Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG)

Tz. 6 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlten Bezüge, welche nach einem Gesetz/einer Ermächtigung oder von der Bundesregierung oder Landesregierung festgesetzt sind und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind nach § 3 Nr. 12 EStG steuerbefreit. Das Gleiche gilt für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigun...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.1 Beispiele für durchlaufende Posten (keine Betriebseinnahmen und -ausgaben)

Rz. 8 Agenturgeschäfte Agenturgeschäfte (Steuerpflichtiger verkauft für Zahlungsempfänger und tritt selbst nur als Vermittler auf) zählen zu den durchlaufenden Posten. Somit zählen die vereinnahmten Geldbeträge (hier Erlöse eines Tankstellenpächters für Mineralölprodukte) nicht als Betriebseinnahmen, die Weiterleitung dieser Beträge nicht als Betriebsausgaben.[1] Verwendet de...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.1 Voraussetzungen und Rechtsfolge

Rz. 1 Durchlaufende Posten i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG sind Betriebseinnahmen und -ausgaben, die keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung bei der Einnahmenüberschussrechnung haben, da sie im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden. Deshalb werden diese Zahlungen bei Vereinnahmung nicht als Betriebseinnahmen und bei Weiterleitung nicht als B...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.2 Beispiele für Betriebseinnahmen und -ausgaben (keine durchlaufenden Posten)

Rz. 12 Pfändung Ein Geldzufluss bei dem Steuerpflichtigen, der wegen eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB gepfändet wird, zählt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG als zugeflossen und somit zu den Betriebseinnahmen. Der Umstand, dass Einnahmen, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vereinnahmt werden, aus Rechtsgründen zurückgezahlt werden müssen, macht sie nicht zu durc...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / bb) Überwiegende entgeltliche Einspeisung ins Stromnetz

Wenn der Strom stattdessen überwiegend gegen Entgelt in das Stromnetz eingespeist werden sollte, ist die Photovoltaikanlage dem Betriebsvermögen des Gewerbebetriebs zuzuordnen. Die Entgelte aus dem Verkauf des Stroms sind im Gewerbebetrieb zu erfassen. Die Betriebsausgaben werden aufgeteilt (Entnahme aus dem Gewerbebetrieb und Einlage in den land- und forstwirtschaftlichen B...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / aa) Überwiegender Stromverbrauch im eigenen LuF-Betrieb

Sofern der Strom überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verbraucht werden sollte, ist die Photovoltaikanlage dem Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zuzuordnen. Daneben besteht ein Gewerbebetrieb, bei dem auch die Entgelte aus dem Verkauf des Stroms zu erfassen sind. Die Betriebsausgaben werden aufgeteilt (Entnahme aus dem lan...mehr

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Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für eine Messestandfläche

Leitsatz 1. Die Kosten für die Anmietung einer Messestandfläche können bei einem ausstellenden Unternehmen nur dann zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führen, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würde. 2. Zur Zugehörigkeit zum Anlagevermögen kommt es darauf an, ob der Geschäft...mehr

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Vorsteuerabzug: Debitorenkonto des Leistenden kann fehlende Rechnung nicht ersetzen

Leitsatz Der Unternehmer kann den Vorsteuerabzug nicht in Anspruch nehmen, wenn er in den Streitjahren nicht im Besitz einer oder mehrerer Rechnungen der fraglichen GmbH gewesen ist. Bei einem Buchführungskonto des leistenden Unternehmers (hier Debitorenkonto) handelt es sich nicht um ein Dokument, mit dem gegenüber einem Leistungsempfänger über eine erbrachte Leistung abger...mehr

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"Sendelizenz" nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg kein aktivierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut

Leitsatz Die medienrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung eines privaten Veranstalters von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen schließen eine für die Wirtschaftsgutseigenschaft ausreichende wirtschaftliche Übertragbarkeit der "Sendelizenz" aus. Normenkette § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG, § 247 Abs. 1, § 249 Abs....mehr

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Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / 2. Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (§ 15b EStG)

