Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Betriebsübernahme im Insolvenzverfahren

Rz. 1291 In seiner Entscheidung v. 10.12.1998 (8 AZR 324/97, NZA 1999, 422) hatte der 8. Senat des BAG einen Fortsetzungsanspruch im Fall des Konkurses des alten Betriebsinhabers abgelehnt, weil dafür aufgrund der europarechtlichen Vorgaben keine Notwendigkeit bestehe. Nach europäischem Recht sei die Anerkennung eines Wiedereinstellungsanspruches in der Insolvenz nicht gebot...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / B. Inhalt der Unterrichtung

Rz. 6 Für die Erfüllung der Voraussetzung des § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB ist der Zeitpunkt bzw. der geplante Zeitpunkt für die tatsächliche Übernahme der Organisationsgewalt durch den Erwerber zu nennen. Die Zeitangabe sollte möglichst genau sein. Aufgrund des Zweckes der Unterrichtung ist es erforderlich, dass der Erwerber grds. mit Firmenbezeichnung und Anschrift genannt wird...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Rechtsgrundlage

Rz. 1283 Ändern sich die bei Ausspruch der Kündigung bestehenden Verhältnisse nachträglich und kommt es unvorhergesehen doch noch zu einem Betriebsübergang, ist die Konstellation identisch mit dem Wegfall des Kündigungsgrundes nach Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung. Deshalb müssen die zum Wiedereinstellungsanspruch entwickelten Voraussetzungen auch auf den Fall ein...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Vermutungswirkung bei Betriebs(teil)veräußerungen

Rz. 69 Nach der noch unter der KO entwickelten Rspr. (grundlegend BAG v. 17.1.1980 – 3 AZR 160/79, NJW 1980, 1124 = ZIP 1980, 80; ferner BAG v. 27.4.1988, NZA 1988, 655 = ZIP 1988, 989; a.A. LAG Hamm v. 17.12.1981, NJW 1983, 242 = ZIP 1982, 991; ArbG Wetzlar v. 10.4.1995, ARST 1995, 250 = BB 1995, 1799 = KTS 1996, 120) unterfallen Betriebsveräußerungen in der Insolvenz als r...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Wirksamkeit der Kündigung des Betriebsveräußerers

Rz. 1278 Eine Kündigung erfolgt gem. § 613a Abs. 4 S. 1 BGB wegen eines Betriebsüberganges, wenn dieser der tragende Grund und nicht nur der äußere Anlass für die Kündigung ist. § 613a Abs. 4 BGB hat ggü. § 613a Abs. 1 BGB eine Komplementärfunktion. Abs. 4 soll verhindern, dass der in Abs. 1 des § 613a BGB angeordnete Bestandsschutz durch eine Kündigung unterlaufen wird. Die...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Übertragung der Versorgungsverbindlichkeiten auf den Betriebserwerber

Rz. 643 Mit erfolgtem Betriebsübergang tritt der neue Betriebsinhaber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis ein, d.h. er erhält die volle Arbeitgeberstellung. Konsequenz hieraus ist auch die Fortgeltung der beim bisherigen Betriebsinhaber zurückgelegten Dienstzeiten. Den Betriebserwerber treffen mithin alle Pflichten, d...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 107 Im Fall einer betriebs- oder personenbedingten Kündigung sowie bei Verdachtskündigungen kann der gekündigte Arbeitnehmer unter Umständen einen Wiedereinstellungsanspruch haben. Ein Arbeitnehmer, der betriebsbedingt gekündigt wurde, kann nach der Rspr. des BAG einen Wiedereinstellungsanspruch, der seine Grundlage in § 611 BGB i.V.m. § 242 BGB findet (vgl. BAG v. 25.10...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / C. Form und Zeitpunkt

