Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / I. Abfindung/Entschädigung

Rz. 1 Nach früherer Rechtslage (§ 3 Nr. 9 EStG a.F.) waren "Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses" unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe (zuletzt 7.200 bis 11.000 EUR) steuerfrei. Obwohl der Freibetrag schon zum Jahreswechsel 2005/2006 abgeschafft wurde, kursiert gelegentlich immer noch das Gerücht, dass Abfindungen steuerfrei gezahl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren 495a ZPO 1 Bagatellbeträge 753 ZPO 9 Bagatellforderungen 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert 2 ZPO 6 Bankbürgschaft 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht 817 ZPO 14 Baugeldforderungen 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek 926 ZPO 10; 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel 100 ZPO 6 Bauteilöffnung selbststän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.6: Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bereits bekannt ist, vertreten wir Ihren Versicherungsnehmer Herrn/Frau _________________________. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Fortgang der Angelegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kündigungsschutzprozes... / 1. Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

Rz. 56 Die betriebsbedingte Änderungskündigung stellt den häufigsten Fall der Änderungskündigung dar. Sie tritt vor allem auf als Kündigung verbunden mit dem Angebot der Versetzung auf einen anderen gleichwertigen oder geringwertigeren, aber zumutbaren Arbeitsplatz. Hierbei handelt es sich letztlich nur um eine Variante der Beendigungskündigung, bei welcher der ursprüngliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transfersozialpläne: Heraus... / 12 Die Transfergesellschaft im Rahmen einer Sanierung

Die Einrichtung einer Transfergesellschaft kann insbesondere auch dann in Betracht kommen, wenn die aktuelle unternehmerische Krisensituation durch den Einstieg eines Investors abgewendet werden soll. Hier schafft eine Transfergesellschaft die Möglichkeit, ein bestehendes Unternehmen oder Teilbereich auf ein neu zu gründendes Unternehmen zu übertragen, ohne die Mitarbeiter m...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 5.1 Berücksichtigung der Fünftelregelung

Arbeitslohn, der für eine mehrjährige Tätigkeit – also für Zeiträume, die zu mehreren Kalenderjahren gehören, – gezahlt wird, ist ebenfalls begünstigt.[1] Mehrjährigkeit bedeutet regelmäßig, dass die Tätigkeit zumindest in 2 Kalenderjahren ausgeübt werden muss. Die Dauer muss einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfassen. Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg ist für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.2 Wechsel des Arbeitsverhältnisses

Rz. 8 Voraussetzung für die Anwendung des § 6 BUrlG ist ein Wechsel des Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr. Dabei müssen sich die Arbeitsverhältnisse nicht aneinander anschließen; der Arbeitnehmer kann zwischenzeitlich auch arbeitslos gewesen sein. Wechselt der Arbeitnehmer zum 1.1., findet § 6 BUrlG nie Anwendung. Rz. 9 Es reicht aus, dass der Arbeitnehmer den Url...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 3 Ausgleichspflicht zwischen den Arbeitgebern bei Arbeitgeberwechsel

Rz. 38 §§ 4, 5 Abs. 3 und § 6 BUrlG können bei einem Arbeitgeberwechsel im laufenden Kalenderjahr dazu führen, dass der 1. Arbeitgeber im Verhältnis zur Dauer der Arbeitsverhältnisse zu altem und neuem Arbeitgeber "zu viel" Urlaub zu gewähren oder abzugelten hat. Daher stellt sich die Frage, ob der 1. Arbeitgeber in diesem Fall vom 2. Arbeitgeber einen Ausgleich verlangen ka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.4 Wartezeit und Betriebsübergang

Rz. 9 Die Wartezeit wird – wie auch die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG – nicht durch einen Betriebsübergang nach § 613a BGB unterbrochen, da das Arbeitsverhältnis in seinem aktuellen Zustand auf den Erwerber übergeht, also auch mit der laufenden Wartezeit. Dem entspricht es auch, dass wegen des Betriebsübergangs keine Urlaubsabgeltungsansprüche entstehen können.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.2.1 Unbeachtliche Umstände

