Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

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DRK-TV / 2.1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Die Tarifgebundenheit der DRK-Arbeitgeber ergibt sich – wie eben ausgeführt – aus der Mitgliedschaft in einer Landestarifgemeinschaft bzw. in der Bundestarifgemeinschaft. Unmittelbar und zwingend gilt der DRK-Tarifvertrag wie schon bisher nur für Mitarbeiter, die Mitglied der Gewerkschaft ver.di sind. Für Mitarbeiter, die nicht Mitglied von ver.di sind, gilt der Tarifvertrag ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / Literaturtipps

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Regelungsstruktur und Abgrenzungsfragen

Rz. 44 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 AÜG, welche Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes regelt, lautet auszugsweise wie folgt: (3) Dieses Gesetz ist mit Ausnahme des § 1b Satz 1, des § 16 Absatz 1 Nummer 1f und Absatz 2 bis 5 sowie der §§ 17 und 18 nicht anzuwenden auf die Arbeitnehmerüberlassung […] 2b. zwischen Arbeitgebern, wenn Aufgaben eines Arbeitnehmers von dem b...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / aa) Arbeitnehmerstatus

Rz. 118 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein fälschlich als Solo-Selbstständiger Beschäftigter sich ggü. dem Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das "Arbeitsverhältnis" zu einem solchen Mitarbeiter ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes nach § 1 KSchG gekündi...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher

Rz. 252 In Umsetzung der im Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 getroffenen Vereinbarung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die zunächst auf eine illegale Arbeitnehmerüberlassung beschränkten Rechtsfolge (Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher) auch auf den Verstoß gegen die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht (§ 1 Abs. 1 S....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung

Rn. 244a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Im Zuge des BilRUG neu eingefügt wurde die "davon"-Angabe für Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung (vgl. § 268 Abs. 7 Nr. 3; BT-Drs. 18/4050, S. 62). Hierunter fällt insbesondere die Haftung für Altersversorgungsverpflichtungen bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB (vgl. auch Rimmelspacher/Meyer, DB 2015, Beilage Nr. 5 zu He...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 7.3.1 Betriebsvermögen

Rz. 64 Dem Erwerber werden zwei Optionen eingeräumt: 1. Option: Das Kernstück der Regelung (§§ 13a, 13b ErbStG) geht von einer pauschalierten Festlegung des begünstigten Betriebsvermögens i. H. v. 85 % aus. 85 % werden (zunächst) nicht besteuert ("Abschlag von der Bemessungsgrundlage"), während die restlichen 15 % nach Berücksichtigung eines gleitenden Abzugsbetrags von 150.00...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7 Speziell: Erbfall und Einkommensteuerrecht

Rz. 44 Die allgemeine Diskussion des Übergangs des Steuerschuldverhältnisses von Todes wegen wird in der Einkommensteuer zusätzlich überlagert durch Eigenheiten dieser Steuerdisziplin. Praxis-Beispiel Der selbständige Arzt A (Einnahme-Überschussrechnung) verstirbt unmittelbar nach der Behandlung des Privatpatienten P am 02.01.21 (Honoraranspruch: 10.000 EUR). Er hinterlässt n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Schadensersatz (Abs. 2)

Rz. 9 § 628 Abs. 2 BGB räumt dem durch das vertragswidrige Verhalten des anderen Teils veranlassten Kündigenden einen Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Beendigung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens ein. § 628 Abs. 2 BGB ist dabei eine Spezialregelung für materielle Schadensersatzansprüche wegen Auflösungsverschuldens infolge nicht ordnungsgemäßer Beendigung de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Ausübung der Rechte ausschließlich durch den Arbeitgeber

Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Waren die Prämien zu einer vom ArbG abgeschlossenen UV für ArbN und betriebsfremde Personen im VZ der Beitragszahlung kein Arbeitslohn, weil die Rechte aus der Versicherung nur vom ArbG ausgeübt werden können (> Rz 7), führen Versicherungsleistungen, die der Betroffene erhält, grundsätzlich zu Einkünften aus § 19 EStG (zum LSt-Abzug > Rz 29)...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Betriebsverpachtung als Betriebsübergang im Ganzen i.S.d. § 2 Abs. 5 GewStG

Werden die für den Weiterbetrieb geeigneten Räumlichkeiten eines bestehenden Gewerbebetriebs verpachtet, ist von einer Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Pächter – und damit von einem Betriebsübergang im Ganzen i.S.d. § 2 Abs. 5 GewStG – auszugehen. FG Rheinland-Pfalz v. 29.7.2021 – 3 K 1383/20. EFG 2021, 2003, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 17/21mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats

Die Rechtsfolgen einer nicht ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrats in Mitwirkungsangelegenheiten ist nur im Fall der Kündigung ausdrücklich geregelt (§ 85 Abs. 3 BPersVG). Die Kündigung ist unwirksam. Hinsichtlich der übrigen Mitwirkungstatbestände fehlt es an einer derart ausdrücklichen Regelung. Sie unterscheiden sich vom Fall der ordentlichen Kündigung auch fundamen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 114 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Letztlich kommt es zur Nachholung der Besteuerung, wenn das Dienstverhältnis zu dem bisherigen ArbG beendet wird, § 19a Abs 4 S 1 Nr 3 S 1 EStG . Das Dienstverhältnis wird regelmäßig durch Kündigung des ArbN oder ArbG beendet (vgl §§ 620 Abs 2, 622, 623 BGB). Es kann jedoch auch auf andere Weise beendet werden (zB Aufhebungsvertrag, Auslaufe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.13 Wechsel zu einem Arbeitgeber, der nicht Mitglied der Zusatzversorgungseinrichtung ist

Ausnahmsweise kann für einzelne Beschäftigte eine bestehende Pflichtversicherung auch dann fortgeführt werden, wenn diese Beschäftigten zu einem Arbeitgeber wechseln, der nicht Mitglied einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes ist. Dies setzt allerdings voraus, dass die Fortführung der Pflichtversicherung arbeitsvertraglich vereinbart wird ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
III. Ende des Arbeitsverhäl... / 5.1 Wechsel zu einem Arbeitgeber, an dem der frühere Arbeitgeber beteiligt ist

Wechselt ein Pflichtversicherter zu einem Arbeitgeber, der nicht Mitglied einer Zusatzversorgungseinrichtung ist, an dem aber sein früherer Arbeitgeber unmittelbar oder über ein verbundenes Unternehmen beteiligt ist, kann die Pflichtversicherung durch den früheren Arbeitgeber fortgeführt werden (§ 18 Abs. 2 MS; vgl. Teil II 4.13). Der Beschäftigte ist also nicht abzumelden, ...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.2.1 Versteuerung nach § 3 Nr. 63 EStG

Ab dem 1.1.2018 ist der Pflicht-/oder Zusatzbeitrag in einem ersten Dienstverhältnis bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Es handelt sich dabei um eine einheitliche Grenze, so dass es nicht auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die Zusage für die Altersversorgung getroffen wurde. Sozialversicherungsfreiheit besteht – wie bisher schon – bis zu 4 % der Beitragsbemes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs für den Käufer

Der Steuerberater kann im Zusammenhang mit den künftig erforderlichen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungsarbeiten seinen Mandanten bitten, die entsprechenden Unterlagen des Verkäufers wie Arbeitsverträge, Lohnkonten etc. anzufordern, um z. B. ein Angebot für die kommende Lohnbuchhaltung abgeben zu können und damit mittelbar auf die Brisanz aufmerksam m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Besonderheiten bei Kauf vor/aus der Insolvenz

Krise und Insolvenz sind oft Anlass für den Verkauf eines Unternehmens und können eine günstige Gelegenheit für einen Käufer darstellen, sind aber besonders kritisch zu sehen. Neben den Gefahren wie Haftung für Altverbindlichkeiten, kommen für Unternehmenskäufer vor einem eigentlich vernünftigerweise vom Verkäufer zu stellenden Insolvenzantrag weitere, dem Steuerberater bekan...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.9 Betriebliche Altersversorgung bei Betriebsübergang

Wird der Betrieb vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von einem Erwerber übernommen, gilt § 613a BGB uneingeschränkt. Der Erwerber tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein und haftet unbeschränkt. Im Falle einer Betriebsveräußerung durch den Insolvenzverwalter, also nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, haftet der Erwerber nur beschränkt. § 613a BGB, wonach der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.9.1 Betriebsrentner

Befindet sich der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bereits im Ruhestandsverhältnis, ist er also bereits Betriebsrentner, findet § 613a BGB keine Anwendung mehr. § 613a BGB erfasst nur bestehende Arbeitsverhältnisse. Der Betriebserwerber haftet daher nicht für die Betriebsrenten. Die Betriebsrentner sind über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 7 Betriebsveräußerung

