Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 7. Fortbestand des allgemeinen Kündigungsschutzes im Fall des Betriebsübergangs

Rz. 96 Im Fall eines Betriebsüberganges bleibt dem Arbeitnehmer der ggf. beim Veräußerer bestehende Kündigungsschutz gem. § 613 Abs. 1 S. 1 BGB nur erhalten, wenn der Betrieb des Erwerbers die geforderte Mindestanzahl von Arbeitnehmern aufweist. Das Erreichen des Schwellenwertes nach § 23 Abs. 1 KSchG und der dadurch ausgelöste Kündigungsschutz sind kein Recht des übergehend...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Betriebsübergang

Rz. 514 Inwieweit die Ansprüche des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB auf den neuen Arbeitgeber übergehen, ist streitig. Nach richtiger Auffassung gehen Ansprüche aus noch nicht ausübbaren Optionen, die gegen den bisherigen Arbeitgeber bestanden haben, auf den neuen Arbeitgeber über. Kann der neue Arbeitgeber die Verpflichtung nicht erfüllen, erlischt ...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / III. Betriebsübergang

Rz. 58 Sofern das Altersteilzeitarbeitsverhältnis lediglich mit (durchgängig) reduzierter Arbeitszeit durchgeführt wird, gelten für einen Betriebsübergang die allgemeinen Regeln. Erfolgt der Betriebsübergang während der "Arbeitsphase" im sog. Blockmodell, geht das Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB auf den Erwerber über (BAG v. 19.10.2004 – 9 AZR 647/03, DB 2005, 779). Umstri...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / 3. Aufhebungsverträge bei Betriebsübergang

Rz. 85 In der Praxis bemüht man sich vielfach, die Risiken einer Kündigung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen auszuschalten. Die grundsätzliche Anerkennung von Aufhebungsverträgen unter Ausschaltung des Kündigungsschutzes, sogar des Mutterschutzes (unstreitig seit BAG v. 8.12.1955 – 2 AZR 13/54, AP § 9 MuSchG Nr. 4 m. Anm. ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / jj) Betriebsübergang

Rz. 732 Bei wirksamen betriebsbedingten Kündigungen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang ergeben sich hinsichtlich der Sozialauswahl keine Besonderheiten. Es sind allerdings verschiedene Varianten voneinander zu unterscheiden: Rz. 733 Spricht der Veräußerer vor dem Betriebsübergang betriebsbedingte Kündigungen aus, sind nur die Arbeitnehmer des zur Veräußerung stehenden...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / IV. Betriebliche Altersversorgung beim Betriebsübergang, Unternehmensverkauf und im Fall der Unternehmensumwandlung

1. Rechtsfolgen des § 613a BGB Rz. 642 Gem. § 613a Abs. 1 BGB liegt ein Betriebsübergang vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht, d.h. wenn die Befugnis, den Betrieb im eigenen Namen zu leiten, hinsichtlich des ganzen Betriebes oder eines bestimmten, selbstständigen Betriebsteiles auf einen Rechtsnachfolger überwechselt ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / VI. Wiedereinstellungsanspruch im Fall eines Betriebsübergangs

1. Fortführung durch Betriebserwerber statt Stilllegung durch Veräußerer Rz. 1276 Ein Wiedereinstellungsanspruch kann auch bei einem Betriebsübergang in Betracht kommen, wenn der Kündigungsgrund nachträglich wegfällt, weil der Betrieb nicht stillgelegt, sondern von einem Betriebserwerber fortgeführt wird (eingehend Krieger/Willemsen, NZA 2011, 1128; vom Stein, in: FS Willemse...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Betriebsübergangs (§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB)

A. Betrieb/Betriebsteil – wirtschaftliche Einheit Rz. 1 Ursprünglich wurde für die Auslegung des Betriebsbegriffes i.S.d. § 613a BGB der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff, wie ihn Rspr. und Rechtslehre entwickelt hatten, herangezogen. Danach ist unter "Betrieb" die organisatorische und räumliche Einheit von sächlichen und immateriellen Betriebsmitteln zu verstehen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Betriebsübergang