Nach der bisherigen Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung werden bestimmte Betriebsausgaben, die an sich sofort abzugsfähig wären, unter Anwendung von § 42 AO als Anschaffungskosten behandelt und damit als Ausgaben, die sich, wenn überhaupt, nur in Form von Absetzung für Abnutzung verteilt über die Nutzungsdauer des anges...mehr

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Computer / 3.5 Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei gemischter Nutzung

Aufwendungen für Computer, die ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, z. B. für Zwecke der Finanzbuchführung, Lohnbuchhaltung, Karteiführung, Kundenberatung usw., sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig. Oft vermutet das Finanzamt, dass ein betrieblicher PC auch für private Zwecke mitgenutzt wird, z. B. für die Erledigung privaten ...mehr

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Computer / 3.1 Abschreibung des PC

Bei der Erstanschaffung eines Notebooks/Laptops oder Tablets wird das selbstständige Wirtschaftsgut "PC" einheitlich abgeschrieben. Es wird mit den Anschaffungskosten, vermindert um die Abschreibungen, bilanziert, wenn die Anschaffungskosten über 1.000 EUR netto liegen. Für Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u....mehr

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Computer / Zusammenfassung

Begriff Der Einsatz von Computern ist mittlerweile in nahezu allen Unternehmen und Lebensbereichen selbstverständlich. Wer sich für den Kauf eines neuen Computers entscheidet, stellt sich oft die Frage: Wie lässt sich der PC absetzen? Aufwendungen für die Anschaffung und den Betrieb eines Computers können bei allen Einkunftsarten steuermindernd zu berücksichtigen sein. Nicht...mehr

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Computer / 3.2 Abschreibung externer Peripheriegeräte

Externe Geräte eines stationären oder mobilen PCs wie Drucker, Scanner, Monitor usw. sind eigenständige Wirtschaftsgüter.[1] Sie sind nach der Rechtsprechung des BFH zwar selbständig bewertungsfähig, i. d. R. aber nach ihrer betrieb­lichen Zweckbestimmung und technischen Abgestimmtheit nicht selbständig nutzungsfähig und deshalb keine geringwertigen Wirtschaftsgüter nach § 6...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 3.4.2 Abschreibung bei Anschaffung in vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschaftsjahren

Eine einheitliche Nutzungsdauer für Software lässt sich wegen der Verschiedenheiten der Programme nicht feststellen. Computerprogramme unterliegen zwar keiner substanziellen oder technischen, wohl aber einer wirtschaftlichen Abnutzung. Wird die Software zusammen mit der Hardware in einem Paket angeboten und dafür kein gesonderter Preis auf der Rechnung ausgewiesen, bildet bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 2.2 Unrentabilität des Grundbesitzes

Rz. 17 Neben der Kulturguteigenschaft des Grundbesitzes (vgl. Rz. 15) setzt ein Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG des Weiteren voraus, dass die erzielten Einnahmen und die sonstigen Vorteile (Rohertrag) in der Regel unter den jährlichen Kosten für das Kulturgut liegen. Mit dem Erfordernis "in der Regel" in § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG wird auf eine Unrentabilität als Dauerzustan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 4.3 Anwendungsregelung

Die Grundsätze des neuen BMF-Schreibens finden erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. In Gewinnermittlungen nach dem 31.12.2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere ...mehr

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Computer / 4.2 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr

Für die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer "kann" für die in Rn. 2 ff. des BMF-Schreibens aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter "Computerhardware" sowie die in Rn. 5 näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter "Betriebs- und Anwendersoftware" eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.[1] Das BMF[2] stellt klar, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Betriebsausgabenabzug für ausschließlich bei der Berufsausübung getragene bürgerliche Kleidung

Leitsatz Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich nicht abziehbar. Sie sind nur dann als Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen, wenn es sich um "typische Berufskleidung" nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG handelt, die nicht auch zu privaten Anlässen getragen we...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 8-12, 24-28, 45-49)

Die Angaben in den Zeilen 8-12, 24-28 und 45 – 49 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b KStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen enthalten sind. Als Einkünfte sind hier die den §§ 3 Nr. 40, 3c ...mehr

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Liebhaberei – ABC / Segeljacht

