Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 28 Landessozi... / 2.2 Zweigstellen

Rz. 3 Bis zur Anfügung des Satzes 4 in § 28 Abs. 1 war umstritten, ob Zweigstellen der Landessozialgerichte errichtet werden können. Durch die Ergänzung aufgrund des 2. SGGÄndG ist dieser Meinungsstreit obsolet geworden. Zweigstellen der Landessozialgerichte können nunmehr – wie bei den Sozialgerichten – errichtet werden. Dazu bedarf es keiner gesetzlichen Regelung, sondern ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)[2] wurde für Zwecke der Grundsteuer gemäß § 258 BewG die Regelung für die Bewertung von Grundstücken im Rahmen des Sachwertverfahrens eingefügt. Mit dem Verfahren soll auf der Grundlage einer typisierenden Ermittlung des Grundbesitzwertes die Bewertung ei...mehr

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Bildungsurlaub / 11.3 Brandenburg

11.3.1 Rechtsgrundlage Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz – BbgWBG) vom 15.12.1993 (GVBl. I S. 498), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 25.1.2016.[81f] 11.3.2 Persönlicher Geltungsbereich Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte und Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg liegt,...mehr

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Bildungsurlaub / 11.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte und Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg liegt, die in Heimarbeit Beschäftigten samt der ihnen gleichgestellten Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als beschäftigte Personen anzusehen sind.mehr

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Bildungsurlaub / 11.3.1 Rechtsgrundlage

Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz – BbgWBG) vom 15.12.1993 (GVBl. I S. 498), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 25.1.2016.[81f]mehr

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Bildungsurlaub / 3.2.3 Rechtsprechung der Instanzengerichte

Unter Zugrundelegung der Grundsätze des BAG sieht das Arbeitsgericht Karlsruhe[1] eine Förderung der beruflichen Weiterbildung durch einen Sprachkurs als gegeben an, wenn dieser einen beruflichen Bezug hat. Nicht ausreichend sei es, wenn der Fremdsprachenkurs nur der Allgemeinbildung dient und keine beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten oder Fähigkeiten vermittelt oder dem Ar...mehr

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Bildungsurlaub / 11.3.4 Umfang des Anspruchs

11.3.4.1 Dauer Die Dauer der bezahlten Bildungsfreistellung beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. 11.3.4.2 Anrechnung Bei einem Arbeitsplatzwechsel wird die im selben Kalenderjahr schon gewährte...mehr

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Bildungsurlaub / 11.3.6 Verfahren

11.3.6.1 Frist und Form Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Freistellung, schriftlich mitzuteilen. Auf Verlangen des Arbeitgebers sind die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung, deren Anerkennung und die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung nachzuweise...mehr

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Bildungsurlaub / 11.3.3 Freistellungsrelevante Themen

Die Bildungsfreistellung kann beansprucht werden für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen zum Zwecke beruflicher, kultureller oder politischer Weiterbildung.mehr

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Bildungsurlaub / 11.3.4.1 Dauer

Die Dauer der bezahlten Bildungsfreistellung beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.mehr

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Bildungsurlaub / 11.3.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Freistellung, schriftlich mitzuteilen. Auf Verlangen des Arbeitgebers sind die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung, deren Anerkennung und die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung nachzuweisen.mehr

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Bildungsurlaub / 11.3.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses. Schließt sich ein Beschäftigungsverhältnis unmittelbar an ein Ausbildungsverhältnis bei derselben Beschäftigungsstelle an, gilt für den Anspruch der Beginn des Ausbildungsverhältnisses.mehr

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Bildungsurlaub / 11.3.6.3 Übertragbarkeit

Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Anspruch unter Anrechnung des Bildungsfreistellungsanspruchs zukünftiger Jahre zu längerfristigen Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung zusammengefasst werden.mehr

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Bildungsurlaub / 11.3.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel wird die im selben Kalenderjahr schon gewährte Freistellung angerechnet. Überdies ist eine Anrechnung von sonstigen Freistellungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, möglich, wenn sie den Grundsätzen der Bildungsfreistellung des BbgWBG entsprechen.mehr

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Bildungsurlaub / 3.2 Freistellungsrelevante Themen

Die Bildungsurlaubsgesetze sehen überwiegend die Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung vor. Manche Bundesländer gehen aber weiter: In Bremen[1] und Schleswig-Holstein[2] kann die Freistellung auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung erfolgen, in Niedersachsen darüber hinaus zum Zweck der kulturellen Bildung.[3] Auch in Brandenburg darf d...mehr

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Bildungsurlaub / 11.3.6.2 Einschränkungen