Rz. 1288 Ein Betrieb wird dann stillgelegt, wenn der Betriebsinhaber die Arbeits- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Belegschaft auflöst. Dementsprechend stellt die Veräußerung oder Verpachtung eines Betriebes keine Betriebsstilllegung dar, denn der Erwerber tritt gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB in die Arbeitsverhältnisse mit dem bisherigen Betriebsinhaber ein....mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XI. Betriebsübergang/Schutzzweck des § 613a BGB/Wechsel in eine Transfergesellschaft

Rz. 65 Ein Aufhebungsvertrag, der im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang geschlossen wird, ist gem. § 134 BGB unwirksam, wenn darin eine Umgehung des § 613a BGB liegt. Nichtigkeit ist bspw. dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveräußerung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages veranlasst, um dann mit dem Erwerber neue, für den E...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Wettbewerbsverbot bei Betriebsübergang und Insolvenz

Rz. 111 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf ein anderes Unternehmen über, insb. beim Unternehmensverkauf, tritt der Erwerber kraft Gesetzes in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (§ 613a BGB). Hiernach geht auch eine nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarung als Teil des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber ü...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / V. Klagefrist und Passivlegitimation bei Betriebsübergang

1. Klagefrist Rz. 97 Nach § 4 KSchG muss gegen jede Kündigung, die nicht hingenommen werden soll, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim ArbG erhoben werden. Das gilt auch für Kündigungen, die der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 4 BGB deshalb für rechtsunwirksam hält, weil sie wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils erfo...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Betriebsübergang und Insolvenz

aa) Betriebsübergang Rz. 1756 Mit dem Betriebsübergang tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem zum Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Veräußerer ein, § 613a Abs. 1 S. 1 BGB. Der Wechsel des Arbeitgebers durch Betriebsübergang stellt demzufolge kein Ende des Arbeitsverhältnisses zum Veräußerer dar, aufgrund d...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Betriebsübergang bei Insolvenz

Rz. 663 Früher war es in Rspr. (vgl. u.a. LAG Düsseldorf, 30.12.1977 – 16 Sa 651/77, DB 1978, 702; ArbG Köln v. 29.7.1977 – 14 Ca 3481/77, DB 1977, 2146; LAG Hamm v. 28.3.1979 – 12 Sa 22/78, DB 1979, 1365) und Literatur (vgl. u.a. Riedel, NJW 1975, 765; Martens, DB 1977, 495; Derleder, AuR 1976, 129; Hess, DB 1976, 1154; Everhardt, BB 1976, 1611; Richardi, RdA 1976, 56) heft...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / I. Unwirksamkeit einer Kündigung wegen § 613a Abs. 4 S. 1 BGB

Rz. 72 Eine Kündigung ist nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB unwirksam, wenn sie wegen des Betriebsübergangs erfolgt. Rz. 73 Allein die Tatsache eines Betriebsüberganges muss tragender Grund für die Kündigung durch den bisherigen Inhaber oder den Betriebserwerber sein; deshalb ist bei der Anwendung des § 613a Abs. 4 BGB stets zu prüfen, ob es – neben dem Betriebsübergang – einen sac...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betriebsübergangs

A. Übergang der Arbeitsverhältnisse I. Bestehende Arbeitsverhältnisse Rz. 1 Gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsüberganges bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Der Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge verfolgt als Zweck den Schutz der einzelnen Arbeitnehmer durch...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / V. Übergang der Kundschaft

Rz. 30 Als weiteres Kriterium kann der Übergang der Kundschaft i.R.d. Gesamtbetrachtung für einen Betriebsübergang sprechen (EuGH v. 20.11.2003 – C-340/01 – Abler; BAG v. 11.9.1997 – 8 AZR 555/95). Richtigerweise kann die Kundschaft nicht übernommen werden, sie muss gewonnen bzw. gehalten werden (ErfK/Preis, § 613a BGB Rn 31). Typische Fälle des Überganges der Kundschaft sin...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / C. Rechtsstellung des Betriebserwerbers

