Fachbeiträge & Kommentare zu Bitcoin

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Anlage SO 2023 – Leitfaden / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 270 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 30–55] In den Zeilen 30–55 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 988 ff.). Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten. Rz. 271 [Grundstücke → Zeil...mehr

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Anlage SO 2023 – Tipps und ... / 4.4 Andere Wirtschaftsgüter

Rz. 1000 [Andere Wirtschaftsgüter → Zeilen 41–53] Veräußerungsgewinne oder -verluste aus dem Verkauf anderer Wirtschaftsgüter) innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig. Dazu gehört z. B. der Gewinn aus dem Verkauf eines Tickets für ein Fußballspiel (BFH, Urteil v. 29.10.2019, IX R 10/18, BFH/NV 2020 S. 570). Für Gegenstände, die als Einkunftsquelle genutzt werden und daraus...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / 6. Private Veräußerungsgeschäfte

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kryptowährung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kryptowährungen, auch Kryptogeld genannt, sind virtuelle Währungen, die nach bisherigem Stand von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden (idR kein gesetzliches Zahlungsmittel; Ausnahme siehe diese Rz aE) und somit nicht den Status einer Währung besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.2 Bitcoins und andere Crypto Assets

Nicht nur für den Ausweis, sondern unter Umständen auch für die Folgebewertung spielt die Frage, welche Art von Vermögenswerten Crypto Assets sind eine Rolle. Nicht fungible Kryptowerte (Avatare, virtuelle Grundstücke im Metaverse, digitale Kunstwerke), also sog. Non Fungible Token (NFTs) sind ohne Zweifel immaterielles Vermögen. Bei Zuordnung zum Anlagevermögen (langfristig...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 6 Wertaufholung und Neubewertung

IAS 16, IAS 36 und IAS 38 unterscheiden zwei Fälle der Zuschreibung: Wertaufholung nach vorangegangener außerplanmäßiger Abschreibung (IAS 36.99), Neubewertung (revaluation) zwecks Ansatzes eines über den fortgeführten historischen Anschaffungskosten liegenden Zeitwerts (IAS 16.31 und IAS 38.64). Die erste Variante entspricht dem Handelsrecht (§ 253 Abs. 5 HGB). Die zweite Vari...mehr

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AGS 11/2023, Wert des Erlan... / I. Sachverhalt

Das AG hatte die Angeklagte wegen Geldwäsche in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt, die Einziehung des Werts des Erlangten i.H.v. 15.184,25 EUR angeordnet und sie vom Vorwurf der – ebenfalls leichtfertigen – Geldwäsche in zwei weiteren Fällen freigesprochen. Auf die Berufungen der Angeklagten, die vollständigen Freispruch erstrebt hat, und der Staatsanwaltschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.2 An- und Verkauf von Wertpapieren

Rz. 197 Der An- und Verkauf von Wertpapieren auf eigene Rechnung erfüllt regelmäßig die Merkmale einer selbstständigen und nachhaltigen Betätigung in Gewinnerzielungsabsicht und ihrer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.[1] Selbstständigkeit ist zu bejahen, denn das Handeln auf eigene Rechnung bedeutet das Tragen des Erfolgsrisikos (Unternehmerrisiko); Untern...mehr

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Digitalisierungslexikon / Bitcoin

Bitcoin ist ein führendes digitales Zahlungsmittel. Es zählt zu den sog. Kryptowährungen. Funktionsweise Kryptowährungen basieren auf kryptographischen Werkzeugen wie der Blockchain und sind durch eine dezentrale Datenhaltung gekennzeichnet. Ein zentrales Clearing der Geldbewegungen ist nicht notwendig, alle Transaktionen werden in einer Blockchain aufgezeichnet. In sog. Bitco...mehr

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Digitalisierungslexikon / Blockchain