Rz. 16 § 613a BGB erfordert keine individuelle Unterrichtung der einzelnen Arbeitnehmer, sodass Standardschreiben genügen. Die standardisierte Information muss allerdings etwaige Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses erfassen (BAG v. 13.7.2006 – 8 AZR 305/05; Staudinger/Annuß, § 613a BGB Rn 277). Für die Unterrichtung ist Textform i.S.d. § 126b BGB vorgeschrieben. Mündlich...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Sonderfall: Unterstützungskasse

Rz. 654 Sollten die Versorgungsleistungen ursprünglich von einer Unterstützungskasse des Betriebsveräußerers erbracht werden, wird diese aber nicht zusammen mit dem Betrieb veräußert (ein automatischer Übergang z.B. kraft Gesetzes erfolgt nicht), so wird die Unterstützungskasse zur gleichen Zeit und im gleichen Umfang von der Haftung frei wie ihr Trägerunternehmen als Betrie...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 9. Unverzügliche Geltendmachung durch den Arbeitnehmer

Rz. 1266 Der Wiedereinstellungsanspruch ist unverzüglich (§ 121 Abs. 1 BGB) nach Kenntniserlangung vom Wegfall des Kündigungsgrundes geltend zu machen (BAG v. 12.11.1998 – 8 AZR 265/97, NZA 1999, 311; BAG v. 25.10.2007 – 8 AZR 989/06, NZA 2008, 357; BAG v. 21.8.2008 – 8 AZR 201/07, NZA 2009, 29). Andernfalls ist der Anspruch verwirkt. Fraglich ist, wie das Tatbestandsmerkmal...mehr

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§ 36 Allgemeines / B. Anwendungsbereich des § 613a BGB

Rz. 2 § 613a BGB ist anwendbar auf alle im Zeitpunkt des Betriebsüberganges bestehenden Arbeitsverhältnisse. Bzgl. des Begriffes des Arbeitnehmers ist die deutsche Definition maßgeblich, sodass u.a. Geschäftsführer, Vorstände aber auch freie Mitarbeiter nicht unter den Anwendungsbereich der Norm fallen. Nicht erfasst sind daher auch Arbeitsverhältnisse, die im Zeitpunkt des ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bezugnahmeklauseln und Tarifverträge

Rz. 843 Bei den Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge wird wie folgt begrifflich unterschieden: Sofern im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten, näher definierten gültigen Tarifvertrag verwiesen wird, und wenn gleichzeitig ein bestimmter Stichtag genannt wird, ist von einer statischen Verweisung auszugehen. Dies hat zur rechtlichen Folge, dass spätere tarifliche Änderungen ohne...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Fortführung durch Betriebserwerber statt Stilllegung durch Veräußerer

Rz. 1276 Ein Wiedereinstellungsanspruch kann auch bei einem Betriebsübergang in Betracht kommen, wenn der Kündigungsgrund nachträglich wegfällt, weil der Betrieb nicht stillgelegt, sondern von einem Betriebserwerber fortgeführt wird (eingehend Krieger/Willemsen, NZA 2011, 1128; vom Stein, in: FS Willemsen, 2018, S. 575 ff.). Im Fall eines Betriebsinhaberwechsels besteht ein ...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / 2. Änderungskündigung

Rz. 83 Das Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 S. 1 BGB gilt auch für eine Änderungskündigung. Geht ein Betrieb oder Betriebsteil dadurch auf den Erwerber über, dass dieser die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung der organisierten Hauptbelegschaft und durch deren Einsatz auf ihren alten Arbeitsplätzen mit unveränderten Aufgaben vornimmt, so haben die ...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Klagefrist

Rz. 97 Nach § 4 KSchG muss gegen jede Kündigung, die nicht hingenommen werden soll, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim ArbG erhoben werden. Das gilt auch für Kündigungen, die der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 4 BGB deshalb für rechtsunwirksam hält, weil sie wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils erfolgt sind.mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / II. Zuordnung der Arbeitsverhältnisse

