Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 5 Abs 1 Nr 3 KStG (außerdem s Hinweise zu § 6 KStG):

Beye, JStG 1996: Zuwendungen an UK – Neufassung von § 4d EStG, DB 1995, 2033; Doetsch, Zuwendungen an UK unter Berücksichtigung der Änderungen durch das JStG 1996, BB 1995, 2553; Hoffmeister, Rückgedeckte freie UK – Neue Möglichkeiten für den Mittelstand, DStR 1995, 464; Buttler, Stliche Zweifelsfragen zur rückgedeckten UK, BB 1997, 1661; Höfer, Zur Besteuerung von Kap-Zuführung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 50 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c KStG schreibt für alle Kassen, dh UK, Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen, vor, dass – vorbehaltlich des § 6 KStG – die ausschl und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Eink der Kasse nach Satzung und tats Geschäftsführung für die Zwecke der Kasse dauernd gesichert sein muss. Ziel dieser Regelung ist es, ein...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Betriebsübergang

Rz. 415 Das Arbeitsverhältnis eines Altersteilzeitlers geht bei einem Betriebsübergang auf den neuen Betriebsinhaber über. Dies gilt auch bei Arbeitnehmern, die sich in der Freistellungsphase des Blockmodells befinden.[861] Freilich steht auch Arbeitnehmern in Altersteilzeit das gesetzliche Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB zu. Arbeitgeber sollten vor einem Betriebsüb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / I. Betriebsübergang

1. Typischer Sachverhalt Rz. 1033 Die X-Gesellschaft möchte einen ihrer Geschäftsbereiche an den Standorten A, B und C ausgliedern. An den Teilbetrieben ist die Y-Gesellschaft interessiert. Im Wege der Spaltung werden die Teilbetriebe durch Gesamtrechtsnachfolge auf die neu zu gründende Tochtergesellschaft Z übertragen. Zeitgleich erfolgt eine Spaltung der Betriebe in A, B un...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Mindestinhalt des Unterrichtungsschreibens über den Betriebsübergang

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Betriebsübergang

Rz. 928 Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG stellt ein Betriebsübergang allein keine Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG dar. Nur wenn sich der Betriebsübergang nicht in dem bloßen Betriebsinhaberwechsel erschöpft, sondern mit Maßnahmen verbunden ist, die als solche eine Betriebsänderung i.S.v. § 111 BetrVG darstellen, handelt es sich um eine interessenausgleichspflic...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / (1) Betriebsübergang

Rz. 313 Liegt ein Betriebsübergang vor, dürfen die zwingenden Rechtsfolgen des § 613a Abs. 4 S. 1 BGB durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht umgangen werden. Ein diesen Zweck verfolgender Aufhebungsvertrag ist gem. § 134 BGB nichtig.[553] Eine Umgehung liegt insbesondere dann vor, wenn ein neues Arbeitsverhältnis zum Betriebsübernehmer zu veränderten Konditionen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Sieben Hauptkriterien für einen Betriebsübergang

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / B. Betriebsübergang und Umwandlung

I. Betriebsübergang 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1033 Die X-Gesellschaft möchte einen ihrer Geschäftsbereiche an den Standorten A, B und C ausgliedern. An den Teilbetrieben ist die Y-Gesellschaft interessiert. Im Wege der Spaltung werden die Teilbetriebe durch Gesamtrechtsnachfolge auf die neu zu gründende Tochtergesellschaft Z übertragen. Zeitgleich erfolgt eine Spaltung der ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Betriebsübergang

Rz. 1013 Praxis-Beispiel Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis gem. § 613a BGB auf den Betriebserwerber übergeht, erhalten keine Abfindung, wenn ihre Arbeitsstätte beim Betriebserwerber nicht weiter als (…) km von ihrer bisherigen Arbeitsstätte entfernt liegt. Liegt die Arbeitsstätte weiter als (…) km entfernt von der bisherigen Arbeitsstätte, erhalten Arbeitnehmer, deren Ar...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (cc) Bezugnahmeklauseln und Betriebsübergang