Technisch stellt die Blockchain eine dezentrale Datenbank dar, die im Netzwerk auf einer Vielzahl von Rechnern gespiegelt vorliegt. Die Authentizität der einzelnen Datenbankeinträge wird dabei durch einen aus dem Netzwerk hergestellten Konsensmechanismus sichergestellt und gilt deshalb als fälschungssicher. Kryptowährungen wie Bitcoin basieren auf dieser Technologie.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. v. § 23 EStG setzt die Veräußerung eines innerhalb einer festgelegten Frist angeschafften Wirtschaftsguts voraus. Der Vorgang darf nicht unter eine andere Einkunftsart fallen (§ 23 Abs. 2 EStG). Die Beweggründe, also subjektive Tatbestandsmerkmale, sind für eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG ohne Bedeutung, z. B. eine Spekulati...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 1.3 Tausch von Kryptowährungseinheiten

Der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt ist laut EuGH eine steuerbare sonstige Leistung, die im Rahmen einer richtlinienkonformen Gesetzesauslegung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b) UStG umsatzsteuerfrei ist.[1] Virtuelle Währungen (Kryptowährungen, z. B. Bitcoin) werden den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit diese sog. virtuellen Währung...mehr

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AGS 07/2023, Bemessung des ... / II. Gegenstandswertwertsetzung

1. Betäubungsmittel Den Gegenstandswert der eingezogenen Betäubungsmittel hat das AG auf 0 EUR festgesetzt. Betäubungsmittel haben nach Ansicht des AG keinen Verkehrswert. Sie seien nicht verkehrsfähig. Die Herkunft sei unklar. Ein (legaler) Weiterverkauf wäre dem Verurteilten nicht möglich gewesen. Der Verurteilte habe zudem sein Einverständnis mit einer außergerichtlichen E...mehr

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AGS 07/2023, Bemessung des ... / III. Bedeutung für die Praxis

Anzumerken ist Folgendes: 1. Betäubungsmittel a) Illegale Betäubungsmittel Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die eingezogenen Betäubungsmittel auf 0 EUR ist zutreffend. Das entspricht der h.M. in der Rspr. (BGH, Beschl. v. 2.9.2022 – 5 StR 169/21, AGS 2022, 460; KG RVGreport 2005, 390 = NStZ-RR 2005, 358 = JurBüro 2005, 531 = Rpfleger 2005, 698; OLG Frankfurt RVGreport ...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.1.1 Mining

Mining (mining = engl. für "schürfen") ist eines von zahlreichen Themen im Bereich der Behandlung von Kryptowährungen. Zu jeder Zeit werden Bitcoins über das Bitcoin-Netzwerk transferiert. Das Bitcoin-Netzwerk wickelt diese Transaktionen ab, indem es alle Transaktionen eines bestimmten Zeitraums sammelt und in einer Liste zusammenfügt. Ein Miner bestätigt diese Transaktionen...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 1 Definitionen

Schwierig für Steuerrechtler ist der Umgang mit der Terminologie und den technischen Abläufen bei Kryptowährungen, sofern diese für die zutreffende steuerliche Einordnung von Belang sind. Sofern die Terminologie und die technischen Abläufe verstanden bzw. entmystifiziert sind, unterscheiden sich die dahinterstehenden steuerlichen Fragen nicht wesentlich von denen, mit denen ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.1 Hard-Forks

Bei einem Hard Fork[1] stellt sich die Frage, ob der Bezug der neuen Coins unter § 22 Nr. 3 EStG fällt, ob und ggf. ab wann die neuen Coins als angeschafft i. S. d. § 23 EStG gelten und wie mit den Anschaffungskosten der alten Coins umzugehen ist, ob diese also zum Teil auf die neuen Coins überspringen. Bei dem Bitcoin Fork im Jahre 2017 hat der Inhaber beispielsweise seine Bitc...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.1 Kryptowährungen als Fremdwährungen?