Rz. 26 Ist Gegenstand der Spaltung ein Betrieb oder Betriebsteil, so ist die Zuordnung der Arbeitsverhältnisse unproblematisch, da die Regelung des § 613a Abs. 1 BGB eingreift und damit die Arbeitsverhältnisse der dort beschäftigten Arbeitnehmer unverändert übergehen. Sieht der Spaltungs- oder Übernahmevertrag eine abweichende Zuordnung vor, ist diese wegen Umgehung von § 61...mehr

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§ 32 Abwicklung / IV. Bindungswirkung des Arbeitszeugnisses

Rz. 242 Das Zwischenzeugnis ist eine Beurteilung des Arbeitnehmers bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber hat das Recht ein Zwischenzeugnis zurückzuverlangen, wenn durch das Verhalten des Arbeitnehmers nach Ausstellung des Zeugnisses die Verhaltensbeurteilung nicht mehr den Tatsachen entspricht oder sich die Leistungsbeurteilung wegen nachhaltiger Mängel bzgl...mehr

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§ 32 Abwicklung / b) Zwischenzeugnis

Rz. 51 Das Zwischenerzeugnis ist eine (Zwischen-) Beurteilung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Das Gesetz regelt nur den Anspruch auf Erteilung eines Schlusszeugnisses und erwähnt das Zwischenzeugnis nicht. Auch Tarifverträge regeln die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses nicht einheitlich. So ist nach § 35 Abs. 2 TVöD (§ 61 Abs. 2 BAT) ein Anges...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / VIII. Insolvenz

Rz. 1310 Wird über das Vermögen des Arbeitgebers nach Zugang der Kündigung das Insolvenzverfahren eröffnet, stellt sich die Frage, ob ein zuvor gerichtlich geltend gemachtes Wiedereinstellungsbegehren in Form eines Anspruchs auf Abgabe einer vertragsbegründenden Willenserklärung als Insolvenzforderung nach § 38 InsO oder als Masseforderung nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO zu qual...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / D. Fehlerhafte oder unterbliebene Unterrichtung

Rz. 19 Die Unterrichtung ist fehlerhaft, wenn sie entweder nicht ausreichende oder falsche Angaben enthält (ErfK/Preis, § 613a BGB Rn 85 ff.; Hohenstatt/Grau, NZA 2007, 13, 13). Eine falsche Unterrichtung ist bspw. gegeben, wenn ein Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang informiert wird, der entgegen der tatsächlichen Sachlage in der Vergangenheit stattgefunden haben soll ...mehr

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§ 42 Auswirkungen auf Betriebsräte

Rz. 1 Grds. berührt der Betriebsübergang den Bestand des Betriebsrates nicht. Wahrt der Betrieb ohne Änderung seine Organisationsstruktur, so ist auch Kontinuität des Betriebsrates gewahrt (BAG v. 28.9.1988 – ABR 37/87; BAG v. 5.2.1991 – 1 ABR 32/90; BAG v. 5.6.2002 – 7 ABR 17/01; ErfK/Preis, § 613a BGB Rn 128; Rieble, NZA 2002, 233 f.). Rz. 2 Kommt es hingegen zu einer Organ...mehr

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§ 32 Abwicklung / VI. Zeugniserteilung bei Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 312 Der Zeugnisanspruch ist vom Arbeitnehmer einklagbar. Beklagter ist der zur Erteilung bzw. Berichtigung verpflichtete Arbeitgeber. Die Verpflichtung zur Zeugniserteilung bzw. -berichtigung erlischt nicht mit dem Tod des Arbeitgebers, sondern geht als Verbindlichkeit i.R.d. gesetzlichen Gesamtrechtsnachfolge auf dessen Erbe über. Der Erbe ist verpflichtet, sich anhand ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Richtiger Beklagter

Rz. 1308 Der Antrag auf Wiedereinstellung ist gegen den Arbeitgeber zu richten, wenn dieser die Kündigung ausgesprochen hat und der Kündigungsgrund nachträglich wegfällt. Bei einem Betriebsübergang ist zu differenzieren:mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 7 Tarifliche Ausschlussfrist