Rz. 20 Ob eine tatsächliche Beschäftigung erfolgt, ist gleichgültig. Ohne Bedeutung für die Erfüllung der Wartezeit sind daher Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit: Auch wenn die Elternzeit noch in der Wartezeit beginnt und der Arbeitgeber den Urlaub deshalb nach § 17 Abs. 1 BEEG kürzt, ist die Wartezeit nach 6 Monaten erfüllt, Zeiten des Ruhens d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 5.1 Fehlende Anhörung des Betriebsrats

Rz. 54 Die Anhörung des Betriebsrats ist Wirksamkeitsvoraussetzung sowohl für die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung. Sie kann nicht nachgeholt werden, sondern ist nach ordnungsgemäßer Beteiligung des Betriebsrats zu wiederholen. Hinweis Die Unterrichtung über die Gründe der ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochenen Kündigung ersetzt nicht die Anhörung f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.2 Verfahren

Rz. 70 Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines Antrags des Arbeitgebers, der an keine Form gebunden ist und aus dem sich ergeben muss, dass die Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung einer Schwangeren oder Wöchnerin begehrt wird. Hinweis Um ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen, ist es dem Arbeitgeber aber dringend anzuraten, den Antrag schriftlich zu stelle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Berechnung der Beschäftigungsdauer

Rz. 17 Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers ab, d. h. von der Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses, unabhängig von der tatsächlichen Beschäftigung.[1] Auch Zeiten der Freistellung sind deshalb einzurechnen. Die Beschäftigungsdauer ist der Zeitraum zwischen dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und dem Zugang der Kündigung. Ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.1 Besonderer Fall

Rz. 76 Bei dem Begriff des "besonderen Falles" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Würdigung durch die Verwaltungsbehörde in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.[1] Ein "besonderer Fall" liegt vor, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetzgeber als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 1 Arbeitszeugnis: Allgemeine inhaltliche Anforderungen

Allen Arten von Arbeitszeugnissen ist es gemein, dem Arbeitnehmer beim Arbeitsplatzwechsel für sein weiteres berufliches Fortkommen einen Nachweis über sein fachliches Können und seine bisherige Tätigkeit zu geben. Hier ist zu unterscheiden zwischen kurzfristigen Arbeitsverhältnissen und solchen, die länger angedauert haben. Je länger ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, des...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 4 Was bei der Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs zu beachten ist

Die Einschränkung des Schuldzinsenabzugs gilt bei einem betrieblichen Darlehen, das für den Wareneinkauf oder allgemein zur Verbesserung der Finanzkraft aufgenommen wird (= Betriebsmittelkredit). Hier ist die Regelung des § 4 Abs. 4a EStG anzuwenden. Bei der Einschränkung des Schuldzinsenabzugs ist Folgendes zu beachten: Wurden Überentnahmen getätigt, ist der Abzug der betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 4 Übertragungsvorgang bei Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung

Rz. 8 Der bei der Veräußerung begünstigter Wirtschaftsgüter entstehende Gewinn ist im Zeitpunkt der Veräußerung in der Weise zu ermitteln, dass der Veräußerungserlös als Betriebseinnahme und die Veräußerungskosten sowie die noch nicht verbrauchten Absetzungen für Abnutzung – im Fall nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten –...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG K... / 8.3 Prüfungsmaßstab

Rz. 37 Die Aufzählung in der Verwaltungsvorschrift möglicher besonderer Fälle, die ausnahmsweise die Zustimmung zur Kündigung ermöglichen, ist nicht abschließend. Der Begriff des besonderen Falles bedarf im Einzelfall der Auslegung und unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Da die persönliche Situation von Arbeitnehmern in El...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.5 International zwingendes deutsches Recht – Eingriffsnormen (Art. 9 Rom I-VO)

