkung ab VZ 2008 in das Gesetz eingefügt worden.[2] Zugleich wurde die Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % gesenkt und ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.14 Zuwendungen nicht einlagefähiger Vorteile (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 11 EStG)

Rz. 109 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVAG vom 22.12.2003[1] ist in § 4 Abs. 5 EStG eine neue Nummer 11 eingefügt worden. Danach sind Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.16 Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO

Rz. 111 Durch das JahressteuerG 2007 v. 13.12.2006[1] ist § 4 Abs. 5 EStG um eine Nr. 12 erweitert worden. Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO [2] gehören ab VZ 2007 zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben. Es handelt sich um einen Zuschlag, der festzusetzen ist, wenn der Steuerpflichtige bestimmte Aufzeichnungen über einen Geschäftsvorfall nach § 90 Abs. 3 AO, das sind Aufzeich...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.4 Rechtsfolgen – gesonderte Aufzeichnungen

Rz. 117 Die Aufzeichnungspflicht ist materiell-rechtliche Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen als BA. Ein Verstoß führt daher zur Versagung des BA-Abzuges.[1] Das gilt auch bei Belegverlust, ein Ersatznachweis ist nicht möglich,[2] bei nur wenigen Geschäftsvorfällen,[3] bei Bagatellfällen[4] sowie bei Ansatz der Pauschalen nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG. Rz. 118 Die nich...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.15 Parteispenden

Rz. 110 Aufwendungen zur Förderung staatspolitischer Zwecke[1] sind kraft der ausdrücklichen Bestimmung des § 4 Abs. 6 EStG ab VZ 1983 keine BA. Damit sind die Zweifelfragen angesichts des "Parteispendenskandals" durch den Gesetzgeber gelöst worden. Auf eine Darstellung des seinerzeitigen Streitstandes wird verzichtet. Parteispenden sind daher nur noch im Rahmen des § 10b Ab...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.17 Beiträge nach § 12 Abs. 2 Restrukturierungsfondsgesetz (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG)

Rz. 111a Das RestrukturierungsfondsG (RStruktFG)[1] dient der Finanzierung zukünftiger Restaurierungs- und Abwicklungsmaßnahmen systemrelevanter Banken. Hierzu ist ein Fonds gebildet worden, in den die betroffenen Banken nach § 12 Abs. 2 Beiträge einzuzahlen haben, sog. Bankenabgabe. Die Beiträge sind nicht abziehbar, um die Steuerzahler nicht an der Finanzierung von Bankenr...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.10.1 Allgemeines – Geldbußen

Rz. 96 Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG sind von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder von Organen der EU festgesetzte Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder nicht abziehbar. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984[1] in das Gesetz eingefügt worden. Rz. 97 vorläufig freimehr