Ausschlussfristen[1] können auch Abfindungsansprüche erfassen. Ob ein Abfindungsanspruch einer tariflichen Ausschlussfrist unterfällt, hängt zunächst von dem Inhalt der zugrunde liegenden Tarifnorm ab. Tarifliche Verfallklauseln können einmal auf tarifliche Ansprüche oder sonstige, einzeln aufgeführte Forderungen beschränkt sein. In der Praxis haben sich jedoch Klauseln durc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Inhalt und Klauseln des Sozialplans

Rz. 1357 Die Betriebspartner haben innerhalb der Grenzen von Recht und Billigkeit darüber zu befinden, in welchem Umfang und in welcher Weise sie die wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen wollen. Dies können sie in einer individualisierten, aber auch in einer pauschalierenden Weise tun (BAG v. 11.11.2008 – 1 AZR 475/07...mehr

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§ 36 Allgemeines / C. Abweichende Vereinbarungen

Rz. 5 Von § 613a BGB zulasten des Arbeitnehmers abweichende Vereinbarungen sind allenfalls mit dem Arbeitnehmer in der konkreten Situation des Betriebsüberganges möglich. Sowohl eine vorherige Abbedingung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebsinhaber als auch eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsinhaber und dem Betriebserwerber zulasten des Arbeitnehmers sind nicht mög...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / III. Nichtigkeit

Rz. 437 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB mit der Folge der Nichtigkeit ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveräußerung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages veranlasst, um dann mit dem Erwerber neue, und für den Erwerber günstigere, Arbeitsverträge zu schließen (sog. Lemgoer Modell, wodurch die Überna...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Tarifliche Verfallfristen

Rz. 1304 Der Anspruch auf Wiedereinstellung gehört zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis und unterliegt daher grds. den tariflichen Verfallfristen, wenn er nicht rechtzeitig geltend gemacht worden ist. Der Anspruch entsteht aber frühestens (vgl. Rdn 1266), sobald der Arbeitnehmer von dem nachträglichen Wegfall des Kündigungsgrundes Kenntnis erhält. Für den Fall des Bet...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / C. Rechtsfolgen der Umwandlung nach § 613a BGB

Rz. 24 Die Anwendbarkeit des § 613a BGB auch für den Fall der Umwandlung ist in § 324 UmwG geregelt. Danach bleibt § 613a Abs. 1, 4–6 BGB durch die Wirkungen der Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung unberührt. Hierbei handelt es sich um eine Rechtsgrundverweisung, sodass der Tatbestand des Betriebsübergangs eigenständig zu prüfen ist (BAG v. 25....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 7. Wiedereinstellungsanspruch bei Wegfall des Kündigungsgrunds nach Ablauf der Kündigungsfrist

Rz. 1258 Solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, hat der Arbeitgeber die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers zu wahren. Deshalb hält das BAG einen Wiedereinstellungsanspruch grds. nur dann für gegeben, wenn der bei Ausspruch der Kündigung bestehende Kündigungsgrund noch während des Laufs der Kündigungsfrist wegfällt. Der Ls. d...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Rechtsfolgen des § 613a BGB

Rz. 642 Gem. § 613a Abs. 1 BGB liegt ein Betriebsübergang vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht, d.h. wenn die Befugnis, den Betrieb im eigenen Namen zu leiten, hinsichtlich des ganzen Betriebes oder eines bestimmten, selbstständigen Betriebsteiles auf einen Rechtsnachfolger überwechselt (sog. Einzelrechtsnachfolge/Si...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Nachhaftung des Betriebsveräußerers

Rz. 660 In haftungsrechtlicher Hinsicht hat das BAG in seinem Urt. v. 22.6.1978 (3 AZR 832/76, BB 1978, 1418 = DB 1978, 1795; BAG v. 15.3.1979 – 3 AZR 859/77, NJW 1979, 2533) ausdrücklich klargestellt, dass der Betriebsveräußerer nur noch in den engen Grenzen des § 613a Abs. 2 BGB neben dem Erwerber in Anspruch genommen werden kann. Demnach haftet der Veräußerer nur noch für...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 19. Umstrukturierungen und Betriebsinhaberwechsel