Rz. 23 Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis ein. Aufgrund des Wechsels in der Arbeitgeberstellung erwirbt der neue Inhaber in erster Linie den Anspruch auf Leistung der vom Arbeitnehmer dem Betriebsveräußerer ggü. geschuldeten Dienste einschließlich der Nebenansprüche a...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / VI. Ähnlichkeit der Tätigkeit vor und nach der Übernahme

Rz. 33 Die Ähnlichkeit der Tätigkeit vor und nach der Übernahme ist als weiteres Kriterium mit in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ergibt sich u.a. daraus, dass der neue Inhaber dieselbe oder eine gleichartige Geschäftstätigkeit tatsächlich weiterführt oder wieder aufnimmt (EuGH v. 14.4.1994 – C 392/92 – Christel Sch...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / C. Rechtsgeschäft

Rz. 50 Ein Betrieb geht nur über, wenn dies durch ein Rechtsgeschäft vollzogen wird. Dabei ist der Begriff des Rechtsgeschäfts weit zu verstehen. Rechtsgeschäftlicher BetrInhW bedeutet, dass die zum Betrieb gehörenden materiellen oder immateriellen Betriebsmittel durch besondere Übertragungsakte – und nicht durch Gesamtrechtsnachfolge oder Hoheitsakt – auf den neuen Inhaber ...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / III. Wert der immateriellen Aktiva

Rz. 18 Der Wert der immateriellen Aktiva, wie z.B. des Goodwills, also des ideellen Firmenwerts oder des Know-hows kann vor allem bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben einen wesentlichen Bestandteil des Unternehmens ausmachen. Weitere Beispiele für immaterielle Betriebsmittel sind Warenzeichen, Patent- oder Gebrauchsmusterrechte, Vertriebsberechtigungen (EuGH v. 7.3.1996...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / D. Rechtsstellung des Betriebsveräußerers

Rz. 32 In § 613a Abs. 2 BGB ist eine gesamtschuldnerische Mithaftung (§ 421 BGB) des bisherigen Arbeitgebers neben dem neuen Betriebsinhaber für dessen Verpflichtungen bestimmt, soweit diese vor dem Zeitpunkt des Überganges entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden. Rz. 33 Um die Haftung des bisherigen Arbeitgebers nicht über Gebühr aus...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / I. Bestehende Arbeitsverhältnisse

Rz. 1 Gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsüberganges bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Der Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge verfolgt als Zweck den Schutz der einzelnen Arbeitnehmer durch die Sicherung und die unveränderte Fortführung des Arbeitsvertrages...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / 1. Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 78 Die Kündigung aus anderen Gründen – personen-, verhaltens-, aber auch betriebsbedingte Kündigungen – ist zulässig (§ 613a Abs. 4 S. 2 BGB ). Der Arbeitgeber kann sich auf Gründe berufen, die ihren Ursprung in anderen betrieblichen Erfordernissen haben. Grds. ist daher eine Kündigung nach den allgemeingültigen Grundsätzen zu beurteilen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / III. Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 94 Grds. sind Kündigungen, die infolge des Betriebsüberganges ausgesprochen werden, unwirksam, sodass kein Wiedereinstellungsanspruch besteht, sondern das Arbeitsverhältnis aufrechterhalten bleibt (s.o.). Etwas anderes kann sich allerdings dann ergeben, wenn der Betriebsinhaber zunächst das Arbeitsverhältnis wirksam aus betriebsbedingten Gründen, z.B. aufgrund einer bevo...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / B. Übergang des Betriebs/Betriebsteils