Es wird in jüngerer Zeit die Frage aufgeworfen, ob Kryptowährungen Fremdwährungen[1] darstellen: Bis 2019 ist dies nicht der Fall, da Kryptowährungen nicht mehr als ein kryptografischer Schlüssel sind. Ab 2020 können im Schweizer Kanton Zug Steuern in Bitcoin und Ether bezahlt werden. Es handelt sich aber nicht um eine staatlich anerkannte Währung. Bitcoin und Ether haben nur ...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.1 Fungible Tokens (FT)

Die rechtliche Beurteilung von FT stützt sich vorwiegend auf die Entscheidung des Vorabentscheidungsverfahrens des EuGH[1] in der Rechtssache "Hedqvist", zu der anschließend das BMF im Jahr 2018 ein Schreiben veröffentlicht hat.[2] Der EuGH-Entscheidung "Hedqvist" lag die Frage zugrunde, ob ein Umtausch von Bitcoin in eine konventionelle Währung eine steuerbare und steuerpfli...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.2 Anschaffungsvorgang

Die Veräußerung ist nur steuerbar, wenn ihr die Anschaffung des veräußerten Wirtschaftsguts vorausgegangen ist. Die Veräußerung selbst hergestellter Wirtschaftsgüter ist, abgesehen von der Ausnahmeregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG für selbst errichtete Gebäude, unbeachtlich.[1] Anschaffung ist bei wirtschaftlicher Betrachtung jeder entgeltliche Vorgang, der a...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.10 Tools zur Ermittlung der Einkünfte aus Kryptowährungen

Zur Ermittlung etwaiger Einkünfte nach § 23 EStG können spezielle Plattformen oder Tools im Internet genutzt werden. Beispiele sind Cointracking, Cryptotax, Accointing, Koinly u. a.[1] Hierbei ist ein manueller Eintrag oder das Einspielen der Transaktionen über Schnittstellen (API-Schnittstelle oder Excel-Export im CSV-Format) möglich. Insbesondere bei vielen Trades sind die...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.4 Klassifizierung der Kryptowährungen

Umgangssprachlich wird meist der Begriff Kryptowährungen verwendet, womit "virtuelle Währungen" gemeint sind.[1] Dieses Verständnis ist aber nur dann zutreffend, wenn damit Kryptowährungen gemeint sind, denen eine Zahlungsersatzfunktion zukommt bzw. diese Zahlungsersatzfunktion überwiegt, es sich also um währungsähnliche Wirtschaftsgüter handelt. Bei sog. Currency Token (wie...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.1 Überblick über Rechtsprechung und Literaturauffassung

a) Aktuelle Rechtsprechung Der EuGH hat – allerdings im Hinblick auf die Umsatzsteuer – mit Urteil vom 22.10.2015[1] entschieden, dass es sich bei dem Umtausch von Coins einer Kryptowährung in eine herkömmliche Währung und umgekehrt um Dienstleistungen handelt, die jedoch nach Art. 135 Abs. 1 lit. e MwStSystRL steuerfrei sind, da die Umsätze mit einem herkömmlichen Währungsum...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / Zusammenfassung

Kryptowährungen und sonstige Tokens sind spätestens seit der Kurssteigerung des Bitcoin mit Höchstwerten in 2021 in aller Munde und mittlerweile auch ein relevanter Teil des Kapitalmarktes, jedoch (umsatz-)steuerrechtlich nach wie vor ein bisher weitgehend ungeklärtes Feld. Währungen wie Bitcoins, Ethereum etc. rücken zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung und in der Fo...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.3 Veräußerungsvorgang

Ein Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG liegt immer dann vor, wenn sich an dem in Rede stehenden Wirtschaftsgut ein Rechtsträgerwechsel vollzieht.[1] Tauschvorgänge Daher ist der Tausch eines Token einer Kryptowährung in einen Token einer anderen Kryptowährung als Veräußerung der Ersteren i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG zu bewerten.[2] Hinweis Kauf und Tausch innerhalb kurz...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 3.1.3 Privatvermögen