Die Vermietung einer Segeljacht im Nebenberuf wird nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben und stellt keinen Gewerbebetrieb, sondern eine Liebhaberei dar, wenn wegen der hohen Fixkosten selbst bei lückenloser Vermietung während der gesamten Saison auf Dauer gesehen kein Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu erzielen ist.[1]mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 5.1 Einkunftsart

Die Anlage FE 1 dient der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, soweit die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung betroffen sind . Entsprechend ist daher in den nachfolgenden Zeilen von Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben (Gewinneinkünfte) und Einnahmen/Werbungskosten (Vermietungseinkünfte) die Rede. Für...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 3.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 3-24)

Die Zeilen 3–13 dienen der Identifizierung der Gesellschaft/der Gemeinschaft, d. h. die dortigen Eintragungen sind erforderlich, damit das Finanzamt erfährt, wer der Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids wird. Die Zeilen 14 bis 18 (Ort der Verwaltung bei Grundstücksgemeinschaften) sind vor dem Hintergrund der Zuständigkeitsregelung in § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO zu sehen, wonac...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 6.2 Anlage FE 3

Mit der Anlage FE 3 wird die Aufteilung der im Namen der Mitunternehmer oder Beteiligten im Kalenderjahr geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge [1] sowie gemeinschaftlich geleisteter Renten und dauernder Lasten[2] gesteuert. Außerdem sind dort Angaben zur De-minimis-Beihilfe und zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG Betriebseinnahmen bei Kosten- und H...mehr

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Liebhaberei / 1.1 Steuerfolgen

Dienen Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen nicht der Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse ­fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse selbst dann nicht unter eine Einkunftsart, wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 1 EStG einordnen ließen. Insbesondere für die Annahme eines Gewerbebetriebs ist die Gewinnerzielungsabsicht n...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.1 Anscheinsbeweis

Liegt ein Gewerbebetrieb – und nicht etwa eine davon abzugrenzende steuerunerhebliche private Vermögensverwaltung[1] — vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für Gewinnerzielungsabsicht und gegen Liebhaberei[2], insbesondere, wenn über mehrere Jahre Gewinne erzielt wurden.[3] Dabei sind im Rahmen einer vorzunehmenden Totalgewinnprognose auch Veräußerungsgewinne einzube...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 1 EU-Kommission & Parlament / EFRAG / ESMA

EU-Kommission & Parlament & EFRAG – Übernahmeprozess Am 23.2.2022 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Ausweitung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkette (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, sog. EU-Lieferkettenrichtlinie) veröffentlicht. Entsprechend des Europäischen Grünen Deals und im Einklang mit den UN-Zielen für eine nachhal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.3 Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten und Werbungskosten

Rz. 45 Der Begriff der Betriebsvermögensminderungen ergibt sich aus § 4 Abs. 1 EStG und umfasst solche Positionen, die bei einem Betriebsvermögensvergleich den Gewinn mindern. Dazu gehören auch Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen (vgl. § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a S. 2 EStG). Betriebsausgaben sind in § 4 Abs. 4 EStG, Werbungskosten in § 9 Abs. 1 EStG definiert. Veräußerungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.3 Betriebsvermögensminderungen oder Betriebsausgaben

Rz. 97g Von der Vorschrift werden betrieblich veranlasste Sanierungsaufwendungen erfasst, die ansonsten zu einer Gewinnminderung führen würden. Dabei beziehen sich Betriebsvermögensminderungen auf den Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und Betriebsaufgaben auf die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Beide Begriffe entsprechen den in § 3c Abs. 2 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.1.1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 3c EStG beschränkt den Abzug von bei der Einkünfteermittlung grundsätzlich zu berücksichtigenden Aufwendungen, also insbesondere von Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) und Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG). Solche Ausgaben dürfen nach § 3c Abs. 1 EStG nicht abgezogen werden, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 3.2 Anzuwendende Regelungen für die Ermittlung der Ertragsteuerbelastung (§ 4j Abs. 2 S. 2 EStG)

Rz. 83 Bei der Ermittlung, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, sind sämtliche Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf die Besteuerung der Lizenzeinnahmen auswirken. Der Gesetzestext zählt in diesem Zusammenhang exemplarisch (also nicht abschließend) folgende Regelungsmechanismen auf, die eine Niedrigbesteuerung der Einnahmen evozieren können: Steuerliche Kürzungen, Befr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.3 Ausgaben