Rz. 47 Ein Betriebsübergang tritt mit dem Übergang der Inhaberschaft, mit der die Verantwortung für den Betrieb der übertragenen Einheit verbunden ist, vom Betriebsveräußerer auf den Betriebserwerber ein (EuGH v. 26.5.2005 – C 478/03). Entscheidend ist die Übernahme der Organisations- und Leitungsmacht (BAG v. 15.2.2007 – 8 AZR 431/06). Der bisherige Inhaber muss seine wirts...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Auswirkungen von Betriebsübergang, Veräußerung und Umwandlung auf die Rechtsstellung des Geschäftsführers – Change of Control-Klausel

Rz. 334 Der Geschäftsführer muss damit rechnen, dass sich die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft ändern, die Gesellschafter das Unternehmen, den Betrieb oder Teilbetrieb veräußern, eine Fusion, Verschmelzung o.Ä. durchführen. Zur Abfederung des Geschäftsführers dienen Change-of-Control-Klauseln, die auch als Golden Parachute (Goldener Fallschirm) bezeichnet werden ...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / X. Outsourcing

Rz. 45 In diesem Zusammenhang spielt auch das Outsourcing eine Rolle. Unternehmen übertragen immer häufiger betriebsintern erledigte Aufgaben (z.B. Wartungsdienste, Datenverwaltung, Buchhaltungsaufgaben, Transportleitungen, Reinigungsarbeiten) auf Fremdfirmen. Dabei kann es sich entweder um einen Betriebsübergang oder um bloße Funktionsnachfolge handeln. Mithin muss auch hin...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / VII. Dauer einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit

Rz. 39 Die Dauer einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit stellt ein weiteres Kriterium für die Abgrenzung des Betriebsbegriffs dar. Durch dieses Kriterium wird der Betriebsübergang von der Betriebsstilllegung abgegrenzt, die sich wechselseitig ausschließen (BAG v. 28.4.1988 – 2 AZR 623/87; BAG v. 16.5.2002 – 8 AZR 319/01). Bei einer erheblichen Dauer der Unterbrechung der...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / IX. Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

Rz. 43 Abzugrenzen ist der Betriebs-(teil-)übergang von der Funktionsnachfolge. Eine Funktionsnachfolge liegt vor, wenn der Erwerber lediglich eine bestimmte Tätigkeit fortführt, ohne dass eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit mit einer bestimmten Organisationsstruktur zuvor übergegangen ist. Die bloße Übernahme einer Tätigkeit stellt noch keinen Betriebsübergang ...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / IV. § 613a Abs. 1 S. 4 BGB

Rz. 53 Gem. § 613a Abs. 1 S. 4 BGB wird der Zeitpunkt der Beendigung der zwingenden Wirkung der individualrechtlich weiter geltenden arbeitsvertraglichen Regelungen vorverlegt. Zum einen ist bereits vor Ablauf eines Jahres eine Änderung der Rechte und Pflichten möglich, wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarungen auch bei dem bisherigen Arbeitgeber nicht mehr gegol...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / I. § 613a Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 38 Die Anwendbarkeit der kollektivrechtlichen Normen aus Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung nach Übergang der wirtschaftlichen Einheit wird in § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB geregelt. Der Grund der eigenständigen Regelung liegt darin, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die in der übergegangenen wirtschaftlichen Einheit Anwendung gefunden haben, nicht von § 613a ...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / II. Kollektivrechtliche Weitergeltung

Rz. 41 Verbandstarifverträge gelten im Fall beiderseitiger Tarifbindung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG) oder Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 Abs. 4 TVG) kollektivrechtlich weiter, ohne dass es der Auffangregelung des § 613a Abs. 1 S.2–4 BGB bedarf (BAG v. 20.6.2001 – 4 AZR 295/00). Sie verlieren ihre bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende zwingende normative Wirku...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / IV. Übernahme der Hauptbelegschaft