Im Privatvermögen betreffen grds. nur Steuerpflichtige, deren Überschusseinkünfte mehr als 500.000 EUR im Kalenderjahr betragen, die besonderen Aufbewahrungsvorschriften des § 147a AO.[1] Demnach sind die bestehenden Aufzeichnungen und Unterlagen 6 Jahre aufzubewahren und, sofern ein Datenverarbeitungssystem oder eine spezielle Software zur Erfüllung der Aufzeichnungs- und Au...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.9 Anschaffung und Veräußerung beim Tausch Kryptowährung gegen Kryptowährung

U. E. kann mit guten Argumenten die Auffassung vertreten werden, dass eine Anschaffung bzw. eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG beim Tausch Kryptowährung gegen Kryptowährung nicht vorliegt und der Zufluss und damit die Steuerpflicht erst beim Auscashen in Fiat-Währung, d. h. in konventionelle Zahlungsmittel, wie z. B. Euro oder Dollar, erfolgt. Hier lässt sich zunächst anfüh...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.4 Pool-Mining/Cloud-Mining

Die vorstehenden Ausführungen zum Mining gelten auch dann, wenn sich mehrere Miner in einem Pool-Mining oder zum Cloud-Mining zusammenschließen und anteilig ihren Beitrag an der Gesamtrechnerleistung erbringen.[1] Beim Pool-Mining erfolgt eine Bündelung der jeweiligen Rechnerkapazitäten mehrerer Teilnehmer über einen zentralen Dienstleister. Beim Cloud-Mininig[2] erfolgt der ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / Zusammenfassung

Überblick Investitionen in Kryptowährungen erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. Die Besteuerung von Erträgen aus Kryptowährungen ist steuerlich teilweise noch Neuland, aber mit den bestehenden steuerlichen Regelungen weitgehend handhabbar. Die Frage, ob und wie Erträge aus Kryptovermögen zu versteuern sind, ist in den zurückliegenden Jahren von einigen Anlegern vernac...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.4.2 Erträge

Bei den Erträgen handelt es sich im Zeitpunkt des Zuflusses[1], also mit Übergang der Verfügungsmacht (Übertragung der Coins), i. d. R. um sonstige Erträge gem. § 22 Nr. 3 EStG.[2] Dies entspricht der vom BMF in seinem Schreiben vom 10.5.2022 vertretenen Auffassung.[3] Anders als in diesem BMF-Schreiben angenommen[4], muss u. E. aber wie beim Mining[5] zwischen dem Erhalt de...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1 Problematik

Kryptowährungen stellen heute einen festen Bestandteil des (digitalen) Finanzsektors dar. Es wird geschätzt, dass die 10 größten Kryptowährungen eine Marktkapitalisierung von 879 Mrd. US-Dollar erreichen und damit ca. die der 10 größten Dax Konzerne.[1] Dabei existieren verschiedenste Arten und Ausgestaltungen von digitalen oder virtuellen Währungen bzw. Fungible Tokens (wie ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.6 Verwendungsreihenfolge bei Teilverkäufen

Sofern Coins einer Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten ge- und wieder verkauft werden, muss festgelegt werden, welche konkreten Coins wieder verkauft wurden, sofern der Verkauf nicht alle vorhandenen Coins umfasst (sog. Teilverkäufe). Hinweis Wahl der günstigsten Methode Bei entsprechend hohen Transaktionsvolumina und einer überschaubaren Anzahl von Transaktionen bi...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.1 Abgrenzung zum gewerblichen Mining

Vor dem Hintergrund fehlender fester Abgrenzungskriterien und entsprechender Rechtsprechung auf der einen Seite und ganz erheblicher steuerlicher Auswirkungen auf der anderen Seite ist dies einer der häufigsten ertragssteuerlichen Streitpunkte bei Kryptowährungen. Folglich gehen die vorhandenen Meinungen weit auseinander: Einige Vertreter der Finanzverwaltung [1] vertraten frü...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.1.3 Handelsplattformen

