Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Kündigung "wegen" Betriebsübergangs

Rz. 41 Der Wortlaut des § 613a Abs. 4 S. 1 BGB bezieht die Unwirksamkeit nur auf Kündigungen, die wegen eines Betriebsübergangs erfolgen. Die entscheidende Frage bei einer im zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsübergang ausgesprochenen Kündigung ist damit, wann eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ausgesprochen ist. Eine solche Kündigung liegt nach der Rspr. des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Passivlegitimation bei Kündigungsausspruch vor Betriebsübergang

Rz. 66 Passivlegitimiert ist grundsätzlich der Arbeitgeber, der die Kündigung ausgesprochen hat.[147] Hat der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber Kündigungsschutzklage erhoben und kommt es nunmehr zu einem Betriebsübergang, so hat dies keinen Einfluss auf den Prozess. Die Rechtskraft des Urteils wirkt nach § 325 ZPO auch gegenüber dem Erwerber.[148] Der Erwerber kann das V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Passivlegitimation bei Kündigungsausspruch nach Betriebsübergang

Rz. 67 Die Vorschrift des § 325 ZPO findet hingegen dann keine Anwendung, wenn der Betriebsübergang schon vor Eintritt der Rechtshängigkeit der Kündigungsschutzklage vollzogen wurde.[150] Stützt daher ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage gegen einen Betriebsveräußerer allein auf die Behauptung, der Betrieb sei vor der Kündigung auf einen Erwerber übergegangen, so führ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / B. Betriebsübergang: Begriff und Tatbestandsvoraussetzungen

I. Verständnis der Norm Rz. 2 Für das Verständnis der Norm ist eine kurze Darstellung der Rechtsprechungsgeschichte unumgänglich. Das BAG knüpfte ursprünglich allein an die betriebsverfassungsrechtliche Terminologie des Betriebs bzw. Betriebsteils an und legte damit die herkömmliche Definition des Betriebs als eine organisatorische Einheit, in der Personen mit Hilfe persönlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / E. Sonderkündigungsschutz beim Betriebsübergang

I. Grundsätze Rz. 55 Der Betriebsübergang lässt den Sonderkündigungsschutz als solchen unberührt. Soweit deshalb z.B. Betriebsräte, Schwangere oder Arbeitnehmer in der Elternzeit, schwerbehinderte Menschen, tarifvertraglich ordentlich unkündbare Arbeitnehmer oder aber auch Auszubildende und Wehr- bzw. Zivildienstleistende von einem Betriebsübergang betroffen sind, bleibt dere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VII. Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang und Sozialauswahl

Rz. 50 Widerspricht der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang, verbleibt sein Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber (Betriebsveräußerer). Kann dieser den Arbeitnehmer wegen der Betriebsveräußerung mangels vorhandenen Arbeitsplatzes nicht mehr weiterbeschäftigen, berechtigt dies grds. zur betriebsbedingten Kündigung. Es stellt sich dann zwangsläufig die Frage, ob die betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / D. Kündigung bei Betriebsübergang

I. Grundsätze Rz. 40 Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus Anlass des Betriebsübergangs durch den bisherigen oder den neuen Arbeitgeber rechtsunwirksam. Allerdings: Das Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt unberührt. Mit dem Begriff "Kündigung" ist jede Kündigungsart gemeint, also sowohl die ordentliche (fristgerechte) als auch die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Kündigungsschutzprozes... / VII. Betriebsübergang

Rz. 80 Bei einem Betriebsübergang während der Rechtshängigkeit der Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsklage kann der Beschäftigungsanspruch nach § 265 ZPO mit der Kündigungsschutzklage weiterhin gegen den bisherigen Arbeitgeber geltend gemacht werden. Eine Vollstreckung ist nach § 325 ZPO i.V.m. § 272 ZPO auch gegen den neuen Arbeitgeber möglich, sofern nicht der Arbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Betriebsübergang.