Rz. 399 Das Organ "Betriebsrat" hängt nach dem BetrVG an der Selbstständigkeit von Betrieben und Betriebsteilen. Es ist davon unabhängig, welcher Betrieb oder Betriebsteil von welchem Unternehmen geführt wird. Aus diesem Grund gilt der allgemeine Grundsatz: "Betriebsübergang ist keine Betriebsänderung" (st. Rspr. und ganz h.M.). Dies ergibt sich logisch schon daraus, dass de...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Konsequenzen eines Unternehmensverkaufs

Rz. 666 Ein Unternehmensverkauf ("share deal") ist rechtlich als sog. Gesamtrechtsnachfolge zu qualifizieren, d.h. der Unternehmenskäufer tritt voll und ganz in sämtliche beim gekauften Unternehmen bestehenden Versorgungsverpflichtungen ein. Im Gegensatz zum Betriebsübergang nach § 613a BGB, der nur den Übergang der im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (a) Gewährung der Aktienoptionen durch einen Dritten

Rz. 509 Sehr oft werden die Optionen nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einer konzernzugehörigen Gesellschaft, meistens der Muttergesellschaft gewährt. Diese dritte Gesellschaft verpflichtet sich dann selbst und nimmt dabei das Bestehen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses im Konzern zum Anlass der Gewährung der Optionen, ohne dadurch selbst Arbeitgeber zu werden u...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / E. Weitere Kampfmittel

Rz. 9 Unter dieser Überschrift geht es um andere Formen des Arbeitskampfes, dabei insb. um die Kooperationsverweigerung durch die Arbeitnehmer. Es soll dabei auch zu einer Druckausübung auf den Arbeitgeber kommen. Rz. 10 Hierzu gehört etwa die kollektive Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten, wie das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB . Des Weiteren kann es auch zu einer kollek...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (4) Besondere Konstellationen

Rz. 508 Besonderheiten treten auf bei: (a) Gewährung der Aktienoptionen durch einen Dritten Rz. 509 Sehr oft werden die Optionen nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einer konzernzugehörigen Gesellschaft, meistens der Muttergesellschaft gewährt. Diese dritte Gesel...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber müssen die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform übermehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Auslegungsmethoden

Rz. 83 Der genaue Inhalt der Bezugnahmeklausel ist durch Auslegung der Parteiabsprachen nach Maßgabe der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (vgl. LAG Hamm v. 5.6.1998 – 10 Sa 1564/97). Verweisungen auf Tarifverträge einer bestimmten Branche schließen dabei laut einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein grds. nicht nur Verbandstarifverträge, sondern auch entsprechende firmenbez...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 20. Auswirkungen auf den Gesamtbetriebsrat

Rz. 401 Ein Gesamtbetriebsrat ist dann zu bilden, wenn es mehrere Betriebe mit Betriebsrat in einem Unternehmen gibt. Der Gesamtbetriebsrat hat keine Amtszeit; er wird von den Betriebsräten der einzelnen Betriebe des Unternehmens beschickt. Auf seine Identität hat es daher keine Auswirkungen, wenn einer der Betriebe abgespalten oder eingegliedert wird (solange noch zwei Betr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Inhalt des Restmandats

Rz. 374 Das Restmandat dient dazu, Mitbestimmungsrechte, die durch die Stilllegung oder Spaltung – durch den Wegfall der Organisation, für die der Betriebsrat gewählt war – entstanden sind, abzuwickeln. Im Vordergrund steht hierbei der Sozialplan: Ist dieser in dem Zeitpunkt, in dem der Betrieb stillgelegt ist, noch nicht abgeschlossen, soll dies auch nach der Stilllegung – ...mehr