Ursprünglich waren Handelsplattformen für Kryptowährungen durch die Finanzverwaltung als Ermöglichung der rein EDV-technischen Abwicklung eingestuft worden, womit eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG grundsätzlich nicht in Frage kam.[1] Eine Befreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG sollte aber in Betracht kommen, soweit der Plattformbetreiber als Mittelsperson i...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3 Spezialfälle im Zusammenhang mit Kryptowährungen

Im Zusammenhang mit Kryptowährungen gibt es auch spezielle (Anschaffungs-) Vorgänge. Im Folgenden sollen einige Spezialfälle im Zusammenhang mit Kryptowährungen näher dargestellt werden. Hinweis Besonderheiten einzelner Kryptowährungen beachten Zwischen den einzelnen Kryptowährungen bestehen große Unterschiede und auch Bezeichnungen werden unterschiedlich verwendet, sodass jede...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 2.1 Beurteilung FT

Werden FTs wie Zahlungsmittel verwendet, sind sie i. d. R. auch so zu behandeln und es liegen umsatzsteuerneutrale Vorgänge vor. Die Entscheidung des EuGH[1] wurde von der deutschen Finanzverwaltung aufgegriffen.[2] Auf das deutsche Umsatzsteuerrecht übertragen bedeutet das, dass der Umtausch von FT in eine konventionelle Währung eine steuerbare sonstige Leistung gem. § 1 Abs...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.2.1 Coins aus dem ICO

Die Coins sind also zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht gemint[1] und damit noch nicht existent. Der Anleger erhält diese Coins zu einem späteren Zeitpunkt. Es besteht mithin eine Diskrepanz zwischen Zeichnung der Coins und dem Erhalt der Coins. Da § 23 EStG – wie bereits ausgeführt – auf das schuldrechtliche Geschäft abstellt, beginnt die Frist zu laufen, bevor der Anleger...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3 Bezug von Coins über Werbemaßnahmen: Airdrop, Faucet, Candy, Bounty

Bei einem Krypto Airdrop oder Faucet/Candy/Bounty[1] [2] werden der Krypto-Community im Rahmen einer Werbemaßnahme zur Steigerung des Bekanntheitsgrades diese Coins kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Rahmen eines Airdorps werden die Coins automatisch an bestimmte Empfänger verteilt, meist an die Inhaber bestimmter Coins in ihren Wallets. Faucet, Candy und Bounty werden meis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.4 Lending, Staking, Minting, Masternodes, Yield Farming

Steuerlich ist zwischen der Besteuerung der Erträge aus dem Lending, Staking, Minting, Yield Farming oder als Masternode[1] und der möglichen Auswirkung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG auf die in das Lending oder Staking hingegebenen Coins[2] zu unterscheiden.[3] Insbesondere bei Masternodes ist – wie beim Mining[4] stets zu prüfen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vor...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.2 Abgrenzung zum Handel mit CFDs oder Futures mit Kryptowährungen

Allerdings ist hinsichtlich des unmittelbaren Erwerbs von Kryptowährungen eine Abgrenzung zu Finanzprodukten vorzunehmen, deren Wertentwicklung an die Kursentwicklung von Kryptowährungen gekoppelt ist.[1] Hierunter fallen z. B. Contracts for Difference (CFD) oder Bitcoin-Zertifikate. In diesen Fällen wird nicht unmittelbar mit den Kryptowährungen gehandelt, sondern deren Wer...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.7.1 Handel mit NFTs

U. E. ist der Handel mit NFTs steuerlich wie der Handel mit dem abgebildeten Wirtschaftsgut selbst zu bewerten. Wenn über einen NFT also ein Kunstwerk "abgebildet" wird, dann erfolgt die Besteuerung wie der Handel mit dem Kunstwerk selbst, womit in den meisten Fällen wieder die Vorschriften des § 23 EStG anzuwenden sind. Gleiches gilt für den Handel mit virtuellem Land. Gera...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3.1 Bezug der Coins