Rz. 35 Die gewählte oder durch die objektive Anknüpfung sich ergebende Arbeitsrechtsordnung wird durch Art. 9 Rom I-VO (ehemals Art. 34 EGBGB) ergänzt. Danach bleibt von den Art. 3 ff. Rom I-VO (ehemals Art. 27 ff. EGBGB) die Anwendung der Bestimmungen des deutschen Rechts unberührt, die ohne Rücksicht auf das im Vertrag anzuwendende Recht den Sachverhalt zwingend regeln. Al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 10 Schwerbehindertenvertretung

Als Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson bei ständiger Beschäftigung von wenigstens 5 schwerbehinderten Menschen zu ihrer Interessenvertretung zu wählen.[1] Die Schwerbehindertenvertretung ist von Arbeitgeber und Betriebsrat vor jeder Entscheidung, die Schwerbehinderte betrifft, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und bei Entscheidungen über die Einste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.1 Gesetzliche Unwirksamkeitsgründe

Rz. 35 Hierher gehören gesetzliche Bestimmungen im weitesten Sinne, freilich auch die Bestimmungen des Grundgesetzes , die aber selten unmittelbar zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen und in erster Linie für die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des einfachen Rechts, vor allem der §§ 138, 242 und 612a BGB, von Bedeutung sind. Rz. 36 Eine Kündigung ist nach den allg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktisches Arbeitsverhältnis / 2.3 Weitere Anwendungsfälle

Widerspruch bei Betriebsübergang Bei Ausübung des Widerspruchsrechts nach einem erfolgten Betriebsübergang (§ 613a Abs. 6 BGB) entsteht rückwirkend kein Arbeitsverhältnis zum Betriebserwerber, weil der Widerspruch auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurückwirkt.[1] Der Arbeitnehmer hat bei tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung dennoch einen Vergütungsanspruch gegen den Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.1.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 33 In zeitlicher Hinsicht gilt der besondere Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten von seiner gesetzlich vorgesehenen Bestellung bis ein Jahr nach dem Ende seines Amtes (§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG). Für das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes ist es ohne Bedeutung, dass die Kündigung während der Probezeit bzw. Wartezeit von 6 M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4.1 Betriebsübergang nach Auflösungszeitpunkt

Rz. 28 Hat ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis vor dem Betriebsübergang gekündigt, kann er im Rahmen einer Kündigungsschutzklage einen Auflösungsantrag stellen, wenn der Betriebsübergang nach dem Auflösungszeitpunkt stattfindet. Er muss geltend machen, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs nicht zumutbar ist bzw. war.[1] ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Auflösungsantrag und Betriebsübergang

Rz. 27 Der Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auflösungszeitpunkt spielt auch eine Rolle bei der Lösung der Frage, ob und wer einen Auflösungsantrag bei einer Kündigungsschutzklage und anschließendem Betriebsübergang stellen kann, wenn der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses nicht widersprochen hat. 3.4.1 Betriebsübergang nach Auflösungszeitpunkt Rz. 28 Hat ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4.2 Betriebsübergang vor Auflösungszeitpunkt

Rz. 29 In diesem Fall kann der Arbeitnehmer in der Kündigungsschutzklage gegen den Betriebsveräußerer einen Auflösungsantrag nicht stellen, da mit diesem zum Auflösungszeitpunkt ein Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht. Er kann aber den Rechtsstreit auf den Erwerber erstrecken und gegen diesen den Auflösungsantrag stellen.[1] Rz. 30 Ob der Betriebsveräußerer in diesem Fall ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.4.2 Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 113 Ein einzel- oder tarifvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung schließt auch eine ordentliche Änderungskündigung aus. Eine wegen eines Betriebsübergangs ausgesprochene Änderungskündigung ist nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam.[1] Es gelten auch der gesetzliche Sonderkündigungsschutz (§ 17 Abs. 1 MuSchG, § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG, §§ 168 ff. SGB IX, § 15...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4.3 Ablösende Betriebsvereinbarung