Durch die Regelung in § 128 InsO wird die Wirkung des § 613a BGB (Betriebsübergang) relativiert. Gemäß § 128 InsO ist es möglich, dass die notwendigen Betriebsänderungen erst von dem Erwerber durchgeführt werden. Der Insolvenzverwalter kann diese Betriebsänderungen jedoch schon vorbereiten und rechtlich absichern. Er kann vor der Betriebsveräußerung die erforderlichen Kündig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.9.2 Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell

Hat der Betriebsveräußerer mit dem Arbeitnehmer eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell getroffen, gliedert sich das Arbeitsverhältnis in eine sog. Arbeitsphase und eine sich anschließende Freistellungsphase. Der Betriebserwerber haftet nur für Ansprüche des Arbeitnehmers, wenn die Arbeitsphase nach der Insolvenzeröffnung noch andauert. Fällt der Betriebsübergang dage...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 6 Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse bei Betriebsveräußerung

Veräußert der Insolvenzverwalter während des Verfahrens den Betrieb, so gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich gemäß § 613a BGB mit über. Den Arbeitnehmern darf von dem Betriebserwerber nicht wegen des Betriebsübergangs gekündigt werden. Der Erwerber tritt in die Stellung des Veräußerers ein. Eine Betriebsveräußerung gemäß § 613a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb oder ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag

Wesentliche Inhalte Aufhebungsverträge ersparen dem Arbeitgeber zumindest Zeit und Ärger, sind aber häufig verbunden mit Abfindungszahlungen. Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer übereinstimmend, dass das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen worden ist. Besonderheiten Der A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / b) Grundlegende Voraussetzungen und Abwicklung (§ 100 Abs. 1 EStG)

Rz. 101 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Arbeitgeber im Sinne des § 38 Abs. 1 EStG dürfen für jeden begünstigten Arbeitnehmer (vgl. Rn. 106ff.) mit einem ersten Dienstverhältnis vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer einen Teilbetrag des Arbeitgeberbeitrags zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) entnehmen und bei der nächsten Lohnsteuer-An...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / bb) Begünstigte Aufwendungen

Rz. 25 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zu den nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigten Aufwendungen gehören nur Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, die zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (Rn. 1ff.) im Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden. Für Umlagen, die vom Arbeitgeber an eine Versorgungseinrichtung entrichtet werden, kommt die Steuerfre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 8. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55 EStG

Rz. 57 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Einvernehmen des ehemaligen mit dem neuen Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen Altersversorgung (Übertragungswert nach § 4Abs. 5 BetrAVG) auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn dieser eine wertgleiche Zusage erteil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die zum Abschluss des Arbeitsvertrags abgegebene Willenserklärung jeder Partei kann unter den Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB angefochten werden. Die Anfechtung wird insbesondere nicht durch die Kündigungsregeln verdrängt.[1] Das Anfechtungsrecht wird auch nicht durch eine vorherige Kündigung "verbraucht".[2] Kündigungsverbote sind für die Wirksamkeit einer Anfechtu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Unübertragbarkeit des Arbeitsleistungsanspruchs

Rz. 5 Wie die persönliche Leistungspflicht kann auch der Arbeitsleistungsanspruch gem. § 613 Satz 2 BGB im Zweifel nicht übertragen werden. Der Arbeitnehmer hat seine Leistung grundsätzlich in dem Betrieb zu erbringen, in dem er angestellt ist, und der Arbeitsleistungsberechtigte soll dem Arbeitnehmer regelmäßig keinen anderen Arbeitgeber aufdrängen können. Dieser Grundsatz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.3 Tantiemen und Aktienoptionen

Rz. 59 Unter dem Begriff Tantieme ist eine Gewinnbeteiligung zu verstehen, die als zusätzliche Vergütung prozentual nach einer den Erfolg des Konzerns, des Unternehmens oder eines Unternehmensteils kennzeichnenden Kennziffer berechnet wird.[1] Die Tantieme ist – soweit nichts anderes vereinbart – keine widerrufbare Sonderleistung (Gratifikation), sondern Teil des Entgelts fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.4 Begründungsformen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 25 Das Arbeitsverhältnis kommt i. d. R. durch den Abschluss des Arbeitsvertrags zustande. Unter bestimmten gesetzlich normierten Umständen kann ein Arbeitsverhältnis auch aufgrund einseitiger rechtsgeschäftlicher Erklärung des Arbeitnehmers zustande kommen. Der Begründungstatbestand des Arbeitsverhältnisses ist in diesem Fall das Gestaltungsrecht des Arbeitnehmers. Gestal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.3 Gratifikationen