Rn 38 Der Betriebsübergang nach § 613a BGB stellt einen Sonderfall der Vertragsübernahme dar. Eine von einem Arbeitnehmer erwirkte rechtskräftige Entscheidung ggü dem alten Arbeitgeber wirkt daher auch ggü dem neuen Inhaber, auf den der Betrieb bzw der Betriebsteil übergegangen ist (BAG NJW 77, 1119 [Ls] = AP Nr. 1 zu § 325 mit Anm Leipold; NJW 98, 331, 332; NJW 10, 2909 [BA...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kündigung und Unterneh... / I. Umwandlungsrecht und Betriebsübergang

1. Grundsätze Rz. 3 Die nach dem UmwG zu beurteilenden Vorgänge werden regelmäßig Betriebsübergänge darstellen.[5] Die Regelung des § 35a Abs. 2 UmwG stellt insoweit klar, dass § 613a Abs. 1, 4 bis 6 BGB durch die Wirkungen der Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung unberührt bleiben. Der Verweis bezieht sich auf den Übergang der Arbeitsverhältniss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / V. Übergang auf einen anderen Inhaber

1. Tatsächliche Weiterführung der Geschäftstätigkeit erforderlich Rz. 12 Der Betriebsübergang erfordert ferner, dass eine Änderung in der Person desjenigen erfolgt, der über die arbeitsrechtliche Organisations- und Leitungsmacht verfügt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine natürliche Person, eine Gesamthand oder eine juristische Person handelt. Maßgeblich ist e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Kein Betriebsübergang auf die BQG nach § 613a BGB

Rz. 123 Der Transfer der Arbeitnehmer vom insolventen Unternehmen zur BQG findet weder aufgrund eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB statt noch begründet er einen Betriebsübergang. Die BQG übernimmt außer den Arbeitnehmern keine materiellen oder immateriellen Betriebsmittel und verfolgt mit der Qualifizierung, Fortbildung und Vermittlung der Arbeitnehmer völlig andere Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VI. Abgrenzungstatbestände

1. Funktionsnachfolge Rz. 14 Der Betriebsübergang ist von der sog. Funktionsnachfolge abzugrenzen. Wird lediglich eine bestimmte Tätigkeit bei einem Erwerber fortgeführt, ohne dass materielle oder immaterielle Aktiva übernommen werden, liegt grundsätzlich kein Betriebsübergang vor.[27] Gerade der Verlust eines Auftrages an einen Mitbewerber stellt damit regelmäßig lediglich e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Grundsätze

Rz. 40 Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus Anlass des Betriebsübergangs durch den bisherigen oder den neuen Arbeitgeber rechtsunwirksam. Allerdings: Das Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt unberührt. Mit dem Begriff "Kündigung" ist jede Kündigungsart gemeint, also sowohl die ordentliche (fristgerechte) als auch die außerordentl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebsübergang

A. Einführung Rz. 1 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein, § 613a Abs. 1 BGB. Damit kommt es zu einem gesetzlichen Arbeitgeberwechsel, der das bestehende Arbeitsverhältnis im Übrigen unverändert lässt. Die Kündigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Schwerbehinderte Menschen

Rz. 58 Schwerbehinderten Menschen kann nur mit Zustimmung des Integrationsamtes ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden.[128] Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt auch beim Betriebsübergang. Insoweit kann auf die ausführliche Darstellung unter § 7 (siehe § 7 Rdn 54 ff.) verwiesen werden. Eine Besonderheit gilt hier in der Insolvenz. Hat ein Insolvenzverwalter vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Zwischenschaltung von Transfergesellschaften

Rz. 19 Betriebsübergänge können auch durch die Zwischenschaltung von Transfergesellschaften vermieden werden. Dieses Modell sieht vor, dass Mitarbeiter, meist mit einem sogenannten dreiseitigen Vertrag, in eine Transfergesellschaft überführt werden und von dort aus dann von einem neuen Arbeitgeber (Erwerber) übernommen werden. Das BAG geht seit jeher davon aus, dass diese Mo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Vertragsfortsetzungsanspruch gegen den Betriebserwerber

Rz. 63 Kommt es nach Ausspruch der Kündigung zu einem Betriebsübergang, hat der gekündigte Arbeitnehmer einen Vertragsfortsetzungsanspruch gegen den neuen Arbeitgeber bzw. Betriebserwerber.[142] Dieser Anspruch kann allerdings nicht nur während des Laufs der Kündigungsfrist, sondern auch nach Ablauf der Kündigungsfrist, mithin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gelten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 1. Grundsätze

Rz. 47 Eine Kündigung erfolgt wegen des Betriebsübergangs, wenn dieser der tragende Grund, nicht nur der äußere Anlass für die Kündigung ist. Das Kündigungsverbot ist also dann nicht einschlägig, wenn es neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag.[100] Es schützt damit nicht vor Risiken, die sich jederz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Grundsätze