Rz. 1048 Häufig erfolgt die Anwendung des Tarifvertrags nicht aufgrund der beidseitigen Tarifbindung gemäß § 4 Abs. 1 TVG, sondern durch arbeitsvertragliche Inbezugnahme.[2479] Die Tarifverträge gelten dann lediglich schuldrechtlich und beim Betriebsübergang gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB weiter.[2480] Weder die Veränderungssperre des § 613a Abs. 1 S. 2 BGB,[2481] noch die Ablö...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebsübergang (§ 613a BGB) in der Insolvenz

aa) Einschränkung des Kündigungsschutzes Rz. 1124 Die Vorschrift des § 613a BGB gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz.[2733] Damit tritt nach Absatz 1 Satz 1 der Vorschrift der Erwerber bei einem (Teil-)Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen (Teil-)...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 1046 Im Falle eines identitätswahrenden Übergangs eines Betriebs(teils) ist eine kollektivrechtliche Fortgeltung beim Erwerber ohne Transformation der Normen möglich.[2419] Von einer solchen Wahrung der betrieblichen Identität ist zumindest auszugehen, wenn der Betrieb als Ganzes übergeht und nicht in eine fremde Betriebsorganisation eingegliedert wird;[2420] im Falle vo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rechtsfolgen fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung; Heilung von Fehlern

Rz. 1061 Die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB gilt nur für den Fall, dass tatsächlich ein Betriebsübergang erfolgt ist. Haben Veräußerer und/oder Erwerber irrtümlich einen Betriebsübergang angenommen, ist § 613a Abs. 6 BGB nach Auffassung des BAG auch nicht analog anzuwenden.[2554] Nur eine vollständige und zutreffende Unterrichtung löst die Widerspruchsfrist des § 613...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Widerspruchsrecht

Rz. 1043 Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers ist ein "Rechtsfolgenverweigerungsrecht", da es auf die Verhinderung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 S. 1 gerichtet ist.[2389] Laut BAG ist nicht nur der Übergang des Arbeitsverhältnisses, sondern auch das Recht, dem Übergang zu widersprechen, eine Rechtsfolge des Betriebsübergangs i.S.d. § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB.[2390] Vor ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (bb) Fortgeltung von Tarifverträgen

Rz. 1047 Für die Frage der Fortgeltung von Tarifverträgen ist zwischen Verbands- und Firmentarifverträgen zu unterscheiden. Ferner ist von Belang, ob der Betriebsübergang im Wege der Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge erfolgt. Dabei ist, wie bei Betriebsvereinbarungen, eine nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB transformierte kollektivrechtliche Regelung auch im Nachhinein (z.B. durch...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Zeitpunkt und Zugang der Unterrichtung

Rz. 1060 Das Gesetz verlangt in § 613a Abs. 5 BGB lediglich eine Unterrichtung "vor dem Betriebsübergang", ein genauer Zeitpunkt für die Unterrichtung ist nicht vorgeschrieben. Mit dem Zugang der vollständigen und zutreffenden Unterrichtung beginnt die einmonatige Widerspruchsfrist des Arbeitnehmers (§ 613a Abs. 6 S. 1 BGB).[2548] Die Beweislast für den Zugang des Unterrichtu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (h) Sekundärfolgen

Rz. 1054 Auch über mittelbare, etwa wirtschaftliche Folgen des Betriebsübergangs ist zu unterrichten, sofern diese absehbar und für die Ausübung des Widerspruchsrechts von Bedeutung sein können,[2516] insbesondere:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 1067 Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB Unterrichtung über Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Unterrichtungspflicht

Rz. 1037 Gemäß § 613a Abs. 5 BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von dem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer über den Betriebsübergang zu informieren.[2359] Dabei handelt es sich um eine gesamtschuldnerische Pflicht [2360] (echte Rechtspflicht)[2361] des bisherigen Arbeitgebers und des neuen Inhabers im Hinblick auf den Betriebsübergang und desse...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einschränkung des Kündigungsschutzes