Der Erwerb der neuen Coins kann im Zeitpunkt des Zuflusses[1], also mit Übergang der Verfügungsmacht (Übertragung der Coins), einen steuerpflichtigen Erwerb i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus Leistungen) darstellen. Sofern Kunden sich für die Teilnahme zum Bezug neuer Coins anmelden und Daten von sich aus preisgeben müssen, die über die Informationen hinausgehen, die für...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.2.1 Grundlegendes

Rund um die Erstellung und den Verkauf von bzw. Handel mit NFTs sind diverse unterschiedliche Leistungsbeziehungen denkbar. Das können z. B. der Erwerb von Rechten bzgl. des Bezugsobjektes, die Erstellung eines Bezugsobjektes (und Einräumung der notwendigen Rechte) durch einen Künstler, die Abwicklung der NFT-Erstellung durch ein spezialisiertes Unternehmen (z. B. Agentur, K...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.2 Erträge aus dem Mining

Erträge aus dem Mining stellen nach dem BMF-Schreiben vom 10.5.2022 Einkünfte aus "sonstigen Leistungen" nach § 22 Nr. 3 EStG dar, sofern sie keiner anderen Einkunftsart zugerechnet werden können.[1] Nach Auffassung des BMF ist nicht zwischen den im Wege des Mining erlangten Einheiten (sog. Block-Reward) einer virtuellen Währung und den Transaktionsgebühren zu unterscheiden....mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.2.3 Kauf/Verkauf von NFTs

Beim Kauf/Verkauf von NFTs sind die einzelnen Leistungsbeziehungen sauber zu trennen. Einerseits besteht eine Leistungsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer; ob diese umsatzsteuerrechtlich relevant ist, hängt maßgeblich davon ab, ob der Verkäufer Unternehmer ist. Davon zu unterscheiden ist die Beziehung, die die beiden Vertragsparteien mit der jeweiligen Plattform haben, so...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.1.2 Wallets

Wallets (engl. für "Geldbörse") sind Anbieter, die dem Nutzer (i. d. R. B2C) den Zugriff auf sein Portfolio von FT ermöglichen und die teilweise auch als Handelsplattformen (siehe unten) fungieren. Der Anbieter betreibt dabei eine Webseite (geläufig sind auch Smartphone-Apps), die die Verwaltung eines Krypto-Portfolios erlaubt. Die eigentliche Währung – die FTs – sind dabei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.2.2 Zum Erwerb eingesetzte Coins

Meist erfolgt der Erwerb der noch zu erschaffenden neuen Coins durch die Verwendung von bereits vorhandenen Coins einer anderen Kryptowährung. Die Besteuerung dieser für den Erwerb eingesetzten Coins, erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie der Kauf bzw. Verkauf von Kryptowährungen (sog. Trading) bzw. der Tausch gegen andere Kryptowährungen.[1] Maßgeblich für die Fristberec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.3.3 Rechtsfolge

Nach § 2 Abs. 1 AStG ist der Steuerpflichtige für einen Zeitraum von 10 Jahren nach seinem Wegzug und dem Ausscheiden aus der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht über die beschränkte Steuerpflicht hinaus erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtig mit allen Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz EStG, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht auslä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn / 6 Veräußerung von ­privatem Vermögen

Auch private Vermögensgegenstände können steuerlich relevant sein und ihre Veräußerung damit der Einkommensteuer unterliegen. Dies gilt insbesondere für: die Veräußerung von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG. Durch das UntStRefG 2008 wurde dieser Besteuerungsbereich umfangreich ausgebaut und damit die Erträge – unabhängig von einer Haltedauer d...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.9 Teilwert von liquiden Mitteln

Rz. 52 Geldbestände in EUR sind – als Bargeld oder Buchgeld – mit ihrem Nennbetrag (sog. face value) zu bewerten. Ein abweichender Teilwert ist hier denklogisch ausgeschlossen. Bei ausländischen Geldbeständen ist eine Umrechnung in EUR notwendig, sodass bei einem gesunkenen Kurs der Fremdwährung (= steigender Kurs des EUR) eine Teilwertabschreibung (handelsrechtlich: Abschre...mehr