Die Bildungszeit kann abgelehnt werden, wenn ihr in der gewünschten Zeit zwingende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubsansprüche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Die Freistellung kann auch abgelehnt werden, sobald die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr für Zwecke der Freistellung n...mehr

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Bildungsurlaub / 2.2 Landesrecht

Dadurch, dass der Bundesgesetzgeber das Recht der Arbeitnehmerweiterbildung bisher nicht abschließend geregelt hat, besitzen die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz, die Arbeitnehmerweiterbildung zu regeln (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 Nr. 12 GG).[1] Von dieser Möglichkeit haben die Bundesländer – bis auf Bayern und Sachsen – wie folgt Gebrauch gemacht: Baden-Württ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulagenempfänger

Nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrages kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger über den nach § 96 Abs. 1 S. 1 EStG entsprechend anzuwendenden § 37 Abs. 2 AO zurückfordern. Das FG Berlin-Brandenburg hält die Anwendung des § 37 Abs. 2 AO nicht durch speziellere Vorschriften...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung im Wand... / d) Sich anschließende Fragestellungen

Mittelbare Beherrschung einer Besitz-Kapitalgesellschaft? Der BFH hatte die Frage nur für die Beherrschung einer Besitz-Personengesellschaft (hier: die Klägerin) zu beurteilen – und hat daher die Frage des Durchgriffs auf eine Besitz-Kapitalgesellschaft offen gelassen.[63] Unterschiedliche Sichtweisen innerhalb des BFH: Für den Fall einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Brandenburg

(Es gibt keine vergleichbare Beteiligungsform in Brandenburg.)mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4 Brandenburg

Das Mitwirkungsverfahren ist für Brandenburg in § 67 LPVG-BB geregelt. Auf die Kommentierung im Zusammenhang mit § 81 BPersVG wird verwiesen. In § 68 LPVG-BB werden die Fälle der Mitwirkung aufgelistet, wobei anders als bei Bund und vielen Ländern hier nur Mitwirkungstatbestände und keine Fälle einer Anhörung geregelt sind. 3.4.1 Abmahnung Wie beispielsweise in Baden-Württember...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.11 Verwaltungsanordnungen

Die in § 68 Abs. 3 Nr. 1 LPVG-BB genannten Fälle der Aufstellung von Vorschriften und Verwaltungsanordnungen zur innerdienstlichen Regelung des Betriebs der Dienststelle entsprechen dem Mitwirkungstatbestand des § 84Abs. 1 Nr. 1 BPersVG. Die Regelung des Landes Brandenburg "soweit dadurch persönliche und soziale Belange der Beschäftigten berührt werden" ist wie eine Einschrä...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.2 Kündigungen

Während die ordentliche Kündigung der Mitbestimmung nach § 63 LPVG-BB unterworfen ist, hat die Personalvertretung bei außerordentlichen Kündigungen, fristlosen Beendigung und Kündigungen in der Probezeit ein Mitwirkungsrecht nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 LPVG-BB. Dabei ist zu beachten, dass außerordentliche Kündigungen nicht immer fristlos sein müssen. So können gerade im Öffentlich...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.1 Abmahnung

Wie beispielsweise in Baden-Württemberg hat die Personalvertretung im Falle einer Abmahnung gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 1 LPVG-BB mitzuwirken. Allerdings ist hier weder ein Antragserfordernis des Betroffenen noch eine entsprechende Belehrungspflicht vorgesehen. Im Hinblick auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte muss man gleichwohl fordern, dass die Dienststelle vor der Beteiligu...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.5 Beamte auf Probe und auf Widerruf

Entsprechend der Regelung des § 84 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG ist die Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf, ohne deren eigenen Antrag, der Mitwirkung nach § 68 Abs. 1 Nr. 5 LPVG-BB unterworfen.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.7 Auflösung der Dienststelle

Ein § 84 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG entsprechendes Beteiligungsrecht bei Auflösung, Einschränkung Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen enthält § 68 Abs. 2 Nr. 1 LPVG-BB. Auf die Kommentierung der Bundesnorm wird verwiesen.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.9 Personalanforderung

Die Personalanforderung im Zuge des Haushaltsvoranschlages unterliegt anders als im Bund (§ 87 Abs. 1 BPersVG) der Mitwirkung nach § 68 Abs. 2 Nr. 3 LPVG-BB.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.6 Disziplinarverfahren

Vor der Erhebung der Disziplinarklage ist wie im Bund die Mitwirkung vorgeschrieben. § 68 Abs. 1 Nr. 7 LPVG-BB ordnet die Beteiligungsform darüber hinaus im Disziplinarverfahren dann an, wenn dies die Kürzung der Bezüge zum Ziel hat.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.12 Grundsätze der Stellenbewertung