Rz. 1124 Die Vorschrift des § 613a BGB gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz.[2733] Damit tritt nach Absatz 1 Satz 1 der Vorschrift der Erwerber bei einem (Teil-)Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen (Teil-)Betriebsüberganges unwirksam.[2734] Ein ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers

Rz. 1127 Neben der Einschränkung des Kündigungsschutzes beim Betriebsübergang in der Insolvenz gilt die Haftungsnachfolge des Erwerbers für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Verpflichtungen nach § 613a Abs. 2 BGB nur eingeschränkt (teleologische Reduktion). Nach der Rechtsprechung des BAG haftet der Betriebserwerber nicht für solche Ansprüche, die bereits vor der Ins...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Fortgeltung kollektivrechtlicher Regelungen: Grundsätzliches

Rz. 1045 Zu informieren ist auch darüber, ob kollektivrechtliche Regelungen (Tarifverträge, Konzernbetriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen,[2400] Sprecherausschussrichtlinien gemäß § 28 Abs. 2 SprAuG) fortgelten.[2401] Dabei ist zu präzisieren, ob die kollektiven Regelungen normativ oder in transformierter Form gemäß § 613a Abs. 1 S. 2 BG...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Auslegung von Bezugnahmeklauseln in nach 2002 geschlossenen Verträgen

Rz. 1407 Bezugnahmeklauseln, die nach dem 1.1.2002 vereinbart wurden, sind primär nach ihrem Wortlaut auszulegen sowie nach den Begleitumständen des Vertragsschlusses. Die Auslegung orientiert sich also nicht – wie bei Altverträgen – an einem unterstellten Gleichstellungszweck der Bezugnahmeklausel.[3131] Bei der Formulierung von Bezugnahmeklauseln ist deshalb besondere Vors...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rz. 1036 Infolge des Betriebs(teil)übergangs gehen die Arbeitsverhältnisse derjenigen Arbeitnehmer über, die der konkreten wirtschaftlichen Einheit zuzuordnen sind. Arbeitnehmer im Sinne der zugrundliegenden Richtlinie 2001/23 ist nach dem EuGH jede Person ist, die in dem betreffenden Mitgliedstaat aufgrund des einzelstaatlichen Arbeitsrechts geschützt ist, weil in der RL au...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Grund des Übergangs

Rz. 1040 Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer über den "Grund" des Betriebsübergangs zu unterrichten. Dafür ist die Angabe des dem Betriebsübergang zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes erforderlich, aber nicht ausreichend.[2375] Nach der Rechtsprechung sollten auch die unternehmerischen Gründe zumindest schlagwortartig mitgeteilt werden, die sich im Falle eines Widerspruchs au...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Vorliegen eines Betriebs-/Betriebsteilübergangs

Rz. 1034 Ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang liegt gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft [2327] auf einen anderen Inhaber übergeht. Dies ist anzunehmen, wenn eine so genannte wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität vom neuen Inhaber weitergeführt oder wieder aufgenommen wird.[2328] Bis zur Rechtssache "Klare...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Verzichtsrecht

Rz. 1044 Der Arbeitnehmer ist auf sein Recht hinzuweisen, auf den Widerspruch zum Betriebsübergang zu verzichten. Ein solcher Verzicht ist im Hinblick auf den konkret bevorstehenden Betriebsübergang möglich,[2394] muss aber zur Wahrung der Warn- und Beweisfunktion in analoger Anwendung des § 613a Abs. 6 BGB schriftlich erklärt werden.[2395] Auch wenn der Begriff "Verzicht" n...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 3. Checklisten

a) Sieben Hauptkriterien für einen Betriebsübergang Rz. 1065mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (e) Haftung