Rz. 55 Der Betriebsübergang lässt den Sonderkündigungsschutz als solchen unberührt. Soweit deshalb z.B. Betriebsräte, Schwangere oder Arbeitnehmer in der Elternzeit, schwerbehinderte Menschen, tarifvertraglich ordentlich unkündbare Arbeitnehmer oder aber auch Auszubildende und Wehr- bzw. Zivildienstleistende von einem Betriebsübergang betroffen sind, bleibt deren Sonderkündi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Grundsätze

Rz. 61 Die Wirksamkeit von Kündigungen beurteilt sich nach den Umständen zum Zeitpunkt der Kündigung. Wird daher die unternehmerische Entscheidung getroffen, einen Betrieb stillzulegen, rechtfertigt dies die betriebsbedingte Kündigung. Fällt jedoch der Kündigungsgrund nachträglich weg, ist dieses Ergebnis für den Arbeitnehmer unbillig. Es muss deshalb ein Anspruch bestehen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Sinn und Zweck der Neuregelung

Rz. 21 Mit Wirkung zum 1.4.2002 ist die für den Betriebsübergang maßgebliche Vorschrift § 613a BGB durch zwei weitere Absätze 5 und 6 ergänzt worden. Die Neuregelung dient der Umsetzung des Art. 7 Abs. 6 der RL 2001/23/EG des Rates vom 12.3.2001.[51] Abs. 5 enthält die Verpflichtung der an einem Betriebsübergang bzw. einer Umwandlung beteiligten Rechtsträger, die von dem Übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 1. Tatsächliche Weiterführung der Geschäftstätigkeit erforderlich

Rz. 12 Der Betriebsübergang erfordert ferner, dass eine Änderung in der Person desjenigen erfolgt, der über die arbeitsrechtliche Organisations- und Leitungsmacht verfügt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine natürliche Person, eine Gesamthand oder eine juristische Person handelt. Maßgeblich ist ein Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers. Allerdi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / V. Auflösungsantrag

Rz. 70 Besonderheiten gelten für den Auflösungsantrag: Erhebt der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber, der ihm gekündigt hat, die Kündigungsschutzklage und kommt es nunmehr nach Rechtshängigkeit des Kündigungsschutzantrages zu einem Betriebsübergang, so kann ein Auflösungsantrag nur dann erfolgreich durchgesetzt werden, wenn der Auflösungszeitpunkt zeitlich vor dem Betrieb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 1. Inhalt, Adressat, Form

Rz. 34 Der Widerspruch muss nicht gesondert begründet werden. Ausreichend ist die Erklärung des Arbeitnehmers, mit dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber nicht einverstanden zu sein. Adressat des Widerspruchs ist nach § 613a Abs. 6 S. 2 BGB der bisherige Arbeitgeber (Betriebsveräußerer) oder der neue Inhaber (Betriebserwerber). Zu beachten ist im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VI. Sanierungskonzepte des Betriebsveräußerers/Betriebserwerbers

1. Grundsätze Rz. 47 Eine Kündigung erfolgt wegen des Betriebsübergangs, wenn dieser der tragende Grund, nicht nur der äußere Anlass für die Kündigung ist. Das Kündigungsverbot ist also dann nicht einschlägig, wenn es neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag.[100] Es schützt damit nicht vor Risiken, di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 1. Funktionsnachfolge

Rz. 14 Der Betriebsübergang ist von der sog. Funktionsnachfolge abzugrenzen. Wird lediglich eine bestimmte Tätigkeit bei einem Erwerber fortgeführt, ohne dass materielle oder immaterielle Aktiva übernommen werden, liegt grundsätzlich kein Betriebsübergang vor.[27] Gerade der Verlust eines Auftrages an einen Mitbewerber stellt damit regelmäßig lediglich einen Fall der Auftrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VI. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 71 Die Beweislast dafür, dass eine Kündigung aus Anlass ("wegen") des Betriebsübergangs ausgesprochen worden ist, trifft nach bisheriger Rechtsprechung des BAG den Arbeitnehmer. Seine Nachweispflicht ist jedoch dahin gehend erleichtert, dass er sich zunächst auf den Betriebsübergang beziehen kann. Sodann trifft den Arbeitgeber im Sinne einer abgestuften Darlegung die Pfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Personalreduzierung beim Veräußerer wegen "Erhöhung der Verkäuflichkeit"

Rz. 48 Bei dieser Alternative handelt es sich um den klassischen Fall einer Sanierungskündigung. Der bisherige Betriebsinhaber ist zur Fortführung des Betriebs nicht mehr in der Lage und daher auf eine Veräußerung seines Unternehmens angewiesen. Um den Verkauf attraktiv zu gestalten, muss der Betrieb rationalisiert werden. Die Fortführung des Betriebs setzt daher in diesen F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / A. Einführung