Schließlich schafft § 68 Abs. 3 LPVG-BB ein Mitwirkungsrecht der Personalvertretung bei der Festlegung von Grundsätzen der Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung. Die Eingruppierung ist somit nicht nur im konkreten Einzelfall einer Einstellung oder Stellenbesetzung, sondern schon im Vorfeld der abstrakten Bewertung der Stellen einer Mitwirkung zugewiesen.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.10 Diensträume

Die Planungen und Entscheidungen zu Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Diensträumen sind anders als beim Bund (§ 87 Abs. 2 BPersVG) durch § 68 Abs. 2 Nr. 4 LPVG-BB der Mitwirkung unterstellt. Schließlich werden in § 68 Abs. 3 LPVG-BB weitere Mitwirkungsfälle in innerdienstlichen Angelegenheiten geschaffen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 218f Evalua... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Wirksamkeit der Abschaffung des vor dem 1.1.2021 bei einigen Berufskrankheiten bestehenden Unterlassungszwanges und der zum gleichen Zeitpunkt eingeführten Regelungen zur Stärkung der Individualprävention und weiterer Maßnahmen soll evaluiert werden. Dazu sollen die Verbände der Unfallversicherungsträger nach einem Zeitraum von 5 Jahren dem BMAS einen Bericht über ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.4 Umsetzung

Eine Umsetzung innerhalb der Dienststelle ist die mildeste Maßnahme und durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. § 4 TVöD bzw. § 4 TV-L setzen erst bei der Versetzung an, die anders als oft im Sprachgebrauch verwendet, eine Änderung der Dienststelle oder des Betriebes auf Dauer voraussetzt.[1] Dennoch kann auch bei einer Umsetzung eine räumliche Veränderung, die i...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.3 Verkürzung und Verlängerung der Probezeit

Nach § 68 Abs. 1 Nr. 3 LPVG-BB unterliegen Verkürzung und Verlängerung der Probezeit der Mitwirkung. Die Verlängerung der Probezeit bei Beschäftigten, wobei durch Tarifvertrag und KSchG die Obergrenze 6 Monate ist, bedarf immer auch der Zustimmung des Arbeitnehmers, da diese Fälle ja nur denkbar sind, wenn zuvor eine kürzere als die tarifvertraglich regelmäßig 6-Monatsfrist ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.8 Outsourcing, Privatisierung

Die Fälle der dauerhaften Übertragung von Aufgaben der Dienststelle an private Dritte unterliegt der Mitwirkung des § 68 Abs. 2 Nr. 2 LPVG-BB. Das erweitert die Rechte der Personalvertretung und schränkt die Möglichkeiten zu Outsourcing und Privatisierung ein. Allerdings gilt dies nur bei auf Dauer angelegten Vorhaben. So könnte durch befristete Maßnahmen sicherlich vertretb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung von gefördertem Altersvermögen für eine selbst genutzte Wohnung

Leitsatz Sind Ehegatten Miteigentümer einer selbstbewohnten Immobilie und ist lediglich der Ehemann Darlehensnehmer der bei Anschaffung der Immobilie aufgenommenen Kredite, so ist nur der Ehemann als Darlehensnehmer berechtigt, zur Tilgung dieser Kredite gefördertes Kapital im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu entnehmen, nicht aber die Ehefrau. Sachverhalt Die Kläge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organisation und Durchführung der Jägerprüfung als Zweckbetrieb

Leitsatz 1. Ein gemeinnütziger Verein, zu dessen satzungsmäßigen Zwecken auch der Naturschutz und die Landschaftspflege gehören, begründet mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung einen allgemeinen Zweckbetrieb. 2. Die Steuerbefreiung für die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung ist keine unionsrechtlich unzulässige Beihilfe. Normenkette § 14, § 65 AO, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 15. Gerichte für Urheberrechtsstreitigkeiten und (fliegende) örtliche Zuständigkeit

Rz. 522 § 105 UrhG sieht in Urheberrechtsstreitigkeiten besondere Gerichte in der Weise vor, dass die Landesregierungen beziehungsweise Landesjustizverwaltungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Zuständigkeit einem von diesen zuzuordnen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder durchweg Gebrauch gemacht. (Siehe dazu § 5 Rdn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die GmbH-Gesellschafterliste – eine Wissenserklärung

Zusammenfassung Die GmbH-Gesellschafterliste ist keine Willenserklärung, sondern Wissenserklärung. Die Einreichung solch einer Liste beim Registergericht stellt eine nicht vertretbare Handlung dar. Im Rahmen der Vollstreckung eines titulierten Anspruchs, eine GmbH-Gesellschafterliste beim zuständigen Registergericht einzureichen, beantragte der Gläubiger der GmbH die Ermächti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 3. Anerkennung der Urheberschaft