Rz. 21 Ausgaben i. S. d. § 3c Abs. 1 EStG sind alle Aufwendungen, die bei der Ermittlung der Einkünfte abziehbar wären, stände ihnen nicht das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG entgegen. Der Begriff der Ausgaben ist weit zu verstehen. Hierzu gehören zunächst Betriebsausgaben und Werbungskosten, einschließlich vorab entstandener und nachträglicher Betriebsausgaben oder Werbun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.5.2 Rückausnahmen des § 3c Abs. 4 S. 2 und S. 4 EStG

Rz. 97j Ausnahmen vom Abzugsverbot ergeben sich aus § 3c Abs. 4 S. 2 und § 3c Abs. 4 S. 4 EStG. Nach § 3c Abs. 4 S. 2 EStG gilt das Abzugsverbot nicht, soweit Betriebsvermögensminderungen oder Betriebsausgaben zur Erhöhung von Verlustvorträgen geführt haben, die nach Maßgabe der in § 3a Abs. 3 EStG getroffenen Regelungen entfallen. In diesem Fall entfalten die Sanierungsaufwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.4 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 60 Das Teilabzugsverbot bezieht sich auf Betriebsvermögensminderungen und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Darlehensforderungen (§ 3c Abs. 2 S. 2 EStG); im Zusammenhang mit Forderungen aus Rechtshandlungen, die einer Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbar sind (§ 3c Abs. 2 S. 4 EStG); aus der Inanspruchnahme aus einer Sicherheit (§ 3c Abs. 2 S. 2 EStG). Rz. 61 Vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 6 § 3c Abs. 1 EStG gilt sowohl für unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtige (natürliche) Personen als auch – über § 8 Abs. 1 KStG – für unbeschränkt oder beschr. körperschaftsteuerpflichtige Personen. Rz. 7 Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird bei natürlichen Personen, bei denen die Betriebsvermögensmehrungen bzw. Einnahmen dem Teileinkünfteverfahren un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.5 Abzugsverbot als Rechtsfolge

Rz. 28 Rechtsfolge des § 3c Abs. 1 EStG ist ein Abzugsverbot der unter die Vorschrift fallenden Ausgaben. Der Charakter der Ausgaben als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bleibt dabei unberührt. Die nicht abzugsfähigen Ausgaben sind beim Betriebsvermögensvergleich außerhalb der Bilanz wieder hinzuzurechnen, wenn sie den Gewinn gemindert haben. Bei der Einnahmenüberschussr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 3.1 Niedrigsteuergrenze (§ 4j Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 75 Für die Anwendung des (Teil-)Abzugsverbots nach § 4j EStG müssen die Lizenzeinnahmen einer niedrigen Besteuerung gem. § 4j Abs. 2 EStG unterliegen. § 4j Abs. 2 S. 1 EStG greift das in § 4j Abs. 1 S. 1 EStG postulierte und nicht näher bestimmte Tatbestandsmerkmal der niedrigen Besteuerung auf und arbeitet dieses weiter aus. Eine niedrige Besteuerung nach § 4j Abs. 2 S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 3 Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 3 EStG

Rz. 94 § 3c Abs. 3 EStG ist eine Komplementärvorschrift zu § 3 Nr. 70 EStG und statuiert korrespondierend dazu ein Halbabzugsverbot. Die Vorschrift wurde – ebenso wie § 3 Nr. 70 EStG – durch das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen v. 28.5.2007[1] eingefügt. Rz. 95 § 3 Nr. 70 EStG enthält eine hälftige Steuerbefreiung von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.2 Inhalt der Regelung