Rz. 1050 Zu informieren ist ferner über die haftungsrechtlichen Folgen des Übergangs nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB.[2505] Hierzu gehört insbesondere der Hinweis über die beschränkte Haftung des bisherigen Arbeitgebers auf den bis zum Übergang entstandenen, anteiligen Betrag bei Fälligkeit nach Betriebsübergang (z.B. zeitanteilige Jahressonderzahlung, anteiliger Urlaubsabgeltun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommene Maßnahmen

Rz. 1055 Zu den hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen zählt das BAG alle durch den Veräußerer oder Erwerber geplanten erheblichen Änderungen der rechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Situation der betroffenen Arbeitnehmer.[2531] Hierzu gehören in erster Linie geplante Maßnahmen im Sinne der §§ 92–105 BetrVG . Nach der Gesetzesbegründung zählen h...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Muster

a) Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB Rz. 1067 Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB Unterrichtung über Be...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Empfangsbestätigung

Rz. 1068 Muster 2.79: Empfangsbestätigung Muster 2.79: Empfangsbestätigung Hiermit bestätige ich, _________________________ (Vor- und Nachname), das Unterrichtungsschreiben über einen Betriebsübergang nach §§ 613a Abs. 5 BGB, 324, 131 UmwG [2579] von der X auf die Z in Schriftform am heutigen Tage erhalten zu haben. _________________________ (Ort), den _________________________ ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Parteibezeichnung

Rz. 17 Aus der Klage muss ersichtlich sein, wer Beklagter und wer Kläger ist. Kläger ist regelmäßig der gekündigte Arbeitnehmer. Stirbt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist, läuft aber die Drei-Wochen-Frist noch, kann der Erbe Kündigungsschutzklage erheben, um etwaige Vergütungsansprüche (§§ 611 Abs. 1, 615 S. 1 BGB) zu sichern. Stirbt der Arbeitnehmer nach Klagee...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Übergang des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1042 Die Arbeitnehmer sind im Einzelnen darauf hinzuweisen, was der Eintritt des neuen Inhabers in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bedeutet. Dabei muss insbesondere deutlich werden, dass der neue Inhaber zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs neuer Schuldner arbeitsvertraglicher Ansprüche ist und ihm das Direktionsrecht zusteht. Außerdem kann besonderer H...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (f) Kündigungsverbot und Kündigungsschutz

Rz. 1051 Die Unterrichtungspflicht umfasst darüber hinaus den Hinweis, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers wegen des Betriebsübergangs durch den bisherigen Arbeitgeber oder den neuen Inhaber gemäß § 613a Abs. 4 S. 1 BGB unwirksam ist.[2511] Rz. 1052 Gleichzeitig sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass Kündigungen aus anderen Gründen möglich s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Empfangsbestätigung und Verzichtserklärung

Rz. 1069 Muster 2.80: Empfangsbestätigung und Verzichtserklärung 2580 Das BAG 28.2.2019 – 8 AZR 201/18, NZA 2019, 1279, lies offen, ob in AGB ein kompensationsloser Verzicht auf das Widerspruchsrecht zulässig ist. Muster 2.80: Empfangsbestätigung und Verzichtserklärung[2580] Hiermit bestätige ich, _________________________ (Vor- und Nachname), das Unterrichtungsschreiben über ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) (Geplanter) Zeitpunkt des Übergangs

Rz. 1039 Unterrichtet werden muss über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs. Der Zeitpunkt des Übergangs ist derjenige, in dem der neue Inhaber die rechtlich begründete tatsächliche Leitungsmacht über die wirtschaftliche Einheit erlangt.[2373] Allerdings lässt § 613a Abs. 5 BGB auch die Angabe des "geplanten" Übergangs genügen. Um sich eine gewisse Flexibilität bei der Um...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen

Rz. 1041 Nach dem sehr allgemein gehaltenen Wortlaut des § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB soll die Unterrichtung auch die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs erfassen. Der Gesetzgeber meint damit vor allem eine Information über die in § 613a Abs. 1–4 BGB genannten Folgen.[2377] Dabei sind den Arbeitnehmern lediglich Umstände von einer gewissen Erhe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (g) Arbeitnehmervertretung auf Betriebs- und Unternehmensebene

Rz. 1053 (Vorsorglich)[2513] gehört zu der Unterrichtung über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen auch ein Hinweis zu Auswirkungen auf betriebsverfassungsrechtliche Organe (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Sprecherausschuss).[2514] Das Schicksal der Arbeitnehmervertretungen betrifft im Falle eines durch den Betriebsübergang hervorgerufenen Wechsels des zustä...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Besonderheiten der Unterrichtungspflicht bei Umwandlungsfällen

Rz. 1064 Der § 324 UmwG [2570] enthält für die Fälle von Verschmelzungen, Spaltungen oder Vermögensübertragungen eine Rechtsgrundverweisung auf § 613a Abs. 1, Abs. 4–6 BGB. Die Voraussetzungen des Betriebsübergangs sind demzufolge auch für die übertragenden Umwandlungen selbstständig zu prüfen.[2571] Als "Rechtsgeschäft" wird in den Umwandlungsfällen der Verschmelzungs-, Spal...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 1414 Dynamische Klauseln müssen insbesondere für Zuständigkeits-, Verbandswechsel oder Betriebsübergänge einen differenzierten Gestaltungswillen erkennen lassen.[3169] Bei tarifgebundenen Arbeitgebern kann eine Regelung über den Wechsel bzw. über das Ende der Tarifbindung (z.B. nach einem Verbandsaustritt und -wechsel,[3170] nach einem Betriebsübergang,[3171] oder nach T...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Vorliegen eines Betriebs-/Betriebsteilübergangs Rz. 1034 Ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang liegt gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft [2327] auf einen anderen Inhaber übergeht. Dies ist anzunehmen, wenn eine so genannte wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität vom neuen Inhaber weitergeführt oder wieder ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Auszug aus einem Unternehmenskaufvertrag zwischen Insolvenzverwalter und Erwerber

Rz. 1129 Muster 2.87: Unternehmenskaufvertrag zwischen Insolvenzverwalter und Erwerber – Auszug Muster 2.87: Unternehmenskaufvertrag zwischen Insolvenzverwalter und Erwerber – Auszug § _________________________ Arbeitnehmer (1) Der Insolvenzverwalter als Veräußerer und der Erwerber gehen davon aus, dass ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt. Der Erwerber tritt in sämtl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1033 Die X-Gesellschaft möchte einen ihrer Geschäftsbereiche an den Standorten A, B und C ausgliedern. An den Teilbetrieben ist die Y-Gesellschaft interessiert. Im Wege der Spaltung werden die Teilbetriebe durch Gesamtrechtsnachfolge auf die neu zu gründende Tochtergesellschaft Z übertragen. Zeitgleich erfolgt eine Spaltung der Betriebe in A, B und C nach § 111 Nr. 3 Bet...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Widerspruchsrecht

Rz. 1076 Grundsätzlich steht den Arbeitnehmern im Falle eines mit der Umwandlung verbundenen Betriebsübergangs ein Widerspruchsrecht gem. § 613 Abs. 6 BGB i.V.m. § 324 UmwG zu. Bei einer Verschmelzung, Aufspaltung oder Vermögensvollübertragung geht jedoch der übertragende Rechtsträger unter, so dass nach Wirksamwerden des Umwandlungsvorgangs eine "Rückkehr" zu diesem Rechtst...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 641 Auch dann, wenn Kündigungen oder Versetzungen noch nicht in Rede stehen, kann es für den Betriebsrat bei Betriebsänderungen Handlungsbedarf geben. Als typische Situation ist hier die beabsichtigte Abspaltung eines Betriebsteils zu nennen. Häufig ist die Geduld des Arbeitgebers, mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zu verhandeln, begrenzt, sei es mit dem...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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