Rz. 47 Eine Änderung arbeitsvertraglicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Regelungen der Betriebsvereinbarung für den Arbeitnehmer günstiger sind. Das Günstigkeitsprinzip gilt auch im Verhältnis zu arbeitsvertraglichen Ansprüchen aufgrund von betrieblichen Einheitsregelungen, Gesamtzusagen oder betrieblicher Übung.[1] Nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.1 Dasselbe Arbeitsverhältnis

Rz. 114 Die Regelung zur Beschränkung der Entgeltfortzahlung bei einer wiederholten Arbeitsunfähigkeit kommt nur in demselben Arbeitsverhältnis zur Anwendung.[1] Wechselt der Arbeitnehmer nach einer ersten Erkrankung den Arbeitsplatz, kann der neue Arbeitgeber sich im Fall einer erneuten Erkrankung nicht darauf berufen, dass sein "Vorgänger" wegen derselben Krankheit bereits...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 107 Der Arbeitgeber ist für einen Zeitraum von höchstens 6 Wochen, d. h. 42 Kalendertagen, zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Unerheblich für diese Frist ist die Anzahl der im 6-Wochen-Zeitraum liegenden Arbeitstage. Arbeitsfreie Wochenenden oder Werktage, Feiertage und Freischicht- oder Ausgleichstage sind daher mitzuzählen. Allerdings muss das Datum des freien Tages ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2 Ausnahmen

Rz. 138 Die Parteien können jederzeit zugunsten des Arbeitnehmers einen Ausschluss oder eine Verkürzung der Wartefrist vereinbaren. Eine solche Regelung kann auch in einen Tarifvertrag aufgenommen werden.[1] Stammt die Regelung zur Wartezeit im Tarifvertrag aus einer Zeit vor In-Kraft-Treten der gesetzlichen Wartefrist, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Regelung ledig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.4.2 Die Aktivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Anlagespiegel Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Gliederung darzustellen:[1] Gesamte (historische) Anschaffungs- und Herstellungskosten des Postens (kumuliert) Zugänge des Geschäftsjahres, Abgänge des Geschäftsjahres, Umbuchungen des Geschäftsjahres, Zuschreibungen des Geschäftsjahres, Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.3 Derselbe Arbeitgeber

Rz. 349 Einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht nur ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber entgegen. Um denselben Arbeitgeber i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG handelt es sich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mit derselben natürlichen oder juristischen Person bestanden hat.[1] Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
BAG: Geschäftsführer-Arbeitsvertrag

Zusammenfassung Der Betonarbeitsvertrag – warum man immer auf den Vertrag des Geschäftsführers achten muss! Der Arbeitsvertrag eines Geschäftsführers geht bei einem Betriebsübergang auf den Erwerber des Betriebs über – selbst wenn der Geschäftsführer sein Amt niederlegt oder abberufen wird. Einer der häufig auftretenden Irrtümer ist es, dass ein Geschäftsführer immer ohne Künd...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung

Leitsatz Keine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung bei unbefristetem Rückkehrrecht des Arbeitnehmers zu früherem Arbeitgeber und bei Fortsetzung des im Wesentlichen unveränderten Arbeitsverhältnisses mit dem früheren Arbeitgeber. Wird ein Arbeitsverhältnis durch betriebsbedingte Kündigung mit dem einen Arbeitgeber, der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.5 Erstreckung und Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Rz. 73 Zwar führt regelmäßig ein Arbeitgeberwechsel zur Beendigung der Befreiungswirkung einer einmal erteilten Befreiung. Etwas anderes gilt jedoch für den Fall eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB. Ein Betriebsübergang ist zwar mit einem Arbeitgeberwechsel verbunden, bei einem Betriebsübergang tritt aber der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten des im Zeitpunkt des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.1 Grundsatz – Beschränkung (Satz 1)