Rz. 55 § 3c Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG statuiert ein teilweises Abzugsverbot für Betriebsvermögensminderungen oder Betriebsausgaben im Zusammenhang mit nicht fremdüblichen Darlehensforderungen eines zu mehr als 25 % beteiligten Gesellschafters sowie für ähnliche näher bezeichnete Sachverhalte. Rz. 56 Die Neuregelungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Die Minderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.3 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 80 Erfasst werden Stpfl. (natürliche Personen), die im Betriebsvermögen gehaltene Wirtschaftsgüter an eine Körperschaft, an der sie qualifiziert beteiligt sind, teil- oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Hinsichtlich der erforderlichen qualifizierten Beteiligung des Stpfl. an der Körperschaft gelten die Ausführungen unter Rz. 57 bis 59 entsprechend. Abweichend davon...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.5.1 Abzugsverbot

Rz. 97i Greift das Abzugsverbot des § 3c Abs. 4 S. 1 EStG, dürfen die davon erfassten Sanierungsaufwendungen nicht abgezogen werden. Ein Ansatz der Betriebsvermögensminderungen bzw. Betriebsausgaben in der steuerlichen Gewinnermittlung muss unterbleiben bzw. korrigiert werden. Eine gewinnmindernde Erfassung beim Betriebsvermögensvergleich ist außerbilanziell zu korrigieren. A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.2 Inhalt der Regelung

Rz. 77 Die Neuregelung enthält ein teilweises Abzugsverbot für Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben oder Veräußerungskosten im Zusammenhang mit einer teil- oder unentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern an eine Körperschaft. Dabei muss der die Wirtschaftsgüter überlassende Stpfl. zu mehr als 25 % an der Körperschaft beteiligt sein. Eine gesonderte "Escape-Kl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 5 Beweislast

Rz. 98 Für die praktische Anwendung von § 4j EStG ist die Frage der Beweislast von ausschlaggebender Bedeutung. § 4j EStG trifft keine Aussage darüber, wer die Beweislast darüber zu tragen hat, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm (insbesondere Niedrigbesteuerung der Lizenzeinnahmen des nahestehenden Lizenzgebers aufgrund einer Lizenzbox-Regelung) erfüllt sind. Daher...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.4 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 81 Das Teilabzugsverbot betrifft Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben und Veräußerungskosten im Zusammenhang mit einer im Gesellschaftsverhältnis veranlassten unentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern oder dem unentgeltlichen Teil einer im Gesellschaftsverhältnis veranlassten teilentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern. Rz. 82 Dabei gilt dies nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.4 Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

Rz. 25 Ausgaben sind nach § 3c Abs. 1 EStG vom Abzug ausgeschlossen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen "in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang" stehen. Ein lediglich mittelbarer Zusammenhang genügt für das Eingreifen des Abzugsverbots nicht.[1] Rz. 26 Für das Vorliegen eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs ist nach der BFH-Rspr. erforderlich, dass Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.2 Steuerfreie Einnahmen

Rz. 14 Einnahmen i. S. d. § 3c Abs. 1 EStG sind alle Wirtschaftsgüter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Stpfl. im Rahmen einer Einkunftsart des § 2 Abs. 1 EStG zufließen.[1] Auch künftige Einnahmen können mit nach § 3c Abs. 1 EStG vom Abzug ausgeschlossenen Ausgaben in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[2] Erforderlich ist also eine derzeitige od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.5 Ausnahme: Lizenzeinnahmen im Hinzurechnungsbetrag enthalten (§ 4j Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 69 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG ist insoweit nicht anzuwenden, als aufgrund der aus den Lizenzaufwendungen resultierenden Lizenzeinnahmen ein Hinzurechnungsbetrag i. S. d. § 10 Abs. 1 S. 1 AStG anzusetzen ist (§ 4j Abs. 1 S. 5 EStG).[1] Die Lizenzaufwendungen sind also abzugsfähig, soweit die korrespondierenden Lizenzeinn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.1.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 97c § 3c Abs. 4 EStG gilt zunächst für alle Sanierungsaufwendungen, die im Zusammenhang mit Sanierungserträgen aus Schuldenerlassen nach dem 8.2.2017 (Tag der Veröffentlichung der Entscheidung des Großen Senats) stehen und die gem. § 3a EStG steuerfrei gestellt werden (sog. Neufälle). Gem. § 52 Abs. 5 S. 3 EStG findet das Abzugsverbot des § 3c Abs. 4 EStG auf Betriebsverm...mehr