Rz. 1 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein, § 613a Abs. 1 BGB. Damit kommt es zu einem gesetzlichen Arbeitgeberwechsel, der das bestehende Arbeitsverhältnis im Übrigen unverändert lässt. Die Kündigung des Arbeits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / V. Tariflich unkündbare Arbeitnehmer

Rz. 60 Bei tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern gelten ebenfalls keine Besonderheiten. Die Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten, also auch mit dem Sonderkündigungsschutz, auf den Betriebserwerber über. Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Darstellung unter § 2 (siehe § 2 Rdn 11 ff.) verwiesen. Widerspricht hingegen der Unkündbare dem Betri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

Rz. 64 Besonderheiten bestehen für den Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz. Die Einzelheiten waren bis zum Grundsatzurteil des BAG v. 28.10.2004 heftig umstritten.[144] Nach dieser Entscheidung ist der Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz nunmehr zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Frist einer insolvenzbedingten Kündigung besteht kein Anspruch auf Wiedereinstel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Betriebsräte

Rz. 57 Betriebsräte werden betriebsbezogen gebildet. Geht daher ein Betrieb unverändert auf einen Betriebserwerber über, bleibt der gebildete Betriebsrat im Amt und der Kündigungsschutz nach § 15 KSchG unverändert erhalten. Es gelten uneingeschränkt die allgemeinen Grundsätze (siehe § 7 Rdn 92 ff.). Entsprechendes gilt grundsätzlich auch für einen Betriebsteilübergang. Wider...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Abgrenzung zum Gesellschafterwechsel/share deal

Rz. 13 Abzugrenzen ist jedoch der Betriebsübergang vom alleinigen Gesellschafterwechsel.[26] Werden lediglich Geschäftsanteile einer Kapitalgesellschaft veräußert (sog. share deal), kommt es nur zu einem Wechsel des Inhabers der weiter bestehenden Gesellschaft, die ihrerseits mit den Arbeitnehmern als Arbeitgeber verbunden ist. Die Gesellschaft besteht damit trotz der Übertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Arbeitnehmer in Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit

Rz. 59 Keine Besonderheiten ergeben sich ferner hinsichtlich des besonderen Kündigungsschutzes nach § 9 MuSchG bzw. § 18 BEEG für Schwangere und Arbeitnehmer in der Elternzeit sowie Sonderkündigungsschutz nach § 5 PflegeZG.[130] Probleme können sich allenfalls dann ergeben, wenn dem Betriebserwerber dieser Sonderkündigungsschutz nicht bekannt ist. Eine Kenntnis des früheren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Abweichende Vereinbarung, Verzicht, Widerruf

Rz. 38 Schließlich besteht unabhängig von der nach Abs. 5 erforderlichen Unterrichtung auch die Möglichkeit, eine Vereinbarung zwischen dem betroffenen Arbeitnehmer und seinem bisherigen Arbeitgeber sowie dem neuen Inhaber zur Überleitung des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber abzuschließen.[81] In diesem Fall ruht die Fortführung des Arbeitsvertrags auf einem eig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Umgehung durch Eigenkündigung, Befristung oder Auflösungsvertrag

Rz. 42 Unzulässig ist im Übrigen eine Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a BGB in der Form, dass der Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf die bevorstehende Betriebsveräußerung und auf Arbeitsplatzgarantien des Betriebserwerbers veranlasst wird, sein Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber selbst fristlos zu kündigen oder einem Auflösungsvertrag zuzustimmen, um damit dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Kündigung nach Erwerberkonzept

Rz. 49 Beabsichtigt der Betriebserwerber den zu übernehmenden Betrieb nur mit einer geringeren Anzahl von Arbeitnehmern weiterzuführen und sollen die Kündigungen bereits vor dem Betriebsübergang von dem bisherigen Betriebsinhaber ausgesprochen und durchgeführt werden, wird diese Problematik als Veräußererkündigung aufgrund eines Erwerberkonzeptes bezeichnet. Die Zulässigkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Betriebsstilllegung