Rz. 106 Der Zweck der Zulagen, Gratifikationen und Sonderzuwendungen gibt vor, wie weit zwischen den verschiedenen Arbeitnehmergruppen differenziert werden kann. Praxis-Beispiel Grundsätzlich zulässige Kriterien sind (je nach Ziel der Zuwendung) Arbeitsleistung und -belastung[1], Qualifikation (auch wenn die aktuell ausgeübten Tätigkeiten die Gleichen sind)[2], Berufserfahrun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Beispiele für das Vorliegen der Rechtsnachfolge beim Gläubiger

Rz. 3 Auf Gläubigerseite liegt Rechtsnachfolge vor, wenn eine andere Person in eigenem Namen und eigenen Interesse den Anspruch des im Urteil (bzw. sonstigen Titels) bezeichneten Gläubigers geltend machen kann. Rechtsnachfolger des Gläubigers sind sowohl dessen Gesamtrechtsnachfolger (z. B. der Erbe) als auch Sonderrechtsnachfolger, gleichgültig, ob die Nachfolge unter Leben...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Beispiele für das Vorliegen der Rechtsnachfolge beim Schuldner

Rz. 4 Rechtsnachfolger des Schuldners ist, wer an der Stelle des im Titel genannten Schuldners seinerseits Schuldner des titulierten Anspruchs oder Besitzers der streitbefangenen Sache (§ 325 Abs. 1 ZPO) geworden ist (BGH, NJW-RR 2021, 1145). Damit setzt die Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite den unter Wahrung der Anspruchsidentität erfolgenden Austausch der Person des Schul...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.3 Böswillig unterlassener Erwerb

Rz. 23 Um den Dienstberechtigten davor zu schützen, dass der Dienstpflichtige auf seine Kosten vorsätzlich Verdienstmöglichkeiten außer Acht lässt, muss sich der Dienstpflichtige auch den hypothetisch erzielbaren Verdienst anrechnen lassen. Eine Anrechnung findet jedoch nur statt, wenn der Dienstpflichtige die anderweitige Verwendung seiner Dienste böswillig unterlässt. Ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Erfüllbares Dienst-/Arbeitsverhältnis

Rz. 5 § 615 BGB verlangt zunächst ein erfüllbares Dienstverhältnis, aufgrund dessen der Dienstverpflichtete zur Dienstleistung verpflichtet und der Dienstberechtigte zur Annahme berechtigt ist. Rz. 6 Wird der Arbeitnehmer aufgrund eines Weiterbeschäftigungsanspruchs tätig, ist zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Weiterbeschäftigungsanspruch zu differenzieren. Im Hinbl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 49 Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine Arbeitnehmer, werden aber von einigen arbeitsrechtlichen Gesetzen als dem Arbeitnehmer vergleichbar eingestuft und daher vom arbeitsrechtlichen Schutz erfasst. Für die Klage arbeitnehmerähnlicher Personen sind die ArbG zuständig[1], sie haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch[2], die Unfallverhütung des Arbeitgebers kommt nach...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 2. Insbesondere: Unterrichtung über den Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 144 Im Gesetzgebungsverfahren war insbesondere beim Recht des Betriebsübergangs darüber diskutiert worden, ob die Unterrichtung der Arbeitnehmer über die Modalitäten des Betriebsübergangs[136] (Zeitpunkt, Grund, rechtliche,[137] wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs, in Aussicht genommene Maßnahmen i.S.d. § 613a Abs. 5 BGB) in Textform nach § 126b BGB genügt. ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. Fälle der Textform: Unterrichtung über den Betriebsübergang; Entgeltabrechnung

Rz. 143 § 126b BGB verlangt, dass die Textform durch Gesetz vorgeschrieben sein muss. Dies ist im Arbeitsrecht bei der Unterrichtung über die Modalitäten des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 5 BGB sowie bei der Entgeltabrechnung nach § 108 Abs. 1 GewO der Fall. Die Textform kann im Übrigen vereinbart werden, wenn nicht zwingendes Gesetzesrecht wie z.B. § 623 BGB, § 14 TzBf...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / IV. Gesetz bzw. der Tarifvertrag fordert schriftliche Erklärung, Schriftform des § 126 BGB nicht erforderlich

Rz. 141 Sieht eine gesetzliche Regelung lediglich das Formerfordernis der Schriftlichkeit einer Erklärung vor, so ist die Textform i.S.d. § 126b BGB ausnahmsweise auch ohne gesetzliche Verweisung zugelassen, wenn dies nach dem Normzweck ausreichend ist. Ergibt dieser, dass Schriftform und elektronische Form nicht vonnöten sind, weil die Warn- und Beweisfunktion keine wesentl...mehr

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Rationalisierungsschutz / 11.4 Hinweispflicht auf Weitergeltung RatSchTV bei Betriebsübergang?