Rz. 22 Allein die Übernahme der Hauptbelegschaft kann schon zu einem Betriebsübergang führen. Der EuGH und das BAG erkennen in st. Rspr. an, dass auch die Arbeitnehmer einen wesentlichen Kern der wirtschaftlichen Einheit eines Betriebes ausmachen können (EuGH v. 11.3.1997 – C-13/95 – Ayse Süzen; EuGH v. 24.1.2002 – C-51/00 – Temco). Dies gilt insb. im Dienstleistungsbereich,...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / B. Rechtsstellung des Arbeitnehmers

Rz. 17 Der Arbeitnehmer erhält ab der tatsächlichen Übernahme der Leitungsmacht durch den Betriebserwerber einen neuen Arbeitgeber (bzgl. des Zeitpunktes des Überganges: BAG v. 21.2.2008 – 8 AZR 77/07). Dieser wird Schuldner aller Ansprüche des Erwerbers aus dem Arbeitsvertrag (§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB). Er ist verpflichtet dieselben Löhne und Gehälter zu zahlen, die der Veräu...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / II. Übergang der materiellen Betriebsmittel

Rz. 14 Der Übergang der materiellen Betriebsmittel ist nach neuerer Rspr. keine zwingende Voraussetzung für die Wahrung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit. Dennoch ist es ein wesentliches Kriterium vor allem bei Produktionsbetrieben (MüKo-BGB/Müller-Glöge, BGB, § 613a Rn 30). In betriebsmittelgeprägten Betrieben kann ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Per...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / A. Betrieb/Betriebsteil – wirtschaftliche Einheit

Rz. 1 Ursprünglich wurde für die Auslegung des Betriebsbegriffes i.S.d. § 613a BGB der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff, wie ihn Rspr. und Rechtslehre entwickelt hatten, herangezogen. Danach ist unter "Betrieb" die organisatorische und räumliche Einheit von sächlichen und immateriellen Betriebsmitteln zu verstehen, mit deren Hilfe der Inhaber allein oder in Geme...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / VIII. Betriebsteil

Rz. 41 Auch der Übergang eines Betriebsteils setzt voraus, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität wahrt, sodass die vorstehenden Abgrenzungskriterien ebenfalls für die Wahrung der wirtschaftlichen Identität einer "Teileinheit" gelten (BAG v. 11.9.1997 – 8 AZR 555/95; BAG v. 24.8.2006 – 8 AZR 556/05; Fitting, § 1 BetrVG Rn 128). Rz. 42 Bei einem Betriebsteil handelt e...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / I. Art des Unternehmens

Rz. 12 Die Art des Unternehmens ist für die Gewichtung der weiteren Kriterien von Bedeutung (BAG v. 13.11.1997 – 8 AZR 435/95; BAG v. 13.11.1997 – 8 AZR 375/96; BAG v. 25.9.2003 – 8 AZR 421/02, MüKo-BGB/Müller-Glöge, BGB, § 613a Rn 26 ff.), sodass zunächst zwischen betriebsmittelreichen Betrieben wie z.B. Produktionsbetrieben einerseits und betriebsmittelarmen Betrieben wie ...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 2. Passivlegitimation

Rz. 98 Kündigungsschutzprozesse im Zusammenhang mit einem tatsächlichen oder angenommenen Betriebsübergang können die Frage nach der "richtigen" beklagten Partei aufwerfen. Das gilt nicht nur für Fallgestaltungen, in denen zweifelhaft ist, ob überhaupt ein Betriebsübergang vorliegt, sondern auch dann, wenn ein Betriebsübergang von keiner Seite in Zweifel gezogen wird. Rz. 99...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / V. Außenseiter

Rz. 54 § 613a Abs. 1 S.2–4 BGB berücksichtigt ferner nicht das Problem der nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer, sog. "Außenseiter", mit denen der Betriebsveräußerer die Anwendung eines Tarifvertrags einzelvertraglich, durch "statische oder dynamische Bezugnahmeklauseln", vereinbart hatte, denn § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB ist auf Rechtsnormen zugeschnitten und Bezu...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / F. Kündigungsverbot (§ 613a Abs. 4 S. 1 BGB)