Rz. 16 In der betrieblichen Praxis wird häufig unter Verkennung des Betriebsübergangs von einer Betriebsstilllegung einerseits und einer Betriebsneugründung andererseits ausgegangen. Die unternehmerische Entscheidung, dass der bisherige Betriebsinhaber seinen Betrieb aufgibt, ist nämlich immer dann irrelevant, wenn der Betrieb als solcher fortgeführt wird, wenn auch mit eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VII. Rechtsfolgen – Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rz. 20 Erfasst werden von dem Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse.[42] Nach der Rspr. des EuGH und der zugrunde liegenden Richtlinie ist dabei auf den nationalen Arbeitnehmerbegriff abzustellen.[43] Damit werden selbstständige Dienstverhältnisse und/oder Beamtenverhältnisse vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen. Aus diesem Grund kann auch der Anst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 1. Inhalt

Rz. 23 Die Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB besteht zwingend gegenüber jedem Arbeitnehmer und ist dementsprechend unabhängig von der Betriebsgröße. Unterrichtungspflichtig sind sowohl der bisherige als auch der neue Inhaber des Betriebs. Nach der Gesetzesbegründung[52] sollen sich Betriebsveräußerer und Betriebserwerber untereinander verständigen, in welcher Weis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / F. Wiedereinstellungs- und/oder Vertragsfortsetzungsanspruch

I. Grundsätze Rz. 61 Die Wirksamkeit von Kündigungen beurteilt sich nach den Umständen zum Zeitpunkt der Kündigung. Wird daher die unternehmerische Entscheidung getroffen, einen Betrieb stillzulegen, rechtfertigt dies die betriebsbedingte Kündigung. Fällt jedoch der Kündigungsgrund nachträglich weg, ist dieses Ergebnis für den Arbeitnehmer unbillig. Es muss deshalb ein Anspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Begriff der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 4 Ausschlaggebend für die Prüfung ist damit nicht der Betriebsbegriff, sondern der vom EuGH angewandte Begriff der wirtschaftlichen Einheit.[5] Ob diese wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt, ist nach sämtlichen, den betreffenden Vorgang kennzeichnenden Tatsachen im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung zu prüfen.[6] Folgende Kriterien sind von Bedeutung (7-P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Fehlerhafte Unterrichtung

Rz. 33 Gesetzlich ungeregelt ist ferner die Frage, welche Rechtsfolgen bei einer unterbliebenen und/oder fehlerhaften Unterrichtung eintreten. Erfolgt keine Unterrichtung oder nur eine Unterrichtung, die den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht entspricht, kann auch die einmonatige Widerspruchsfrist nach § 613a Abs. 6 BGB nicht ausgelöst werden.[62] Das Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Rechtsgeschäftlicher Übergang

Rz. 11 Weitere Voraussetzung für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 613a BGB ist der Übergang des Betriebs/der wirtschaftlichen Einheit durch Rechtsgeschäft.[19] Als Rechtsgeschäft können der Betriebsveräußerung z.B. zugrunde liegen: Kauf, Schenkung, Pacht, Nießbrauch, Vermietung sowie eine Kombination mehrerer Veräußerungsgeschäfte. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Wiedereinstellungsanspruch gegen Altarbeitgeber

Rz. 62 Entscheidet sich der bisherige Arbeitgeber zunächst dazu, einen Betrieb bzw. eine Betriebsabteilung stillzulegen, kündigt daraufhin den betroffenen Arbeitnehmern betriebsbedingt und entschließt sich schließlich während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang auf einen neuen Betriebsinhaber, erweist sich die ursprüngliche Prognosegrundlage für die notwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Annahmeverzug

Rz. 69 Bei einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage gegen den bisherigen Arbeitgeber, muss sich der Erwerber den gegen den früheren Inhaber eingetretenen Annahmeverzug zurechnen lassen.[153] Annahmeverzug tritt schon dann ein, wenn der Arbeitgeber vor dem Betriebsübergang erklärt, eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers sei nicht möglich, da sein Arbeitsplatz weggefallen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Klageart

Rz. 65 Beruft sich der Arbeitnehmer auf die Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 613a Abs. 4 BGB, so muss eine Klage nach § 4 KSchG erhoben werden. Formulierungsbeispiel Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom (...) aufgelöst worden ist/aufgelöst wird.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer

1. Inhalt, Adressat, Form Rz. 34 Der Widerspruch muss nicht gesondert begründet werden. Ausreichend ist die Erklärung des Arbeitnehmers, mit dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber nicht einverstanden zu sein. Adressat des Widerspruchs ist nach § 613a Abs. 6 S. 2 BGB der bisherige Arbeitgeber (Betriebsveräußerer) oder der neue Inhaber (Betriebserwer...mehr