Das Bundesarbeitsgericht hat erklärt, es genüge im Falle eines Betriebsübergangs nicht, im Unterrichtungsschreiben allgemein auf die Fortgeltung eines Tarifvertrags hinzuweisen. Es sei darüber hinaus auch erforderlich, Feststellungen dazu zu treffen, ob Regelungen eines Rationalisierungsschutz-Tarifvertrags beim Erwerber auch zur Anwendung kommen, falls es dort zu einer Ände...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 6. Nachholung der Besteuerung

Die Nachversteuerung auslösende Ereignisse: Die Steuerpause endet mit der Nachversteuerung. Diese wird nach Maßgabe von § 19a Abs. 4 EStG ausgelöst durch Übertragungen (§ 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG), d.h., wenn die Vermögensbeteiligung ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird, "insbesondere"[54] auch in den Fällen der §§ 17 Abs. 4, 20 Abs. 2 S. 2 ESt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Der TV greift nicht bei jeder Rationalisierungsmaßnahme. Vielmehr müssen nach § 1 RatSchTV Ang folgende Voraussetzungen kumulativ gegeben sein: eine vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahme, die eine Änderung der Arbeitstechnik oder Arbeitsorganisation mit sich bringt, die Änderung ist erheblich bzw. wesentlich, die Maßnahme dient dem Ziel einer rationelleren Arbeitsweise, die Maßnah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.3.1 Personalanpassungsmaßnahmen bei Betriebsänderung (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 19 Anknüpfungspunkt der Personalanpassungsmaßnahmen nach Abs. 3 Nr. 1 ist der Betrieb. Es gilt der arbeitsrechtliche Betriebsbegriff. Unter dem Begriff des Betriebes ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb der der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern mithilfe sachlicher und sonstiger Mittel einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt. B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.4 Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses

Ein gesetzlich angeordneter Übergang des Arbeitsverhältnisses stellt keine Einstellung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD dar. Eine Einstellung, die eine Stufenzuordnung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD erforderlich macht, liegt bei jeder Begründung eines Arbeitsverhältnisses vor.[1] Eine solche Einstellung setzt voraus, dass durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags rechtlich ein neues A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / he) Unentgeltlicher unterjähriger Betriebsübergang (§ 6 Abs 3 EStG)

Rn. 115 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei unentgeltlichem unterjährigem Betriebsübertragung (§ 6 Abs 3 EStG: Buchwert-Fortführung) waren der anteilige Gewinn/Verlust von Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger zu addieren (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 18).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; 2019, 466; FG Münster 4 K 1018/19, Rev, Az des BFH IV R 11/21, BB 2021, 1328; Reddig, FR 2018, 925). Dazu Einzelheiten dazu in ABC-Form: Anderer Betrieb desselben StPfl Überführung des WG dorthin soll schädlich sein, wenn innerhalb der Verbleibensfrist (BMF v...mehr

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§ 9 Muster / V. Muster: Klage gegen Rechtschutzversicherung

Rz. 26 Muster 9.24: Klage gegen Rechtschutzversicherung Muster 9.24: Klage gegen Rechtschutzversicherung In Sachen _________________________ (Mandant) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rolf Schaefer, – Kläger – gegen _________________________ – Beklagte – wegen Kostenübernahme aus Rechtsschutzversicherungsvertrag wird namens in Vollmacht des Klägers Klage erhoben und beantragt:mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / E. Durchsetzung der Gebühren

Rz. 43 Im Beschlussverfahren wird keine Kostenentscheidung getroffen.[27] Rz. 44 Dies ist im Allgemeinen nicht erforderlich, weil Kosten entweder nicht entstehen oder der Arbeitgeber sie ohnehin zu tragen hat. Wenn der Betriebsrat jedoch anwaltlich vertreten ist, könnte mit einer Kostenentscheidung ein gesondertes Beschlussverfahren über die Kostentragungspflicht (siehe oben ...mehr