Rz. 68 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Überganges eines Betriebes oder eines Betriebsteiles ist unwirksam (§ 613a Abs. 4 S. 1 BGB). Dieses Verbot ist nach seinem Zweck umfassend zu verstehen, sodass auch Änderungskündigungen, Aufhebungsvereinbarungen und Befristungsabreden hier...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / II. Abgrenzung zur möglichen Kündigung (§ 613a Abs. 4 S. 2 BGB)

1. Kündigung aus anderen Gründen Rz. 78 Die Kündigung aus anderen Gründen – personen-, verhaltens-, aber auch betriebsbedingte Kündigungen – ist zulässig (§ 613a Abs. 4 S. 2 BGB ). Der Arbeitgeber kann sich auf Gründe berufen, die ihren Ursprung in anderen betrieblichen Erfordernissen haben. Grds. ist daher eine Kündigung nach den allgemeingültigen Grundsätzen zu beurteilen. D...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / A. Übergang der Arbeitsverhältnisse

I. Bestehende Arbeitsverhältnisse Rz. 1 Gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsüberganges bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Der Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge verfolgt als Zweck den Schutz der einzelnen Arbeitnehmer durch die Sicherung und die unveränderte...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / E. Auswirkungen auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen (§ 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB)

I. § 613a Abs. 1 S. 2 BGB Rz. 38 Die Anwendbarkeit der kollektivrechtlichen Normen aus Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung nach Übergang der wirtschaftlichen Einheit wird in § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB geregelt. Der Grund der eigenständigen Regelung liegt darin, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die in der übergegangenen wirtschaftlichen Einheit Anwendung gefunden...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / III. § 613a Abs. 1 S. 3 BGB

Rz. 48 Gem. § 613a Abs. 1 S. 3 BGB besteht die individualvertragliche Fortgeltung von Tarifnormen und Betriebsvereinbarungen nach S. 2 nicht, wenn der betroffene Regelungsbereich beim Erwerber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrages oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden. Darin kommt die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, die Anpassung und Ve...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / II. Zuordnung der Arbeitnehmer

Rz. 13 Betrifft der Übergang nur einen Betriebsteil, so gehen nur solche Arbeitsverhältnisse über, die diesem Betriebsteil zuzuordnen sind, nicht aber die übrigen Arbeitsverhältnisse, die zu den entweder stillgelegten oder beim bisherigen Arbeitgeber verbliebenen Betriebsteilen gehören (BAG v. 13.11.1986 – 2 AZR 771/85). Hierbei ist in erster Linie auf die Eingliederung des ...mehr

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§ 39 Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers (§ 613a Abs. 6 BGB)

Rz. 1 Der Arbeitnehmer kann gem. § 613a Abs. 6 BGB dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen. Mithin hängt der Übergang des Arbeitsverhältnisses vom Willen des Arbeitnehmers ab. Der Bundesgesetzgeber hat zur Begründung des Widerspruchsrechtes nach § 613a Abs. 6 BGB die Berufsfreiheit herangezogen und geht davon aus, dass es mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist,...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / E. Muster

Rz. 23 Muster 38.1: Unterrichtung über Betriebsübergang Muster 38.1: Unterrichtung über Betriebsübergang Mitteilung über einen geplanten Betriebsübergang Sehr geehrte(r) Herr/Frau _________________________ (Name), hiermit teilen wir Ihnen mit, dass _________________________ (genaue Bezeichnung des Betriebes) auf _________________________ (genaue Bezeichnung des Erwerbers, Firme...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Übernahme von Versorgungsanwartschaften

Rz. 657 Sowohl die vom Bestand der Zusage als auch die vom Beginn der Betriebszugehörigkeit abhängigen Unverfallbarkeitsfristen des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG werden gem. § 1 Abs. 1 S. 2 BetrAVG i.V.m. § 613a Abs. 1 BGB durch den Betriebsübergang nicht unterbrochen. Diese Rechtsfolge gilt für alle Durchführungswege (Pensionszusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensi...mehr