Rz. 51 Die Befreiung erstreckt sich gemäß Abs. 5 Satz 1 nur auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf die ihrer Erteilung zugrundeliegende "jeweilige" Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt (BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 12 R 3/11 R; BSG, Urteil v. 31...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entschädigungs-ABC für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 36 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abfindung für die Reduzierung der Arbeitszeit: Zahlt der ArbG seinem ArbN eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsvertrags unbefristet reduziert, so kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG liegen (BFH vom 25.08.2009, IX R 3/09, BStBl II 201...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.1.2.5 Haftungsverhältnisse

Rz. 171 Gemäß § 268 Abs. 7 HGB sind die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse jeweils gesondert im Anhang unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben; bestehen solche Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen, so sind sie gesondert anzugeben. Rz....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.1.2 Ort der Arbeitsleistung

Als wesentliche Arbeitsbedingung stellt sich für den Arbeitnehmer der Sitz des Betriebs oder der Ort der Arbeitsstätte im Sinne einer politischen Gemeinde dar, an dem er seine arbeitsvertraglichen Leistungen zu erfüllen hat. Aber auch die Zuordnung zu einer organisatorischen Einheit kann hierunter fallen. Wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / II. Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 39 Liegt danach ein Betriebsübergang vor, hat das folgende Konsequenzen: 1. Übergang der Arbeitsverhältnisse Rz. 40 Gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen bei einem Betriebs(teil-)übergang die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer grds. kraft Gesetzes mit allen bestehenden Rechten und Pflichten auf den neuen Betriebsinhaber über. Der Betriebserwerber tritt also in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / D. Grundlagen des Betriebsübergangs

Rz. 26 Ein weiterer zentraler Bereich des Arbeitsrechts sind die Regelungen, die Anwendung finden, wenn der Arbeitgeber einen Betrieb oder Betriebsteil an einen neuen Inhaber veräußert. Rz. 27 Grds. sind bei Unternehmensumstrukturierungen folgende Möglichkeiten denkbar:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Betriebsübergang

Rz. 71 Der Betriebsübergang ist grds. kein Fall einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG.[101] Die Rechte der Arbeitnehmer werden umfassend durch § 613a BGB gesichert. Allerdings können aus Anlass des Betriebsübergangs Mitwirkungsrechte des Betriebsrates nach § 111 BetrVG entstehen. Beispiel Der Veräußerer nimmt eine erhebliche Personalreduzierung vor (vgl. § 111 Satz 3 Nr....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Tatbestand eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB

Rz. 29 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den vom Übergang betroffenen Arbeitsverhältnissen ein. 1. Betriebsinhaberwechsel Rz. 30 Die erste Voraussetzung ist der Wechsel des Betriebsinhabers, d.h. es muss eine Änderung in der Person desjenigen erfo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Auswirkungen eines Betriebsübergangs

Rz. 105 Der Klauselvorschlag den Betriebsübergang betreffend (Absatz 3) soll ebenso sicherstellen, dass zukünftige Veränderungen in der Tarifbindung, die sich jedoch durch den Wechsel des Arbeitgebers ergeben, adäquat abgebildet werden. Unter Berücksichtigung der Regelungen in § 613a Abs. 1 S. 3 BGB soll die Tarifbindung eines zukünftigen Arbeitgebers die Bezugnahme prägen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Joint Ventures / I. Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Rz. 90 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber – hier das Joint Venture – über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB). 1. Voraussetzungen Rz. 91 Ein Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger die wirts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Joint Ventures / 1. Voraussetzungen

Rz. 91 Ein Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit (Betrieb oder Betriebsteil) unter Wahrung ihrer Identität fortführt.[80] Aus dem Erfordernis eines Wechsels des Rechtsträgers folgt zunächst, dass der Anwendungsbereich des Betriebsübergangs nicht berührt ist, wenn ein Joint Venture-Partner lediglich eine Beteilig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / a) Fortführung einer wirtschaftlichen Einheit

Rz. 31 Nach der Rspr. des BAG liegt ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bezieht sich auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung.[31] Der EuGH und d...mehr