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§ 32 Abwicklung / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 299 Die Darlegungs- und Beweislast ist das Kernstück der prozessualen Fragen im Zusammenhang mit dem Zeugnis. Die Zeugnissprache ist wie jede Sprache teils deskriptiv (beschreibend), teils evaluativ (bewertend), und zwar unabhängig davon, in welchem räumlichen Teil des Zeugnisses die jeweilige Formulierung formal platziert ist. Bei der Verteilung der Darlegungs- und Bewe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 21. Zusammensetzung des Betriebsratsgremiums bei der Ausübung des Restmandats

Rz. 402 Von der Frage, welche Betriebsratsgremien nach der Umstrukturierung noch existieren, ist diejenige zu unterscheiden, in welcher Besetzung diese Gremien zu tagen und zu entscheiden haben. Immerhin ist eines klar: Die Gremien bleiben in der bisherigen Größe erhalten. Rz. 403 Über die Zusammensetzung des Betriebsrates mit Restmandat besteht weitgehend Einigkeit. Es bleib...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Gläubigerschutz und Haftungsfragen im Umwandlungsrecht

Rz. 668 Dem Gläubigerschutz kommt im Umwandlungsrecht eine zentrale Rolle zu (vgl. hierzu die ausführlichen Darstellungen bei K. Schmidt, ZGR 1993, 366 ff.; Heiss, DZWIR 1993, 12). a) Allgemeine Regeln zum Gläubigerschutz Rz. 669 Das UmwG enthält ein eigenständiges Haftungskonzept für grds. alle Gläubigergruppen (§§ 22, 133 UmwG), das der speziellen arbeitsrechtlichen Haftung ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Insolvenz

Rz. 1760 Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist auf Freistellung von der Arbeitspflicht gerichtet und wird demzufolge von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt (BAG v. 18.12.1986, ZIP 1987, 789), kann allerdings nur noch vom Insolvenzverwalter, oder – sofern es sich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens um einen sog. "starken vorläufigen Insolvenzverwalter" ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Betriebsbegriff

Rz. 12 Nach § 1 BetrVG findet die Betriebsratswahl in "Betrieben" statt. Nach der althergebrachten Definition ist ein Betrieb "eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mithilfe technischer und immaterieller Mittel arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt" (st. Rspr., vgl. zuletzt etwa BAG v. 17.5....mehr

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§ 36 Allgemeines / A. Normzweck

Rz. 1 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten der im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB). Die Regelung des § 613a BGB bezieht sich nicht nur auf Betriebe, die dem Geltungsbereich des BetrVG unterliegen (BAG v. 7.11.1975 – 1 ABR 78/74, ...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Bei der Gesamtrechtsnachfolge geht das gesamte Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten kraft Gesetzes auf den neuen Rechtsträger über, der auch in bestehende Arbeitsverträge und Ruhestandsverhältnisse eintritt. Rz. 2 Ein Fall der Gesamtrechtsnachfolge ist die Erbfolge (§§ 1922, 1967 BGB), die nur Einzelpersonen oder Personengesellschaften, nicht aber Kapitalgesell...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Allgemeine Regeln zum Gläubigerschutz

Rz. 669 Das UmwG enthält ein eigenständiges Haftungskonzept für grds. alle Gläubigergruppen (§§ 22, 133 UmwG), das der speziellen arbeitsrechtlichen Haftung nach § 613a Abs. 2 BGB als Sonderrecht vorgeht. Dies ist zwar nicht ausdrücklich so im Gesetz geregelt, ergibt sich aber mittelbar aus den §§ 324 und 133 UmwG, nach denen nur die Abs. 1 und 4 von § 613a BGB bzw. die §§ 2...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Betriebsstilllegung

Rz. 659 Wie sich aus § 15 Abs. 4 KSchG ergibt, stellt die Betriebs- oder Teilbetriebsstilllegung ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine betriebsbedingte Kündigung dar (BAG v. 14.3.2013 – 8 AZR 153/12, Rn 25; BAG v. 26.5.2011 – 8 AZR 37/10, Rn 25, BAG v. EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125). Eine Kündigung wegen geplanter Betriebsstilllegung ist aber nur dann durch dringend...mehr