Rz. 164 Der Urheber hat nach § 13 S. 1 UrhG das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.[271] Daraus folgt, dass sich der Urheber gegen Bestreiten und Anmaßen der Urheberschaft durch Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gem. §§ 96 ff. UrhG wehren kann. § 13 S. 1 UrhG gibt somit ein Abwehrrecht gegen die Behauptung der eigenen Urheberschaft unter bewusster Ver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungs­leistungen

Leitsatz 1. Pflege- und Betreuungsleistungen i.S. von § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG sind insbesondere Maßnahmen der unmittelbaren Pflege am Menschen (betreffend Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung (wie einkaufen, kochen und reinigen der Wohnung). 2. Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Kritik an der Regelung

Rz. 63 § 26 Abs. 3 UStG basiert auf der Kannbestimmung des Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 10 MwStSystRL [1] und ist damit unionsrechtlich abgesichert. Auch handelt es sich – wenn die Orientierung an der Liste der Staaten erfolgt, zu denen Gegenseitigkeit i. S. d. Regelung besteht – um eine international abgesicherte Regelung. Ihre Begründung bezieht die Regelung aber n...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eigentumswechsel an einer teils unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie

Leitsatz Wird nach Erwerb einer vom Voreigentümer teilweise unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie den Mietern der neue Vermieter mitgeteilt und gehen die Mieten nun auf dem Bankkonto des Erwerbers ein, muss sich der neue Eigentümer die nicht von ihm selbst abgeschlossenen, unberechtigt Umsatzsteuer ausweisenden Mietverträge zusammen mit seinen Kontoaus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.5 Feiertage

Rz. 23 Die Festlegung der Feiertage ist nach Art. 70 GG grundsätzlich Ländersache. Nur der Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober ist durch das Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[1] als bundeseinheitlicher Feiertag festgelegt worden. Aufgrund der Länderhoheit auf dem Gebiet des Feiertagsrechts schwankt die Anzahl der Feiertage zwischen den einzelnen Bundesländern. So gelte...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4 Brandenburg

§ 67 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 LPVG-BB – Mitwirkungsverfahren Die Regelung entspricht weitgehend der bundesrechtlichen Regelung in § 81 BPersVG. Insoweit wird hierauf verwiesen. § 67 Abs. 3 LPVG-BB verlängert die Frist zur Vorlage an die übergeordnete Dienststelle auf 5 Arbeitstage. Die übergeordnete Dienststelle entscheidet innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Abschluss der Anhörung mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Ohne Kinderbetreuung

Rz. 51 Früher wurde der Gedanke einer Bestandsgarantie betont. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte solle im Vertrauen auf den Fortbestand der gemeinsamen Planungen geschützt werden. Rz. 52 Dieser Gedanke ist allerdings in den letzten Jahren weitgehend aufgegeben worden mit der Folge, dass die strengeren Regelungen des nachehelichen Unterhaltsrechts bereits auf die Trennung...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2. Art und Detailliertheit der Regelung

Rz. 23 Eine Regelung kann durch Vergleich oder gerichtliche Entscheidung getroffen werden. Die einvernehmliche Regelung aller Beteiligten über den Umgang (Umgangsvergleich)[23] wird vom Familiengericht gem. § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich gebilligt. Die fehlende Protokollierung des Einvernehmens des Verfahrensbeistandes mit einem Umgangsvergleich steht der Vollstreckung des Bi...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / E. Keine Verwirkung nach § 1611 BGB

Rz. 79 Verwirkung eines Anspruchs auf Kindesunterhalt kann nur unter den Voraussetzungen des § 1611 BGB angenommen werden, der sehr restriktiv ausgelegt wird.[106] Eine Verwirkung eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 BGB ist weder wegen der Schwangerschaft des unterhaltsberechtigten Kindes[107] noch wegen der Verweigerung des Kontaktes zum unterhaltspflichtigen...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Innenverhältnis

Rz. 162 Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten stellen sich bei der Trennung folgende Fragen:[173]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 7. Verhinderter beruflicher Aufstieg (Karriere)

Rz. 137 Beruft sich die Unterhaltsberechtigte darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 138 Geht es um die übliche Entw...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Zeitmoment

Rz. 414 Beim "Zeitmoment" ist i.d.R. von einem Jahr auszugehen. Aus § 1585b Abs. 3 BGB und § 1615i Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. folgt, dass das Gesetz bei Unterhaltsrückständen für eine mehr als einem Jahr zurückliegende Zeit dem Schuldnerschutz besondere Beachtung beimisst.[476] Gerade bei Unterhaltsansprüchen sind an das sog. Zeitmoment der Verwirkung keine strengen Anforderunge...mehr